MILITARY-GOVERNMENT
Für die Schriftleitung verantwortlich: Militär-Regierung Deutschland Stadtkreis Mannheim
GAZETTE
Für den geschäf11ichen Te ili Wilhelm Geppert und Alfons Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Tel. 42580
Germany-Amtsblatt der Militärregierung Deutschland/ Stadtkreis Mannheim
Nr. 38
Samstag, 29. Dezember 1945
Militärregierung Deutschland
Kampf den GescMechtskrankiieiten Wie nach jedem Kriege die Bevölkerung in ganz besonderem Maße von Geschlechtskrankheiten befallen ipt, so stellt man auch heute eine enorme Verbreitung dieser Volksseuche fest. Es ist nicht verwunderlich, daß die heutigen sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Ziffern in bisher nicht erlebten Maße emporschnellen lassen, daß die Gefahr größer und ernster ist denn je. Die Bekämpfung der - Geschlechtskrankheiten ist heute eines der vordringlichsten Probleme. Amerikanische und deutsche Dienststellen haben in enger Zusammenarbeit damit begonnen, einen Feldzug gegen die Geschlechtskrankheiten zu eröffnen. Man ist sich jedoch darüber im klaren, daß alle Maßnahmen nur dann erfolgreich sein können, wenn es gelingt, das deutsche Volk zur Mitarbeit anzuregen, es aufzuklären und ihm klare Richtlinien zu geben. Wenn oben gesagt wurde, daß die vorhandenen Probleme ernster und schwieriger sind denn Je, so wird andererseits darauf hingewiesen, daß die von der amerikanischen Truppe eingeführten neuen Medilm- mente eine bedeutende Erleichterung in der Durchführung der Behandlung mit sich bringen. Die meist verbreitete Geschlechtskrankheit, der Tripper, benötigte früher zu seiner Ausheilung oft mehrere Welchen. Das aus Amerika eingeführte Penicillin erzielt bei einfachen Erkrankungen in den allermeisten Fällen eine Ausheilung in 10 Stunden, wobei eine Serie von 5 Einspritzungen, über die genannte Zeit verteilt, die gesamte Behandlung■'darstellt. Mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten, alle Aerzte ausreichend mit Penicillin zu versorgen, hat bisher nur das Städt. Krankenhaus Mannheim Penicillin erhalten, aus welchem Grunde die Behandlung von Tripper und den Frühfällen von Syphilis zunächst nur in diesem Krankenhaus durchgeführt werden kann. Wie groß ist der Unterschied, wenn man berücksichtigt, daß früher schwere und häufig zur völligen Un-
An die Bevölkerung Ein Jahr ist vergangen, das in das Angesicht unserer Stadt unauslöschliche Spuren eingegraben hat, Spuren der Zerstörung, der Not •und des Leides. Unauslöschlich, denn sie werden in ihrem geistigen Gehalt eingehen in die Geschichte unserer Stadt als Mahnmale für die kommenden Geschlechter. Wohl nie ist unsere Stadt in den, 340 Jahren ihres Bestehens trotz manch harter Kriegs- und Schicksalschläge so schwer zerstört worden wie in diesem furchtbaren Kriege, aber auch nie hat sich ihre Bevölkerung so bedingungslos und in erschütternder Treue zu der Stadt bekannt, die ihr in Stunden tiefster Not in höherem Sinne zur Heimat geworden war.. Bei der Beschießung der Stadt Mannheim waren von den 300 000 Einwohnern nur noch etwa 50 000 hier geblieben; aber als die Stadt von den amerikanischen Truppen besetzt war, begann schon wieder der Zustrom- Denn Tag , und Nacht hatte das zerklüftete Antlitz der Stadt ihre Kinder heimgerufen. Da die Bahnen zerstört waren, kamen srie zu Fuß mit Sack und Pack in unendlich mühseligen Wanderungen nach Hause. Als sie müde und bestaubt wieder in der Stadt ankamen, fanden sie nichts als zerstörte Wohnungen, gesprengte Brücken und versperrte Zufahrtswege. Was sie in Mannheim erwartete, war schwerer, als der mühselige Heimweg. Alles, ■was dem Mannheimer lieb geworden und ans Herz gewachsen war, war zerstört, aber auch alle Lebenstnögldchkeiten denkbar gering und ungenügend. Als ich im April des vergangenen Jahres die zivile Leitung der Stadt übernahm, wußte ich, daß die Bevölkerung der Stadt Mannheim mir bei den schwierigen Aufgaben, die mir gestellt waren, in Treue zur Seite stehen würde. Ich habe mich darin nicht getäuscht. Die Un
