f

Städtisches Emihrungs- und Wbtschattsamt Lebensmittelmarken

= 800 g = 1500 g = 2500 g = 3500 g = 2500 g = 3125 g

100 g 150 g 150 g 150 g 125 g

a) Für die Woehe vom 31. Dezember 1945 bis 8. Januar 1946(4. Woche der 83. Zuteilungspertode) gelten fol­gende Zuteilungen: Brei: Auf die Abschnitte Brot IV/83 und Kleinabschnitte Kleinstkinder(03 Jahre)(Klst.) Kleinkinder(36 Jahre)(Klk.) Jugendliche 1*(610 Jahre)(Jgd. 1) Jugendliche 2(10-*18 Jahre)(Jgd. 2) Erwachsen*(über 18 Jahre)(E.) Vollselbstversorger Fleisch: Auf die Abschnitte Fleisch IV/83 Kleinstkinder= Kleinkinder= Jugendliche und Erwachsene= Nährmittel: Auf die Abschn. Nährmittel IV= Klndern&hrmittel:(für Kinder bis 6 Jahre) Auf die Abschn. Kindemährmittel IV= Für den Milchbezug fallen ab 84. Zuteilungsperiode die bisher auf den Lebensmittelkarten aufge- oruckten Strichkontrollen wieder fort. Den Milchverteilern wird jetzt schon anheimge­geben, private Aueweise oder Kontrollmöglich- kedten zu schaffen. Karteifein:= 3000 6 auf Abachnitt 1V/86 und III/IV/83(für 2 Wochen für Kinder bis zu 3 Jahren) der Bezugsausweise für Speisekarl oftein 8289 mit dem Aufdruck Mannheim-Stadt. Die Abschntte IV/8S und III/IV/8S sind von den Kleinverteilem abzutrennen, getrennt aufzukle­ben und aufzubewahren(nicht abzuliefem). Ftsebe: Auf Abschnitt 190 des Mannheimer Einkaufs- su»weise« Marinade Reetbelieferung=*50 g Alle Ftsehlieferabechnitte und Fisch-Bezugsbe­rechtigungen sind raschestens von den Fischver- teilem gegen Quittung(Vordruck 20) bei den Martcerablieferurgsatellen abzugeben. Fisch-Rest­bestandsmeldungen durch Fisch-Klein- nnd Groß­verteiler sofort nach Belieferung aller Kunden an das Emährungsamt. b) Ungültig werden am 8. Jan. 1946 alle zur Zeit gül­tigen Reisemarken; ein Umtausch m neue Reisemar­ken findet nicht statt. c) Beeng and Abgabe von Lebensmitteln nsw. gegen noch nicht gültige Abschnitte sind unzulässig. Ein Abschnitt wird erst gültig durch seinen Aufruf In der M.-G. fl. and ab Montag der Woche, für die er anfgarnfen ist. Za widerhandlangen sind strafbar. d) Anläßlich der Auigabe von Lebensmittelkarten für die 84. Zuteilungaperioda werden auch neueMann­heimer Einkaufseusweiae für jede Alteregruppe neu ausgegeben. Die bisher gültigen Mannheimer Einkaufsausweise dürfen nicht vernichtet werden. e) Die Abschnitte der grtnen Krankenberechtigungs­scheine verfallen am I. Februar 1946. Umtausch ist nicht möglieh. f) Personen b*w. HadsHaltungen. welche die Haus- haitslisten, Hausbesitzer, welche die Hauslisten, Be- trlebsuntemehmer, welche«Ile Betriebsblätter zur Personenstands- und Betrlgbsanfnahme nicht abge­geben haben, können in der kommenden Woche keine Lebensmittelkarten erhalten. g) Am Montag, 7. Januar 1946, sind di« Schalter der Zweigstellen de« Emährungo«mt«s zur Abrechnung geschlossen. Abholen dar Arbaltaraatagekarteii Die Arbeiterzulagekarten für die 84. Zutellungs- period« können«rat ab Mittwoch. 