* * Abounementspreis: vro Monat 50 Pg.— Auswürts Nurch die Poß 65 Pig im boi der Expedition E 8, 2, ſowie be weig⸗Expedikionen und Trägerinnen.— Auswärts bei allen oſt⸗Anſtalten des deutſchen Reiches und den Briefträgern. Die Badiſche Volkszeitung erſcheint tägkich mit Ausnahme der Sonn⸗ Man abonniyt in allen und Feiertage. Herausgeber Or. jur. Berugun Saas in Mannheim. Mannheimer Volksblatt und ———— 59. — Wonncmeisbeſtelangrn auf die Badiſche Volks⸗Zeitung (Mannheimer Volksblatt) werden von unſeren ſämmtlichen Träge⸗ rinnen, Agenturen, ſowie Zweigexpeditionen geine entgegengenommen. Ahonnementspreis monatlich nur 50 Pfennig nebſt 10 Pfg. Traggebühr. Der General-Anzeiger der Stadt Mannheim und Umgevung wird den Abonnenten der Bad. Volks⸗ zeitung(ohne Preisaufſchlag) gratis beigegeben. Zu zahlreichem Abonnement ladet er⸗ gebenſt ein Verlag der„Bad. Volkszeitung“ Beiträge zur Lehre von der Todesſtrafe. Wir ſind geſchworene Feinde der Todes⸗ ſtrafe. In unſerer Zeit aber, in welcher die bekannte Maſchine des Dr. Guillotin wieder ſo zu Ehren gekommen iſt, daß ihr Erfinder noch im Grabe darob ſeine Freude haben muß und in der es der mit weißen Handſchuhen, weißer Cravatte und ſchwarzem Ballfrack behaftete Herr Scharf⸗ richter Krauts zu einer phänomenalen, un⸗ heimlichen Virtuoſität in der Kunſt des ſchulgerechten, den höchſten Anforderungen entſprechenden Köpfens gebracht hat, iſt es nicht ganz ungefährlich eine Abhandlung über das Köpfen zu ſchreiben. Wir glau⸗ ben für unſere Glaubensmeinung keine beſſere Propaganda machen zu können, als wenn wir immer möglichſt detaillirte und eingehende Berichte über die Hinrichtungen erſtatten, welche ja in nicht zu unterſchä⸗ tender Zahl die Einförmigkeit in unſerem derzeitigen politiſchen Leben unterbrechen. Da wird dann mancher unſerer Leſer im Stillen unſere Auffaſſung begreifen und Jeder lernen. Das gericheliche Argument, welches ge⸗ gen die Todesſtrafe überhaupt zu Felde geführt werden kann, iſt der unerſchütter⸗ lich felſenfeſt ſtehende Wahrheitsſatz:„Es darf keine Strafe in unſerem Strafgeſetz⸗ Kleine Mittheilungen kür Haus u. Landwirthſchaft. — Aepfelbäume aus Stecklingen. Seit man in Frankreich und England durch ge⸗ lungene bel Kpfclt Erfahrung gemacht hat, daß man den Apfelbaum auch durch Steck⸗ linge fortpflanzen kann, findet dieſe Vermehr⸗ ungsart immer mehr Beifall. Man rühmt den auf 0 Weiſe erzogenen Bäumchen nach, daß ſie ſich beſonders für kleinere, Gärten eignen, daß ſie nicht die vielfachen Untugenden der gewöhnlichen Zwergbäume beſitzen und daß 5 namentlich, wenn die Stecklinge von einem in guter Tragbarkeit ſtehenden Mutter⸗ ſtamme genommen ſind, alle Jahre. rrichlich tragen. Die Anzucht verlangt allerdings eine —— Erfahrung, 8 in der Auswahl er Stecklinge. Dieſelben werden von älterem olz genommen und die ausgewählten Aeſte önnen—3 Fuß lang ſein. Man ſägt die⸗ eelben wo möglich unter einem Wulſt ab, bringt ſie einen Fuß tief in ſchattiger oder doch halbſchattiger Lage in 5 lockere Erde, ſritt ſie feſt an und beſeſtigt ſie gut an Pfähle, damit ſie der Wind nicht bewegen kann. Den Boden bedeckt man, um das leichte Aus, trocknen zu verhüten, mit etwas Laub, Miſt oder Streu und bei krockenem Wetter, darf Es Bagieten nicht verſäumt werden Manche Sorten ſchlagen ſchwer, andere leicht Wurzeln. Zu den letzteren gehören beſonders ſolche, die an den fen öfters Wülſte, eine Art von Callus, bi — Sermehrung von Roſen. Laien können oft mit guſem Erfolg auf einſache Art Stecklinge in Waſſer Jiehen, Zu dieſem Behufe füllt man gegen Juli Glasfläſchchen mit langem, möglichſt weiten Halſe(Medicin⸗ Alaler) mit Mraenwaler und letzt demielben en. ſeinige Stückchen Holztohle zu, ————————— buch geben, welche nicht auch rückgängig gemacht werden kann. Denn der Ge⸗ ſchworene, nicht weniger als der gelehrteſte Richter, iſt ein Menſch, und Irren iſt menſchlich.