Gedenkfeier für die im Kampf gegen den Nationalsozialismus gefallenen Mannheimer Am Samstag, 15. September 1945, findet, um 16 Uhr auf dem Mann­heimer Hauptfriedhof eine Trauergedenkfeier statt, an der, umrahmt von musikalischen Darbietungen, durch An­sprache und Kranzniederlegungen der Gefallenen gedacht werden soll. Die Bevölkerung wird zur Beteiligung an der Trauergedenkfeier ein­geladen. Berufung von!nnuntjs>Obermeisfern Auf Vorschlag der Wirtschaftskammer- Handwerkerabteilung- wur­den vom Oberbürgermeister mit Zustimmung der Militärregierung die nachstehend verzeichneten Handwerksmeister zu Obermeistern der Innungen berufen: 1. Buchbinder-Innung: Hepp, yalentin 2. Glas- und Gebäudereiniger-Innung: Altvater, Georg 3. Graveur-, Galvaniseur- und Ziseleur-Innung: Wacker, Georg 4. Innung des Kraftfahrzeughandwerks: Hansel, Arno 5. Kürschner-, Hut- und Mützenmacher-Innung: Jülich, Wilhelm. Diese Berufungen gelten solange, bis ordentliche Wahlen innerhalb der Innungen möglich sind. Renten r ntrage an die Anges?eM''nversicherung Die Vordrucke für Anträge auf Altersruhegeld, Ruhegeld wegen Be­rufsunfähigkeit und Hinterbliebenenrente sind erhältlich beim Städt. Wohlfahrtsamt in C 6(Kurfürst-Friedrich-Schule). Sie sind von den Rentenbewerbern auszufüllen und dann mit den nötigen Unterlagen dem Wohlfahrtsamt zur Weiterleitung an das Versicherungsamt in Weinheim zu übergeben. Oefffentliehe Lutfschutzräume Die Öffentlichen Luftschutzunterkünfte müssen mit Rücksicht auf die Schwierigkeit der Unterbringung von Menschen, Material u. Lebens­mitteln weiter öffentlichen Zwecken dienen und können daher Haus­besitzern oder anderen Interessenten nicht zurückgegeben oder zur Verfügung gestellt werden. Die nächsten sädtlschen Konzerte Das am letzten Samstag in der Christuskirche veranstaltete erste Sinfonie-Konzert der Stadt Mannheim mit Schumanns vierter und Tschaikowskys sechster Sinfonie hat in der musikliebenden Bevölke­rung außerordentlich starken Widerhall gefunden und wird morgen Sonntag, 9. September, um 15 Uhr wiederholt. Für Sonntag, 16. September, ebenfalls um 15 Uhr, ist die dritte und letzte Wieder­holung von HaydnsSchöpfung vorgesehen. Ein weiteres Sinfonie- Konzert mit Werken von Bach, Beethoven, Mozart und Brahms findet unter Leitung von Richard L a u g s und mit Karl Thomann als Solisten am Samstag, 22. September, in der Christuskirche statt. Schweinezählung Auf Anordnung der amerikanischen Militärregierung findet zur Zeit in Mannheim eine Zählung der Schweine statt. Die Durchführung der Zählung ist dem Statistischen Amt übertragen. Jeder Haushaitsvor- stand, in dessen Haushalt Schweine gehalten werden, muß den als Zähler bestimmten Polizeibeamten die verlangten Auskünfte erteilen. Schweinehalter, die bei der Aufnahme durch die Polizeibeamten über­gangen worden sind, haben die erforderlichen Angaben in der Zeit vom 10. bis 12. September d. J. bei den zuständigen Polizeirevieren persönlich oder durch einen Beauftragten zu machen. Wer die Angaben verweigert, die Anmeldung unterläßt oder unrich­tige und unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Wochen oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft; ebenso können Schweine, deren Vorhandensein verschwiegen worden ist, als lür den Staat verfallen erklärt werden. Radio-Sendungen Radio Frankfurt macht darauf aufmerksam, daß täglich um 12.15 und 19.45 Uhr Nachrichten aus dem ihm zur Besprechung zugewiesenen Bezirk gesendet werden. Zu diesem Bezirk gehört auch Mannheim. Bedarfshaltestelle der OEG in Neuostheim Die Oberrheinische Eisenbahn-Gesellschaft ist bemüht, dem Wunsch der Neuostheimer Einwohner, eine günstigere Verkehrsmöglichkeit zu erhalten, sobald als möglich nachzukommen. Zur Zeit läßt sich dies jedoch noch nicht durchführen, weil der zur Verfügung stehende Wagenpark schon für den augenblicklichen Regelbetrieb nicht ausreicht. Sobald aber weitere Betriebsmittel in Dienst gestellt werden können, wird ein Pendelverkehr zwischen Seckenheim und Mannheim ein­gerichtet werden. Diese Pendelzüge fahren an der Haltestelle Flug­hafen durch und halten dafür nur an der neuerrichteten Bedarfs­haltestelle Holbeinstraße. Die Neuostheimer Fahrgäste müssen in beiden Richtungen in den ersten Wagen des Zuges einsteigen. Das Anhalten der Reisezüge MannheimHeidelberg an der Holbein­straße ist aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich. Der Pendelverkehr kann voraussichtlich ab 17. 9. 1945 eingerichtet werden. FahrradbenUfxung bei Felddlebstählen Da viele Felddiebstähle unter Benützung von Fahrrädern verübt- werden, sind die Aufsichtsorgane angewiesen worden, in Zukunft die Fahrräder von Felddieben zu beschlagnahmen.

