MILITARY-GOVERNMENT
Für die Schriftleitung verantwortlich: Militär-Regierung Deutschland Stadtkreis Mannheim
GAZETTE
Für den geschäftlichen Teil: Wilhelm Geppert und Alfons Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Rückgebäude
Germany-Amtsblatt der Militärregierung Deutschland/ Stadtkreis Mannheim
Nr. 23
Samstag, den 15. September 1945
Preis 10 Pfg,
Militärregierung Deutschland
RotesKreuzIKreissteHeMannheim Nschforschungss teile für Kriegsvermlßte und Kriegsgefangene
Militärgericht Mannheim Das amerikanische Einfache Militärgericht Mannheim befand am 7. September 1945 Alfred Meyer und Alexander Thur in g für schuldig, in unerlaubtem Besitz amerikanischer Lebensmittelrationen gewesen zu sein. Beide wurden zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Auf die Erklärung der Angeklagten, daß amerikanische Soldaten ihnen die Lebensmittel gegeben haben, antwortete der Gerichtshof, daß es amerikanischen Soldaten nicht erlaubt sei, Zivilisten amerikanische Rationen zu geben. In der Woche vom 1. zum 8. September 1945 verhandelte das amerikanische Einfache Militärgericht in Mannheim vierzehn Fälle der gleichen Anklage; in zwölf Fällen wurden die Angeklagten für schuldig befunden. Einige der Angeklagten erklärten, sie hätten das amerikanische Eigentum von deutschen Zivilisten bekommen. Der Gerichtshof erinnerte sie daran, daß in Aufrufen der Militärregierung, die überall in der Stadt angeschlagen sind, besonders erwähnt wird, daß der bloße Besitz amerikanischen Eigentums, ganz gleich, wie er erlangt wurde, ein Verstoß gegen die Gesetze der amerikanischen Militärregierung ist und mit hohen Gefängnisstrafen bestraft wird.
Verzeichnis
der in der Zeit vom 1. bis einschließlich 7. September 1945 entlassenen Mitglieder der NSDAP, usw, 1. Adelmann D. Paula, Hauptschullehrerin 2. Albiez, Albert, Studienrat 3. Andruska, Adolf, Kriminalsekretär 4. Appenzeller, Ottilie, Hauptlehrerin 5. Arnold, Karl, Polizeimeister 6. Baier, Christa, Lehrerin 7. Baumeister, Fritz, Hauptlehrer 8. Baust, Karl, Lehrer 9. Becht Dr., Karl, Professor 10. Bechtold, Ernst, Rektor 11. Beck, Friedrich, Hauptschullehrer 12. Becker, Maria, Handarbeitshauptlehrerin 13. Becker-Bender, Emil, Studienrat 14. Behringer, Elisabeth, Hauptlehrerin 15. Benz, Erna, Handarbeitshauptlehrerin 16. Brackenheimer Walter, Elektr. Kfm.(Polizist) 17. Brandstetter, Otto, Rrevieroberwachtmeister 18. Braun, Karl, Professor 19. Brpx Friedrich, Rektor 20. Büchler, Karl, Studienrat 21. Bürkel, Emst, Hauptschullehrer 22. Butsch, Alfred, Hauptlehrer 23. Daub, Richard, Leiter der Tulla-Oberschule 24. Carstens, Kurt, Lehrer 25. Dinkel, Rudolf, Hauptlehrer 26. Drees, Franz, Pol.-Oberleutnant 27. Eisenhauer, Waldemar, Kaufmann(Polizist) 28. Embacher, Gustav, Hauptlehrer 29. Feuerstein, Lydia, Hauptlehrerin 30. Fontaine Dr., Willy, Studienrat 31. Fröhlich, Roman, Oberstudienrat 32. Gehrig, Alois, Hauptlehrer 83. Glaser, Hermann, Kriminalsekretär 34. Götz, Fran2, Hauptlehrer 35. Gottmann, Adele, Hauptlehrerin 36. Gräf, Hans, Hauptlehrer 37. Gruber Dr-, Karl, Professor 38. Günther, Erich, Polizeioberleutnant 39. Guttmann Georg, Geschaftsstellenleiter 40. Haaf, Otto, Studienrat 41. Hack, Heinrich, Kriminalsekretär 42. Hammer, Anton, Hauptlehrer 43. Hasenoehrl, Hugo, Maler(Polizist) 