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Städtisches Ernährung*- und Wütschaftsamt
Lebensmittelmarken a) Für die Woche vom 24. bis 30. Dezember 1945 (3. Woche der 83. Zuteilungsperiode) gelten folgende Zuteilungen.
Mannheim ausgestellt. Außerdem muß die Meldekarte den„Bestätigungsvermerk“ für die laufende Zuteilungsperiode enthalten. h) Die Abteilung für Arbeiterzulagen, Werderstr. 38, ist bis 29. Dezember 1945 geschlossen.
Di© amerikanische Militärregierung hat aus ihren Beständen für alle Kinder Mannheims von 0 bis 10 Jahren Lebensmittel zur Verfügung gestellt, die, wie' nachstehend genannt, unentgeltlich zugeteilt werden: Auf Abschnitt N 1 der'Lebensmittelkarten 83: für Kleinstkinder(Klst) für Kleinkinder(Klk> und Jugendliche 1(Jgd 1) je 1 kg Keks; auf Abschnitt N 2 der gleichen Lebensmittelkarten je Dose(400g) Kondensmilch Es dürfen nur solche Abschnitte beliefert werden, die sich noch am Stammabschnitt befinden und dieser den Ausgabeort„Mannheim-Stadt“ verzeichnet. Die Ausgabe erfolgt durch die Verkaufsstellen des Gemeinschaftswerks und der Firma Joh. Schreiber. Die Abschnitte gelten bis einschl. 6. 1. 1946. Die Abschnitte N 1 und 2 der Lebensmittelkarten für Jugendliche 2 und Erwachsene sind ungültig. Die Verkaufsstellen liefern die angenommenen Abschnitte N 1 und N 2 getrennt bis 15. 1. 1946 bei den Marken- abrechnungssMlen ab und erhalten dafür Empfangsbestätigung(Vordr. 20) zur Abrechnung.
Brot: Auf die Abschnitte Brot III 83 und Klein
abschnitte Kleinstkinder(0—3 Jahre, Klst.)= 1000 g Kleinkinder(3—6 Jahre, Klk.)= 1100 g Jugendliche 1(6—10 Jahre, Jgd. 1)= 2700 g Jugendliche 2(10—18 Jahre, Jgd. 2)= 3500 g Erwachsene(über 18 Jahre, E)= 2600 g Vollselbstversorger— 3125 g
|Die Brotkarte für Selbsversorger gilt bis J. Januar 1946).
Fleisch: Auf die Abschnitte Fleisch III/83 Kleinstkinder= 50 g Kleinkinder= 100 g Jugendliche und Erwachsene= 150 g Die Fleischabschnitte für alle Fleischsonderzuteilungen sind verfallen. Butter: Auf Abschnitt F 1 der Karte für Kleinstkinder(Klst.) bis zu 3 Jahren= 125 g (Die Abschnitte F 1 der Lebensmittelkarten für Kleinkinder(Klk.), Jugendliche 1 und 2,(Jgd. 1 und 2) sowie für Erwachsene(E) sind ungültig. Nährmittel: Auf die Abschn. Nährmittel III= 150 g Kindernährmittel:(für Kinder bis 6 Jahre) Auf Abschnitt Kindernährmittel III= 125 g Käse: Auf Abschnitt 5 aller Karten 83= 125 g Weißmehl: Bel der Weißmehlsonderzuteilung von 1000 g auf Abschnitt 3/83 besteht, wie bereits bekanntgegeben, Anspruch auf Belieferung mit amerikanischem Weizenmehl durch die Bäckereibetriebe. Die anderen Geschäfte haben keine Weizenmehlsonderzuteilung erhalten und können deshalb keinWeizenmehl abgeben, auch nicht auf Abschnitt 3 83. Auf die gesondert abzuliefemden Abschn. 3/83 erhalten die Bäckereibetriebe Bezugscheine auf„Mehl-Sonderzuteilung“, die übrigen Verkaufsgeschäfte, nur solche über„Mehl“. Für den Milohbezug fallen ab 84. Zuteilungsperiode die bisher auf den Lebensmittelkarten aufgedruckten Strichkontrollen wieder fort. Den Milchverteilern wird jetzt schon anheimgegeben, private Ausweise oder Kontrollmöglich- keiten zu schallen. Kartoffeln:= 3000 g auf Abschnitt III/8S und III/IV/83(für 2 Wochen für Kinder bis zu 3 Jahren) der Bezugsausweise für Speisekartoffeln 82—89 mit dem Aufdruck: „Mannheim-Stadt“. Die Abschnitte III/83 und III/IV/83 sind von den Kleinverteilern abzutrennen, getrennt aufzukleben und aufzubewahren(nicht abzuliefern). Kartoffeibettellung: für die 84. Zuteilungsperiode (7. 1. bis 3. 2. 