f
Städtisches Emihrungs- und Wbtschattsamt Lebensmittelmarken
= 800 g = 1500 g = 2500 g = 3500 g = 2500 g = 3125 g
100 g 150 g 150 g 150 g 125 g
a) Für die Woehe vom 31. Dezember 1945 bis 8. Januar 1946(4. Woche der 83. Zuteilungspertode) gelten folgende Zuteilungen: Brei: Auf die Abschnitte Brot IV/83 und Kleinabschnitte Kleinstkinder(0—3 Jahre)(Klst.) Kleinkinder(3—6 Jahre)(Klk.) Jugendliche 1*(6—10 Jahre)(Jgd. 1) Jugendliche 2(10-*18 Jahre)(Jgd. 2) Erwachsen*(über 18 Jahre)(E.) Vollselbstversorger Fleisch: Auf die Abschnitte Fleisch IV/83 Kleinstkinder= Kleinkinder= Jugendliche und Erwachsene= Nährmittel: Auf die Abschn. Nährmittel IV= Klndern&hrmittel:(für Kinder bis 6 Jahre) Auf die Abschn. Kindemährmittel IV= Für den Milchbezug fallen ab 84. Zuteilungsperiode die bisher auf den Lebensmittelkarten aufge- oruckten Strichkontrollen wieder fort. Den Milchverteilern wird jetzt schon anheimgegeben, private Aueweise oder Kontrollmöglich- kedten zu schaffen. Karteifein:= 3000 6 auf Abachnitt 1V/86 und III/IV/83(für 2 Wochen für Kinder bis zu 3 Jahren) der Bezugsausweise für Speisekarl oftein 82—89 mit dem Aufdruck „Mannheim-Stadt“. Die Abschntte IV/8S und III/IV/8S sind von den Kleinverteilem abzutrennen, getrennt aufzukleben und aufzubewahren(nicht abzuliefem). Ftsebe: Auf Abschnitt 190 des Mannheimer Einkaufs- su»weise« Marinade— Reetbelieferung=*50 g Alle Ftsehlieferabechnitte und Fisch-Bezugsberechtigungen sind raschestens von den Fischver- teilem gegen Quittung(Vordruck 20) bei den Martcerablieferurgsatellen abzugeben. Fisch-Restbestandsmeldungen durch Fisch-Klein- nnd Großverteiler sofort nach Belieferung aller Kunden an das Emährungsamt. b) Ungültig werden am 8. Jan. 1946 alle zur Zeit gültigen Reisemarken; ein Umtausch m neue Reisemarken findet nicht statt. c) Beeng and Abgabe von Lebensmitteln nsw. gegen noch nicht gültige Abschnitte sind unzulässig. Ein Abschnitt wird erst gültig durch seinen Aufruf In der M.-G. fl. and ab Montag der Woche, für die er anfgarnfen ist. Za widerhandlangen sind strafbar. d) Anläßlich der Auigabe von Lebensmittelkarten für die 84. Zuteilungaperioda werden auch neue„Mannheimer Einkaufseusweiae“ für jede Alteregruppe neu ausgegeben. Die bisher gültigen Mannheimer Einkaufsausweise dürfen nicht vernichtet werden. e) Die Abschnitte der grtnen Krankenberechtigungsscheine verfallen am I. Februar 1946. Umtausch ist nicht möglieh. f) Personen b*w. HadsHaltungen. welche die Haus- haitslisten, Hausbesitzer, welche die Hauslisten, Be- trlebsuntemehmer, welche«Ile Betriebsblätter zur Personenstands- und Betrlgbsanfnahme nicht abgegeben haben, können in der kommenden Woche keine Lebensmittelkarten erhalten. g) Am Montag, 7. Januar 1946, sind di« Schalter der Zweigstellen de« Emährungo«mt«s zur Abrechnung geschlossen. Abholen dar Arbaltaraatagekarteii Die Arbeiterzulagekarten für die 84. Zutellungs- period« können«rat ab Mittwoch. 