verlas · issenschal 0 liam Bed! Forschung ag 75 Jahn Kurator d few Vol beiten 8 dann. Tiefseeſc biet wWur versuche u nen Taud, eine Tie Mensch ee schere schriebene zen Büchen Casino all angen, el, en abe 1 Uebeiti kast al Schaf un denen 8 ve 80 cht außen zunehmel, lich zu 4 anten u Vergangel ihrer Al. selbst, 9 lassen u nken mel Dame b Wohle hsam nie chisch dg war duct 5 er F. A. simon; Chef v. Dienst: O. Gentner. 1 um Entwurf sagen werde. zer Intscheidung ist von erheblicher politischer he europäischen AS. . träge von der 8 reich ge wünsch gerausgeber: Mannheimer Morgen Druck: Mannheimer Groß- druckerel. Verlagsleitung: H. Bauser: chefredakt.: E. F. v. Schilling. Stell- gertreter: Dr. K. Ackermann. Politik: E. Schäfer: Wirtschaft: F. O. Weber; peuilleton: W. Gilles. K. Heinz; Lokal: Eberhardt; Kommunal: Dr. F. W. Koch: ludwigshafen und Sport: H. Schnee- kloth; Land: C. Serr; Sozlalredaktion: Bankkonten: Süd westbank, Allg. Bank- zesellsch., Städt. Sparkasse,. Bad. Kom- munale Landesbank, Bad. Bank, sämtl. 1 Mannhelm. Postsch.-Konto: Karlsruhe ur. 800 16, Ludwigshafen Rh. Nr. 267 43. V 2 2 2 5 Mennnheimer ORNRGdE Unabhängige Zeitung Badens Und der Pfalz Geschäftsstellen: Mannheim R 1, 6. Telek. 4 41 51-54: Heidelberg. Brunnen- gasse 18.24, Tel. 29 3/8(Halb. Tragebl.); Ludwigshafen /Kh., Rheinstr. 37, Tel. 62768 Bezugspreis: Monatl. 2,80 DM eutügl. 40 Pf Trägerlohn, Postbezug 3.20 UM zuzügl. 54 Pf Zustellgebühr, Kreuz hand- bezug 4. DM ü einschl. Porto. Bei Ab- holung im verlag oder in den Agen turen 2,30 DM. Erscheint täglich außer sonntags. Zur Zeit gilt Anzeigenpreis- liste Nr. 11. Anz. Ltg.: R. Adelmann; Werbg.: C. Faust. Bei Nichterscheinen infolge höh. Gewalt kein Anspruch auf Rückerstatt. des Bezugspreises. Für un- verlangte Manuskr. keinerlei Gewähr. J gahrgang/ Nr. 173/ Einzelpreis 20 Pf. Mannheimer Morgen Verlagsges m. b. H., Mannheim, am Marktplatz Bundesrat hat zugestimmt Betriebs verfassungs-Gesetz kann verkündet werden/ Baden-Württemberg gab Ja-Stimme Nach Meldungen unserer Bonner Redaktion und der Agentur UP B On n. Der Bundesrat hat am Mittwoch völlig überraschend dem Betriebs verfassungs- gesetz zugestimmt. Die Länder Nordrhein- Westfalen(6 Stimmen), Baden-Württemberg 6 stimmen), Bayern 66 Stimmen), Rheinland-Pfalz(4 Stimmen) und Schleswig-Holstein Stimmen) sprachen sich nach einer spannungsgeladenen Sitzung für das Gesetz aus. Dagegen stimmten die sozialdemokratisch regierten Länder Niedersachsen(5 Stimmen), Hessen(4 Stimmen), Hamburg(3 Stimmen), Bremen(3 Stimmen). Das Gesetz wurde also mit 23 gegen 15 Stimmen angenommen und in Kraft treten. Dem Plenum lag eine große Anzahl Aen- derungsvorschläge des Ausschusses für Ar- beit und Sozialpolitik vor, der eine sozial- demokratische Mehrheit hat. Drei dieser Anträge wurden angenommen. Der erste zollte an Stelle der getrennten Wahl von Ar- peitern und Angestellten für den Betriebsrat die gemeinsame Wahl beider Gruppen getzen. Der zweite forderte anstatt der Ver- h haltniswahl die Mehrheitswahl. Der dritte erlangte den alten CDU- Vorschlag wieder- herzustellen, nachdemmindestens ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder von der Arbeitnehmerschaft gewählt werden sollte. Als Bundesratspräsident Kopf nach An- bahme dieser drei Vorschläge über die An- mfung des Vermittlungsausschusses abstim- men lieb, wurde diese jedoch bei Stimment- beltung Nordrhein- Westfalens und Ableh- nung durch Baden- Württemberg