44. Hauer, Ida, Handarbeitshauptlehrerin 45. Haug, Paul, Fachvorsteher 46. Henz, Michael, Kriminalsekretär 47. Herz, Bernhard, Kriminalsekretär 48. Hock, August, Polizeimeister 49. Horst Dr., Hans, Studienrat 50. Istand, Emil, Finanzamt 51. Kaiser, Anton, Finanzamt 52. Kiefer, Karl, Kriminalsekretär 53. Kienle, Max, Finanzamt 54. Kiese, Kurt, Konditor(Polizist) 55. Koch, Maria, Studienassessorin 56. Krämer, Josef, Hauptlehrer 57. Kuhn, Elisabeth, Hauptlehrerin 58. Kühner, Emil, Steuerinspektor 59. Leitz, Hans, Angestellter 60. Leonhart, Friedrich, Finanzamt 6L Lichtenfels, Hermann, Professor 62. Littig Karl, Angestellter 63. Lorenz Wilma, Berufsschullehrerin 64. Maisenhelder Dr. Karl, Studienrat 65. Mann Karl, Kriminalsekretär 66. Martin Anna, Studienrätin 67. Mayer Hedwig, Hauptlehrerin 68. Mayer Maximilian, Haüptlehrer 69. Mayer Irene, Studie.nassessorin 70. Meinel Johann, Kriminalsekretär 71. Michel Erna, Lehrerin 72. Mltsch Wilhelm, Schlosser(Polizist) 73. Mohr Josef, Angestellter 74. Moll Karl, Angestellter 75. Müller Friedrich, Angestellter 76. Müller Heinrich 77. Ott Josef, Finanzamt 78. Parchow Richard, Reichsangestellter 79. Rech Heinrich, Obersteuersekretär 80. Reinacher Waldemar, Studienrat 81. Remmele Emma, Handarbeitshauptlehrerta 82. Rexroth Wilhelm, Lehrer 83. Rollitz Ilse, Studienassessorin 84. Röth Georg, Steuersekretär 85. Rub Anna, Oberschullehrerin 86. Sauter Karl, Studienrat 87. Schäfer Theodor, Angestellter 88- Schärr Hermann, Hauptlehrer 89. Schmidhäußler Gustav, Bankbeamter(Polizist) 90. Schneider Johann, Kriminalbeamter 9L Schüler Fritz, Hauptlehrer 92. Schumpp' Erwih, Studienrat 93. Seide» Hieronymus, Kriminalsekretär 94. Solz Ludwig, Polizei-Oberleutnant d. R. 95. Specht Margarete, Berufsschullehrer»» 95. Sprecht Walter, Finanzamt 9f. Steflan Hans, Professor M, Stieß Erwin, Oberschullehrer
99. Stöckl Dr. Viktor, Oberregierungsrat 100. Stratthaus Katharina, Handarbeitshauptlehrerin 101. Trenker Hedwig, Hauptlehrerin 102. Tribus Anna, Angestellte 103. Tropf Josef, Obersteuerinspektor 104. Uez Wilhelm, Polizeimeister 105. Voll Max, Finanzamt 106. Walch Alfred, Finanzamt 107. Weber Emil, Berufsschullehrer 108. Weckauf Hans, Steuerinspektor 109. Weidmann Friedrich, Versicherungsbeamter(Pol.) 110. Wilch Heinrich, Angestellter 111. Winterwerb Heinrich, Kaufmann 112. Wirthwein Friedrich, Hauptlehrer 113. Zahn Walter, Angestelter 114. Ziegler Dr. Hans, Studienrat Bekanntmachungen Mitbürger 1 Meine Bitte um Kleider, Wäsche und Schuhe hatte nicht den Erfolg, auf den ich hoffen durfte. Es mag zutreffen, daß die Zeiten für ein solches Verlangen ungünstig sind. Und dennoch muß mehr geschehen! Es ist mir bekannt, daß jeder zweite Gemeindebürger mit leeren Händen dasteht. Ebenso sicher ist aber auch, daß die andereHälfte noch opfern kann. Es fehlt vielfach nur an gutemWillen. Darum klopfe ich nochmals bei jenen an,-die geben können. Ich bitte um freiwillige Liebesgaben, weil es z. Zt. keine andere Möglichkeit gibt, der großen Not Herr zu werden. Wenn mein Appell wieder erfolglos sein sollte, müßten leider Zwangsmaßnahmen folgen. Wer diese nicht will, möge aus freienStücken seine moralische Pflicht erfüllen. Gaben nehmen das Wohlfahrtsamt, Kurfürstenschule C 6, und die Gemeindesekretariate entgegen. Der Oberbürgermeister.
