kr. 36/1931 3 n1 lit mit rn die en, der apfer- wurde innten nchen itler leinen lung robel 5, 38 alæ: 7** nig Veine DAb. ans Hoffmann Haus recher Nr. 2839 Export⸗Biere. ckenſtein. ikeller k der Pfalz nkt der Fremden ödt., Haardi, sbach. ſtadt · Hdt. 175 —— hine e gesucht. O. 5, 18 a orb. iee e hre, helteres jebiegener Le⸗ aſſung, wirt⸗ ichtig, wünſcht ſen Haushalt haft führen. en u. Nr. 164 rlag des Bl. ——— ſchine „ verſenkbar, ler Garantie, ehalber ſehr u verkaufen. II. Stock its. lirg.-9 dbl. 1991 ——— Nr. 36 Jahrg. 1 Offizielles partei⸗Organ. Das Halenkreuz⸗Banner erſcheint 2 mal woͤchentlich u. loſtet monatlich ohne Zuſtellung.25. Beſtellungen bei den Poſtämtern und bei den Briefträgern, ſowie beim Verlag, Mannheim, Uu 6,24.— Zahlungs⸗, Erfüllungsort u. Gerichts⸗ ſtand iſt Mannbeim. Poſtſcheckkonto: 6728s Cudwigshafen. Anzeigen: ODie achigeſpaltene Millimeier⸗ Anzeigenzeile 10 pfg. Wiederholungsrabatte nach beſ. Tarif. Annahmeſchluß für Anzeigen Montags und Honnerstags 12 Uhr.— Bel Ausfall ber Cie⸗ ferung infolge höherer Gewalt, pollzeilichem Ver⸗ bot, Betriebsſtörung, Sireik u. ſ. w. beſteht kein Anſpruch auf Rückzahlung oder Nachlieferung. 1 53 2 8 MNannheim 4. Juli 1931 Ralentreuz SHerausgeber: Zarl Cenuzß, M. d. R. Der Miniſter des Innern Karlsruhe, den 4. Juli 1931. Nr. 61034. Schloßplatz 19. Fernruf: 7460/68. Bekämpfung politiſcher Ausſchreitungen. I. An das Bezirksamt— Polizeidirektion— Mannheim. Auf Grund des 8 12 in Verbindung mit§ 1 Abſatz 1 Ziffer 2 der Verordnung des Herrn Reichspräſidenten vom 28. März 1931(R. G. Bl. 1 Seite 79) wird die in Mannheim erſcheinende Tageszeitung„Das Hakenkreuz⸗Banner“ mit Wir⸗ kung vom Heutigen auf die Dauer von 2 Wochen verboten. Das Verbot umfaßt nach§ 12 Abſatz 3 auch die in demſelben Verlag erſcheinenden Kopfblätter der Zeitung ſowie jede angeblich neue Druckſchrift, die ſich ſachlich als die alte darſtellt oder als ihr Erſatz anzuſehen iſt. Gegen dieſe Anordnung iſt nach§ 13 der Verordnung des Herrn Reichspräſidenten die Beſchwerde zuläſſig; ſie hat keine aufſchiebende Wirkung. Gründe: Die nationalſozialiſtiſche Zeitung„Das Hakenkreuz⸗Banner“ enthält in der Nummer 36 unter der Ueberſchrift „Schleichender Bürgerkrieg“ beſchimpfende Angriffe insbeſondere gegen die Polizei. Es wird ihr vorgeworfen, daß ſie Ueberfälle kommuniſtiſcher Gruppen auf Nationalſozialiſten begünſtige, daß ſie ihre Pflicht als Hüterin der öffentlichen Sicherheit abſicht⸗ lich und böswillig nicht erfülle, und daß ſie parteiiſch nicht gegen die Angreifer, ſondern gegen die Angegriffenen vorgehe. U. a. iſt wörtlich geſagt: „Die beſten Deutſchen, Arbeiter, Studenten, Bauern, Volksgenoſſen aller Schichten fielen als Opfer des roten Straßenterrors. Die Polizei, wenn überhaupt zur Stelle, vertrieb die Ueberfallenen, verhaftete ſie, die Mordbanditen ent⸗ kamen.“ „Wir klagen die Polizei an, daß ſie, parteipolitiſchen Befehlen folgend, unbewußt vielleicht den Mordterror gegen die nationalſozialiſtiſche Bewegung ermöglichte, daß ſie die Mörder nicht ſah und der Staatsanwalt den Gummiknüppel gegen die Verfolgten toben ließ. Wir klagen die Gerichte an, daß ſie den feigen Mördern nicht durch exemplariſche Strafen abſchreckendes Beiſpiel vorführten, daß ſie die Verfolgten in die Gefängniſſe warfen, ihnen das Recht der Notwehr verſagten.“ „Wieder verhaftet die Polizei nur die Hungernden, die Drahtzieher läßt man laufen. Die Polizei wird damit beſchäftigt, Nationalſozialiſten mit dem Gummiknüppel zu„Demokraten“ zu erziehen, deutſchbewußte Studenten aus den Univerſitäten zu vertreiben.“ „Auch die„Notverordnung“ gegen politiſche Ausſchreitungen war nur ein Mittel zur Niederknüppelung der deutſchbewußten Volksgenoſſen.“ Dieſe Ausführungen enthalten beſchimpfende Aeußerungen gegen die Polizei und andere ſtaatliche Stellen und erfüllen den Tatbeſtand des§ 12 in Verbindung mit§ 1 Abſatz 1 Ziffer 2 der Verordnung vom 28. März 1931. Von dem Verbot iſt dem Verleger des Hakenkreuz⸗Banners Eröffnung zu machen. gez. MWaier. Verantwortlich: Fritz Haas, Mannheim Buchdruckerei Schmalz& Laſchinger, Mannheim. Zwei Wochen verboten! Orflielles ha unb koſtet me und Gerichi⸗ Das Die( Hi Das S ſeiner angep wieſen.„Gi rund 1,5 M der nächſten nach der„S gar nicht me Iſt es Blätter bürg daß ſich Deu dieſes Sabb Erinnern wi „Volksſtimm „Durch leichterung, öffnet ihm zu hoffen e Wie ſeh nungen jetzt Ausblicke ge liarden von während der auch das V Was w faſt noch üb und wimmer gewaltigen u ſondern ung unſer Bankp als der zog, wurde eine Firma, Moral Geſch mit phantaſti daß die beid haben mit 1 und ſonſtigen gehabt hätte. Streſemanns die Sozialder deſſen Arzt f durch das ve wollkonzerns Der Ro die Richtigkei beladenen fine nen. Dieſes rektoren hat banken umgef An ſeine SPD. und K Goldſchmidt v ſchaftsführer ſammenbruch herbeigeführt. ſolch unangen die Schalter ſchenzeit, in ſenen Schalten verordnung g Nationalban der Bank n klärung heißt das Vermöge tauſenden von Man ha Sparkaſſen de gaben geſperrt Jakob Goldſc Bankhinſtitute Schwarz, Gol! Berlin, umgel