“ Gleichſam als willkommene Illuſtration zu dieſer unſerer Behauptung mag der folgende ſenſationelle Fall dienen, welcher augenblicklich die Runde in allen Blättern von einem Ende der Welt macht zum anderen und vor welchem der menſch⸗ liche Verſtand beinahe ſtille zu ſtehen droht! „Der Oberſte Gerichtshof“— wird ſoeben aus Wien gemeldet—„hat in geheimer Sitzung das Todesurtheil, wo⸗ mit die Eheleute Ritter vom Schwur⸗ gerichtshof in Krakau zum Tode durch den Strang verurtheilt wurden, kaſſirt und die beiden Angeklagten von der An⸗ klage des gemeinen Mordes gänzlich frei⸗ geſprochen. Den Vorſitz in der Plenar⸗ ſitzung, wobei 20 Mitglieder des Kaſſa⸗ tionshofes anweſend waren, führte der zweite Präſident, Dr. v. Stremayr, als Vertreter der Generalprokuratur fungirte Hofrath Simonovicz. Derſelbe wies in ſeinem Antrag auf die vielfachen Wider⸗ ſprüche in den Ausſagen der Belaſtungs⸗ zeugen hin und begründete in gleicher Weiſe, wie er dies bereits in der letzten Kaſſationsverhandlung gethan, bei welcher zum zweitenmale über den Fall Ritter berathen wurde, den Antrag auf Frei⸗ ſprechung der Angeklagten. Während in der zweiten Kaſſationsverhandlung die nach dem Geſetze erforderliche Einſtimmig⸗ keit des Senates nicht erzielt wurde, wurbe in der diesmaligen dritten Kaſſa⸗ tionsverhandlung mit Stimmeneinhelligkeit beſchloſſen, dem Autrage der Generalpro⸗ kuratur ſtattzugeben. Sofort nach Schluß der Sitzung wurde der telegraphiſche Auf⸗ trag nach Krakau ertheilt, die Angeklagten, welche ſeit 10. März 1882 ſich in Haft befanden, unverzüglich aus dem Gefängniß zu entlaſſen.“ Gewiß iſt dieſer Vorgang ein höchſt beachtenswerther. Man könnte ſich kaum denken, daß ein Senat von zwanzig höchſten Richtern eines Landes die Scheu überwinden würde, ein Urtheil Geſchwor⸗ ner umzuſtürzen, wenn er an eine Schuld hat, das Waſſer länger vor Fäulniß zu be⸗ wahren. Die Stecklinge nimmt man von vor⸗ jährigem ausgereiften Holz. Sie ſollen zwiſchen 4 und 8 Boll lang ſein. Bie Gläſer ſtellt man hinter ein Fenſter, wo die Stecklinge mög⸗ lichſt viel Sonne erhalten können. Das ver⸗ dunſtende Waſſer wird zuweilen nachgefüllt. Die Bewurzelung der Stecklinge iſt hauptſächlich von der Sorte abhängig. Manche wie Marechal Niel und Gloire de Dijon, trieben in—5 Wochen Wurzeln, andere brauchen dazu länger, wieder andere bequemten ſich gar nicht dazu, ſondern machten höchſtens Callus. Dieſe Ver⸗ ſuche ſind unter allen Verhältniſſen wohl ge⸗ eignet, für Liebhaber ein lebhaftes Intereſſe u erregen. in Gürten und ſauf — Ameiſen 4 vertilgen. Ein praktiſches Mtel ſoll da 00 daß kleingehackter Mettel ſoll darin beſtehen, friſcher Kerbel ziemlich dick auf die Ameiſen⸗ Keüter geſtreut wird. Schon nach wenigen Dagen ſollen die Ameiſen aus ewandert ſein. — Um dieſe Thiere von den Bäumen abzu⸗ halten, muß man letztere mit Hanföl heſtreichen, in welchem Oſenruß aufgelbst iſt. — Auwendung von Schwefel zu Saaten. Viele franzöſiſche Gärtner haben ſeit einiger Zeit die ewohnheit, die etwas angefeuchteten Samen von Kraut, Blumen⸗ kohl, Wirſing, Rettigen ꝛc ennige Tage vor der Ausfaat in Schwefelpulver zu wälzen und ſie dann zuſammen mit dem aus⸗ zuſäen. Man verſichert, daß dadurch nicht die Erdflöhe und andereres ſchädliches nur Ungeziefer abgehalten werden, ondern auch die Pflanzen beſſer gedeihen. an ſchreibt dieſe Wirkung dem Umſtande zu, daß der Schwefel im Boden ſchweflige Säure ent⸗ wickelt, die dem Ungezieiet 3. Organ für Jedermann. der Angeklagten oder daran glaubte, daß einigermaßen ausreichende Schulobeweiſe vorliegen. Der Prozeß ſcheint ein wahrer Monſtreprozeß geweſen zu ſein und drei⸗ mal war— wir kennen in dieſem Punkte das öſterreichiſche Recht nicht, aber die Zeitungen berichten ſo— das Todes⸗ urtheil geſprochen worden. Nun aber kann man ſich auch das Aufſehen vergegenwär⸗ tigen, welches der Entſcheid des Wiener Kaſſationsgerichtshofes machen muß. Vier Jahre, ſchreibt ein Blatt der Hauptſtadt, erforderte die gerichtliche Pro⸗ zedur vom Augenblicke der Verhaftung bis zur endgiltigen Schlichtung dieſer Ange⸗ legenheit durch den Kaſſationshof. Vier Jahre Haft! Man ſieht, wie alle Wohl⸗ thaten der modernen Geſetzgebung, wie alle Fürſorge für eine raſche Unterſuchung in den Irrgängen der Verhältniſſe, der gerichtlichen Kompetenzen und Inſtanzen zu einem eitlen Truggebilde werden kön⸗ nen. Einer der Angeklagten iſt noch vor dem erlöſenden Spruche des Kaſſations⸗ hofes vom Tode ereilt worden. Er ſtarb, mit einem dreifachen Todes⸗ urtheile beladen! Diejenigen aber, welche das Licht der Freiheit erblickt haben, in welchem Zuſtande werden ſie in ihre Heimath wieberkehren? Reicht die menſchliche Natur aus, um Qualen ſolcher Art zu beſtehen, um alle Schrecken der Juſtiz jahrelang über ſich ergehen zu laſſen! Eine Fülle von Betrachtungen ſtürmt aus dieſem ein⸗ zelnen Falle auf Jedermann ein. Man hat Mühe, ſie alle in eine regelrechte Ord⸗ nung zu