Personenstands' und Betriebsaufnahme Im Auftrag der Militärregierung wird für die Gemarkung Mannheim(einschließlich sämtlicher Vororte) eine Personenstands- und Betriebsaufnahme mit dem Stand vom 15. September 1945 durchgeführt. Ueber die Emährungsämter erfolgt die Ausgabe der Fragebogen(Haushaltslisten). Die Fragebogen sind in den Kartenstellen von sämtlichen Haushaltsvorständen, Betriebslnhabem bzw. deren Beauftragten abzuholen und zwar am Donnerstag, 20. 9. 45, vorm, von 8.30—16.30 Uhr. Die Fragebogen sind bis spätestens Montag, 24. 9. 45, auf den Kartenstellen sorgfältig ausgefüllt wieder zurückzugeben. Verspätete Ablieferung'wird bestraft.
Gerichtstage beim Amtsgericht Beim Amtsgericht wird mit sofortiger Wirkung der Donnerstag zum Gerichtstag bestellt. An Jedem Donnerstag ist in der Zeit von 9 bis 12K Uhr der Richter anwesend und für die Bevölkerung zu sprechen.
Umbenennung von Straften und Plätzen Die nachstehend aufgeführten Straßen und Plätze erhalten wieder ihre früheren Namen:
bisher: Flakartilleriestraße Narvikstraße Narvikplatz Bückebergweg
künftig: Fürther Straße Melanchthonstraße Melanchthonplatz Brockenweg
Das Schlageterdenkmal im Schloßgarten und das Kolonialdenkmal auf dem Philosophenplatz werden entfernt.
ScbfilerolHsatz für den Wiederaufbau Die Schülerinnen der Vereinigten Mädchenschule; (Elisabeth-, Liselotte- und Hans-Thoma-Schule), die zwischen dem 1. 9. 29 und 1. 9. 31 geboren sind, müssen sich nun auch zum Arbeitseinsatz melden und zwar in der Elisabeth-Schule, D 7, 8, erstmalig am Montag, 17. 9. 45, 14 Uhr. Ebenso haben sich die zwischen dem 1. 9. 29 und 1. 9. 31 geborenen Schülerinnen der Kaufm. Berufsschule, die noch keine Lehrstell« haben sowie die Schülerinnen der Höheren Handelsschul' und der Wirtschaftsoberschule am gleichen Tage vormittags 9 Uhr, in den Schulgebäuden C 6 und R 2 zu melden- Die Schülerinnen der hauswlrt- schaftlichen Berufsschulen, die keine Arbeitsstelle haben, melden sich zum Arbeitseinsatz am Montag, den 17. 9. 45, vormittags 8.30 Uhr, an den für ihren Wohnbezirk in Betracht kommenden' Schulen. Der Etamin Ist fOUfcü
Reisegenehmigung für Ausländer Die Anweisungen bezüglich der Anträge für Reisegenehmigungen, welche in der„Militaiy Government Gazette“ vom 8. September veröffentlicht wurden, werden hiermit folgendermaßen abgeändert: Alle Deportierten, ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlose beantragen ihre Reisegenehmigungen im Deportiertenlager in der Kaiser-Wilhelm- Kaserne. Alle.Deportierten, ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlose, welche sich bis jetzt nicht registrieren ließen, müssen sich jetzt im Lager in der Kaiser- Wilhelm-Kaseme registrieren lassen.
der Stadtverwaltung Herbstmesse auf dem Meftplatz Mit Genehmigung der Amerikanischen Militärregierung Mannheim findet in diesem Jahr wieder eine Herbstmesse auf dem Meßplatz statt. Interessenten wenden sich an die Gewerbepolizei Mannheim, K 5.