1946). Wer von der Möglichkeit der Kartoffeleinkellerung für die 82. bis 85. Zuteilungsperiode keinen Gebrauch gemacht hat, muß den„Bettellabschnitt 84“ für die Speisekartoffeln aus dem Bezugsausweis für Speisekartoffeln 82—89, der vom Städt. Ernährungsamt Mannheim ausgegeben wurde, spätestens bis Samstag, 29. Dezember 1945 bei seinflfa Kartoflel- Kleinverteiler abgeben. Die Abgabe wird durch den Firmenstempel des Verteilers auf dem vorgesehenen Feld für die 84. Zuteilungsperiode bestätigt. Die Kleinverteiler haben die Bestellabschnitte aufgeklebt bis spätestens Mittwoch, 2. Januar 1946 bei ihrer Markenannahmestelle abzuliefem und erhalten hierfür listenmäßige Kartoffelzuteilung mit 3 kg je Bestellabschnitt. Der Aufruf von Speisekartoffeln erfolgt seinerzeit besonders. Verspätete Ablieferung der Bestellabschnitte durch Verbraucher oder Verteiler hat Kürzung der Zuteilung zur Folge; außerdem ist die Belieferung in der 84. Periode unmöglich. Die Einkellerungsscheine verlieren am 31. Dezember 1945
i) Wegen Entgegennahme der ausgefüllten Hauslisten und Betriebsblätter für die Personenstandsund, Betriebsaufnahme sind die Zweigstellen des Ernährungsamts vom 27. bis 29. Dezember IC" nur für dringende Lebensmittelangelegenheiten von 10 bis 12 Uhr geöffnet, unbeschränkt jedoch für die Ablieferung obengenannter Blätter, k) Personen bzw. Haushaltungen, welche die Haushaltlisten, Hausbesitzer, welche die Hausliste, Bc- trlebsuntemehmer, welche die Betriebsblätter zur Personenstands- und Betriebsauf nähme nicht abgegeben haben, können in der kommenden Woche keine Lebensmittelkarten erhalten. Lebensmittelzulagtn an politisch Verfügte Das Hauptquartier der US-Streitkräfte hat bestimmt, daß die Personen, die wegen ihres Widerstandes gegen das Nazzi-Regime in einem Nazzi-Konzentra- tionslager eingesperrt worden waren, oder welche die Behörden der Militärregierung davon überzeugen können, daß sie aus rassischen, religiösen oder politischen Gründen oder wegen Widerstands gegen das Nazzi-Regime durch den Nationalsozialismus verfolgt worden waren, sofern sie von der Möglichkeit, in genehmigten Lagern und anderen Anlagen untergebracht zu werden, keinen Gebrauch machen, Lebensmittelzulagen zu erlegten haben. Diese Zulage besteht in der Verabfolgung einer Lebensmittelkarte, die eine Klasse höher ist als die in ihrem Besitz befindliche Normalkarte. Der Nachweis der Berechtigung zum Empfang solcher Zulagekärten ist durch einen Ausweis der Betreuungsstelle beim Städt. Fürsorgeamt zu erbringen. Die Ausgabe der Zulagekarten erfolgt durch die Kartenhauptstelle L 4, 15 jeweils für die Dauer einer Zuteilungsperiode, erstmals(rückwirkend) ab 10. Dezember 1945. 1\ Alle bisherigen anderslautenden Regelungen werden mit dem 9. Dezember 1945 eingestellt. StrafmaBnahmen gtgen Übertretungen auf dem Gebiet der Lebensmittelbewirtschaftung Die Militärregierung hat angeordnet, daß unverzüglich alle Verstöße gegen die Bewirtschaftungsmaßnahmen, aber auch mangelhafte und ungenügende Ablieferung, bestraft werden. Die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen sind nicht aufgehoben. Es wird insbesondere verwiesen: a) Auf die Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. 8. 1939; b) auf die Verbrauchsregelungs-Strafverordnung vom 6. 4. 1940; c) auf die Verordnung zur Ergänzung der Kriegswirtschaftsverordnung vom 25. 3. 1942. Nach diesen Verordnungen steht dem Oberbürgermeister das Recht zu, Verstöße gegen diese Verordnungen bis zur Höhe von RM 5 000.— zu bestrafen. Dies gilt für die Fälle, in denen ein öffentliches In- terese nicht vorliegt. Liegt ein öffentliches Interesse vor, so erfolgt die Bestrafung durch die oi Entliehen Gerichte, die Haftstrafen in unbegrenzter Höhe verhängen können. Ich verweise auf diese Bestimmungen und sehe mich veranlaßt-, alle die Maßnahmen und wenn nötig auch Strafen durchzuführeh, die Im Interesse der Sicherung der Ernährung der Bevölkerung Mannheims notwendig erscheinen.