fruchtbarkeit von Mann und Frau führende Folgen von Trippererkrankungen trotz sorgfältiger Behandlung nicht vermieden werden konnten, während heute schon wenige Einspritzungen diese Gefahren zu bannen vermögen. Eines aber muß nachdrücklich hervorgehoben werden: Tripper und Syphilis behalten Ihre Gefahren für die Gesundheit und oft für das Leben des Kranken, wenn sie nicht rechtzeitig, wenn sie unregelmäßig oder gar nicht behandelt werden. Fast immer aber sind beide Erkrankungen dann zu heilen, wenn die Kranken frühzeitig und regelmäßig zur Behandlung erscheinen und immer gelingt es, das Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern. In Zukunft werden die deutschen Dienststellen in den höheren Schulen, in Sportklubs und ähnlichen Vereinigungen aufklärende Vorträge abhalten lassen. Diese haben zur Aufgabe, das deutsche Volk auf die unseligen Gefahren der Geschlechtskrankheiten aufmerksam zu machen, jeden Elnzenlen zur Mitarbeit aufzufordem und dem Erkrankten die zu Unrecht bestehende Scheu vor der Behandlung zu nehmen. Bis diese Maßnahmen zum Erfolge führen, wird noch einige Zeit verstreichen. Die Militärregierung hat sich daher veranlaßt gesehen, die in Deutschland geltenden; Gesetze zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten nicht nur in vollem Umfang zu bestätigen, sondern sie auch zu erweitern und zu verschärfen. Bestraft werden in Zukünft auch alle diejenigen, die vom Arzt zur Kontrolle bestellt sind und diesen Termin nicht pünktlich einhalten. Auf der anderen Seite aber hat es die Militärregierung ihren eigenen Dienststellen und den Deutschen Aerzten zur Pflicht gemacht, ihre Schweigepflicht zu wahren und jeden einzelnen Krankheitsfall als streng vertraulich zu betrachten und zu behandeln, solange die Kranken nicht durch eigene, willkürliche und wiederholte Nachlässigkeit eine ernste Gefahr für die Umwelt darstellen.
der Stadt Mannheim
wohner der Stadt wußten, um was es ging. In den zurückliegenden 9 Monaten ist die Bevölkerungszahl der Bunkeratadt Mannheim wieder auf 180 000 gestiegen. Es mußten Vorkehrungen getroffen werden, um diese stetig wachsende Einwohnerzahl mit Nahrungsmitteln zu versorgen und in gewissem, wenn auch bescheidenen Umfang die sonstigen Lebensbedürfnisse zu befriedigen. Durch Opfersinn• und eine großangelegte Zusammenlegungsaktion konnten viele Mannheimer wenigstens notdürftig mit dem Wichtigsten versorgt und untergebracht werden. Nur im Eventualfälle, d. h- wenn strengere Kälte einsetzen sollte, wird es kaum zu umgehen sein, kleinere Teile der Bevölkerung außerhalb Mannheims unterzubringen. Vieles ißt schon erreicht, aber Außerordentliches bleibt sowohl für die Zivilverwaltung als auch die uns überwachende Militärregierung, zu tun. Militärverwaltung und Zivil Verwaltung sind gemeinsam bemüht, der täglich neu auftretenden Schwierigkeiten Herr zu werden und es sei auch an dieser Stelle dankbar anerkannt, daß trotz der außergewöhnlichen Schwierigkeiten, die sich immer wieder zeigten, jedes Mal ein Weg zur Lösung gefunden wurde. Zu Beginn des neuen Jahres rufe ich die Mannheimer Bevölkerung erneut auf, an den noch vor uns liegenden schweren Aufgaben des Wiederaufbaus Schulter an Schulter mitzuarbeiten. So werden mit Gottes Hilfe auch wieder lichtvollere Tage kommen, an denen wir mit stillem und dankbarem Herzen der schweren Notzeit gedenken, die uns zu einer Segenszeit werden kann, wenn sie uns stark macht zu letzter Hingabe und Opferbereit- «chaft. Der Oberbürgermeister.