Bei der Dienststelle des Roten Kreuzes, Mannheim, Q 7, Nr. 12,»egen für die nachstehend genannten Personen Benachrichtigungen vor, die am Montag, 16. 9. 1945, in der Zeit von 10.00—11.30 Uhr abgeholt werden können: Emig, Heinrich, Luisenriag 1 Gaber, Valentin, Schriesheim, Talstraße 35 Gramm, Heinrich, Uhlandstraße 21 Horbach, Elisabeth, Verschaffeltstraße 26 Kramer, Anton, Rheinau, Schlfiferstadter Straße Lanz Heinrich A.-G, Leers, Paula, Weinheim, Karrillonstraße 11 v. Liebenstein, Alice, Am Bogen 17 Ludewig, Paula, Burgstraße 44 b. Apfel Luger, Friedrich W., Rheinau, Schwabenheimer Str. 29 Malz, Magdalene, Waldhofstraße 18« Mannherz, Ella, Reilingen, Bahnhof Seckenheim Memmler, Ernst, R 5,1 Clemens, Josef, Käfertal, Reiherstraße 5 Reinecke, Else, Käfertal, Nähe Kaiser-Wilhelm-Kasern« Riehle, Hans, Waldhof, Kornstraße 7 Seellnger, Emil, Viernheim, Mannheimer Straße 38 Semmler, Fritz, Käfertal, Vogelstang 40 Schäfer, Lieselotte, Hemsbach, Alleestraße 4 Schrempp, Anny, Feudenheim, Yorkstraße 14 Steeger, Maria, Jungbuschstraße 9 Steiger, Friedrich, Neckarau, Friedrichstraße 74 Vogel, Grete, Ladenburg, Kirchenstraße 41 Vollend, Auguste, Weinheim, Bahnhofstraße 7 Weißling, Rosel, Friedrichsfeld, Entenstrich 5 Fischer, Gerda, Rheinau, Zu den Riesten 3.
Wiederaufnahme des Postverkehrs Die Postschalter beim Postamt 1 in U 2 sind an Werktagen ebenfalls von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Privatunterricht Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß alle Anfragen und Anträge wegen Erteilung von Privatunterricht an das Stadtschulamt gerichtet werden müssen. Entlassenen Lehrern ist die Erteilung jeglichen privaten Unterrichtes streng verboten.
Schädlingsbekämpfung im Obstbau Zur Bekämpfung und Abwehr von Krankheiten und Schädlingen der Obstbäume und-sträucher müssen diese während der Winterszeit ausgeputzt und gesäubert werden. Außerdem sind alle Obstbäume mit Ausnahme von Walnuß-, Brennkirschen-, Mostbirnen- und Pfirsichbäumen mit Obstbaumkarboli- neum oder Teeröl-Emulsion(Baumspritzmitteln) zu bespritzen. Diese Maßnahmen müssen bis spätem stens 1. 2. 1946 durchgeführt sein.
Städtisches Emährungs- und Wirtschaftsamt
Eine gewisse Stabilisierung in der Lebensmittelversorgungslage gestattete eine grundlegende Aende- rung in der äußeren Gestaltung der Lebensmittelkarten für die 80. Zuteilungsperiode. Die Einzelabschnitte sind wieder mit dem Aufdruck der Lebensmittelkarten und-Mengen und der Gültigkeitsdauer versehen. Die aufgerufenen Abschnitte sind während der ganzen Zuteilungsperiode gültig. Bezug und Abgabe von Lebensmittel usw. gegen noch nicht gültige Abschnitte ist unzulässig, well solche Vorgriffe die Versorgung stören oder unvorhergesehene Aenderungen in der geplanten Verteilung sich zum Nachteil der Verbraucher oder Verteiler auswirken. a) Für die Woche vom 17. bis mit 23. September 1945(1. Woche der 80. Zuteilungsperiode) gilt folgende Zuteilung: Brot:— 1500 gr (Kleinstkinder/Klst.= 1000 gr Vollstelbstversorger= 2500 gr) Fleisch:».. 4== 150 gr (Kleinstkinder/Klt. und Kleinkinder/Klk.= 100 gr) Margarine:*,,•*».= 125 gr Nährmittel:= 125 gr Kindernährmittel: für Kinder bis 6 Jahre= 125 gr Zucker: für Kinder bis 6 Jahre.».= 250 gr Kaffee-Ersatz: 125 gr Kartoffeln: auf Abschnitt 80/1....=z 5000 gr für die Zeit vom 17. bis 30. 9. 45. Die Kleinverteiler erhalten für die abgelieferten Abschnitte 80/1 Bezugscheine. b) Die Abschnitte der Lebensmittelkarken gelten nur im Zusammenhang mit dem Stammabschnitt. Lose Abschnitte haben keine Gültigkeit. c) Die Gültigkeitsdauer der oben aufgerufenen Lebensmittelkarten- usw. Abschnitte wird auf die 80. Zuteilungsperiode beschränkt. Die in der 4. Woche der 80. Zuteilungsperiode aufgerufenen Marken können auch noch in der 1. Woche der 81. Zuteilungsperiode beliefert werden. d) Verfallen sind: 1. Die Abschnitte 222, 223 und 224 des Mannheimer Einkaufsausweises. 