Arbeitseinsatz der Schüler der Höheren Lehranstalten Es wird leider festgestellt, daß die Schüler, welche sich für die Zeit bis zur Wiedereröffnung der Höheren Lehranstalten zum Arbeitseinsatz melden mußten, nur während der Zeit arbeiten, in welcher das Arbeitsamt die Meldekarten für den Bezug von Lebensmittelkarten stempelt. Die Schüler, welche ihrer Verpflichtung der Allgemeinheit gegenüber nicht nachkommen, haben damit zu rechnen, bei der demnächst zu erwartenden Wiedereröffnung der Höheren Lehranstalten vom weiteren Schulbesuch ausgeschlossen zu werden.
Winterspeisung 1945(46 der Mannheimer Wohlfahrtsverbände: Rotes Kreuz, Carilas-Verband. Innere Mission und Arbelter- . Wohlfahrt Kartenvorverkauf
ihre Gültigkeit. Flache: Auf Abschnitt 190 des Mannheimer Einkaufsausweises Marinade-Restlieferung..= 250 g Alle Fischlieferabschnitte und Fisch- Bezugs- ® berechtigungen sind raschestens von den Fiseh- verteilem gegen Quittung(Vordruck 20) bei den Markenablieferungsstellen abzugeben. Fisch- Restbestandsmeldungen durch Fisch- Klein- und Großverteiler sofort nach Belieferung aller Kunden an das Ernährungsamt. b) Ungültig werden am 6. Januar 1946 alle zur Zeit gültigen Reisemarken; ein Umtausch in neue Reisemarken findet nicht statt. c) Die vom Landesernährungsamt(Nord-)Baden herausgegebenen Lebensmittelkarten gelten uneingeschränkt im ganzen Gebiet, also in allen Gemeinden des Landesemährungsamts Nordbaden, auch dann, wenn sie verschiedene Farbkennzeichen tragen.
Die Essenkarten sind unter allen Umständen im Vorverkauf zu beschaffen. Dabei sind die entsprechenden Lebensmittelmarken mitabzuliefem. In der Woche vom 2. 1. 46 bis 5. 1. 46 werden Essenkarten ä RM 1,60 ausgegeben. An Marken sind 20 g Fett und 300 g Brot erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, daß in erster Linie die Besitzer von Wochen-Essenkarten Anspruch auf die Essen der Massenspeisung haben. Der Vorverkauf erfolgt ausnahmslos von Donnerstags bis Samstags. Montags werden keine Karten für die laufende Woche mehr abgegeben. Der Verkauf der Essenkarten findet, wie bisher, an allen' Essenausgabestellen statt. Wiederholt wird darauf aufmerksam gemacht, daß Essenkarten aller Farben an jeder Ausgabestelle eingelöst werden können. Essenausgabe werktags von 12 bis 14 Uhr,
d) Die Abschnitte der Lebensmittelkarten gelten nur im Zusammenhag mit dem Stammabschnitt. Lose Abschnitte haben keine Gültigkeit. e) Die Gültigkeitsdauer der oben aufgerufenen Le- bensmittelkarten-etc.-Abschnitte, sofern im Einzelfalle nicht anders bestimmt, wird auf die 83. Zuteilungsperiode beschränkt. Die in der IV. Woche der 83. Zuteilungsperiode aufgerufenen Marken können auch noch in der I. Woche der 84. Zuteilungsperiode beliefert werden.
in den in der Military-Government Gazette Nr. 35 am 8. 12. 45 bekanntgegebenen Essenausgabestellen. Die Kinderspeisung 1945/46 fällt während der Weihnachtsferien vom 24. 12. 45 bis 5. 1. 46 aus. Rotes Kreuz Mannheim Die Such- und Nachforschungsstelle nach Kriegsgefangenen und Vermißten ist zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.
f) Bezug und Abgabe von Lebensmitteln usw. gegen noch nicht gültige Abschnitte sind unzulässig. Ein Abschnitt wird erst gültig durch seinen Aufruf ln der M.-G. G. und ab Montag der Woche, für die er aufgerufen ist. Zuwiderhandlungen sind strafbar., g) In die Lebensmittelversorgung kann neu oder wieder nur aufgenommen werden, wer die Abmeldung des bisherigen Emährungsamtes und die polizeiliche Anmeldung mit der Zuzugsgenehmigung des Wohnuhgsamts Mannheim vorlegt; Ausländer außerdem noch die Registrierkarte. Die beim Arbeitsamt„Meidepflichtigen“ haben überdies die„Meldekarte“ des Arbeitsamts Mannheim Vorzulegen. Diese Meldekarte wird vom Arbeitsamt
Rentenzahlung Die Angestelltenrenten werden ab 21. 12. 1945 für die Monate November-Dezember beim Postamt 1 und den Vorortspostanstalten gezahlt. Für je einen Monat wird der volle Monatsbetrag gezahlt. Beide Beträge müssen für Monat November und Dezember auf einen Rentenempfangsschein ausgestellt seih. Außerdem werden Fragebogen für Angestelltenrentner ausgegeben, welche nach Ausfüllung sofort wieder an das Zahlpostamt abzuliefem sind. Auf genaue Ausfüllung der einzelnen Spalten wird besonders hingewiesen. Schalterstunden von 8 bis 18 Uhr.