2. Januar 1946, bei der zuständigen Abteilung, Werderstreß«»8, abge­holt werde*. Ausgab« van Salta« und Waschmittel I. In der 88. Karbenperiode werden die nachstehend verzeichnet«m Mengen an Seifen und Waschmitteln ausgegeben: 1. Nermalverbraucher: a) Kleinstkinder: 1 Normalstück Feinseife- Schwimm- aeife(Kinderseife). 1 Zwei-Monatspackung Feinwaschmittel, doppelt konzentriert(50 g). 1 Dose Kinderereme bzw! Fettereme. b) Kleinkinder, Jugendliche, Erwachsene: 1 Stück Ein­heitsseife, 1 Zwei-Monat^packung Feinwaschmittel, (kippelt konzentriert"(50 g). e) Männer mit RaucherkarteM: 1 Stück Rasierseife ea. 45 g-Stücke). d) Jugendliche, weiblich, Erwachsene, weiblich: 1 Päckchen Shampoon. i J. Zuaatzvarbraucher: «) Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten: 3 Stück Kernseife(46 g-Stücke), 1 Zwei-Monats- packung Feinwaschmittel, doppelt konzentriert (50 g). b) Alle übrigen Aerzt«,.Hebammen usw.: 1 Stuck Kernseife(40 g-Stück), 1 Zwei-Monn tspackung Feinwaschmittel, doppelt konzentriert(50 g). c) Amputiert« und Prothesen träger: 1 Stück Feinseife - Schwimmseife(Kinderseife), 1 Zwei-Mona s- packung Feinwaschmittel, doppelt konzentriert(50 Gramm), 1 Dose Fettcreme. d) Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe zur Rei­nigung der Wäsche für je 10 belegte Betten pro Tag: 5 g Waschpulver, 5 g Schmierseife. ) Färbereien für je 2.5 kg S'offe(trocken): 50 g Waschpulver, 16 g Schmierseife, f) Berufstätige mit Verschmutzungszulagen: aa) Gruppe 2 und 3: 1 Stück Einheilsseife, 1 Nor­malpaket Waschpulver(250 g). bb) Grupp« 4 bia 6: 1 Stück Kernseife(40 g), 1 S*ück Einheitsseife, 1 Normalpaket Waschpulver(250 Gramm. ee) Gruppe 7: 2 Stück Kernseife(40 g), 1 Normal­paket Waschpulver(250 g). dd) Gruppe 8: 3 Stück Kernseife(40 g), 50 g Schmier­seife, 1 Normalpaket Waschpulver(250 g). ee) Gruppe 9: 4 Stück Kernseife(40 g), 100 g Schmier­seife, 1 Normalpaket Waschpulver(250 g). g) Kranken- und Entbindungsanstalten: a) für je 15 stationäre Operationen oder Entbin­dungen(auch für Hebammen) oder für je 30 ambulante Operationen: 1 Stück Toilettenseife (ea. 100 g), 1 Normalpaket Waschpulver(250 g). bto) nur Reinigung der Wäsche je belegtes Bett pro ' Tag 10 g Schmierseife, 10 g Waschpulver. II. Die Seifen und Waschmittel können vom Normal­verbraucher nseh Belieferung des Einzelhandels auf folgende Abschnitte bezogen werden;