Bekanntmachungen SpcndM Mir Wohlfabrtszwrockt Ei« Mannheimer Unternehmen hat dem Oberbürgerbürgermeister für die Linderung der Not der Bevölkerung Mannheims RM. 10 000.— überwiesen. Auch an dieser Stelle wird hierfür wärmstens gedankt. Von einer Mannheimer Weinbrennerei wurden dem Oberbürgermeister zu Weihnachten 50 Pakete für hilfsbedürftige Familien und Waisenkinder mit Haushaltsgegenständen und Spielwaren zur Verfügung gestellt. Diese praktische Spende hat bei den Empfängern große Freude ausgelöst, weshalb/ dem Stifter auch an dieser Stelle herzlich gedankt sei. Reise- und GSterzugverkelir Ober Neujahr Am Sonntag, 30. Dezember, sowie Neujahr 1946 verkehren Reise- und Güterzüge wie an Sonn- und Feiertagen, am Montag, 31. Dezember wie samstags, und Mittwoch, 2. Januar 1946, wie montags. Im Reiseverkehr sind Einzelausnahmen notwendig. Die Regelung für Durchgangsgüterzüge im Wechsel verkehr mit anderen Reichsbahndirektionen wird besonders bekanntgegeben. Groüroarkt nur noch an drei Tagen^ In der Zeit vom 1. Januar bis 1. April 1946 findet der Großmarkt nur noch an 3 Tagen in der Woche, und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag auf dem gleichen Platz wie bisher statt. StMtr Remter am 31. Dezember qeschlossea Die städtischen Aemter bleiben am Montag, dem 31. Dezember, geschlossen. 1
Einhaltung der Ausgehzeiten Auf Grund des§ 23 des Polizeistrafgesetzbuches wird nachstehende Verordnung erlassen: S 1. Die von der Militärregierung festgesetzten Ausgehzeiten— zur Zeit des Erlasses dieser Verordnung von 5 bis 22.30 Uhr— sind von#llen Zivilpersonen pünktlich eimuhalten. Während der Ausgangsbeschränkung ist allen Zivilpersonen jeglicher Aufenthalt im Freien verboten. | 2. Ausgenommen von diesem Ausgehverbot sind: a) Solche Zivilpersonen, die auf Grund besonderer Anordnung der Militärregierung von der Ausgehbeschränkim'g befreit sind, wobei ein entsprechender, von der Misitärregierung ausgestellter Ausweis mit sich zu führen ist. b) In Notfällen wie Feuersbrunst, Unfällen, Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe, Geburtshilfe oder Aufsuchen einer Apotheke, solche Zivilpersonen, die den sich auf Grund des Notfalles ergebenden Gang unbedingt machen müssen. Diese sollen sich jedoch tunlichst durch einen Polizeibeamten oder eine der unter Ziff. a) genannten Personen begleiten lassen. § 3. Uebertretungen des Aüsgehverbots werden bestraft mit Geldstrafen bis zu 150 Mark, ersatzweise 14 Tagep Haft. Karlsruhe, 15. Dezember 1945. Der Präsident der L&ndesverwaltung Baden Abt. Innere Verwaltung Tauschhandel In letzer Zeit ist in zunehmendem Umfange beobachtet worden, daß vielfach ein Tauschhandel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere rationierten, der Bewirtschaftung unterliegenden Waren, wozu auch Rauchwaren(Zigaretten) gehören, verbotswidrig getrieben wird. Solcher Tauschhandel, auch-einzelne Tauschgeschäft«, ist— abgesehen von den Anordnungen der Militärregierung— schon verboten und unter Strafe gestellt durch die§§ 1 und 2 der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiete der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Erzeugnisse(Verbrauchsregelung — Strafverordnung) vom 15. April 1940(RGBl. I, S. 610). Es ist Pflicht eines jeden verantwortungsbewußten Deutschen, sich gerade in jetziger Zeit, in der die Verteilung der für Ernährung und Bewirtschaftung zur Verfügung stehenden Güter eine vordringliche Aufgabe ist, sich den diesbezüglichen Gesetzesvorschriften und behördlichen Maßnahmen zu unterwerfen, die im Interesse und zum Schutze Aller in Kraft sind. Für die Angehörigen der Besatzungstruppen bestehen gleiche Verbote seitens der Militärregierung. Es wird nachdnicklichst darauf aufmerksam gemacht, daß derjenige hart bestraft wird, der einen solchen Tauschhandel betreibt, und zwar unabhängig davon ob diese mit amerikanischen Soldaten oder sonstwie in Diensten der Militärregierung stehenden Personen geschieht, oder ob es sich um solche Tauschgeschäfte zwischen deutschen Personen untereinander handelt. Karlsruhe, 15. Dezember 1945. Der Präsident der Landeeverwaltung Baden Abt Innere Verwaltung
Preis 10 Pfg,
der Stadtverwaltung* Erziehung und Unterricht SrtMrtktgfiMi mm den WellHiaclitsferlea Der Unterricht an den bisher schon eröffneten Mannheimer Schulen beginnt am Montag, 7. Jan. 1946, wieder srtundenplanmäßig. AttiMSHRprOfiingen für die Vereinigten Oberschulen für Knaben (Vereinigte Realgymnasien) 1. Die Aufnahmeprüfung der für die unterste Klasse (Sexta) der Vereinigten Realgymnasien Mannheims aus der Volksschule angemeldeten Knaben findet im Gebäude der Tulla-Schule(Tüllastraße 25) statt; und zwar haben sich einzuftnden: am Montag, 14. Januar 1946, 8.30 Uhr, diejenigen Schüler, deren Familiennal me mit A bis M beginnt; am Dienstag, 15. Januar 1946, 8.30 Uhr, diejenigen Schüler, deren Familienname mit N bis Z beginnt.' Schreibpapier und Federhalter sind mitzubringen. 2. Diejenigen neugemeldetfen Schüler, die zum Eintritt in die Klasse 2 bis 9(Quinta bis Oberprima) eine Aufnahmeprüfung ablegen müssen, haben am Mittwoch, 16. Januar 1946, 8.30 Uhr, zu dieser Prüfung mit Schreibmaterial in der Tullaschule zu erscheinen.