2. Alle Reise- und Gaststättenmarken frühere: Ausgaben(mit Ausnahme derjenigen mil Kennziffer(78). 3. Alle Lebensmitelmarken, die für die 3. Woche der 79. Zuteilungsperiode oder früher aufgerufen worden sind. 4. Kartoffelkartenabschnitte bis einschl. 79/111. .) Berechtigungsscheine aller Art, also auch Kran ken- und Milchberechtigungsscheine gelten nur wäh rend der Zeit, für die sie ausgestellt sind. f) Die Ablieferung der Marken- und Berechtigung; scheine durch die Kleinverteiler an die Marken annahmesteilen hat spätestens in der dem Verfall termin folgenden Woche zu erfolgen. g) In letzter Zeit mehren sich die Fäll«, in dene aus Geschäften die zur Ablieferung bestimmten Le bensmitteikartenabschnitte gestohlen werden. Wi machen die Kleinverteiler ausdrücklich darauf aufmerksam, daß in keinem Falle Ersatz für diese Fälle geleistet werden kann. Der Kleinverteiler ist verpflichtet, die abgeschnittenen Lebensmittelmarken so aufzubewahren, daß sie nicht gestohlen werden können. Lebensmittelkarten kann bis einschließlich der Zuteüuagsperlode nur erhalt«», w«r den Ab«
schnitt des Arbeitsamtes Mannheim zum Meldebogen für die„Bevölkerungs-Registrierung“ für jede Person, welche Lebensmittelkarten erhalten soll, vorlegt. Neu- oder wieder zuziehende Personen haben außerdem die polizeiliche Anmeldung mit der Zuzugsgenehmigung des Wohnungsamtes Mannheim, Ausländer außerdem noch die Registrierkarte yor- zulegen. Ab 81. Zuteilungsperiode tritt an Stelle der„Bescheinigung“ des Arbeitsamtes die„Meldekarte“ des Arbeitsamtes Mannheim. Versorgung mit Tobakwaren Die Zuteilungsmengen, wie sie in der„M. G. G.“ Nr, 15 vom 21. Juli 1945 für die 78. Zuteilungsperiode festgelegt wurden, gelten auch für die 80. Zuteilungsperiode. Die Tabakwarenhändler werden gleichzeitig aufgefordert, die in der 79. Kartenperiode eingenommenen Raucherkartenabschnitte zusammen mit dem vorgeschriebenen Nachweis bis spätestens 1. 10. 1945 bei unserer Punktverrechnungsstelle in R 2 abzu- liefem. Bei den Zweigstellen können die Raucherkartenabschnitte nicht mehr abgeliefert werden.
Ende der Sommerzeit In den Vereinigten Staaten, in Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Belgien werden die Uhren in der Nacht von Sonntag auf Montag um 1 Uhr nach Mitternacht um eine Stunde zurückgestellt.
Vor der Kartoffeleinkellerung Das Landesernährungsamt Nordbaden teilt mit: In den nächsten Tagen gelangen durch die Emährungsämter die Bezugsausweise für Winterkartoffeln an die Verbraucher zur Ausgabe. Vorerst werden zur Einkellerung für Verbraucher über 3 Jahren 2 Zentner Je Kopf zur Einkellerung freigegeben, Kinder bis zu 3 Jahren erhalten 1 Zentner. Die Einkellerung kann durch Bezug vom Groß- oder Kleinhändler oder auch unmittelbar vom Erzeuger erfolgen. Soweit direkte Belieferung vom Erzeuger gewählt wird, wird erwartet, daß sowohl Erzeuger als auch Verbraucher die freigegebenen Mengen im Interesse einer gleichmäßigen Versorgung aller Verbraucher nicht überschreiten. Wer nicht ein- kellem will, kann seinen Kartoffelbedarf auch im Wege des laufenden Einzelkaufes befriedigen. Die Bezugsausweise sind in entsprechender Weise gestaltet. Im Laufe der Versorgungszeit wird je nach '.age der Verhältnisse eine Regelung über die noch veiter zuzuteilenden Kartoflelmengen getroffen •/erden. Vorbestellverfahren für Lebensmittel 'as Landesemährungsamt Nordbaden teilt mit: )ie Lebensmittelkarten enthalten von Fall zu Fall Bestellscheine, insbesondere für Erzeugnisse, die einer wohlüberlegten Lenkung bedürfen. Bestellscheine haben den Zweck, den bewirtschaftenden Stellen eine sichere Grundlage für den Bedarf einerseits und die Zuteilungen an den Verteilerapparat andererseits zu schaffen. Die mit den Vorbestellungen verbundenen Erwartungen werden jedoch durch die Verbraucher allzu Oft insofern durchkreuzt, als sie x. B.«Inen Bestell-