a) Abschnitt 8 aller Lebensmittelkarten mit dem Aufdruck Klst. 83 bzw. Sv/Klst. 83: 1 Normalstück Feinseif#- Schmierseife(Kinderseife), 1 Zwei- Monatspackung Feinwaschmittel, doppelt konzen­triert(50*). b) Abschnitt 8 aller Lebensmittelkarten mit dem Aufdruck Klst. 83 bzw. Sv Klst. 83: 1 Dos« Kin­dercreme bzw. Fettcreme. c) Abschnitt 10 aller Lebensmittelkarten mit dem Aufdruck Klk. 83 bzw. Jgd. I 83, Jgd. II 83 und E. 83, sowie Sv/Klk. 83 bzw. alle Vollselbstver­sorger über 6 Jahre auf Abschnitt Sv/88: 1 Stück Einheitsscife, 1 Zwei-Monatspackung Feinwasch­mittel, doppelt konzentriert(50 g). d) Abschnitt 82 der RaucherkarteM für die be­reits abgelaufene 82. Kartenperiode: 1 Stück Ra­sierseife(ca. 45 g-Stücke). e) Abschnitt 11 aller Lebensmittelkarten der Mäd­chen und Frauen mit dem Aufdruek Jgd. I 83, Jgd. II 83 und E. 83 bzw. SV. 83: 1 Päckchen Shämpoon. Der Abschnitt 11 von Lebensmittelkarten, die ohne Namenseintrag sind, sowie der Lebensmittelkarten von männlichen Personen ist ungültig. III. Die Herstellerfirmen dürfen an den Großhandel und die Großhändler an den Einzelhandel nur gegen von Wirtschaftsämtem in der amerikanischen Zone Badens nach dem 21. Dezember 1845 ausgestellte Be­zugscheine liefern. Für den Bezug der Ware durch den Handel gelten die seitherigen Vorschriften. IV. Alle Großhandelsflrmen, die Seifen, Wasch- und Reinigungsmittel führen, sind verpflichtet, ihre Be­stände an Seifen, Wasch- und Reinigungsmittel aller Art nach dem Stand am Monatsende bis zum 3. des folgenden Monats in doppelter Fertigung dem Städt. Wirtschaftsamt(K 7, Zimmer 414) zu melden. Bei Nichtbeachtung dieser Anordnung wird di« Ausstel­lung von Großberufsscheinen gesperrt. Abrachmmg der Welzaamahliotenuiii Die Säcke aus der Zuweisung von amerikanischem Weizenmehl bleiben Eigentum der Militär-Regierung und sind schnellstens an die Deutsche Textilvereini­gung A.-G., Mannheim, Langerötterstraße 18-20, Sta­tion Msnnheim-Neckarstadft, zurüekzuliefem. Auf dem Frachtbrief ist zu vermerken:Säcke zur Verfügung der Alliierten Militär-Regierung. Die Bäckereien haben den Lebensmittelabschnitt 3/83 bis 12. 1. 1946 besonders aufgeklebt bei den Marken- a^nahmesteilen abzuliefem und erhalten dafür Be­zugscheine mit dem VermerkMehl-Sonderzutei­lung. Auch die Großbtaugscheine erhalten diesen Vermerk und dienen zur Abdeckung der Ueber- brückungsbezugseheine.. Klein- und Großverteiler melden Restbestände von amerikenischem Weizenmehl bis 12. 1. 1946 dem Ge­treidewirtschaftsverband Nordbaden m Mannheim, Augusta-Anlage 27.