Kulturelle Veranstaltungen Natonaltheater Mannheim Spielplan vom 23. Dezember 1945 bis 1. Januar 1946 in der Scbauburg, K 1. Sonntag, nachmittags, 23. Dez: Das tapfer© Schneiderlein“, Kindermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 14 Uhr, Ende 16 Uhr. Sonntag, abends, 23. Dez.: Das tapfere Schneiderlein, Kindermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 17 Uhr, Ende etwa 19 Uhr. Montag, 24. Dez.: Geschlossene Vorstellung für Kinder— ohne Kartenverkauf—: Das tapfere Schneiderlein, Kindermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 14 Uhr, Ende etwa 16 Uhr. Dienstag, nachmittags, 25. Dez., 1. Weihnachtstag: Das tapfere Schneiderlein, Kindermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 13 Uhr, Ende etwa 15 Uhr. Dienstag, abends, 25. Dez., 1. Weihnachtstag: Fldelio, Oper von L. van Beethoven. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20.15 Uhr. Mittwoch, nachmittags, 26. Dez., 2. Weihnaqhtstag: Das tapfere Schnciderlein, Kindermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 13 Uhr, Ende etwa 15 Uhr. Mittwoch- abends, 26. Dez., 2. Weihnachtstag: CaVkl- leria rusticana, Oper von P. Mascagni. Hierauf: Der Bajazzo, Oper von R. Leoncavallo. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20.15 Uhr. Donnerstag, 27. Dez.: Der Barbier von SevUla, Komische Oper von G. Rossini. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Freitag, 28. Dez.: Der Gärtner von Toulouse, Schauspiel von Georg Kaiser, Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Samstag, 29. Dez.: Der Gärtner von Toulouse, Schauspiel von Georg Kaiser. Anfang 17.30 Uhr, Ende etwa 20 Uhr. Sonntag, nachmittags, 30. Dez.: Das tapfere Sohneiderlein, Kindermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 13 Uhr, Ende etwa 15 Uhr. Sonntag, abends, 30. Dez., zum ersten Male: X Y Z, Lustspiel' vbn Klabund. Anfang ,7.30 Uhr, Ende etwa 19.30 Uhr. Montag, 31. Dez.: Glücklich ist^wer vergißt(Silvester bei Prinz Orlofsky). AnfSg 19 Uhr, Ende etwa 21 Uhr. Dienstag, nachmittags, 1. Jan. 1946: Das tapfere Sohneiderlein, Kindermärchen-Lustspiel von Robert Bürkner. Anfang 13 Uhr, Ende etwa 15 Uhr. Dienstag, abends, 1. Jan. 1946: Fidelio, Oper von L. van Beethoven. Anfang 17.30 Uhr, Ende eitwa 20,15 Uhr. Die Vorstellungen sind bis Mittwoch, 26. Dez., bereits ausverkauft. Für die Vorstellungen ab 27. Dez. beginnt der Kartenverkauf am Montag, 24. Dez., an den bekannten Verkaufsstellen.
Sport Sonntag, 23. Dezember Fußball Meisterschaftsspiel Oberliga: SV Waldhof— VfR Mannheim. Qualifikationsrunden: 07— 08 Mannheim, Rheinau— Kurpfalz, Heddesheim— TV 1846. Gesellschaftsspiele: SV Waldhof Ers.-Llga— SpVgg Viernheim(12.15 Uhr, Waldhofplatz), VfL Neckarau Ers.-Liga— KG Tennisplatzbunker (10 Uhr, Altriper Fähre), SC Käfertal— KG Schönausiedlung(10 Uhr), SV Ilvesheim— KG Dossenwaldlager. Handball Meisterschaftsspiele Ligaklasse: TV 98 Seckenheim— TSW Schwetzingen, TV Edingen— VfL Neckarau (jeweils 15 Uhr). Meisterschaftsspiele Bezirksklasse: Polizei Mannheim gegen Leutershausen(15 Uhr, Herzogenried), Kurpfalz— KG Gailwitzkaserne(10.30 Uhr), SV Ilvesheim— KG Dossenwaldlager(12.45 Uhr), SV Seckenheim— SpVgg Viernheim. Gesellschaftsspiel: KG Tennisplatzbunker— SV Waldhof I(10 Uhr Planetarium). Hockey