2. Januar 1946, bei der zuständigen Abteilung, Werderstreß«»8, abgeholt werde*. Ausgab« van Salta« und Waschmittel I. In der 88. Karbenperiode werden die nachstehend verzeichnet«m Mengen an Seifen und Waschmitteln ausgegeben: 1. Nermalverbraucher: a) Kleinstkinder: 1 Normalstück Feinseife- Schwimm- aeife(Kinderseife). 1 Zwei-Monatspackung Feinwaschmittel, doppelt konzentriert(50 g). 1 Dose Kinderereme bzw! Fettereme. b) Kleinkinder, Jugendliche, Erwachsene: 1 Stück Einheitsseife, 1 Zwei-Monat^packung Feinwaschmittel, (kippelt konzentriert"(50 g). e) Männer mit Raucherkarte„M“: 1 Stück Rasierseife ea. 45 g-Stücke). d) Jugendliche, weiblich, Erwachsene, weiblich: 1 Päckchen Shampoon. i J. Zuaatzvarbraucher: «) Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten: 3 Stück Kernseife(46 g-Stücke), 1 Zwei-Monats- packung Feinwaschmittel, doppelt konzentriert (50 g). b) Alle übrigen Aerzt«,.Hebammen usw.: 1 Stuck Kernseife(40 g-Stück), 1 Zwei-Monn tspackung Feinwaschmittel, doppelt konzentriert(50 g). c) Amputiert« und Prothesen träger: 1 Stück Feinseife - Schwimmseife(Kinderseife), 1 Zwei-Mona s- packung Feinwaschmittel, doppelt konzentriert(50 Gramm), 1 Dose Fettcreme. d) Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe zur Reinigung der Wäsche für je 10 belegte Betten pro Tag: 5 g Waschpulver, 5 g Schmierseife. •) Färbereien für je 2.5 kg S'offe(trocken): 50 g Waschpulver, 16 g Schmierseife, f) Berufstätige mit Verschmutzungszulagen: aa) Gruppe 2 und 3: 1 Stück Einheilsseife, 1 Normalpaket Waschpulver(250 g). bb) Grupp« 4 bia 6: 1 Stück Kernseife(40 g), 1 S*ück Einheitsseife, 1 Normalpaket Waschpulver(250 Gramm. ee) Gruppe 7: 2 Stück Kernseife(40 g), 1 Normalpaket Waschpulver(250 g). dd) Gruppe 8: 3 Stück Kernseife(40 g), 50 g Schmierseife, 1 Normalpaket Waschpulver(250 g). ee) Gruppe 9: 4 Stück Kernseife(40 g), 100 g Schmierseife, 1 Normalpaket Waschpulver(250 g). g) Kranken- und Entbindungsanstalten: •a) für je 15 stationäre Operationen oder Entbindungen(auch für Hebammen) oder für je 30 ambulante Operationen: 1 Stück Toilettenseife (ea. 100 g), 1 Normalpaket Waschpulver(250 g). bto) nur Reinigung der Wäsche je belegtes Bett pro ' Tag 10 g Schmierseife, 10 g Waschpulver. II. Die Seifen und Waschmittel können vom Normalverbraucher nseh Belieferung des Einzelhandels auf folgende Abschnitte bezogen werden;
a) Abschnitt 8 aller Lebensmittelkarten mit dem Aufdruck Klst. 83 bzw. Sv/Klst. 83: 1 Normalstück Feinseif#- Schmierseife(Kinderseife), 1 Zwei- Monatspackung Feinwaschmittel, doppelt konzentriert(50*). b) Abschnitt 8 aller Lebensmittelkarten mit dem Aufdruck Klst. 83 bzw. Sv Klst. 83: 1 Dos« Kindercreme bzw. Fettcreme. c) Abschnitt 10 aller Lebensmittelkarten mit dem Aufdruck Klk. 83 bzw. Jgd. I 83, Jgd. II 83 und E. 83, sowie Sv/Klk. 83 bzw. alle Vollselbstversorger über 6 Jahre auf Abschnitt Sv/88: 1 Stück Einheitsscife, 1 Zwei-Monatspackung