bringen. Welche Baſis hat über⸗ haupt noch die Todesſtrafe, wenn es moͤg⸗ lich iſt, daß drei Todesurtheile in einer und derſelben Sache erfließen und doch hinterher durch einen Freiſpruch ſeitens der höchſten Inſtanz beſeitigt werden? Welches Fundament haben Jury⸗Verdikte, wenn ſie die Gerechtigkeit dreimal in die Gefahr eines Juſtizmordes zu ſtürzen drohten! Soziales und Arbeiterbewegung. — Ein intereffanter Rechtsſtreit für das arbeitende Volk, ſpielte ſich im ver⸗ gangenen Fahr vor einigen Gerichtsinſtanzen der benachbarten Pfalz ab. Der Fall iſt des⸗ wegen ſchon intereſſant, weil der Streitwerth nur Mk 3 beträgt, daher die prinzipielle Frage in den Vordergrund tritt. Wir geben die was den Zweckf Schwefel ſelöſt iſt norigens in neuerer Zeit auch mehrfach als Dungmittel empfohlen worden. Die Erfahrungen der Gärtner ſind in Frankreich auch bereits vielfach von den Landwirthen ausgenützt worden. Da nämlich die Saaten de) Luzerneklees nicht ſelten von Erdflöhen vollſtändig zerſtört werden, ſo behandelt man jetzt immer häufiger den Samen vor der Ausſaat mit Schwefelpulver, wie die Gärtner die Gemüſeſamen. —— Kleine Mittheilungen⸗ Uebertragbarkeit von Eiſenbahn⸗ Retourbillets, Die wiederholt beſprochene Frage, ob die Uebertragung von Eiſenbahn⸗ Retourbillets an Dritte zuläſſig oder unzu⸗ läſſig, bezw. ob ſie letzteren Falls als Betrug ſtrafbar iſt, iſt noch immer nicht zum end⸗ giltigen Abſchluſſe gediehen. Trotz verſchie⸗ dener, von den in letzter Inſtanz zuſtändigen Gerichten abgegebenen Entſcheidungen und trotz eingehender wiſſenſchaftlicher Abhand⸗ lungen ſeitens angeſehener Rechtsgelehrten fehlt es auch jetzt noch an einem zuverläſſigen Wegweiſer, welcher das reiſende Publikum vor Abwegen ſichert, die vor den Strafrichter und ſelbſt ins Gefängniß führen können. Nach einem im Jahrbuche für Entſcheidungen des Kammergerichts, Bd.., S. 400 ff. mitge⸗ theilten Erkenntniſſe hat das Kammergericht in Berlin ein entſcheidendes Gewicht darauf gelegt, ob auf dem Billet ſelbſt vermerkt iſt, daß es nur für diejenige Perſon, welche es 8 hat, giltig ſei, und ob ſich außer⸗ em in einem von der zuſtändigen Behörde erlaſſenen und vorſchriftmäßig publizirten Bahn⸗Reglement eine entſprechende Beſtim⸗ mung findet. Liegen dieſe Vorausſetzungen nicht nor, ſo involvirt nach der kammerge⸗ — Handels⸗ Donnerſtag, 11. März 1686. richtlichen Entſcheidung die Benugung eines S re Die einſpaltige Petitzelle oder deren Raum 20 Pfg. Keklamen oogſg Anzeigen werden von allen Annoncen⸗Expeditionen, von unſeren Agenturen und Trägerinnen, ſowie im Berlag entgegengenommen] Bei größeren Aufträgen Rabaft. Rotationsdruck der ör. H. Haahſchen Huchdvuckeveß 86.8 neben der latholiſchen Spitalkirche in äannhelm, Telephongnſchluß Nr. 28. Zeitung. * — Weſenklichen Momente aus dem umfangreichen Aktenmaterial, das uns vorliegt, in Nach⸗ ſtehendem kurz wieder. 0 Ein Cigarrenmacher arbeitete in einer Fa, brik in Oggersheim. Er erhielt für die Sorte Eigarren, die ihm anzufertigen aufgetragen war, Mi. 6,25 pro Tauſend. Eines Tages) wurde er beauftragt, eine andere Sorte Ei⸗ garren zu fertigen, ohne daß ihm über eine Veränderung des Lohnverhältniſſes eine Mit, theilung gemacht wurde. Durch Mitarbeiter wurde ihm mitgetheilt, daß für die fragliche Sorte nur Mk. 6 pro Mille bezghlt würde. Bei erſter Gelegenheit fragte der Arbeiter bei dem Snid ihn wegen des Lohnes an und wurde ihm hi er daß der Lohn⸗ ſaß für dieſe Sorte nur Ml. 6 betrage. Hierauf erklärte der Arbeiter, daß er am dieſen Preis nicht arbeiten könne und verließ er ſofort das Geſchäft. Da er von der neuen Sorte 500 Stück Eigarren angefertigt hatte, ſo beanſpruchte er hierfür den Lohn von à., die ihm der Fabrikant jedoch auszu⸗ zahlen verweigerte, weil er, der Arbeiter, vertragsbrüchig geworden ſei, durch Verlaſſen der Arbeit vor Ablauf der LAtägigen Kün⸗ digungsfriſt. Sein, des Fabrikanten, Schaden ſei höher als die Schuld, er wolle aber die beiderſeitigen e ebmpenſiren. Der Arbeiter war hiermit jedoch nicht ein verſtanden und erhob Klage beim Bürger⸗ meiſteramt Oggersheim als zuſtändigem Schiedsgericht, das den Fabrikanten 0 Zahlung der ſtreitigen 3 M. an den Arbeiter und in die Koſten verurtheilte. In den Ent⸗ 6 war geſagt, daß der Fabri⸗ ant kein Recht habe, ſich für vermeinklichen Schaden an dem Lohn des Arbeiters ſchav⸗ los zu halten, ſondern damit 0 den eivil⸗ re Weg zu verweiſen ſei. Gegen