In Abänderung der bisherigen Regelung haben alle Großverteiler, Herstellerbetriebe, Lagerhäuser und Mühlen, alle Be- und Verarbeitungsbetriebe der Er­nährungswirtschaft mit Befehl der amerikanischen Militärregierung den Bestand an Lebensmitteln unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke an die Nebenstelle Mannheim de* Landeaernlhrungsnmtea (Landwirtschaftsamt). K 7, 1, III., Zimmer 417, zu melden: a) für Monat Dezember 1845 nach dem Stand am 22. 12. 1945, sofort zu melden sind di# Bestands­änderungen in der Zeit vom 30. 11. bis 22. 12. 1945. b) Vom 1. Januar 1946 ah naeh dem Stand am 22. jeden Monats fls 25. jeden Monats die Bestands­änderungen seit der jeweiligen letzten Meldung. e) Fehlmeldung Ist erforderlich. d) Vordrucke sind bei obiger Nebenstelle erhältlich. e) Unmittelbare Meldung an das Landesernährungs­amt in Karlsruhe hat zu unterbleiben. Diese monatliche Meldung ersetzt nicht dis dem städt.

Emährungsamt Mannheim zu erstattenden Woeften- meldungen. Die gestellten Termine sind unbedingt einzuhalten. Mannheim, 27. Dezember 1945. Landesernährungsamt Land wirtechaftsamt Nebenstelle Mannheim. Erfassung van Textfl-Altstoffea Durch die steigende Nachfrage der verarbeitenden Industrie nach textilen Altstoffen macht sich überall das Bestreben bemerkbar, die Erfassung und den Ver­kauf dert Altstoffe unter Mißachtung aller bestehen­den Vorschriften freihändig vorzunehmen, oft unter Gewährung unerlaubter Prämien und Vergünstigun­gen aller Art. Derartigen Bestrebungen muß mit Nachdruck entgegengetreten werden. Die Erfassung und der Handel mit textilen Altstoffen bleibt nach wie vor nur den damit beauftragten Sammlern und Händlern überlassen, die unter Beachtung der Preis- und Sortierungsvorschriften ihr« Tätigkeit auszu­üben haben. v Asisgaba vaa LatieusmittelRiafkeH für tiie 84. labensmltteiaeried« Die Lebensmittelkarten für die 84. Zuteilungsperiode, d. h. für die Zeit vom 7. Januar 1946 bis einschließlich 3. Februar 1946 werden in den bisherigen Karten­stellen ausgegeben an die Haushalte mit den Anfangs­buchstaben: A. B, C, D K= am Mittwoch, 2. Jan. 46 F, G, H, J, K, L=*m Donnerstag, 3. Jan. 46 M. N, O. P, Q, R= am Freitag, 4. Jan. 46 8, T, U, V, W, X, T, Z= am Samstag, 5. Jan. 46 Für das Gebiet von Neuostheim und Neuhermsheim erfolgt die Kartenausgabe nur am Donnerstag, 3. Jan. und am Freitag, 4. Jan. 1946, zwischen 9.00 und 16.00 Uhr im Hause Dürerstraße 61(Eck# Dürer- und Hol­beinstraße)., Die Ausgabestellen aind an diesen Tagen von 8.30 bis 16.30 Uhr durchgehend für das Publikum geöffnet; am Samstag, 5. Jan. 1946, nur von 8.30 bis 12 Uhr. Die Karten sind unbedingt, wie oben angeordnet, ab­zuholen. Bel verspäteter Abholung erfolgt Kürzung für die abgelaufene Zeit. Beim Abholen der Karten ist der Haushaltsausweis, von Ausländem außerdem die Registrierkarte und von denMeldepflichtigen, einschließlich Ausländer, weiter dieMeldekarte" des Arbeitsamtes mit dem Bestätigungsvermerk für die 84. Zuteilungrsperiode vorzulegen. Meldepflichtig beim Arbeitsamt sind: a). Alle Männer vom vollendeten 14. bis zum voll­endeten 65. Lebensjahr, b) all« Freuen vom vollendeten 16. bis zum vollende­ten 45. Lebensjahr. Von der Meldepflicht beim Arbeitsamt sind befreit: a) Geistliche, b) Inseaae« von Anstalten, die arbeitsunfähig sind, et schwangere Frauen, Frauen mit 1 Kind im vorsehulpfliehtigen Atter, Frauen mit wenigstens 2 Kindern unter 14 Jahren, wenn diese im Haushalt der Mutter leben, d) Angehörige der vereinten Nationen. Personen bzw. Haushaltungen, welche die Haushalte­listen, Hausbesitzer, welche die Hausliste, Betriebs- Unternehmer, welche die Betriebsblätter zur Per­sonenstands- und Betriebsaufnahme nicht abgegeben haben, können keine Lebensmittelkarten erhalten. Kinder unter 14 Jahren sind zum Abholen von Kar­ten nicht zugelassen. Die empfangenen Karten sind sofort auf die Zahl und Richtigkeit nachzuprüfen; spätere Einwendungen werden nieht berücksichtigt. Die nach Mannheim zurückkehrenden oder(wieder) zuziehenden Personen haben vor der Aufnahme in die Mannheimer Versorgung vorzulegen: a) Abmeldebescheinigung des bisherigen Emährunga- amtes, b) Polizeiliche Anmeldung, c) Zuzugsgenehmigung des Wohnungsamtes und d) soweit beim Arbeitsamt meldepfliehtigt: Melde­karte des Arbeitsamtes mit dem Bestätigungsver­merk für die betreffende Zuteijungsperiode.