Feinwaschmittel, doppelt konzentriert(50 g). d) Abschnitt 82 der Raucherkarte„M“ für die bereits abgelaufene 82. Kartenperiode: 1 Stück Rasierseife(ca. 45 g-Stücke). e) Abschnitt 11 aller Lebensmittelkarten der Mädchen und Frauen mit dem Aufdruek Jgd. I 83, Jgd. II 83 und E. 83 bzw. SV. 83: 1 Päckchen Shämpoon. Der Abschnitt 11 von Lebensmittelkarten, die ohne Namenseintrag sind, sowie der Lebensmittelkarten von männlichen Personen ist ungültig. III. Die Herstellerfirmen dürfen an den Großhandel und die Großhändler an den Einzelhandel nur gegen von Wirtschaftsämtem in der amerikanischen Zone Badens nach dem 21. Dezember 1845 ausgestellte Bezugscheine liefern. Für den Bezug der Ware durch den Handel gelten die seitherigen Vorschriften. IV. Alle Großhandelsflrmen, die Seifen, Wasch- und Reinigungsmittel führen, sind verpflichtet, ihre Bestände an Seifen, Wasch- und Reinigungsmittel aller Art nach dem Stand am Monatsende bis zum 3. des folgenden Monats in doppelter Fertigung dem Städt. Wirtschaftsamt(K 7, Zimmer 414) zu melden. Bei Nichtbeachtung dieser Anordnung wird di« Ausstellung von Großberufsscheinen gesperrt. Abrachmmg der Welzaamahliotenuiii Die Säcke aus der Zuweisung von amerikanischem Weizenmehl bleiben Eigentum der Militär-Regierung und sind schnellstens an die Deutsche Textilvereinigung A.-G., Mannheim, Langerötterstraße 18-20, Station Msnnheim-Neckarstadft, zurüekzuliefem. Auf dem Frachtbrief ist zu vermerken:„Säcke zur Verfügung der Alliierten Militär-Regierung“. Die Bäckereien haben den Lebensmittelabschnitt 3/83 bis 12. 1. 1946 besonders aufgeklebt bei den Marken- a^nahmesteilen abzuliefem und erhalten dafür Bezugscheine mit dem Vermerk„Mehl-Sonderzuteilung“. Auch die Großbtaugscheine erhalten diesen Vermerk und dienen zur Abdeckung der Ueber- brückungsbezugseheine.. Klein- und Großverteiler melden Restbestände von amerikenischem Weizenmehl bis 12. 1. 1946 dem Getreidewirtschaftsverband Nordbaden m Mannheim, Augusta-Anlage 27.
In Abänderung der bisherigen Regelung haben alle Großverteiler, Herstellerbetriebe, Lagerhäuser und Mühlen, alle Be- und Verarbeitungsbetriebe der Ernährungswirtschaft mit Befehl der amerikanischen Militärregierung den Bestand an Lebensmitteln unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke an die Nebenstelle Mannheim de* Landeaernlhrungsnmtea (Landwirtschaftsamt). K 7, 1, III., Zimmer 417, zu melden: a) für Monat Dezember 1845 nach dem Stand am 22. 12. 1945, sofort zu melden sind di# Bestandsänderungen in der Zeit vom 30. 11. bis 22. 12. 1945. b) Vom 1. Januar 1946 ah naeh dem Stand am 22. jeden Monats fls 25. jeden Monats die Bestandsänderungen seit der jeweiligen letzten Meldung. e) Fehlmeldung Ist erforderlich. d) Vordrucke sind bei obiger Nebenstelle erhältlich. e) Unmittelbare Meldung an das Landesernährungsamt in Karlsruhe hat zu unterbleiben. Diese monatliche Meldung ersetzt nicht dis dem städt.