dieſes Urtheil erhob der Fabrikant Berufung bei der zuſtändigen höheren Inſtanz, hier das Amtsgericht Ludwigshafen. Dieſes ent⸗ ſchied denn auch dahin, daß das Urtheil des Bürgermeiſteramts Oggersheim aufzuheben und dem Berufungskläger das Recht zuzu⸗ ſprechen ſei, ſeinen Schaden mit der Forde⸗ rung des Arbeiters zu compenſiren. Sämmt⸗ liche Koſten wurden dem Arbeiter auferlegt. Dieſer legte jedoch wie der an das Landgericht in Frankenthal ein, daß ſich ſeinerſeits wieder dem erſten Schiedsrichter, dem Bürgermeiſteramt Oggersheim anſchloß, hemerkend, daß der Ac mc da er ſeinen Entſchädigungsanſpruch nicht gerichtlich gel⸗ tend machte, Verzicht auf Entſchädigung leiſtete. Die Koſten wurden dem unterliegen⸗ den Theil, dem Fabrikanten auferlegt. Aus den Entſcheidungsgründen aller drei Fuſtanzen eht auf das Beſtimmteſte hervor, daß unter einen Umſtänden ein Arbeilgeber an dem verdienten Lohn des Arbeiters ſich für wirklichen oder S i Schaden ſchadlos halten darf, daß der bedungene Lohn, ohne jeden Abzug an den Zahltagen in Baar auszuzahlen vereinbarten Ze iſt. Sowohl für Arbeiter wie auch für Ar⸗ Retourbillets durch eine andere Perſon, als Beſchabtg welche dasſelbe gelbſt hat, keine Beſchädigung des Eiſenbahnſiskus und flell ſich deshalb als ein nach 8 263 des Reichs⸗ Straf⸗Geſetz⸗Buches ſtrafbarer Betrug, verübt ſolhe den Eiſenbahnfiskus, oder Verſuch eines olchen Betrugs nicht dar. Das Umgekehrte ergibt ſich, wenn jene Vorausſetzungen zu⸗ treffen. Dagegen hat, wie der Hannoperiſche Courier berichtet, das Oberlandesgericht zu Celle in einem kürzlich in der Reviſionsinſtanz abgegebenen Erkenntniſſe hinſichtlich der Ueber tragbarkeit von Eiſenbahnretourbillets welche, ſeit einem Erlaſſe des Vereins deut⸗ ſcher Eiſenbahnverwaltungen vom 1. Jauuar 1884, in der jetzt üblichen Weiſe, ohne eine beſtimmte Perſon als den Fahrberechtigten 1 hezeichnen, den Vermerk„nicht übertrag⸗ ar“ enthalten— eine der des Kammer⸗ gerichts entgegenſtehende Auffaſſung vertreten, Durch das fragliche Erkenntnixc wurde der des Betrugs angeklagte Verkäufer eines Re⸗ tourbillets freigeſprochen, indem in den Ent⸗ ſcheidungsgründen— in Uebereinſtimmung mit der einem früheren gleichartigen Urtheile des Oberlandesgerichts Naumburg zu Grunde gelegten, vom Profeſſor v Ihering in den 6Fahrbüchern für Docmatik ꝛc., vertretenen Anſicht ausgeſprochen wird:„Die Eiſenbahn⸗ billets haben den Charakter eines Inhaber⸗ Dieſer Charakter kann ihnen nicht adurch genommen werden, daß die Eiſen⸗ bahnverwaltung auf dieſelben den Vermerk Nicht übertragbar“ drucken läßt. Es hatte eßhalb das fragliche, noch nicht abgelaufene und für die Fahrt von Br. nach G. noch nicht benutzte Retyurbillet zu ſolcher Fahrt für den Käufer volle Giltigkeit. Mithin iſt weder ein Irrthum in dem Käujer exreak eeeee e ee 1 in erſter Linie der Uerdings nur im 8 94 Im Großen a über die Beſtim⸗ ng, beſonders über ꝛc. nicht klar, ſelben nicht für nun die richter⸗ auch ſind, ſo haben dieſem ſpeziellen Fall heidung über die ſtreitigen it über 100 Mark zu ſtehen Deutiche Deutſches Reich. lt zur Zeit ein pein⸗ in Präſidenten des der Rechtsan⸗ hatte am Schluſſe + S hteten Schrei⸗ ei dieſer Herr Amtsrichter, lichen Erfahrungen ſich mit den hieſigen bortigen La Waltſchaft. eines an ei hioch den Rath erthe Rechtsanwä ien Verkehr a'ami⸗ able einzulaff andern ſich ihnen gegen⸗ Aber auf den hr durch Urtheil und 44 Beſchluß zu Auslaſſung richtete der waltskammer in Elſaß „Frankf. ZItg.“ tet, vor etwa drei Monaten eine Beſ e an das Miniſterium hiit dem Erſuchen, eine baldige und gründ⸗ liche Abhilfe im Intereſſe des Dienſtes iu ſchaffen; denn das fragliche Schreiben ſei nur ein S on eines leider ſchon geraume Zeit beſtehenden unwürdigen Zu⸗ ſtandes, der nicht länger fortdauern könne, ohne die Rechtspflege ſelbſt zu ſchädigen. Auf dieſe iſt durch das Mini⸗ ſterium bis hts erfolgt. In den Wegen dieſer Forſtand der An⸗ hringen, wie die letzten Tagen nun derſelbe Präſident Lautz die eil der Rechtsanwälte bes Lande 18 w im in öffentlicher Sitzung verle Büreau einſtimmi Präſidenten in plädiren, bis icher Sitzung fleicher We In folge deſſen hat das beſchloſſen, vor dieſem ft nicht mehr zu e die ihnen in öffent⸗ fügte Beleidigung in kgenommen habe. — Die eit der Gründe und Beweiſe, mit denen der Finanzminiſter 9, Scholz das Monopol zu ſtützen ſuchte, zeht jetzt ſelbſt den zahmen National⸗ überalen über den Spaß. Die ſchweren Wirthſchaftl el der Vorlage Kaubt Herr v. Scholz durch den Hinweis kuf die in Ausſicht geſtellten Entſchädig⸗ ingen bei E hieben zu können. Man weiß, was von dieſen Pfläſterchen zu halten iſt, durch hes der ungeheure Schaden en werden kann, —9 der du Vernichtung einer anabf hender Exiſtenzen ingerichtet wird. größeres Blatt in der Provinz bemerk rzu ſehr treffend: „Dieſe muß um ſo ſchärfer ins Auge gefaß je mehr die Neigung zu Gunſten chränken, wovon auf dem Gebiete Zeugniß ablegt. er ganzen Angelegen⸗ 8 Sregierung ſich gar ſein ſcheint, wie ſie mit et nur der Sozialdemokra⸗ arbeitet, zu deren Be⸗ ihr außerordentliche 7 Die Politik des That, zung Plänen di tie in die kämpfung je Mittel gefor Reichskanzle berpflichtet war, jeden Inhaber des Billets zu befördern, eine Vermögensſchädigung er⸗ Ktten.“ Die von Ihering vertretene, von dem Pberlandesgericht zu Celle adoptirte Anſicht iſt nun aber wieder in neueſter Zeit in einem ufſatze von Altmann,„Die Weiterveräußerung don Eiſenbahnretourbillets“, in„Gruchot's Beitr. 30. Jahrg.1886, Heft 1 S. 110ff. beſtrit⸗ ten und wie es in einer Mittheilung darüber Heißt, nachweislich widerlegt!“ Jedenfalls iſt die aufgeworfene, von den berufenſten Stim⸗ men im entgegengeſetzten Sinne beantwortete Frage von ſolcher Wichtigkeit, daß eine end⸗ giltige und ſür Alle maßgehende rledigung, wir meinen im Wege der Geſetzgebung, als geboten erſcheinen möchte. — Eine Kalendergeſchichte. Der Satz⸗ ——9 ſpielte einſt dem Setzer der Kuckerei vo idford in Philadelphia einen hr belehrend ſie ziemlich theuer zu man mag SS——— noch hat der Eiſen ifiskus, da er rechtlich Badiſche Volks⸗Zeitung. hinſehen, wohin man will, übel berathen und verfehlt.“ So ſchreibt nicht etwa ein freiſinniges Oppoſitionsblatt, ſondern die gut natio⸗ nalliberal geſinnte„Magdeburger Zeit⸗ ung. Neueſte Nachvichten. München, 7. März. Der König läßt ſich durch finanzielle Bedenken in ſeiner Bauluſt nicht beirren. Nach dem hiefigen „Fremdenbl.“ hat er Befehl gegeben, daß ihm ein Schloß im byzantiniſchen und eins im chineſiſchen Stil erbaut werde. — Sollte dieſe Nachricht nicht erfunden ſein? 2 Berlin, 9. März. Die„Nordd. Allg. Ztg.“ wendet ſich gegen die in der Preſſe ausgeſprochene Erwartung bezüglich der Betheiligung des Reichskanzlers an den Kommiſſionsberathungen über die Mono⸗ polvorlage. Zweck der Betheiligung des Reichskanzlers könne nicht ſein, die ver⸗ ſchiebenen über die Branntweinbeſteuerung vorgebrachten Ideen in einen neuen Geſetz⸗ entwurf zu faſſen. Der Kanzler ſei durch die Entſchließungen des Bundesrathes an die Monopolvorlage gebunden, erſt nach deren Ablehnung könne die Frage, ob neue Beſteuerung des Branntweins von Reichs⸗ wegen oder Beſteuerung in den einzelnen Bundesſtaaten, in Angriff genommen wer⸗ den. Da der Kanzler an dem Monopol als der richtigſten Form der Branntwein⸗ beſteuerung feſthalte, liege kein vernünfti⸗ ger Grund vor, daß derſelbe der Kom⸗ miſſionsberathung beiwohne. Da ein Er⸗ folg der Vorlage ausgeſchloſſen ſei, fei auch die Frage der Theilnahme des Reichs⸗ kanzlers entſchieden. Berlin, 9. März. Die„Nordd. Allg. Ztg.“ meldet: Ber Geſundheitszuſtand des Reichskanzlers hat ſich leider wieder verſchlechtert. Die rheumatiſchen Schmerzen verſchärften ſich erheblich, was, wie es ſcheint, darauf zurückzuführen iſt, daß Fürſt Bismarck gegen den ärztlichen Rath ſein Stimmorgan zu großer Anſtrengung ausgeſetzt habe. Wien, 9. März. Die antideutſchen Demonſtrationen der galiziſchen Polen riefen in den hieſigen Regierungskreiſen einen peinlichen Eindruck hervor. Deshalb wurde auf Weiſung einflußreicher Polen der Plan wegen Hildung einer Geſell⸗ ſchaft zum Ankaufe der verſchuldeten Guͤter in Poſen aufgegeben. Wien, 9. März. Aus Belgrad kommt das Gerücht, Garaſchanin werde nach der Friedens⸗Ratifikation demiſſioniren und Mijatovie zur Kabinetsbildung berufen wer⸗ den.