MITTEILUNGSBLATT
Für die Schriftleitung verantwortlich: Stadt Mannheim, Rathaus K 7
FÜR MANNHEIM
Für den geschäftlichen Teil: W. Geppert u. A. Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Rückgebäude
Nr. 1
Dienstag, 17. April 1945
Preis 10 Pfg.
Stadtkreis Mannheim Bericht Nr. 2 1. Schußwaffen. Da viele Leute verborgen waren oder durch die militärischen Bestimmungen nicht nach Hause zurückkehren konnten, wird sich noch eine Anzahl Waffen in den Händen der Bevölkerung befinden. Der letzte Termin, diese Waffen abzuliefern, ist der 20. April 1945. Sämtliche Waffen sollen beim nächsten Polizei-Revier abgeliefert werden. Nach diesem Datum werden alle Personen, die im Besitz von Waffen angetroffen werden, verhaftet und gegebenenfalls vom MTlitärgerichtshof strengstens bestraft. 2. Plünderungen. Das Plündern muß sofort aufhören. Die amerikanischen Patrouillen und Wachen sind ange- ' wiesen, sofort auf Plünderer zu schießen. Diejenigen, die entkommen und später gefangen werden, werden vom Militärgerichtshof verurteilt und schwer bestraft. , Die Militärregierung.
Mn die Bevölkerung Mannheims *« In schwerer Stunde habe ich mich entschlossen, die zivile Leitung der Stadt zu übernehmen. An alle willigen und ordnungsliebenden Einwohner unserer Stadt ergeht der Ruf zur positiven Mitarbeit. Leider mußte ich feststellen, daß ein Teil der hier lebenden Menschen den Eigentumsbegriff nicht mehr kennt. Alle meine Bemühungen, so rasch wie möglich wieder geordnete Verhältnisse herzustellen, müssen aber scheitern, wenn es nicht gelingt, das Gemeingut und das Gut des Einzelnen zu schützen.* Wer sich in der Zeit vom 28. 3. 45 ab fremdes Gut angeeignet hat, wird hiermit aufgefordert, dieses raschestens dem Vorbesitzer zurückzugeben. Wo dies nicht mehr möglich ist, muß dieses Gut zur Sicherstellung dem Städt. Ernährungs- und Wirtschaftsamt Mannheim, K 7, Zimmer Nr 414, gemeldet oder bei dem zuständigen Polizeirevier abgegeben werden. Wer dieser Aufforderung keine Folge leistet und wer sich trotz dieses Aufrufs weiterhin an fremdem Eigentum in Häusern, Fabriken, Lagerhäusern, Eisenbahnwagen und dergl., Gärten, Wald und Fluren vergreift oder sonst die bestehenden Vorschriften Übertritt oder zu umgehen versucht und so die Allgemeinheit schädigt, hat härteste Bestrafung zu erwarten. Im Auftrag der Militärregierung: t Der Oberbürgermeister - V•■>,-
Militärregierung— Bericht Nr. 1 1. Augenblickliche Ausgehsperrzeit istvon 19 00 Uhr bis 6 00 Uhr. Personen, die während dieser Zeit auf der Straße aufgefunden werden, ohne Passierschein, werden verhaftet und vor den Militärgerichtshof gebracht und wenn für schuldig befunden, schwer bestraft. 2. Am 2. April 1945 wurde die Zeit von der Amerikanischen Armee um eine Stunde vorgerückt. Das bedeutet, daß sämtliche Uhren eine Stunde vorgerückt werden müssen. Zum Beispiel von 7 00 bis 8 00 Uhr. 3. Unnötiges Herumlaufen in den Straßen amTage hindert den Militär-Verkehr. Daher sollen Zivilpersonen augenblicklich nur die nötigsten Gänge machen. Gruppenbildungen in den' Straßen sind zu unterlassen. 4. Zivilpersonen, die keinen Ausweis der Militärregierung haben, dürfen die Hauptstraßen, die für den Militärtransport benutzt werden, nicht mit Motorrpdern, Fahrrädern oder Wagen befahren. Wer dagegen verstößt, wird verhaftet und vom Militärgerichtshof verurteilt. Die Militärregierung.