Zirkus Holzmüller Zirkus Holzmüller wird bis 13. September auf dem Meßplatz in Mannheim gastieren. Die Vorstellungen finden nachmittags um 3 Uhr und abends um 7 Uhr statt. Die Zivilbevölkerung erhält nur für die Nachmittags-Vorstellungen Karten.

Fernsprechvarkehr Der Ortsfernsprechverkehr ist in Mannheim, Heidelberg, Schwetzingen und Weinheim aufgenommen worden. Das z. Zt. im Druck befindliche Verzeichnis der an diese Vermittlungs­stellen angeschlossenen Teilnehmer ist ab Mittwoch, 11. September, zum Preis\?on 40 Rpf bei folgenden Stellen erhältlich: 1. Femsprechbuchstelle im Postgebäude Seckenheimer Straße, Ein­gang Hugo-Wolf-Straße 2-4, 1 Treppe(8-18 Uhr); 2. Einzahlungsstelle für Fernsprechgebühren U 2, 4(Schule), Zimmer 9 (8-15 Uhr); 3. im Postgebäude Langerötterstraße, Eingang Melchiorstraße 2 (8-16 Uhr); 4. bei den Postämtern 2(Gymnasium, Roonstraße), 8(Mittelstraße) und der Vororte Feudenheim, Käfertal, Neckarau, Rheinau, Sand­hofen und Waldhof während der Schalterdienstsunden. In das Verzeichnis sind außer den bereits in Betrieb befindlichen An­schlüssen auch solche aufgenommen, für die bis zur Drucklegung des Verzeichnisses Auftrag zur Herstellung erteilt worden ist. Es muß algo damit gerechnet werden, daß einzelne der verzeichneten An­schlüsse erst in einiger Zeit zu errufen sind. Ein Nachtrag zum Teil­nehmerverzeichnis über die später eingerichteten und weiter in Auf­trag gegebenen Hauptanschlüsse wird in einigen Wochen erscheinen und kostenlos an die Teilnehmer abgegeben werden. Die Aufnahme des Schnell- und Fernverkehrs wird den Fernsprech­teilnehmern besonders mitgeteilt werden. Auskunft über Orts- und Fernverkehr unter Rufnummer 08.