— In Folge der Demobiliſirung wurden bereits Freiwillige und in Ausbil⸗ dung begriffene Rekruten entlaſſen. Wien, 9. März. Der Zuſammentritt der Konferenz wird erſt in einigen Tagen erwartet, was mit dem Wunſche der Mächte zuſammenhängt, zuvor Alles bis in die Einzelheiten feſtzuſtellen. Die Mel⸗ dungen, nach welchen Berlin als Konfe⸗ renzort in Ausſicht genommen ſei, ſcheinen auf einer Verwechslung zu beruhen. Für die eventuelle Schlußkonferenz nach der Reviſion des oſtrumeliſchen Statutes iſt nämlich thatſächlich Seitens einiger Mächte die Frage angeregt, ob nicht Berlin vor⸗ zuziehen ſei, doch liegt ein diesbezüglicher tigen, hat das Reichsgericht jüngſt ein höchſt intereſſantes Urtheil gefällt: Fortgeſetzte und ohne gerechte Beranlaſſung erfolgte Mishand⸗ lung einer Ehefrau durch ihren Gatten be⸗ rechtigen danach die Frau zur Verlaſſung des Gatten, mögen auch die Mißhandlungen nicht von der Erheblichkeit ſein, daß ſie das Leben oder die Geſundheit der Frau in Geſahr ſeten. Extrahirt ſodann der Gatte das gerichtliche Rückkehr⸗Mandat und bedroht er die Fran für den Fall der Befolgung des Mandats mit weiteren Mißhandlungen, mögen dieſe auch nicht gefährlich ſein, ſo braucht die Frau dem Mandat keine Folge zu leiſten. — Köln, 8. März. Leider hatte der Kar⸗ neval wie gewöhnli auch diesmal wieder Unglück im Geſolge. Als ein Wagen von der Bauſtelle gezogen werden ſollte, ſtieß er an eine verwitterte Mauer an; dieſe ſtürzte Antrag bisher von keiner Seite vor und dieſelbe zum Verlaſſen des Ehemannes berech⸗ für die bevorſtehende Konferenz ſcheint Konſtantinopel unbeſtritten zu ſein. Paris, 9. März. Der Miniſterrath beſchäftigte ſich heute mit den Arbeiterver⸗ hältniſſen in Decazeville. Nach den dem Miniſter des Innern vorliegenden Berich⸗ ten beſſerte ſich die Lage daſelbſt.— Eine Depeſche aus Saigon von heute theilt mit, daß die Aufſtändiſchen in der Umgegend von Tourane einen Kapitän und zehn Sol⸗ daten getödtet hätten und bis Quinhone vorgerückt ſeien. Eine amtliche Beſtätigung liegt bisher nicht vor. Vom Tage. „ Alſchermittwoch iſt endlich angekommen. Er ließ heuer lange auf ſich warten, er ließ dem Carneval diesmal Zeit, ſich vollſtändig auszutoben und er hat ſich ausgetobt, man ſah ihm geſtern ſchon die Müdigkeit an. ächte Carnevalstreiben, wie es ſonſt auf den Slraßen am Faſtnachtdienſtag beobachtet wurde, fehlte, obgleich die Hauptſtraßen ſehr belebt waren. Größere Maskengruppen waren außer den Mühlnarren, die einen carneva⸗ liſtiſchen Umzug hielten, nicht zu bemerten und waren beſonders die ſog. Kappenfahrten nicht in dem gewohnten Maße zu ſehen. Dagegen hatte ſich der Carneval mehr in die Lokale zurückgezogen. Die von einer Reihe Bierwirthen veranſtalteten italieniſchen Nächte, die des Vormittags begannen, waren gut beſucht, ebenſo die öffentlichen Feſtbälle am Abend, wie auch der Maskenball im Saalbau. Heute ſind wir nun wieder in das alltägliche Leben eingetreten und zehren wir nun für ſängere Zeit an der Erinnerung der ſchönen diesmal ſehr dauerhaften Polktop boß Man⸗ cher wird wohl ſagen:„E 1 9 ottlob daß endlich Faftnacht vorbei und hierzu gehören auch wir, denn für uns war der Dienſt doppelt ſchwer, da wir über all die vielen Unterhal⸗ tungen die die einzelnen Vereine abhielten referiren ſollten, während andererſeits uns unſere Zeit unſer Magen und unſer Geld⸗ beutel nicht geſtattete, allen dieſen Vergnüg⸗ ungen perſönlich anzuwohnen. Man möge dies wohl bedenken und wird uns alsdann manches Verſehen und Ueberſehen ver⸗ ziehen werden. Wir hoffen dies. Verſchiedenes. OD Heidelberg, 8. März. In letzter Zeit ſind wieder mehrere Schmuggeleien zur Um⸗ gehung des Octroi's vorgekommen. So hatte ein Schlauberger einen Rehbock derart in einen Eierkorb verpackt, daß ſich der Inhalt deſſelben erſt bei der Unterſuchung des Oetroi⸗ beamten zu erkennen gab. Ein Anderer ſuchte 30 Stück Hühner einzuſchmuggeln.— Die ſtädtiſche Sparkaſſe hat dem ſoeben veröffent⸗ lichten Rechnungsabſchluſſe zufolge pro 1885 einen Reingewinn von 46,780 Mk. 57 Pfg. erzielt. Das Vermögen der Sparkaſſe(Re⸗ fervefond) auf den 31. Dez. 1885 beläuft ſich auf 554,152 Mk. 36 Pf.— Als geſtern Nach⸗ mittag das Dienſtmädchen eines am Heumarkt wohnenden Materialwaarenhändlers etwas aus dem Keller holen wollte, warf dasſelbe unvorſichtigerweiſe ein brennendes Streichholz auf den mit Petroleum durchtränkten Boden. Das ſofort entſtehende Feuer wurde jedoch durch ſchnell herbeigeholte Hilſe am weiteren Umſichgreifen verhindert. Karleruhe, 9. März. Das heute, Diens⸗ tag, Vormittag 10 Uhr ausgegebene Buhetin über das Befinden Sr. Kgl. Hoheit des Erb⸗ großherzogs lautet: Gelenkſchmerzen und Fie⸗ ber verlieſen geſtern unter Schwankungen. Eine am Nachmittag ſich einſtellende Steige⸗ rung der Temperatur ermäßigte ſich gegen Abend und hatte S. K Hoheit eine ruhige und ſchlafreiche Nacht. Die inneren Verände⸗ rungen nahezu auf demſelben Stande, wie geſtern. Beklemmungsanfälle traten nicht auf. Ludwigshafen, 7. März. Ueber die Ur⸗ ſache der Verhaftung des hieſigen Polizei⸗ kommiſſars Gſchwindt berichtet man der „Augsb. Poſtz.