verneint. Damit war eine völlig neue Situation gegeben. Der Bundesrat konnte jetzt nur noch darüber befinden, ob er ja oder nein Die positive Bedeutung. Der Minister präsident des Lan- 10 des Baden- Württemberg Reinhold Maier dessen Stimme neben den Ländern mit christlich- demokratischen Ministerpräsiden- ten ausschlaggebend war, hob das anschlie- hend hervor und betonte, sein Kabinett habe mit der Stellungnahme zum Betriebsverfas- A ungsgesetz eindeutig bewiesen, daß es nicht aus zerstörerischen Tendenzen heraus handle. dürfte nunmehr schon in den nächsten Tagen Unsere Politik ist rein staatspolitisch oder nach den Eigenarten unseres Landes ausge- richtet, sagte der Ministerpräsident wört- lich, der ab September das Amt des Bundes- ratspräsidenten innehaben wird. Die Sozialdemokraten haben das Ergebnis mit einer gewissen Resignation zur Kenntnis genommen. Noch am Montag sprach der parlamentarisch- politische Pressedienst von einer möglichen Wendung. Er kündigte einen neuen Gesetzentwurf des Landes Nordrhein- Westfalen an, den Arnold in den Vermitt- lungsausschuß bringen wolle. Das Gesetz sei als Rahmengesetz gedacht, wobei es den Sozialpartnern überlassen bleibe, in den ein- Weitere Beschlüsse Die Länder stimmten dem vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetz über die Erhöhung der Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung und der Arbeits- losen versicherung zu. Das Gesetz kann nun nach seiner Verkündung in Kraft treten. Es sieht u. a. die Erhöhung der Versicherungs- Pflichtgrenze und der Grenze für den frei- willigen Beitritt auf 6000 PM im Jahr vor. In der gesetzlichen Unfallversicherung wird die Höchstgrenze für den Jahresarbeits- verdienst auf 3000 DM. festgesetzt. In der Rentenversichéerung der Arbeiter und An- gestellten liegen die Grenzen für die Pflicht- versicherung jetzt bei 9000 DM im Jahr, in der Knappschafts versicherung bei 12 000 DM. Storch warnt erneut den DGB Fette betont Ueberparteilichkeit der Gewerkschaften Amsterdam.(dpa/ UP) In einem am Mitt- yoch veröffentlichten Gespräch mit dem 5 lunsterdamer katholischenVolkskrant er- klärte Bundesarbeitsminister Anton Stor ch, er rechne damit, daß es auf der Vorstands- Fahl des DGB im September oder Oktober Schwierigkeiten geben werde.Ich bin davon überzeugt, daß die Gewerkschaften dann 9 einen anderen Kurs verfolgen werden. Wenn der DGB jedoch fortfahren wird, ein politi- 1 dches Instrument in den Händen der Sozial- demokraten zu werden, dann wird es Zeit, dab sich die christliche Gewerkschaftsbewe⸗ gung erhebt. ber Bundesarbeitsminister hat, dem Be- ncht des Blattes zufolge, erklärt, die Ent- hicklung der deutschen Gewerkschaften sei in großem Maße von der Antwort auf die krage abhängig, ob Katholiken und Prote- Handen imstande sein werden, Menschen zu bewinnen, die in der Gewerkschaftsbewe- zung eine leitende Rolle spielen können. 15 es uns gelingt, positive Christen in ie Leitung der Gewerkschaften zu bringen, a erden diese Gewerkschaften bald anders a ben. Glückt dies nicht, dann haben wir 8 ausgebildeten Kräfte doch nötig, um dort eine christliche Gewerkschaftsbewe⸗ Sengeudauen zu können. Die katholischen 5 Aust enntsatlonen hätten bereits Schulen 0 usbildung junger Katholiken zu Ge- erkschaftsführern eingerichtet. gate schliogend erklärt derVolkskrant, es ebe keinen Zweifel, daß während des drei- 9 5 Hollandaufenthaltes des Bundes- 8 755 über die Möglichkeiten einer en Gewerkschaftsbewegung