Emährungsamt Mannheim zu erstattenden Woeften- meldungen.■ Die gestellten Termine sind unbedingt einzuhalten. Mannheim, 27. Dezember 1945. Landesernährungsamt— Land wirtechaftsamt Nebenstelle Mannheim. Erfassung van Textfl-Altstoffea Durch die steigende Nachfrage der verarbeitenden Industrie nach textilen Altstoffen macht sich überall das Bestreben bemerkbar, die Erfassung und den Verkauf dert Altstoffe unter Mißachtung aller bestehenden Vorschriften freihändig vorzunehmen, oft unter Gewährung unerlaubter Prämien und Vergünstigungen aller Art. Derartigen Bestrebungen muß mit Nachdruck entgegengetreten werden. Die Erfassung und der Handel mit textilen Altstoffen bleibt nach wie vor nur den damit beauftragten Sammlern und Händlern überlassen, die unter Beachtung der Preis- und Sortierungsvorschriften ihr« Tätigkeit auszuüben haben. v Asisgaba vaa LatieusmittelRiafkeH für tiie 84. labensmltteiaeried« Die Lebensmittelkarten für die 84. Zuteilungsperiode, d. h. für die Zeit vom 7. Januar 1946 bis einschließlich 3. Februar 1946 werden in den bisherigen Kartenstellen ausgegeben an die Haushalte mit den Anfangsbuchstaben: A. B, C, D„ K= am Mittwoch, 2. Jan. 46 F, G, H, J, K, L=*m Donnerstag, 3. Jan. 46 M. N, O. P, Q, R= am Freitag, 4. Jan. 46 8, T, U, V, W, X, T, Z= am Samstag, 5. Jan. 46 Für das Gebiet von Neuostheim und Neuhermsheim erfolgt die Kartenausgabe nur am Donnerstag, 3. Jan. und am Freitag, 4. Jan. 1946, zwischen 9.00 und 16.00 Uhr im Hause Dürerstraße 61(Eck# Dürer- und Holbeinstraße)., Die Ausgabestellen aind an diesen Tagen von 8.30 bis 16.30 Uhr durchgehend für das Publikum geöffnet; am Samstag, 5. Jan. 1946, nur von 8.30 bis 12 Uhr. Die Karten sind unbedingt, wie oben angeordnet, abzuholen. Bel verspäteter Abholung erfolgt Kürzung für die abgelaufene Zeit. Beim Abholen der Karten ist der Haushaltsausweis, von Ausländem außerdem die Registrierkarte und von den„Meldepflichtigen“, einschließlich Ausländer, weiter die„Meldekarte" des Arbeitsamtes mit dem Bestätigungsvermerk für die 84. Zuteilungrsperiode vorzulegen. „Meldepflichtig beim Arbeitsamt“ sind: a). Alle Männer vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr, b) all« Freuen vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr. Von der Meldepflicht beim Arbeitsamt sind befreit: a) Geistliche, b) Inseaae« von Anstalten, die arbeitsunfähig sind, et schwangere Frauen, Frauen mit 1 Kind im vorsehulpfliehtigen Atter, Frauen mit wenigstens 2 Kindern unter 14 Jahren, wenn diese im Haushalt der Mutter leben, d) Angehörige der vereinten Nationen. Personen bzw. Haushaltungen, welche die Haushaltelisten, Hausbesitzer, welche die Hausliste, Betriebs- Unternehmer, welche die Betriebsblätter zur Personenstands- und Betriebsaufnahme nicht abgegeben haben, können keine Lebensmittelkarten erhalten. Kinder unter 14 Jahren sind zum Abholen von Karten nicht zugelassen. Die empfangenen Karten sind sofort auf die Zahl und Richtigkeit nachzuprüfen; spätere Einwendungen werden nieht berücksichtigt. Die nach Mannheim zurückkehrenden oder(wieder) zuziehenden Personen haben vor der Aufnahme in die Mannheimer Versorgung vorzulegen: a) Abmeldebescheinigung des bisherigen Emährunga- amtes, ♦ b) Polizeiliche Anmeldung, c) Zuzugsgenehmigung des Wohnungsamtes und d) soweit beim Arbeitsamt meldepfliehtigt: Meldekarte des Arbeitsamtes mit dem Bestätigungsvermerk für die betreffende Zuteijungsperiode.