Unberechtigter Bezug von Lebensmittelkarten, Insbe­sondere durch nach auswärts verzogene oder auswärts wohnende Personen oder Doppelbezug von Leben** mittelkarten wird bestraft. Ausländer erhalten ihre Karten, wie oben aufgerufen, nur in der Kurfürst-Friedrich-Schule Mannheim, C 6.

Winterspeisung 1945/46 der Mannheimer Wohlfnhrtsverbände: Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Caritas-Verband Inner« Mission und Arbeiterwohlfahrt Karten Vorverkauf:

Die Essenkarten sind unter allen Umständen im Vorverkauf zu beschaffen. Dabei sind die ent­sprechenden Lebensmittelmarken(30 g Fett, 2f>0 g Brot, 100 g Nährmittel) mitabzuliefem. Es wird darauf hingewiesen, daß in erster Linie die Be­sitzer von Wochen-Essenkarten Anspruch auf die Essen der Massenspeisung haben. Der Vorverkauf erfolgt ausnahmslos von Donnerstags bis Samstags. Montags werden keine Karten für die laufende Woche mehr abgegeben. Der Verkauf der Essen­karten findet, wie bisher, an alten Essenausgabe­stellen statt. Wiederholt wird darauf aufmerksam gemacht, daß Essenkarten aller Farben an jeder Ausgabestelle eingelöst werden können. Essenausgabestellen;, Innenstadt; Nr. 1: Rote-Kreuz-Küche, R 5 2: Herberge zur Heimat, U 5,12 3: Wartburg-Hospiz, F4, 8-9 4: Ni^derbronner Schwestern, D 4, 4 !): Kath. SchwesternhausSt. Clara, M6,12 Jungbusch: Nr. 7: Gasthaus Schmidt, Beilstr. 14 Oststadt: Nr. 8: Christuskirche, Werderplatz Schwetzingerstadt:, Nr. 9: Friedenskirche, Traitteurstr. 48, Hth. 10: Kath. Vereinshaus, Schwetzinger Str. 105 Lindenhof- Almenhof: Nr. 11: Johanniskirchs, Rheinaustr. 21 12: Markuskirche, Im Lohr 4 Neckarstadt-West: Nr. 13: Rote-Kreuz-Küche, Alphomstr. 2a 14: Laurentianum, Laurentiusstr. 19 Neekarstadt-Ost: Nr. 15: Lokal Mändel, Käfertaler Str. 49 16: Wohlgelegenschule, Kronprinzenstraße