Kulturelle Veranstaltungen Natlonaltheutcr Marnheim vom 30. Dezember 1945 bis 7. Januar 1946 in der Schauburg, K 1. Sonntag, nachmittags, 30. Dez.: Das tapfere Schneiderlein, Kindermärchen-Lustspiel von Robert Bürk- ner. Anfang 13 Uhr, Ende etwa 15 Uhr. Sonntag, abends, 30. Der.: XYZ, Lustspiel von Kla- bund. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 19.30 Uhr. Montag, 31. Dez.: Glücklich lat, wer vergißt(Silvester bei Prinz Orlofsky). Anfang 19 Uhr, Ende eitwa 21 Uhr. Dienstag, nachmittags, 1. Jan.: Daa tapfere Schneiderlein, Ktndermärchen-Lustspiel von Robert Bürk- ner. Anfang 13 Uhr, Ende etwa 15 Uhr. Dienstag, abenda, j. Jai?.: Fidclio, Oper von L. van Beethoven. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20.15 Uhr.
Mittwoch, nachmittags, 2. Jan.: Das tapfere Schneiderlein, Kimdermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 14 Uhr, Ende etwa 16 Uhr. Mittwoch, abends, 2. Jan.: XYZ, Lustspiel von Kla- bund. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Donnerstag, 3. Jan.: Cavalleria rusticana, Oper von P. Mascägni. Hierauf: Der Bajazzo, Oper von R. Leoncavallo. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.15 Uhr. Freitag, 4. Jan.: Der Gärtner von Toulouse, Schauspiel von Georg Kaiser. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr.
Samstag, nachmittags, 5. Jan.: Das tapfere Sohneiderlein, Kindermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 14 Uhr, Ende etwa 16 Uhr. Samstag, abends, 5. Jan.: Der Barbier von Sevilla, Komische Oper von G. Rossini. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20.30 Uhr.
',, J'T.»Piere»enneuicr- lein, Ktndermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 14 Uhr, Ende etwa 16 Uhr. Sonntag abends 6. Jan.: Der Gärtner von Toulouse, Schauspiel von Georg Kliser. Anfang 18 Uhr, Ende etwa 20 Uhr.’
schnitte au« der Operette„Die Fledermaus" von e”wa S 2^*Uh'r mit Eln agen', Anfan« 18 Uhr, Ende
MftldworscbrtflM hn Rahmen des Rrbnitsbuchgesetzes Die Meldevorschriften im Rahmen der Arbeitsbuchbestimmungen sind weiterhin in Kraft. Arbeitgeber und Haushaltungsvorstände sind daher unter Strafandrohung verpflichtet, alle Veränderungen von Be- schaftigungsverhältnissen(Einstellungen, Entlassungen, Aenderung der Beschäftigungsart und Wohnungsveränderungen) jeweils unverzüglich auf den angeordneten Vordrucken dem Arbeitsamt zur Anzeige zu bringen. Die vorgenannten Meldungen wurden in letzter Zeit häufig nicht erstattet» Dies trifft insbesondere für die Wohnungsveränderungen und bei Aenderung der Beschäftigungsart im gleichen Betrieb zu. Da der geordnete Arbeitseinsatz dadurch gefährdet ist, muß das Arbeitsamt bei künftiger Nichtbeachtung der Meldevorschriften unnachsichtlich mit Strafmaßnahmen durchgreifen. Arbeitsamt Mannheim.