Stadt. Ernährungs- und Wirtschaftsamt

Lebensmittelmarken a) Für die Woche vom 10. September bis 16. September 1945(IV.Woche der 79i Zuteilungsperiode) werden von den Lebensmittelkarten der 79. Zuteilungsperiode folgende Lebensmittelmarken aufgerufen: Brot: a) je 500 g auf die Abschnitte 313, 314, 315 und 316, insgesamt= 2000 g b) Kleinstkinder/Klst(bis 3 Jahre) erhalten nur= 1000 2 c) Von der Brotkarte für Selbstversorger wer­den die Abschnitte 396 bis 400 aufgerufen. Sämtliche Karlenabschnitte für Brot gelten auch für Mehl im Verhältnis 100 Teile Brot = 75 Teile Mehl. Fleisch: auf Abschnitt 361= 100 g

auf Abschnitt 362=: 50 g, insgesamt..= 150 g Kleinstkinder/Klst und Kleinkinder/Klk er­halten an Fleisch nur= 100 g Butter: auf den Abschnitt 374= 62,5 g Die Kleinverteiler haben die Butter- Liefer­abschnitte 374 aufzukleben, bei den Marken­annahmestellen abzuliefern und erhalten da­für von der Markenabrechnungsstelle Bezug­scheine über Butter.

Stellungsdatum nach dem 1. 9. 1945 sind zur Erlangung von Bezug­scheinen in gleicher Weise wie die Bestellabschnitte A bei den Mar­kenannahmestellen bis zum 2. 10. 1945 abzurechnen. Fettverkauf durch Metzgereien Das in den Metzgereibetrieben anfallende Fett wird für die Margarine­herstellung benötigt. In Metzgereien darf deshalb keinerleit Fett an Verbraucher verkauft werden. Für diese Betriebe besteht vielmehr die Verpflichtung, den Fettanfall an die dafür bestimmten Erfassungs­betriebe abzuliefem. Zur Sicherung der Margarineversorgung wird daher angeordnet, daß künftig, und zwar ab der 4. Woche der 79. Zuteilungsperiode, d. i. ab 10. September 1945, im Rahmen der Metzgerabrechnungen vorkom­mende Fettbedarfsnachweise jeder Art zurückzuweisen, also auch nicht für Fleisch oder Wurst anzuerkennen sind.

F!s<h-Verte!lung Alle Fisch-Fachgeschäfte(Groß- und Kleinverteiler), die ihren Betrieb wieder aufgenommen haben, wollen ihre genaue Anschrift dem Städt. Ernährungsamt Mannheim(K 7, 1- Zimmer 417) innerhalb 8 Tagen schriftlich mitteilen. Es kommen nur Fisch-Fach geschäfte in Frage.

Nährmittel: auf den Abschnitt 324= 125 g Kindernährmittel(für Kinder bis zu 6 Jahren): auf Abschnitt 334.= 125 g Zucker(für Kinder bis zu 3 Jahren): auf Abschnitt 344= 250 g Kartoffeln: auf Abschnitt 79/IV der Kartoffelkarten= 2500 g Die Lieferabschnitte sind vom Kleinverteiler gegen Quittung(Vordruck 20) bei den Marken­annahmestellen abzuliefern. Margarine(Sonderzuteilung): auf Abschnitt 375..= 125 g