Vermittlungsstellen für Ge'eqenheitsfahrten Das Reisebüro* der Deutsch-Amerika-Linie, Mann­heim, O 4, 4, hat im Einvernehmen mit der Fahr­bereitschaft eine Vermittlungsstelle für Gelegen­heitsfahrten nach allen Richtungen zur Personen­beförderung mit Kraftfahrzeugen eingerichtet. Das Büro befindet sich in O 4, 4(Badische Bank, Tel. 429 55). Dort sind nähere Auskünfte und Fahraus­weise erhältlich. QrthopSdisch« Sprechtage für Januar 1946 Im Monat Januar 1946 hält die Orthopädische Ver­sorgungsstelle Karlsruhe Sprechtage wie folgt ab: Mannheim: am 3., 17. und 31. 1. 1946 von 8Vi bis 13 Uhr im Schloßbunker, Eingang B. Heidelberg: am 2., 16. und 30. 1. 1946 von 9 bis 14 Uhr in der Versorgungsärztlichen Untersuchungsstelle, Landhausstraße 31. Naujahrswmsch des Raten Kreuzes an die Bevölkerung Alle guten Wünsche mögen Ihre Begleiter lm Neuen Jahre sein, einem Friedensjahre des Aufbaues der geistigen und materiellen Güter. Das Deutsche Rote Kreuz verbindet damit den Dank an Alle, die bisher mit unermüdlichem Eifer halfen, die allgemeine Not zu lindem, Heimat- und Obdachlose zu betreuen, Vermißte zu suchen, Flüchtlinge zu versorgen, Kriegsgefangenen und Hilfsbedürftigen beizustehen!

Gesundheitsamt

Ääfertsl-Süd: Nr. 17: Kath. Schwesternhaus, Dürkheimer Str. 56 Käfertal: Nr. 18: Ev. Gemeindehaus, Unionstr. 3 Luzenberg: Nr. 19: Kasino der Spiegelfabrik Waldhof: Nr^ 20: St. Franziskushaus, Speckweg 6 ,, 21: GasthausZ. Weinberg", Luzenbergstr. 90 W aldhof- Gartenstadt: Nr. 22: Baugewerkschaftsschule Sandhofen: Nr. 23: Mädchenheim'Jute-Kolonie 24: Lutherhaus Schönau-Siedlung: Nr. 36: Schönauschule/ 25: Ev. Gemeindehaus Feudenheim: Nr. 26 Gasthauszur Pfalz Wallstadt: Nr. 28: Ev. Gemeindehaus, Atzelbuckelstraße Seckenheim: Nr. 29: GasthausZ. Kaiserhof, Meersburg. Str. 22 Neckarau: Nr. 30: Germaniaschule 31: Ev. Kindergarten, Rosenstraße Rheinau: Nr. 32: Gasthaus Relaisstr. 56 Pfingstberg: Nr. 34: Kath. Schwesternhaus, Sommerstr. 19 Friedrichsfeld: Nr. 35: Friedriehsfelder Schule Essenausgabe von Montag bis Samstag von 11.30 bis 14.00 Uhr. Essenausgabe von Montag bis Samstag von 12.00 bis Die Kinderspeisung beginnt nach den Weihnachts- ferien am 7. Januar 1946.