Unberechtigter Bezug von Lebensmittelkarten, Insbesondere durch nach auswärts verzogene oder auswärts wohnende Personen oder Doppelbezug von Leben** mittelkarten wird bestraft. Ausländer erhalten ihre Karten, wie oben aufgerufen, nur in der Kurfürst-Friedrich-Schule Mannheim, C 6.
Winterspeisung 1945/46 der Mannheimer Wohlfnhrtsverbände: Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Caritas-Verband Inner« Mission und Arbeiterwohlfahrt Karten Vorverkauf:
Die Essenkarten sind unter allen Umständen im Vorverkauf zu beschaffen. Dabei sind die entsprechenden Lebensmittelmarken(30 g Fett, 2f>0 g Brot, 100 g Nährmittel) mitabzuliefem. Es wird darauf hingewiesen, daß in erster Linie die Besitzer von Wochen-Essenkarten Anspruch auf die Essen der Massenspeisung haben. Der Vorverkauf erfolgt ausnahmslos von Donnerstags bis Samstags. Montags werden keine Karten für die laufende Woche mehr abgegeben. Der Verkauf der Essenkarten findet, wie bisher, an alten Essenausgabestellen statt. Wiederholt wird darauf aufmerksam gemacht, daß Essenkarten aller Farben an jeder Ausgabestelle eingelöst werden können. Essenausgabestellen;, Innenstadt; Nr. 1: Rote-Kreuz-Küche, R 5 „ 2: Herberge zur Heimat, U 5,12 „ 3: Wartburg-Hospiz, F4, 8-9 „ 4: Ni^derbronner Schwestern, D 4, 4 „!): Kath. Schwesternhaus„St. Clara“, M6,12 Jungbusch: Nr. 7: Gasthaus Schmidt, Beilstr. 14 Oststadt: Nr. 8: Christuskirche, Werderplatz Schwetzingerstadt:, Nr. 9: Friedenskirche, Traitteurstr. 48, Hth. „ 10: Kath. Vereinshaus, Schwetzinger Str. 105 Lindenhof- Almenhof: Nr. 11: Johanniskirchs, Rheinaustr. 21 „ 12: Markuskirche, Im Lohr 4 Neckarstadt-West: Nr. 13: Rote-Kreuz-Küche, Alphomstr. 2a „ 14: Laurentianum, Laurentiusstr. 19 Neekarstadt-Ost: Nr. 15: Lokal Mändel, Käfertaler Str. 49 „ 16: Wohlgelegenschule, Kronprinzenstraße
Vermittlungsstellen für Ge'eqenheitsfahrten Das Reisebüro* der Deutsch-Amerika-Linie, Mannheim, O 4, 4, hat im Einvernehmen mit der Fahrbereitschaft eine Vermittlungsstelle für Gelegenheitsfahrten nach allen Richtungen zur Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen eingerichtet. Das Büro befindet sich in O 4, 4(Badische Bank, Tel. 429 55). Dort sind nähere Auskünfte und Fahrausweise erhältlich. QrthopSdisch« Sprechtage für Januar 1946 Im Monat Januar 1946 hält die Orthopädische Versorgungsstelle Karlsruhe Sprechtage wie folgt ab: Mannheim: am 3., 17. und 31. 1. 1946 von 8Vi bis 13 Uhr im Schloßbunker, Eingang B. Heidelberg: am 2., 16. und 30. 1. 1946 von 9 bis 14 Uhr in der Versorgungsärztlichen Untersuchungsstelle, Landhausstraße 31. Naujahrswmsch des Raten Kreuzes an die Bevölkerung Alle guten Wünsche mögen Ihre Begleiter lm Neuen Jahre sein, einem Friedensjahre des Aufbaues der geistigen und materiellen Güter. Das Deutsche Rote Kreuz verbindet damit den Dank an Alle, die bisher mit unermüdlichem Eifer halfen, die allgemeine Not zu lindem, Heimat- und Obdachlose zu betreuen, Vermißte zu suchen, Flüchtlinge zu versorgen, Kriegsgefangenen und Hilfsbedürftigen beizustehen!