in 10 land gesprochen worden sei. Die Essionellen Gewerkschaften in den west- Ländern würden gern wieder eutschn che Gewerkschaftsbewegung in nent d and sehen, damit das christliche Ele- 1 er Sozialpolitik in der europäischen b nunion Verstärkt wird. In diesem 9 d könne der Besuch Storchs bei it aͤndischen Gewerkschaften, deren zender Franz Dohmen zugleich Vor- 1 desrdden hat einen Vorschlag zur nien 1 9 877 Qelstreites, den es Großbritan- den wi t hatte, ohne Angaben von Grün- 1. zurückgezogen. tue 5 Außbenminister Acheson deutete nor auf seiner Pressekonferenz an, im Laufe dieses Jahres weitere Auf- wWerges Regierung nach Frankreich e Jurkten. Diese zusätzlichen 2 en jedoch nicht die von Frank- te Höhe erreichen. l chilenische Staatspräsident Videla gab die Bildung eines bekannt, dem ausschſießlich cht gebundene Persönlichkei- eme christli Abinetts n angeh ade e Die Kriminalpolizei n- den 85 Shertte am Mittwoch das Vera von B. den-Wütten Entnaziflzierungsministers Fenchtsdirektonttempere und jetzigen Arbeits- 2 Juli als ders. Gottlob Kamm, der seit dem UP/ dpa Vermißt gemeldet ist. sitzender des internationalen christlichen Bergarbeiterverbandes ist, von gröherer Be- deutung sein, als offiziell zugegeben wird. Der DGB Vorsitzende Christian Fette schreibt in einem Artikel des DGB-Organs Welt der Arbeit, die Gewerkschaften, deren Stärke in ihrer Unabhängigkeit gegenüber Staat, Konfessionen und Parteien liege, wür- den dieser Linie treu bleiben. Sie würden sich jedoch nicht das Recht nehmen lassen, die Parteien zustimmend oder ablehnend zu beurteilen,je nach dem, wie sie sich gegen- über den gewerkschaftlichen Forderungen verhalten. Der DGB-Vorsitzende betont, die freien Gewerkschaften von früher hätten gewiß die engsten persönlichen Beziehungen zur So- zialdemokratie gehabt. Es habe auch damals oft genug Diskussionen darüber gegeben, in- wieweit sich die Gewerkschaften mit der Partei identifizieren sollten. Immer wieder habe sich aber dabei herausgestellt,daß beide Organisationen ihre eigenen Lebens- gesetze hatten und schon deshalb selbstän- dig bleiben mußten. Das müsse auch 80 bleiben, erklärt Fette. zelnen Industriezweigen entsprechende Ver- einbarungen zu treffen. Im Hintergrund stand, wie offen zugegeben wird, die Ueber- legung, daß der DG zwar nicht die gesetzes- gebende Körperschaften bestreiken könne, wohl aber die Industrievertretungen, wenn die Vereinbarungen ungünstig im Sinne der Arbeitnehmerschaft ausfielen. Na diesen Erwägungen hat das Ergebnis der Bundes- ratsabstimmung natürlich umso schock artiger gewirkt. Für die CDU/CSU erklärte der stellver- tretende Fraktions vorsitzende Dr. Schrö- der:Der Beschluß des Bundesrates wird der großen Bedeutung des Betriebsverfas- sungsgesetzes für die weitere Entwicklung der deutschen Wirtschaft zum Wohle der deutschen Arbeiter in vollem Umfange ge- recht. Wir begrüßen es, daß das Betriebs- verfassungsgesetz jetzt schnell in Kraft treten kann. Wir hoffen, daß sich auf dieser neuen weitreichenden sozialen Plattform Arbeiter und Unternehmer zu immer besse- rer Zusammenarbeit finden werden. der Länderkammer Die heftig diskutierte Regierungsverord- nung über die Eisenpreisfreigabe wurde gegen die Stimmen Hamburgs und Bremens bei Enthaltung Hessens und Nieder- sachsens gebilligt. Sie wird voraussichtlich am 1. August in Kraft treten. Die Zustim- mung des Bundesrats war erreicht worden, nachdem das Bundeskabinett eine Reihe von