SSO Helmkehrergottesdienst Rosenstr. 85; 9.30 Helmkehner- gottesslienst ln der kath. Kirche; 14.00 Jungscharweahnaohts- feier niur für die Kinder; 16.00 Krippenspiel für d. Gemeinde. — Auferstehungskirche: 23. Dez.: 10.00 Hg.; 11.00 Kg.; 14.30 Weihnachtsfeier de« Kindergartens; 16.00 Weihnachtsfeier des Kg. 24. Dez.: 17.00 Christvesper. 25. Dez.: 10.00 Hg. mit Abendmahl; 17.00 liturg. Gottesdienst. 26. Dez.: 10.00 Hg.— Pauluskirche Waldhof: 23. Dez.: 10.00 Hg.; 11.00 Kg.; 14.30 Weihnachtsfeier des Kindergartens. 24. Dez.: 17.00 musik.- llturg. Christ'eieT. 25. Dez.: 10.00 Hg. mit hl. Abendmahl; 10.00 Weihnachtsfeier des Kg. 26. Dez.: 10.00 Hg.; 11.00 Kg.— Feudenheim: 24. Dez.: 17.00 Christmetite. 25. Dez.: 8.30 Frgd.; 10.00 Hg. mit Abendmahl. 2«. Dez.: 8.30 Frgd.; 10.00 Hg.— Friedrichsfeld: 23. Dez.: 9J0 Hg.; 14.00 Kg.; 15.00 Weihnachtsfeier des Kg. 24. Dez.: 15.30 Krippenspiel. 25. Dez.: 9.30 Fe«t- gottesdienst mit hl. Abendmahl(Kdrchenehor). 2«. Dez.: 9J0 Festgottesdienst; 11.00 Kg.— KSfertal: 23. Dez.: 9.00 Hg. K&fertaJ-Süd; 10.00 Hg. Käfental; 11.00 Kg, Käfertal; 15.00 Weihnachtsfeier d. Kindergartens Kä.-Süd; 16.00 Weihnachtsfeier des Kindergarten« Käfertal. 24. Dez.: 5.00 Christvesper Käfertal. 25. Dez.: 9.00 Hg. Kä.-Süd; 10.00 Hg. Käfertal mit hl. Abendmahl; 16.00 Weihnachtsfeier des Kg. 26. Dez.: 9.00 Hg. Kä.-Süd; 10.00 Hg. Käfertal; 15.00 Kä.-Süd mit hl. Abendmahl.— Rheinau-Kirche: 23. Dez.: 10.00 Hg.; 10.46 Jugendgd.; 11 JO Chrl. 24. Dez.: 16 30 Christvesper. 25. Dez.: 10.00 Hg. mit hi. Abendmahl. 26. Dez.: 10.00 Hg.— Pfingstberg-Kirche: 28. Dez.: 8.30 Hg.; 9.30 Jugendgottesd. 24. Dez.: 18.00 Christvesper. 25. Dez.: 830 Hg. mit hl. Abendmahl; 14.00 Christfeier. fl. Dez.: 8.30 Hg.— Kirche Sandhofen: 23. Dez.: 9J0 Hg.; 13.00 Weihnachtsfeier der Kindergärten. 25. Dez.; 7.00 feiert. Gottesdienst, anschl. hl. Abendmahl. 26 Dez.: 9 JO Hg. — Siedlung Schönau: 28. Dez.: 9.15 Hg. 25. Dez.: 9.15 Hg., anschl. hl. Abendmahl. 26. Dez.: 9.15 Weihnachtsfeier des Kg.— Kirche Seckenheim: 23. Dez.: 9.15 Hg.(Konflrmanden- saal); 14.30 Kindergarten-Weihnachtsfeier(Kirche); 18.30 Kg.- Weihnachitsfeler(Kirche). 25. Dez.: 9.1« Hg.(Kirche). 26. Dez.: 9.16 Hg.(Kirche), anschl. hl. Abendmahl. Katholische Kirche Obere Pfarrei:(Sonntag) a) ln d. Kapelle St. Hedwig, A 6, 7: 7.30 Skngim. mit Pred.; 6.80 Singm. mit Prel., Kindergottes- dienst; 9.30 Amt mit Pred; 17.30 Andacht, b) ln der Kapelle der Nlederbr. Schwestern, D 4, 4: 7.30 Singmesse mit Pred.; 9.00 S'ngmesse; 11.00 Slivgmesse mit Predigt; 20.00 Andacht. Werktags ln der Hediwtpskl.: 6J0, ln D 4, 4: 6.30. Gottesdienste an Weihnachten, 26. Dez.: a) ln der KapeUe Sankt Hedwig, A 2, 6-7: 18.00 nachts Mitternaohtsroesse; 6.00 Chrlst- mette; 7.00 H rtenmesse; 7.30 Singm. mit Pred.; 8.30 Klnder- gottesdienat; 9J0 Hochamt mit Segen; 17.30 Vesper m. Segen, b) ln der Kapelle der Nlederbr. Schwestern, D 4, 4: nacht» 12.00 Christmette; 7.30 Singmesse mit Pred.; 9.00 Amt; 11.00 Singmesse mit Pred.; 20 00 Andacht mit Segen. 