Gesundheitsamt
Ääfertsl-Süd: Nr. 17: Kath. Schwesternhaus, Dürkheimer Str. 56 Käfertal: Nr. 18: Ev. Gemeindehaus, Unionstr. 3 Luzenberg: Nr. 19: Kasino der Spiegelfabrik Waldhof: Nr^ 20: St. Franziskushaus, Speckweg 6 ,, 21: Gasthaus„Z. Weinberg", Luzenbergstr. 90 W aldhof- Gartenstadt: Nr. 22: Baugewerkschaftsschule Sandhofen: Nr. 23: Mädchenheim'Jute-Kolonie „ 24: Lutherhaus Schönau-Siedlung: Nr. 36: Schönauschule/ „ 25: Ev. Gemeindehaus Feudenheim: Nr. 26 Gasthaus„zur Pfalz“ Wallstadt: Nr. 28: Ev. Gemeindehaus, Atzelbuckelstraße Seckenheim: Nr. 29: Gasthaus„Z. Kaiserhof“, Meersburg. Str. 22 Neckarau: Nr. 30: Germaniaschule „ 31: Ev. Kindergarten, Rosenstraße Rheinau: Nr. 32: Gasthaus Relaisstr. 56 Pfingstberg: Nr. 34: Kath. Schwesternhaus, Sommerstr. 19 Friedrichsfeld: Nr. 35: Friedriehsfelder Schule Essenausgabe von Montag bis Samstag von 11.30 bis 14.00 Uhr. Essenausgabe von Montag bis Samstag von 12.00 bis Die Kinderspeisung beginnt nach den Weihnachts- ferien am 7. Januar 1946.
Aerzte: Dr. Albert Schneider, prakt Arzt, Mannheim, Sofienstraße 10, Tel.-Nr. 426 01. Sprechstunden täglich 14 bis 16 Uhr, außer Mittwoch und Samstag. Meldung des ärztlichen Hilfspersonal* Das gesamte ärztliche Hilfspersonal: Krankenpfiegepersonen, Säuglings- und Kleinkinder-Schwestem und -Pflegerinnen, • Wochenpflegerinnen, Hebammen, Med. Techn. Assistentinnen und Gehilfinnen, Laborantinnen, Laboranten, Massierei und Massiererinnen, Krankengymnastinnen und Diätassistentinnen, Leichenschauer, Desinfektoren hat, soweit es noch geschehen ist, unverzüglich den Fragebogen der amerikanischen Militärregierung (131 Fragen) auszufüllen und beim Gesundheitsamt Mannheim, K 7, Zimmer 316 abzugeben. Sport Sonntag, 30. Dezember Fußball Meisterschaftspiele: SV Waldhof— BC Augsburg; VfL Neckarau— VfB Mühlburg(Altr. Fähre); SpVgg Sandhofen— VfR Pforzheim.( Qualifikationsrunden: 1846 Mannheim— Wallstadt(Planetarium); Kurpfalz Neckarau— 07 Mannheim; SG Rheinau— 08 Mannheim; Edingen— 98 Seckenheim; Neckarhausen— Ilvesheim; Heddesheim— Käfertal; Leutershausen gegen 03 Ladenburg; Hemsbach— Schriesheim. Gesellschaftsspiele: VfR Ers.-Liga— KG Tennisplatzbunker(10 Uhr Planetarium); ASV Feudenheim Ers.-Liga— KG LSC Wohlgelegen. • Handball Meisterschaftsspiele: VfR Mannheim— SV Waldhof(Herzogenried); TV 98 Seckenheim— TV Edingen; TV 62 Weinheim— VfL Neckarau; TSV Schwetzingen— SG Ketsch: KG Gallwitzkaserne— Leutershausen; KG Dossen- waldlager— Polizei Mannheim; SpVgg Viernheim gegen Kurpfalz Neckarau(jeweils 15 Uhr); SV Ilvesheim— SV Seckenheim(10.30 Uhr). Neujahrstag(Dienstag, 1. Januar 1946) Fußball Gesellschaftsspiel: ASV Feudenheim— VfR Mannheim. Handball Gesellschaftsspiel: SV Waldhof komb.