“ noch Folgendes: Gſchwindt wird mit einer einige Jahre hindurch vorge⸗ kommenen Uuterſchlagung von Hundeſteuer⸗ Beträgen in nicht unerheblicher Höhe in Ver⸗ bindung gebracht. Seit dem vor mehreren Monaten erſolgten Tode des Diſtrikts⸗Thi epochemachenden Abſchnitte ſtudirt, aus denen er die gläubige Zuverſicht ſchöpfen kann, daß trotz Unterdrückung und Verfolgung der hochſtrebende freie Geiſt,— der lichte Men⸗ ſchenverſtand, endlich doch den Sieg erringen wird.— Eine der größten Umwälzungen ver⸗ urſachte die Zeit der Reformation auf das Kulturleben der eiviliſirten Menſchheit und verlohnt es ſich ſchon der Mühe(wenn es überhaupt Mühe genannt werden kaun), un. ſerm Geiſte dann und wann einen Rückblick in dieſe wichtige Periode zu geſtatten und zwar nicht nur allein in die eſchichte der deutſchen Reformation, ſondern auch in die⸗ jenige anderer Länder, denn nur durch viel⸗ ſeitige Studien können wir einen klaren Ueberblick über die Entwickelung und das Anwachſen der Reformation erlangen.— Von ſehr großer Bedeutung war dieſe Bewegung in Frankreich, welche von den Beitgenoſſen mit dem regſten Intereſſe verfolgt wurde und niſſe für den Geſchichtsforſcher einen Froße Werth, läßt ſich doch durch ſie die Geiſtes⸗ Unter dem dichteriſchen arzles Bouquet übt nämlich der arzt Feil von Speyer die thierärztliche Praxis in Ludwigshafen gus, wodurch dieſer Einblick in die Verhältniſſe bezüglich der Hundeſt uer daſelbſt erhielt und bald fand, daß im lan⸗ fenden Jahre unverhältnißmäßig mehr Hunds zur Unterſuchung und Steueranmeldung ge⸗ langten, als in den zuletztvorausgegangenen Jahren, Auf Grund einer bei allen Hunde⸗ befitzern Ludwigshafens vorgenommenen Re⸗ cherche über die letzten Jahre mußte darauf die Verhaftung des Herrn Polizeikommiſſärs ſtattfinden 8—— letzterer ſofort nach Frankenthal eskortirt, Darmftadt, 9. März. Unſer Karneban hat ein See Opfer gefordert. Schon geſtern Nachmittag erregte ein Bär, der mit einem Bärenführer und einem Geldeinſammler durch die Straßen tanzte, ein heiteres Auf⸗ ſehen. In der Maske des Bären ſtak ein nicht beſonders gut beleumundeter Mann, Eigarrenarbeiter Johann Amend Derſelbe produzirte ſich am Abend nach 10 Uhr auch in ſeinem Koſtüm in der Wirthſchaft zum „Anker“. Als er ſich dabei zum Tanz einen Stock ins Genick klemmen wollte, kam er mit der rechten Hand der Gasflamme zu nah, der Aermel ſing Feuer, und als er mit der linken Hand zum Löſchen zuſchlug, flammte auch der linke Aermel auf. Da wollte der Unglückliche das Koſtüm auf der Bruſt auf⸗ reißen— der Erfolg war, daß die ganze Perſon in hellen Flammen ſtand. All⸗s ſprang entſetzt aus dem Fenſter, und ſelbſt ſeine Freunde ließen ihn im S ch. Nur ein einziger Gaſt— wie wir hören, Namens Grünewald— machte den Verſuch, die Flamme mit ſeinem Mantel zu erſticlen, verbraunte ſic aber Bart und Geſicht, ſo daß auch er abon ſprang. Später gelang es anderen, die Feuerſäule des Bären auf die Straße zu dirigiren, wo Amend, mit fürchterlichen Brandwünden bedeckt, endlich aus der Bären⸗ umhüllung befreit werden konnte⸗ Leider ver⸗ i ß er an ſeinen Verletzungen nehmen wir, daß ſei heute früh im Spital verſchieden iſt. — Halle a.., 9. März. Wie die„Sag⸗ lezeitung“ meldet, iſt bei der Sparkaſſe Reichenau in Sachſen ein Deſizit von 215,000 Mark entdeckt und Sparkaſſenrendant Helbig verhaftet worden. Briefkaſten. eh K. R. bier. Wir haben die be treffende Briefkaſten⸗Rotiz in Nr. 25 des „Volksfreundes“ geleſen. Der betr. Frei⸗ burger Correſpondenz⸗Artikel, den wir„ge⸗ diebt, geſtibſt und geräubert“ haben, iſt in der„Volks⸗Zeitung“ Nr. 43 vom 20. Februar l. F. abgedrückt und betrifft den Konflikt der Mitglieder des Freiburger Glaſer Fachvereins mit den dortigen Innungsmeiſtern. Eine Quelle anzugeben, haben wir um ſo mehr für überflüſſig gehalten, als unter dem Artikel die Bitte um Weiterverbreitung eben dieſes Artikels ſtand Im Uebrigen beruht Ihre Anſicht auf falſcher Vorausſetzung, denn wir ſtanden dem„Volksfreund“ bisher durch⸗ aus ſympathiſch gegenüber. Sie finden im„Recht rbeit“ einen Aufruf d. d, Freiburg in gleicher Sache. Da der Abdruck den beir. Herrn unangenehm zu berühren ſcheint, unterlaſſen wir ſolchen. D. O. hier. Wenn Ihre Frau im Auftrage der Braut die betreffende Verlobung beziehungsweiſe Heirath vermittelt hat und ihr für den Fall des Zuſtandekommens die⸗ ſer Verbindung von der betr. Braut ein Ent⸗ gelt für dieſe Bemühung zugeſagt wurde, ſo iſt dieſes Verſprechen zweifellos klagbar Aber die Summe, welche Ihre Frau erhalten ſollte, iſt nicht feſtgeſez worden. Eventuell könnte die in ſolchen Fällen übliche Proviſion für Heirathsvermittlungen zu Grunde geleat werden. Daß Sie kein„konzeſſionirter Hei⸗ rathsvermittler“ ſind, thut nichts zur Sache. Ein Zeuge genügt, aber auch ſchon durch den Eid allein kann die Wahrheit der Behauptung bewieſen werden. 