26. Dez., Fest des Heil. Stephan,us, a rad die Gottesdienste wie sonntags.— st. Laurentius, Käfertal: Sonntag 7.00, 9.00 und 11.00 hl. Messe mit Predigt; 17.30 Abendandacht. Weihruachtsfest: 12.00 nacht» Krippenfeier mit Ansprache, anschl. feierliche Christmetite; 7.» Hinten messe; 8.00 hl. Messe; 9.30 feiert, lev. Hochamt mit Pred. u. Segen; 1145 Singmesse mit Pred.; 17.00 feierl. Weth- nechtsvesper mit Segen. 2. Feiertag: Gottesdienst« wie sonntags; 8.00 u. 7.00 hl. Messen. Bartlholomlusklrehe In Sandhofen: Sonntag 7.00 Frühmesse; 8.00 Hauptgotteedlenat; 11.00 Kindergoitesdienst. Weihnachtsfest: 8.00 Ohrlsttnette; 9.00 Weihnachtsgo,'Jtesdienst f. d. Kriegsgefangenen; 11.00 Kdndergottesdtienet— Schönau-Siedlung: (Uvgl. Gemeindehau®): Sonnitag 8.00 HauptgotteSdienst; 11.00 Ktndergotteod. Weihnachtafest: 7.00 Ohristmette; 14.00 Kg.— St. Jakobus, Neckarau: Weihnachten, 25. Dez. Pfarrkirche: 12.00, 6.00, 8 00, 111.15. St.-Anr.a-Hc;m: 14.00, 6 00, 8.00, 9.30. Schwesternhaus:»SO, 11.15. 26. Dez. Pfarrkirche: 8.00, 14 45. St.-tAhna-Helm: 7.05, 8.05, 9 J0. Schwesternhaus: 6.30, 9.30, 11.15.
Evang. Verein für Innere Mission(Stadtmission) Vereinshaus Stamltzstr. 1«: So, 15 00. 1. Welhnachtwtag 16.00. Verein®hau» K 2, 18: So. 17.00, 1. Weihnachtst. 17.00. Neckarau, Adlerstr. 3t So. 17.05, 2. WWhnaohtstag 17.00. Rheinau, DJin. Tisch 23: So. 13.00, 2. Weihnacht-,tag 15.00. Feudenheim, Gemeindebane: 1. Weihneehtatag 17.00. Sandhofen, Lutherhau»; 1. Welhnadhtstag 15.00. Evang.-Iuth. Gemeinde, Jungbuschstraße 9 *. Wedhnachtsfelertag 17.00 Festgottesdienat, Pfr. Lange. Bethesda-Gemeinde Mannheim, früher LH,4 8. Adivervt: 15.00 Christuskirche Saal. 1. Feiertag keine Std 2. Federt»«: Weihnachtsfeier Saal Christ«sklrche. Methodistenkirche und Evangelische Gemeinschaft Veretnshau» Stamltzstr. 15: Sonntag 9.30 Hg.; 1. Weihnachtstag 9.30 Weihnachtsfeier.— Waldhof-Gartenstadt, Soldatcn- weg 119: Freitag 15.30.— Käfertal, Johannisberger Straße 8: Donnerstag 1930. Freireligiöse Gemeinde Gemeindeamt: Mannheim, L 8, 9. So-, 30. Dez.. 15.00 Uhr Hundertjahrfeier, verbunden mit der JahresschlulVeier der Gemeinde, im Saale der Neuapostol. Kirchengemeinde Mannheim, Moselstr. 6- Ecke Larvgeröttor- straCe 59. Redner: Prediger Schramm. Die Christengemeinscbaft (Bewegung für rellsMst Erneuerung) Jeden Sonn- u. Feiertag 10.00 Menschemwelhehandl. m. Pred ln Feudenheim, Unt. Kirchfeld 19. Dienstag und Freitag 8.45 Menschenwethehandl. Menzelstr. 9. Freitag 5.45 Evangelien- Betrachtg. Menzelstr. 9. Sonn tagsfeier für Kinder 11.15 Feudenheim, Unt. Kirchfeld 19. Konfirmanden- u. Relig.-Unter- rlcht Freitag 9.30 und 10.30 Menzelstrafle 9. Alt-Katholische Kirche Stadt:(Turm der Konkordlenkirohe in R 2): Samstag 15 00. (Chrtatusklrchfli. Werderplartz): i. Welhnachtetag 14.00 Hochamt zua. mit deg Bischöflichen Kirche von Amerika. Erlöserkirche, Gartenstadt: Sonntag 18.00 Vesper mit Predigt; HeUlger Abend, 34. Dez., 20.00 Christmette; 1. Weihneehtatag: 15.00 Krippenfeier; 2. Wethnaothsitag 9.15 Hochamt.— Ladenburg: l. Weihnachtstag 9.00 Christmette.
