Jahrgang 
1957
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Erläuterungen:

Der Hauvseigentömer ist am Beginn eines jeden Anwesens dorch einE ge- Kennzeichnet. Die Abkörzungsformd. d. hinter einer Eigentömerangabe will besagen, daß es sich hier um einen Mehrheitsbesitz handelt. Bei zerstörten Sebäuden ist, soweit feststellbar, ebenfalls der Eigentömer aufgeföhrt. Von der Besotzungsmacht belegte Anwesen sind durchbeschl. Kenntlich gemacht.

Die Reihenfolge der Bewohner und Firmen in den einzelnen Häöusern ist alpho- betisch dorchgeföhrt. Das aF hinter den Eintragungen bedeutet Telefon- Anschloß. Die Telefon-Nummern selbst sind dus den Eintragungen im Alphab. Einwohner- und Firmenteil(Teil 2) bzw. Behördenteil(Teil 1) ersichtlich.

Bei zweiseitig bebauvten Straßen sind unterLinke Seite die ungeraden Hauvs- nummern aufgeföhrt, während unterRechte Seite die geraden Nummern erscheinen.

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