Abänderungen des Bundesratsausschusses für Wirtschaft berücksichtigt hatte. Das Bundeszagdgesetz flel am Mittwoch im Bundesrat erneut durch. Der Agrarausschuß vertrat die Ansicht, daß die Ländergesetzgebung ausreichend sei. Nur Hamburg billigte das Gesetz. Der Entwurf ist hinfällig, wenn der Bundestag oder die Bundesregièrung jetzt nicht von sich aus den Vermittlungsausschuß anrufen. Dieser hatte bereits auf Antrag des Bundesrats einen Einigungsversuch unternommen. Der Bun- destag war mit seinen Vorschlägen jedoch nicht einverstanden. Im zweiten Durchgang rief der Bundesrat zu dem Gesetz über das gerichtliche Ver- fahren in 8 Binnen- und Rheinschiffahrtssachen den Vermittlungsausschuß an. Ein weiterer Antrag auf Anrufung des Vermittlungsaus- schusses zum Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Kostenrechts wurde mit Stimmengleichheit abgelenht. Unter den Gesetzen und Verordnungen, denen das Ländergremium ferner zustimmte, befanden sich: eine öffentliche Bekannt- machung zur Einreichung von Anträgen auf Feststellung von Vertreibungsschäden, Kriegsschäden und Ostschäden auf Grund des Feststellungsgesetzes, die zweite Durch- führungs verordnung zum Investitionshilfe- gesetz, das Gesetz über die Feststellung des ersten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für 1951, das Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds, das dritte Ergänzungsgesetz zur Förderung der Berliner Wirtschaft, das Aenderungsgesetz über die Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und das Gesetz über Zollbegünstigungen. Donnerstag, 31. Juli 1952 Deutschland konnte sich nicht durchsetzen Insgeheim hofften die Sportfreunde an den Lautsprechern auf ein erfolgreiches Abschnei- den unserer Olympia-Fußballer gegen Jugoslawien. Als auch noch in der 12. Minute der Ausgleich durch Schröder fiel, die Deutschen pausenlos angriffen, sah es wirklich nach einem Siege unserer Mannschaft àus. Aber Routine und technisches Können halfen den Jugo- slawen wieder aus demEinschließungsring und im Nu fielen zwei weitere Tore gegen Deutschland. 3:1 für Jugoslawien hieß es beim Schlußpfiff. Unser Bild zeigt den deutschen Torhüter Schönbeck, der einen Angriff der Jugoslawen durch Fausten abwehrt. Links von ihm: Jäger, Ehrmann und Schäfer, rechts Vukas(Jugoslawien)) und Sommerlatt. Kunstspringen(Frauen): Goldmedaille: Patricia MeCor- mick(USA) 147,30 Punkte. Silber- medaille: Mady Moreau Frankreich) 139,34 Punkte. Bronzemedaille: Zoe Jenson(USA) 127,57; 4. Ninelje Kru- towa(Sowjetunion) 116,86; 5. Charmian Welsh(England) 116, 38; 6. Liubowi Zhi- galowa(Sowjetunion) 113,83, Punkte. Fhrenliste det weltbesten Spoiler 400 m Kraul: Goldmedaille: J. Boiteux Frank- reich) 4:30, 7(neuer olympischer Rekord). Silbermedaille: F. Konno(USA) 4:31, 3. Bronzemedaille: Per Olof Oestrand(Schwed.) 4:35, 2; 4. Peter Dun- can(Südafrika) 4:3 7,9; 5. John Wardrop (England) 4:39, 9; 6. Wayme Moore(USA) 4:40, 1; 7. James Malane(USA) 4:40, 3; 8. Hironshin Furuhashi(Japan) 4:42, 1. Westberlin wehrt sich . SED-Aktivisten sollen angeprangert werden Berlin.