Gesellschaftsspiel; Mannheimer Sportgesellschaft— SG West Heidelberg(früher HCH) 1. Männer 10.15 Uhr, Frauen 11.30 Uhr. 1. Weihnachtstag— Dienstag, 25. Dezember - Fußball Meisterschaftsspiel Landesliga: ASV Feudenheim— 1. FC Pforzheim. Gesellschaftsspiele; SpVgg Sandhofen— Germ. Friedrichsfeld, SV Ilvesheim— KG Tennisplatzbunker. 2. Weihnachtstag— Mittwoch, 26. Dezember Fußball Gesellschaftsspiel: Phoenix Mannheim komb.— KG LSC Wohlgelegen. Qualifikationsrunden: Käfertal— Wallstadt. Handball Meisterschaftsspiel Ligaklasse: SV Waldhof— TV 1862 Weinheim(12.45 Uhr). Die Spiele finden auf den Plätzen der erstgenannten Vereine statt und beginnen, soweit nicht anders vermerkt.bereits um 14 Uhr.
Gottesdienstanzeiger Evangelische Kirche Sonntag, 23. Dezamber und Weihnachten Am 26. Dezember Kollekte für die Ansrillten zur Rettung gefährdeter Kinder. Trinitatiskirche: 23. Dez.(4. Advent): 10.3« Hg. ln der Markt- kärahe; 11 JO Kg. ln K 2, 19; 15.00 Krippenspiel in K 2. 10. 24. Dez.: 17.00 Chriatvesper ln K 2, 10.* 25. Dez.: 10.20 Kg, ln der Marktkirche; 11.30 hl. Abendmahl ln K 2, 10; 15.0t Kg- Weihnachtsfeier ln K 2, 10. 36. Dez.: 11J0 Hg. ln der Markt- kirohe— Konkordlenkirohe: 23. Dez.: 9.00 Hg.; 16.00 Kg.- Weihnaobtsfeier. 24. Dez.: 17.00 Chrlstihett«. 25. Dez.: 9.00 Hg. mit hl. Abendmahl; 18.00 Gemelndeiwelhnachtafeler m. Krippenspiel. 26. Dez.: 9.00 Hg.— Christuskirche: 22. Dez.: 17.00 Krippenapiel. 23. Dez.: 9.00 Hg.; 11.30 Kg.; 17.30 Deutsch- emerik. Orgelfeierstunde(Bach-Chor) 24. Dez.: 18.00 Christmotte; M.00 amerlk. Armeegoittesdlenst. 25. Dez,: 9.00 Hg. u. hl. Abendmahl; 18.00 Kg.-Weihnachtsfeier(Krippensp!el). 26. Dez.: 9.00 Hg. und hl. Abendmahl.— Neuosthelm, Neuhermshelm(Grünewaldstr. 14): 23. Dez.: Hg. siehe Christu»- kirche; 11.30 Kg. 24. Dez.: 15.30 ChrUtmette. 25. Dez.: 10.10 Hg. und hl. Abendmahl; 11.45 Kg.; 15.30 Klniderwelhnacht»- feleir.— Friedenskirche, Weidenstraße 13: 23. Dez.: 9 00 Hg.: 10.30 Weihnachtsfeier des Kg.; 15.00 Krippenspiel„Daa heilige Licht leuchtet uns herfür". 25. Dez.: 9.00 Hg.(Mädchenchor), hl. Abendmahl. 28. Dez.: 900 Hg.; 10.30 Kg.— Johanniskirche: 23 Dez.: 10.00 Hg.; 11.00 Kg. 24. Dez.: 4.00 Christfeier, bei günstiger Witterung Johanniskirche, sonst Lanz-Krkh. (Kirchenchor). 25. Dez.: 10.00 Hg.(Kirchenchor) Lanz-Krkh.; 14.00 Kg. 26. Dez.: siehe Markusicirche.— Marknsklrche: 23. Dez.: 9.00 Hg.; 11.00 Kg. 24. Dez.: 6 00 Chrtstmekte. 2». Dez.: 9.00 Hg., anschl. hL Abendmahl; 16.00 Krippenspiel. 26. Dez.; 9.00 Hg.; 14.00 Kg.-Welhnachtafeler.— Lntherklrehe: 23. Dez.: 9.00 Frühgd. ln Eggenstr. 6; 9.30 Hg.; 15.00 Kg.-Feler Eggen- straße 6. 24. Dez.: 17.00 ln Eggenstr. 6 Christvesper. 25. Dez.: 9.00 Frügd. tn Eggenstr. 6; 9.30 Hg.<hl. Abendmahl). 26. Dez.: 9J0 Hg.— Melanchthonklrche, Zellerstr. 34: 23. Dez.: 10.00 Hg.; 13JO lett. Kg.; 16.30 Kinderweihnaohtsfeler mit Krippenspiel; 18.00 lett. Hg. 24. Dez.: 17.00 Christfeier; 18.30 lett. Christfeier. 