5 Herr K H. bier. Ueber den Saiut⸗Sasns' ſchen Vorfall hat unſer Muſikreſerent bei Gelegenheit einer Götterdämmerung⸗Kritik einige Worte geſagt. Einen detaillirten Be⸗ richt über dieſe Angelegenheit haben wir allerdings zu bringen verſäumt. Vielleicht gibt ſich die Gelegenheit, noch einmal darauf zurückzukommen. Im Uebrigen ſind wir für Ihr freundliches Intereſſe dankbar. In Margarethens kleinem Königreiche fand jeder wegen ſeines Glaubens Verfolgte freund⸗ lichen Schutz,— aber auch der Kunſt und Wiſſenſchaft wurde eine fürſorgliche Heim⸗ ſtätte an Margarethens Hof bereitet,— denn,— felbſt eine Dichterin, ſuchte ſie edle, gleichgeſtunte Seelen um ſich zu verſammeln.— Ferdinand Lotheiſen vergleicht ſie mit der Prinzeſſin in Göthes„Torquato Taſſo“, zu welcher Leonore ſagt: „Ein edler Menſch zieht edle Menſchen an Und weiß ſie feſtzuhalten, wie Ihr thut.“ Die Pennn in Mi befand ſich im 16. Jahrhundert im Uebergongsſtadium zu einer neuen Entwickelung und war zu jener Zeitperiode von keiner hervorragenden Bedeu⸗ tung, dennoch beſitzen dieſe poetiſchen Erzeug⸗ n richtung des 16. Jayrhunderts beurtheilen. Nachlaſſe dieſer 8 2 lückli be um und begrub fünf Perſonen unter ſich, die of— Unte len Ae en— Witte⸗ ſämmtlich—80 minder verletzt 1 oftmals in den Herzen der. Reformirten anderer Periode nehmen die Werke Margarethens, 10 Die Verwundung eines zwölfjährigen Mäd⸗ Länder die ſchönſten Haffnungen erweckte, heſonders,„die Novellen der Königin voy kutigsbericht vom 12. November neben den 3 E Kuguſt und prophezeite ſo Schneewetter für den 12. Auguſt! Der Irrthum wurde erſt bemerkt, als eine Viertel Million Kalender in die Welt gee war. Der betreffende Setzer wurde und dem Faktor die Hölle heiß gemacht. Da geſchah das Unglaub⸗ liche: Am 19. Auguſt wüthete ein Hagelwetter, welches in der warme reszeit mit leichtem Schneefall endete. Die ſonderbare Prophe⸗ Liung wurde bekanat und Alles verlangte Kalender,—5 5 ſede Herühmt war, es Faktors Gehalt wurde verde der arme Setzer mit Ehren wie des Lebens iſt es eine tröſtende Erholung für — Zu der Frage, inwieweit Mißhand⸗ den ernſt denkenden Meuſchen, wenn er dieſ) Berliner Aſlaemeiner Rexein iutr deuliche bemeen e en ie ien Gatten] Geichichte— und in EL die 1 Süsralur, 1883 da zeitweiſe der franzöſiſche König Franz L. ſich der Reformation Seibedt zeigte, während ſeine Schweſter Margarethe bis an ihr Lebens⸗ ende eine feſte Stütze dieſer neuen Lehre war. — Ferdinand Lotheiſen ſchildert uns in ſeinem kürzlich erſchienenen 83„Königin Mar⸗ garetha von Navarra“ die Kultur und Lite⸗ ratur der damaligen Zeit in ausgiebigſter und vortrefflichſter Weiſe.— Das Leben und Wirken dieſer edlen Frauengeſtalt glänzt wie ein milder, lichter Schein in jenes düſtere Zeitgemälde, wo die fanatiſche Menge um die qualmenden Scheiterhaufen jubelte.— Navarra“,— die erſte Stelle ein. Im Jahre 1549 ſtarb Margaretha nach dreiwöchentlichem Krankenlager im 59. Le⸗ bensjahre. Ihr Gemahl Heinrich II. von Navarra überlebte ſie um 6 Jahre⸗ Johanna von Navarra, das einzige Kind Margarethens, vermählt mit Anton von Bourbon, erbte nach ihres Vaters Tode die Herrſchaft von Navarra und Bearn und machte ihren vollen Einfluß geltend, daß ihr Gatte zum König dieſer beiden Ländchen er⸗ wählt wurde. Ihrer Ehe der 5 als Hein⸗ rich IV. berühmte König von Frankreich. Wir glauben dieſes intereſſalſte Werk jedem gebildeten Menſchen auf das Wärmſte em⸗ Vieblen zu dürlen chens ſoll tödtlich ſein. Literariſches. *(Heftige Kämpfe toben durch die Gegen⸗ wart. Es gährt und kocht an allen Enden. Gleich Gewitterſtürmen prallen die Geiſter wider einander. Menſchenrecht und Macht — Pietismus und freie Weltanſchauung ernſte Wiſſenſchaft und ſtarres Vorurtheil, — alle befehden ſie ſich auf das——