(dpa) Der Berliner Senat hat eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die als Antwort auf die Schikanen der Sowiet- zonenregierung gegen Westberliner gedacht sind. Sie sehen vor allem vor, daß die Namen von Kommunisten und Volkspolizisten, die sich bei den Schikanen besonders hervortun, und die Namen von Gewerbetreibenden, die illegal Waren aus Ostberlin einführen, öffentlich bekanntgegeben werden. Der Berliner Senat will auch öffentlich bekanntgeben, daß Zwangsverkäufe oder Enteignungen von Haus- und Grundbesitz im sowjetischen Besatzungsgebiet, der West- Wehr-Klage zur Zeit nicht zulässig BVG entschied, daß Normenkontr Karlsruhe. Der erste Senat des Bundes- verfassungsgerichtes unter seinem Präsiden- ten Prof. Dr. Höpker-Aschoff ent- schied, daß der von 144 Abgeordneten des Bundestages(SPD und FU) gestellte Antrag auf Feststellung der Unvereinbarkeit eines deutschen Wehrbeitrages mit dem Grund- gesetz zur Zeit unzulässig ist. Die 144 Bundestagsabgeordneten, die den Antrag eingebracht hatten, waren der Mei- nung, daß Bundesrecht, das die Beteiligung der Bundesrepublik an einer bewaffneten Streitmacht regelt oder Deutsche zum Wehr- dienst verpflichtet, wie es der Vertrag über die europäische Verteidigungsgemeinschaft tut, ohne vorangegangene Ergänzung und Abänderung des Grundgesetzes verfassungs- widrig sei. Die Verhandlung vor dem Bun- desverfassungsgericht vom 10. Juni und 18. Juli haben sich auf die Frage der Zu- lässigkeit des Antrages beschränkt. In der Urteilsbegründung weist das Bun- desverfassungsgericht darauf hin, daß eine Normenkontrolle gemäß Artikel 97 des Grundgesetzes, wie sie von den 144 Bundes- tagsabgeordneten beantragt worden war, voraussetze, daß das angefochtene Gesetz von den gesetzgebundenen Körperschaften beschlossen und vom Bundespräsidenten verkündet worden sei. Solange eine Norm noch nicht geprüft und über sie nicht mit Gesetzeskraft entschieden werden. Das Grundgesetz habe bewußt Meinungsver- schiedenheiten über die Verfassungsmäßig- keit werdenden Rechtes nicht in das Nor- menkontrollverfahren einbezogen. Auch als Hüter der Verfassung könne das Bundes- Von unserem M. L.- Korrespondenten verfassungsgericht nicht über die ihm vom Gesetz gesteckten Grenzen hinausgehen. Wenn bei Bundesgesetzen das Gesetzge- bungsverfahren abgeschlossen und das Ge- setz im Bundesgesetzblatt verkündet sein müsse, ohne die Normenkontrolle einsetzen könne, lägen die Verhältnisse anders bei den sogenannten Vertragsgesetzen, mit de- nen die gesetzgebenden Körperschaften am Zustandekommen völkerrechtlicher Verträge mitwirken. Hier könne die Normenkontrolle bereits einsetzen, wenn das Gesetzgebungs- verfahren soweit abgeschlossen sei, daß das Gesetz nur noch der Ausfertigung und Ver- kündung bedürfe. Hielte man hier die Nor- menkontrolle erst nach der Ratifikation des Gesetzes an für zulässig, dann bestünde die Gefahr, daß die Bundesrepublik völkerrecht- liche Verpflichtungen falls das Bundes- verfassungsgericht eine Verfassungswidrig- keit feststelle nur unter Verletzung ihrer Verfassung erfüllen könnte. Die Normen- kontrolle würde damit ihren Zweck verfeh- len. Die Normenkontrolle könne aber auch bei Vertragsgesetzen nicht einsetzen, solange das Gesetz nicht vom Bundestag verab- schiedet, die Rechte des Bundesrates ge- wahrt und das Gesetzgebungsverfahren ab- geschlossen worden seien und das Gesetz nur noch der Ausfertigung durch den Bun- despräsidenten und der Verkündung be- dürfe. Weil in dem zur Entscheidung stehen- den Falle die gesetzgebenden Beratungen noch nicht abgeschlossen seien, müsse der 3 zur Zeit für unzulässig erklärt wer⸗ en. 5 Dem Vorschlag des Bundestagsabgeord- neten Dr. Arndt, der die 144 Bundestagsab- olle erst nach Abschluß des Gesetzgebungs verfahrens möglich ist geordneten vor dem Bundesverfassungsge- richt vertreten