28. Dez.: 10.00 Pestgotteed. mit hl. Abendmahl; 13J0 lett. Kg.; 16.30 Krippenspiel; 18JO lett. Hg. 26. Dez.: 10.00 Hg.; 18.00 lett. Hg.— Mathäuskirche N«ekarau: 23. Dez.: 8.30 Gottesd. Roeenstr. 25; 9.30 Gottesd. mit Kg.-Welhnachtafeler; 10.45 Chrl. Südpfarrei L/utaenstr. 21; 1BJ0 Klndergarten- welhnaclttafeler I(Schw. Berta) Rosenstr. 25; 15.30 Kinder*.- Weihnachtsfeier n(Schw. Gerda). 24. Dez.: 5.00 Christvesper Lutaenstr. 20; 6.00 Christvesper Rosenstr. 28. 28. Dez.: 8.3« Gottesd. Rosensitr. 25 mit Feier des hl.> Abendmahl®; 9.3« Qd. ln der kath. Kirche mit Feier des hl. Abendmahls. M. Dsa-1
Israelitische Gemeinde Gottesdienst freitags 17 Uhr. Spreehzeltien des Vorstand«*: Dienstag und Freitag 9—12 Uhr im Hau«« Viktoriastraße I.
Amtliche Bekanntmachungen
Kraftloserklärun* von Sparkassenbüchern. Die nachstehenden, von der Städt. Sparkasse Mannheim ausgestellten Sparkassenbücher aind ln Verlust geraten. Die Eigentümer bzw. deren Berechtigte haben die Kraftloserklärung dieser Sparkassenbücher beantragt. Sofern nicht Innerhalb einer Frist von SO Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, Ansprüche dritter Personen an die Sparkassenbücher geltend gemacht werden, wird die Kraft loserklärung dieser Sparkassenbücher ausgesprochen. Nummer:, Name: 57147 Anna Rau, Mannheim, R 6, 5 700340 Rudolf Roethlein, Regensburg, Hinter der Grieb 8 11796 Else Sorn, Mannheim, Hansastraße 5 116565 Max Jokisch, Elchelsdorf/ Mainfranken, Haus 51 5620 Johann Amon, Hohenaschau, Nr. 26 X, bei Prien 81048 Heinrich Andre, Willstätt, Kreis Kehl, Zollgasse 61 102234 Friedrich Scherer, Mannheim, Rheinhäuserstraße 104 28591 Walter Kochanowski, Handschuhsheim, Grahamstraße 4 144922 Carmen Jungmann, Mannheim, K 2, 29 89580 Marie Barthel, Heidelberg, Kleinschmitt- Straße 9 24291 Marie Weiß, Waibstadt bei Heidelberg 14646 Erna Risch, Mannheim, H 2, 5 141389 Friedrich Sälzler, Mannheim, Werftstr. 41 1745 Christoph Rüdinger, Mannheim, U 3-18, bei Wolf 76717 Ana Rau, Mannheim, R 8, 5 27762 Marie Rüll, Ludwißshaien 109566 Michael Hoffart, Weinheim, Amtsgasse 1 116939 Ernst Schweiger, Mannheim, Stamltzstr. 2 142069 Maria Kühner, Mannheim, Collinistraße 20 94477 Hans Maier, Mannheim, Schwarzwaldstr. 68 120149' Elise Strobel, Mannheim, Langstraße 69 9507 Anna Römer, Mannheim. Pumpwerkstraße 46 64231 Regina Kimmig, Mannheim, Mittels*raße 5 46403 Rosa Laier, Partenkirchen, Münchtener Str. 23 G3151 Robert Laier, Partenkirchen, Münchener Straße 23 107266 Friedrich Sorn, Mannheim, Hansastraße 5 501005 Leopold Frietsch, Mannheim-Käfertal, Rüdes- heimer Straße 51 59226 Anna Rau, Mannheim, R 0, 5 22212 Franz Hoock, Wlesloch 62446 t Martha Umbach, Mannheim-Neckarau, Wil- helm-Wundt-Straße 18 146921 Karl Hofacker, Ludwigshafen a. Rh., Dammstraße 5 58706 Wilhelm Filsinger, Mannheim, S 3, 6 Adolf Vohmann, Mannheim-Feudeheim, G15881 Christel Vohmann, Mannhelm-Feudenheim, Wilhelmstraße 12
20341 Rüdiger Böhm, Mannhelfh, Werftstraße 1 Mannheim, den 18. Dezember 1945. Btädt. Sparkasse Mannheia
Druck; Mannheimer Gxofidru dt er ei, R 1, 4-6