(Die Abschnitte 375 sind vom Kleinverteiler aufzukleben und bei der Markenannahme­stelle gegen Empfangsbestätigung(Vordr. 20) abzuliefern. Bezugscheine werden nicht aus­gestellt. Der Kleinverteiler gibt die Empfangs­bestätigung an seinen Vorlieferannten zur Abrechnung des Vorschusses.) Essig- bereits aufgerufen-: auf Abschnitt 179 des Mannheimer Einkaufsausweises= H Ltr. (Ausgabe erfolgt innerhalb d. Monate August, September und Oktober 1945. Kleinverteiler beziehen vorschüßlich bei der Fa. Louis Haas, Mannheim, liefern die Abschnitte 179 bei den Markenannahmestellen gegen Quittung(Vor­druck 20) ab und übersenden zur Abdeckung des Vorschusses diese Empfangsbestätigung an ihren Vorlieferanten.) b) Wir machen besonders darauf aufmerksam, daß Abschnitt 360 nicht belieferungsfähig ist. Abschnitt 360 fällt demzufolge aus. Abschnitt 361 wird mit 100 g Fleisch oder Wurst beliefert. Abschnitt 362 ist mit 50 g Fleisch oder Wurst zu beliefern. c) Die Milchbestellabschnitte für die 80. Zuteilungsperiode sind sofort nach Erhalt der neuen Lebensmittelkarten b. Milchhändler abzugeben. d) Vorgenannte Lebensmittel dürfen nur gegen Bezugsberechtigungen abgegeben werden, die mit. dem Stammabschnitt verbunden sind. Lose Abschnitte sind ungültig. e) Sofern im Einzelfalle nicht besonders bekanntgegeben wird, gelten die oben für diese Woche aufgerufenen Marken auf die Dauer von 4 Wochen, wenn stockende Belieferung der Kleinverteiler einen frühe­ren Verkauf nicht zuließ. Dagegen gelten Berechtigungsscheine aller Art, also auch Kranken- und Milchberechtigungsscheine, nur während der Zeit, für die sie ausgestellt sind. f) Die Ablieferung der Marken und Berechtigungsscheine durch die Kleinverteiler an die Markenannahmestellen hat raschmöglichst, spä­testens in der dem Verfalltermin folgenden Woche, zu erfolgen. g) In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen aus Geschäften die zur Ablieferung bestimmten Lebensmittelkartenabschnitte gestohlen werden. Wir machen die Kleinverteiler ausdrücklich darauf aufmerk­sam, daß in keinem Falle Ersatz für diese Fälle geleistet werden kann. Der Kleinverteiler ist verpflichtet, die abgeschnittenen Lebensmittel­marken so aufzubewahren, daß sie nicht gestohlen werden können. In diesem Zusammenhang erinnern wir nochmals daran, daß lose Ab­schnitte durch den Kleinverteiler nicht eingelöst werden dürfen Wer dies trotzdem tut, setz sich der Gefahr der Bestrafung aus. h) Alle zur Zeit in Umlauf befindlichen Reise- und Gaststättenmarken verlieren Ende dieser Woche mit dem 16. September 1945 ihre Gültig­keit und können vom Kleinverteiler nur bis längstens 25. September 1945 bei den Markenannahmestellen gegen Bezugscheine abgeliefert werden. An Stelle der bisherigen Reise- und Gaststättenmarken treten Reisemarken mit der Kennziffer(78), die ohne Abstempelung im ge­samten Gebiet des Landesernährungsamts Nordbaden und der West­mark Gültigkeit haben. Der Umtausch alter Reisemarken gegen neue Reisemarken ist nicht gestattet. i) Lebensmittelkarten kann bis einschließlich der 80. Zuteilungsperiode nur erhalten, wer den Abschnitt des Arbeitsamts Mannheim zum Meldebogen für dieBevölkerungs-Registrierung" für jede Person welche Lebensmittelkarten erhalten soll, vorlegt. Neu- oder wieder­zuziehende Personen haben außerdem die polizeiliche Anmeldung mit der Zuzugsgenehmigung des Wohnungsamts Mannheim, Ausländer außerdem noch den Paß(Registrierkarte) vorzuzeigen. Ab 81. Zuteilungsperiode tritt an Stelle derBescheinigung des Ar­beitsamts dieMeldekarte des Arbeitsamts Mannheim.