— KG Dossenwaldlager Die Spiele finden auf den Plätzen der erstgenannten Vereine statt und beginnen um 14 Uhr, sofern keine andere Anspielzeit vermerkt ist. Ringsport Sonntag, 14. Januar 1946, vormittags 10.30 Uhr, lm Saale des„Morgenstern“ Mannheim- Sandhofen, Großringkampf zwischen Frankfurt-Sachsenhausen und Eiche Sandhofen.
Amtliche Bekanntmachungen
Oeffentliche Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärungen für das Kalender« jahr 1944 Es ergeht hiermit die Aufforderung, die Steuererklärungen für das Kalenderjahr 1944 spätestens am 31. Januar 1946 beim Finanzamt Mannheim abzugeben, soweit eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht. Für diejenigen Pflichtigen, die infolge von Kriegsereignissen Mannheim verlassen oder ihre Geschäftsleitung aus Mannheim verlegt haben, empfiehlt es sich, die Steuererklärung gleichfalls beim Finanzamt Mannheim^bzugeben. Die Zuständigkeitsfrage wird dann durch das Finanzamt geregelt werden. Wer die Vordrucke zu den Steuererklärungen zugesandt erhielt, ist auch zur Ausfüllung und Einsendung verpflichtet. Für die. Steuererklärung sind die beim Finanzamt erhältlichen Vordruck« zu verwenden. Finanzamt Mannheim. Allg. Ortskrankenkasse Mannheim Wir machen unsere ln Bürstadt wohnenden Mitglieder darauf aufmerksam, das unsere Nebenstelle in Bürstadt ab 1. 1. 1946 wieder geöffnet ist, und zwar werden die Geschäfte von der Allg. Ortskrankenkasse für den Kreis Bergstraße, Nebenstelle Bürstadt, Altes Rathaus(Geschäftsstunden 8—12 Uhr), geführt. Ferner machen wir unsere in Mannheim-Feudenheim wohnenden Arbeitgeber und Mitglieder darauf aufmerksam, daß sieh unsere Nebenstelle Feudenheim ab 1. 1. 1946 ln Mannheim-Feudenheim, Hauptstraße 6t (Wäsche-Annahmestelle Schorpp, Frl. Bayer) befindet Geschäftsstunden: täglich 14—17 Uhr). Mannheim. 27. Dezember 1945. Der Vorstand.
Druck: Mannheim» ßroßdruckerei, R 1, 4-6
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Jls zum Zu« gewählten Li tretung für Namen und i zum Ausdruc Art. 1. Die 124 Abgeordr berufen wer lehnt werden Art. 2. Die i dem Präslde dem Ministei nisterpräside: vier zugelass wohl für Wü sechs Vertre und zwar au: der Industrie Werkskamme und je zwei tretem der Württemberg tem der Hch treter der X. Hochschule Karlsruhe u: Hohenheim, sowohl für V Vertreter de Kirche und je einem Ver schaft und tretem der: Württemberj tretern der bürgermeist« ruhe,'Mann! heim. Art. 3. Abg nach der G« tung wählb: Art. 4. Die rufsst finde u tep efolgt a l
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