Erläuterungen:
Der Hauvseigentömer ist am Beginn eines jeden Anwesens dorch ein„E“ ge- Kennzeichnet. Die Abkörzungsform„d. d.“ hinter einer Eigentömerangabe will besagen, daß es sich hier um einen Mehrheitsbesitz handelt. Bei zerstörten Sebäuden ist, soweit feststellbar, ebenfalls der Eigentömer aufgeföhrt. Von der Besotzungsmacht belegte Anwesen sind durch„beschl.“ Kenntlich gemacht.
Die Reihenfolge der Bewohner und Firmen in den einzelnen Häöusern ist alpho- betisch dorchgeföhrt. Das aF“ hinter den Eintragungen bedeutet Telefon- Anschloß. Die Telefon-Nummern selbst sind dus den Eintragungen im Alphab. Einwohner- und Firmenteil(Teil 2) bzw. Behördenteil(Teil 1) ersichtlich.
Bei zweiseitig bebauvten Straßen sind unter„Linke Seite“ die ungeraden Hauvs- nummern aufgeföhrt, während unter„Rechte Seite“ die geraden Nummern erscheinen.
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