Versorgung entlassener politischer ~KZ-KäHlinf e Die Alliierte Militärregierung hat genehmigt, daß entlassene KZ- Häftlinge, die nicht wegen strafrechtlicher Delikte interniert waren, sondern aus politischen Gründen, oder als Jude, oder wegen ihrer Glaubensüberzeugung inhaftiert waren, auf Antrag auch für die 80., 81. und 82. Zuteilungsperiode die doppelten Lebensmittelkarten für Normalverbraucher erhalten können. Diesbezügliche Anträge können ab 11. September 1945 unter Vorlage der erforderlichen Nachweise, insbesondere der Bestätigung der Be­treuungsstelle(Städt. Fürsorgeamt Mannheim), beim Direktions- Sekretariat des Städt. Emährungsamts Mannheim, K 7,1, Zimmer 417, gestellt werden. Erfassung des Obst- und Gemttseanfalls Innerhalb der Gemarkung Mannheim Das Landesernährungsamt Nordbaden, hier, hat mit sofortiger Wir­kung angeordnet, daß alle gewerblichen und bäuerlichen Unterneh­mungen auf der Gemarkung Mannheim alle Erzeugnisse an Obst und Gemüse dem Städtischen Ernährungsamt Mannheim über noch zu errichtende Sammelstellen anzudienen haben. Die Erzeugerbetriebe dürfen nur noch die Warenmengen zurückbehalten, die sie für den eigenen Haushalt brauchen. Ausgebe von Lebensmfttelkarren für die 80. Zuteilungsperiode Die Lebensmittelkarten für die 80. Zuteilungsperiode, d. i. für die Zeit vom 17. September bis einschließlich 14. Oktober 1945, werden in den bisherigen Kartenstellen ausgegeben an die Haushalte mit den An­fangsbuchstaben: A, B, C, D, E am Dienstag, den 11. September 1945 F, G, H, I, K, L am Mittwoch, den 12. September 1945 M, N, O, P, Q, R.... am Donnerstag, den 13. September 1945 S, T, U, V, W, X, Y, Z.. am Freitag, den 14. September 1945 Für das Gebiet von Neuostheim und Neuhermsheim erfolgt die Karten­ausgabe nur am Mittwoch, den 12 September und Donnerstag, den 13. September 1945, zwischen 9 Uhr und 16 Uhr im Hause Dürerstr. 61 (Ecke Dürer- und Holbemstraße).' Mit den Lebensmittelkarten werden gleichzeitig neue Raucherkarten verabfolgt Die Ausgabestellen sind an diesen Tagen von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr durchgehend für das Publikum geöffnet. Lebensmittel- und Raucherkarten sind unbedingt wie oben angeord­net abzuholen. Bel verspäteter Abholung erfolgt Kürzung für die abgelaufene Zeit. Beim Abholen der Lebensmittelkarten und Raucherkarten ist der Haushaltsausweis, von Ausländem außerdem der Paß(Registrierkarte),

VIR Mannheim- SV Waldhof bestimmt am Sonntag Nach Behebung der Platznot wird das von der Militärregierung ge­nehmigte Fußballtreflen VfR MannheimSV Waldhof nun bestimmt an diesem Sonntag, 9. September, K3 Uhr nachmittags, auf dem VfR- Platze an den Brauereien stattflnden. Man kann sich kaum einen verheißungsvolleren Auftakt der Fußballspiele in Mannheim wün­schen als diesen mit dem alten Lokalschlager, der mit großer Span­nung erwartet wird.

Ausgabe von Bienenhonig an Kleinstkinder(Klst) bis zu 3 Jahren Bei dem Aufruf von je 1 Pfund Bienenhonig für Kleinstkinder bis zu 3 Jahren, der am 28. 7. 1945 in Nr. 16 der M.G.G. erfolgte, konnten nicht alle Bezugsberechtigten bedient werden. Nachdem nunmehr eine Nachlieferung erfolgt ist, werden die seinerzeit nicht belieferten Abschnitte 243, der von Mannheim ausgegebenen Lebensmittelkarten für Kleinstkinder(Klst) bis zu 3 Jahren zum Bezüge von 1 Pfund Bienenhonig zum Preise von RM 1.80 ohne Glas aufgerufen Der Verkauf erfolgt: a) in der Verkaufsstelle 122 der Fa. Johann Schreiber, Schwetzinger Straße 22 b) in der Verkaufsstelle 66 der Fa. Johann Schreiber in G 6, 8 c) in der Verkaufsstelle 35 des Gemeinschaftswerks Versorgungs­ring Nordbaden, Zeppelinstraße 49 d) in der Verkaufsstelle 6 des Gemeinschaftswerks in Neckarau, Schulstraße 3a. Honiggläser sind mitzubringen. Es ist darauf zu achten, daß nur solche Abschnitte 243 entgegenge­nommen werden, die der Lebensmittelkarte für Kleinstkinder(Klst) der Zuteilungsperiode 78 des Ausgabeortes Mannheim entnommen sind. Obige Restbelieferung geschieht nur noch in der Woche vom 10. bis 16. September 1945. Am 17. September 1945 verliert der Abschnitt Nr. 243 seine Gültigkeit. An alle Seifenhändler Die von den Lebensmittelkarten für die 79. Zuteilungsperiode ange­nommenen Bestellabschnitte A sind getrennt in solche für Kleinst­kinder, Kleinkinder, Jugendliche und Erwachsene auf Bogen zu\je 100 Stück aufgeklebt bei den Markenannahmestellen bis spätestens Mittwoch, 12. 9. 1945, abzuliefern. Die hierfür erteilten Quittungen sind sofort dem Großhändler zu übergeben. Die Quittungen werden nur ausgestellt, wenn die in der Bekanntmachung des Landwirt­schaftsamtes Nordbaden vom 1. 9. 1945 angeordnete Bestandsmeldung für Seife und Waschmittel jeder Art gleichzeitig vorgelegt wird. Die Großhändler legen die empfangenen Quittungen sofort unserer Punktverrechnungsstelle in R 2 zur Umwandlung in einen Großbezug­sehein vor. Hierbei muß ebenfalls die angeordnete Bestandsmeldung abgegeben werden. Bei Erteilung der Quittungen und Großbezugscheine werden Zuschläge eingerechnet für die Belieferung der Zusatzverbraucher, die nicht dem Bestellverfahren unterliegen. Ueber den Weg der Warenbeschaffung sind die zuständigen Wirt­schaftsgruppen unterrichtet. Die vom Einzelhandel vereinnahmten Bezugsabschnitte B/79 sowie die abgestempelten Seifenmarke« und die Einzelbezugscheine mit Aus-