hatte, den Antrag nicht für unzulässig zu erklären und das Verfahren bis zum Zeitpunkt seiner Zulässigkeit an- hängig zu halten, konnte das Bundesver- fassungsgericht nicht stattgeben, weil keine zwingenden Gründe des öffentlichen Interes- ses dies erforderten. Einer Entscheidung, ob ein Wehrbeitrag ohne vorherige Ergänzung des Grundgesetzes möglich ist, hat das Bundesverfassungsgericht mit diesem Spruch über die Unzulässigkeit des Antrages im gegenwärtigen Zeitpunkt in keiner Weise vorgegriffen. Jetzt Heuss-Gutachten an der Reihe Karlsruhe.(UP) Das Bundesverfassungs- gericht will sich wie am Mittwoch von unterrichteter Seite verlautet darüber schlüssig werden, ob während der Ferien des Ersten Senats die Bearbeitung des vom Bundespräsidenten angeforderten Gutachtens über den Wehrbeitrag vom Zweiten Senat aufgenommen werden soll. Die Richter des Ersten Senats werden in diesen Tagen in die Ferien gehen. Wie es hier weiter verlautet, soll das Ple- num des Bundesverfassungsgerichts schon am Mittwoch beschlossen haben, nunmehr nach der vorläufigen Zurückweisung des Feststellungsantrages der 144 Bundestags- abgeordneten das Gutachten für den Bundespräsidenten zu bearbeiten und dem Präsidenten, der Bundesregierung, den Län- derregierungen und den Antragstellern des vorausgegangenen Verfahrens eine entspre- chende Mitteilung zugehen zu lassen. berlinern gehört, nicht anerkannt werden und damit rechtlich unwirksam seien. Eine Reihe Bestimmungen ist gegen die Verfechter der östlichen Ideologie gerichtet, die in Westberlin wohnen. Ihnen können u. a. Unterstützungen und Zuwendungen aus öfkentlichen Mitteln entzogen werden. Sie sind vom Lohnumtausch von Ostmark in Westmark ausgeschlossen. Gleichzeitig hat der Senat Ermittlungen eingeleitet, um festzustellen, inwieweit Rom- munisten oder Anhänger des Sowietzonen- regimes in Westberlin Garten- und Lauben- grundstücke benutzen. Rechts wissenschaftler aus dem sowjetisch beherrschten Raum erklärten am Dienstag auf dem 5 5 internationalen Juristenkongreß in Westberlin übereinstimmend, daß die Rechtsprechung des Westens mit der sowie tischen überhaupt nicht zu vergleichen sei. Der jetzt in Amerika lebende frühere Pro- fessor für Rechtstheorie in Petrograd(So- wietunion), George Guins. kennzeichnete das Recht in der Sowjetunion mit der Fest- stellung:Das Gesetz in der Sowjetunion ist ein Instrument der Politik die Politik hört nicht da auf, wo das Gesetz anfängt. Die ärgste Begrenzung des menschlichen Rechtes sei die völlige Beseitigung des Privatbesitzes, Zuchthausstrafen im Dresdner Schauprozeß Berlin.(dpa) Im Schauprozeß der Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wur- den die fünf Angeklagten, denen Spionage und Sabotage vorgeworfen wurde, zu Zucht- hausstrafen bis zu 13 Jahren verurteilt. Das Gericht begründete die Urteile mit Spionage- und Sabotage- Tätigkeit im Dienste des amerikanischen Geheimdienstes und Verbindung zum Untersuchungsausschuß kreiheitlicher Juristen. Außerdem wurde den Verurteilten das ständige Abhören des Sen- ders RIAS(Westberlin) zur Last gelegt. Vor einem kommunistischen Gericht in Halle begann am Mittwoch ein dritter Pro- zeß gegen ahgebliche Agenten des Westber⸗ linerUntersuchungsausschusses freiheit- licher Juristen, Fünf Personen sind ange- klagt, in der Sowjetzone militärische und wirtschaftliche Spionage zugunsten des Un- tersuchungsausschusses und der amerikani- schen Besatzungsmacht betrieben zu haben.