Aerzte: Dr. Albert Schneider, prakt Arzt, Mannheim, Sofien­straße 10, Tel.-Nr. 426 01. Sprechstunden täglich 14 bis 16 Uhr, außer Mittwoch und Samstag. Meldung des ärztlichen Hilfspersonal* Das gesamte ärztliche Hilfspersonal: Krankenpfiegepersonen, Säuglings- und Kleinkinder-Schwestem und -Pflegerinnen, Wochenpflegerinnen, Hebammen, Med. Techn. Assistentinnen und Gehilfinnen, Laborantinnen, Laboranten, Massierei und Massiererinnen, Krankengymnastinnen und Diätassistentinnen, Leichenschauer, Desinfektoren hat, soweit es noch geschehen ist, unverzüglich den Fragebogen der amerikanischen Militärregierung (131 Fragen) auszufüllen und beim Gesundheitsamt Mannheim, K 7, Zimmer 316 abzugeben. Sport Sonntag, 30. Dezember Fußball Meisterschaftspiele: SV Waldhof BC Augsburg; VfL Neckarau VfB Mühlburg(Altr. Fähre); SpVgg Sandhofen VfR Pforzheim.( Qualifikationsrunden: 1846 Mannheim Wallstadt(Planetarium); Kurpfalz Neckarau 07 Mannheim; SG Rheinau 08 Mann­heim; Edingen 98 Seckenheim; Neckarhausen Ilvesheim; Heddesheim Käfertal; Leutershausen gegen 03 Ladenburg; Hemsbach Schriesheim. Gesellschaftsspiele: VfR Ers.-Liga KG Tennisplatzbunker(10 Uhr Pla­netarium); ASV Feudenheim Ers.-Liga KG LSC Wohlgelegen. Handball Meisterschaftsspiele: VfR Mannheim SV Waldhof(Herzogenried); TV 98 Seckenheim TV Edingen; TV 62 Weinheim VfL Neckarau; TSV Schwetzingen SG Ketsch: KG Gallwitzkaserne Leutershausen; KG Dossen- waldlager Polizei Mannheim; SpVgg Viernheim gegen Kurpfalz Neckarau(jeweils 15 Uhr); SV Ilves­heim SV Seckenheim(10.30 Uhr). Neujahrstag(Dienstag, 1. Januar 1946) Fußball Gesellschaftsspiel: ASV Feudenheim VfR Mannheim. Handball Gesellschaftsspiel: SV Waldhof komb. KG Dossenwaldlager Die Spiele finden auf den Plätzen der erstgenannten Vereine statt und beginnen um 14 Uhr, sofern keine andere Anspielzeit vermerkt ist. Ringsport Sonntag, 14. Januar 1946, vormittags 10.30 Uhr, lm Saale desMorgenstern Mannheim- Sandhofen, Großringkampf zwischen Frankfurt-Sachsenhausen und Eiche Sandhofen.

Amtliche Bekanntmachungen

Oeffentliche Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärungen für das Kalender« jahr 1944 Es ergeht hiermit die Aufforderung, die Steuererklä­rungen für das Kalenderjahr 1944 spätestens am 31. Januar 1946 beim Finanzamt Mannheim abzu­geben, soweit eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht. Für diejenigen Pflichtigen, die infolge von Kriegsereignissen Mannheim verlassen oder ihre Geschäftsleitung aus Mannheim verlegt haben, empfiehlt es sich, die Steuererklärung gleich­falls beim Finanzamt Mannheim^bzugeben. Die Zu­ständigkeitsfrage wird dann durch das Finanzamt ge­regelt werden. Wer die Vordrucke zu den Steuer­erklärungen zugesandt erhielt, ist auch zur Ausfüllung und Einsendung verpflichtet. Für die. Steuererklä­rung sind die beim Finanzamt erhältlichen Vordruck« zu verwenden. Finanzamt Mannheim. Allg. Ortskrankenkasse Mannheim Wir machen unsere ln Bürstadt wohnenden Mitglieder darauf aufmerksam, das unsere Nebenstelle in Bür­stadt ab 1. 1. 1946 wieder geöffnet ist, und zwar wer­den die Geschäfte von der Allg. Ortskrankenkasse für den Kreis Bergstraße, Nebenstelle Bürstadt, Altes Rathaus(Geschäftsstunden 812 Uhr), geführt. Ferner machen wir unsere in Mannheim-Feudenheim wohnenden Arbeitgeber und Mitglieder darauf auf­merksam, daß sieh unsere Nebenstelle Feudenheim ab 1. 1. 1946 ln Mannheim-Feudenheim, Hauptstraße 6t (Wäsche-Annahmestelle Schorpp, Frl. Bayer) befindet Geschäftsstunden: täglich 1417 Uhr). Mannheim. 27. Dezember 1945. Der Vorstand.

Druck: Mannheim» ßroßdruckerei, R 1, 4-6

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Da* Strafv Nord-Württ hoben. Sämtliche 1 desgesetzen liehen Poli von. den Ai Durch besc die Ahndui dere im C nichtpolizei Die Polizei denen sie 1 haben, nac handlunger das zur Ai Beweismitt zum Strafr Der Amtsr mungen w angedroht« Ziehung di