und endlich für jede Person, für die eine Lebensmittelkarte bezogen wird, also für Kleinstkinder/Klst, Kleinkinder/Klk, Jugendliche/Jgd und Erwachsene/E für männliche und weibliche Personen, Deutsche und Ausländer ohne Unterschied des Alters eine vom Arbeitsamt Mannheim anläßlich derBevölkerungsregistrierung ausgestellte Bescheinigung vorzulegen. Kinder unter 14 Jahren sind zum Abholen von Lebensmittelkarten und Raucherkarten nicht zugelassen. Die empfangenen Karten sind sofort auf Zahl und Richtigkeit nach­zuprüfen; spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt. Für die nach Mannheim zurückkehrenden oder zuziehenden Personen gilt weiter: Wer Mannheim kurzfristig verlassen hatte, ohne sich bei der Karten­stelle und bei der Polizei abzumelden, muß seine Lebensmittelkarten ohne Rücksicht auf die nunmehrige Wohnung bei der früher zustän­digen Kartenstelle abholen und den Nachweis seiner jetzigen Woh­nung erbringen. Wer Mannheim vorübergehend verlassen hatte, ohne sich bei der Polizei abzumelden, bei der Kartenstelle aber sich abgemeldet hatte, muß sich, unter Vorlage der Abmeldebescheinigung des Ernährungs­amts des vorübergehenden Aufenthaltsortes, bei der alten Kartenstelle wieder anmelden, um dann die evtl, notwendige Ueberschreibung zur Kartenstelle des nunmehrigen Wohnbezirks zu erreichen. Wer Mannheim schon vor längerer Zeit verlassen hatte und jetzt wie­der hierher zurückkehrte, kann bei der für seine jetzige Wohnung zu­ständigen Kartenstelle Lebensmittelkarten nur erhalten gegen Vorlage der polizeilichen Anmeldung, welche den Zuzugsgenehmigungsver­merk des Wohnungsamts tragen muß und der Abmeldebescheinigung des Lebensmittelamts seines letzten Wohnorts. Außerdem ist für jede Person, die neu oder wieder in die Mannheimer Lebensmittelversorgung aufgenommen werden soll, also auch für Neugeborene, die oben erwähnte vom Arbeitsamt anläßlich derBe­völkerungs-Registrierung auszustellendeBescheinigung der zu­ständigen Kartenausgabestelle des Ernährungsamts vorzulegen. An Stelle derBescheinigung des Arbeitsamts tritt ab 81. Zuteilungs­periode dieMeldekarte.(Siehe Bekanntmachung des Landesarbeits­amts Stuttgart vom 17. 8. 1945 überDie Einführung einer Melde­pflicht, veröffentlicht ln Nr. 21 der M.G.G. vom 1. September 1945.) Unberechtigter Bezug von Lebensmittelkarten, insbesondere durch nach auswärts verzogene oder auswärts wohnende Personen, oder Doppelbezug von Lebensmittelkarten wird bestraft. Ausländer erhalten ihre Karten, wie oben aufgerufen, nur in der Kur­fürst-Friedrich-Schule, Mannheim, C 6. Städt. Ernährungs- und Wirtschaftsamt.