Städtisches EmäSsningS- und Wiftsctaftsamt Kulturelle Veranstaltungen
Lebensmittelmarken •) Für die Woche voan 1. bis mit 7. Oktober 1945 ($. Woche der 80. Zuteilungsperiode) gilt folgende Zuteilung:
Brot (Kleinstkinder/Kist) Fleisch (Kleinstkinder/Kist) (Kleinkin der/K lk). Margarine....... Nährmittel oder Teigwaren
= 1000 g =*100 g .= 100 g
1500 g = 150 g
= 125 g = 125 g
Kindernährmittel(f. Kinder bis zu 6 Jahr.)= 125 g Kartoffel; Auf Abschnitt 80/III= 3000 g Pi<j Kleinverteiler erhalten für die ab- j^Ueferten Abschnitte 80/III Ergän- jZungsbezugscheme. Einftellerungskartoffel: Wer von der Möglichkeit der ✓.Kartoffeleinkellerung ganz oder teilweise Ge- / brauch machen will, liefert die entsprechenden Abschnitte bei seinem Groß- oder Kleinverteiler / ab(siehe Bekanntmachung in Nr. 24 der M.G.G.). * Für die 81. Zuteilungsperiode erfolgt für die Kartoffelbelieferung kein besonderes Bestellverfah- ren; die Verbraucher haben in der 81. Zutel- J‘ lungsperiode dort ihre Kartoffeln zu beziehen, I wo die Bestellung für die 80. Zuteilungsperiode erfolgte. b) D’e Abschnitte der Lebensmittelkarten gelten nur im Zusammenhang mit dem Stammabschnitt. Lose Abschnitte haben keine Gültigkeit. c) Die Gültigkeitsdauer der oben aufgerufenen Lebensmittelkarten- usw.-Abschnitte wird auf die 80. Zuteilungsperiode beschränkt. Die in der 4. Woche der 80. Zut&lungsperiode aufgerufenen Marken können auch noch in der 1. Woche der 81. Zuteilungsperiode beliefert werden. d) Bezug und Abgabe von Lebensmittel usw. gegen noch nicht gültige Abschnitte ist unzulässig, well solche Vorgriffe die Versorgung stören, oder unvorhergesehene Aenderungen in der geplanten Verteilung sich zum Nachteil der Verbraucher oder Verlier auswirken. e) Verfallen sind alle Lebensmittelmarken, die für die 79. Zuteilungsperiode oder frühere aufgerufen worden sind. f) Berechtigungsscheine aller Art, also auch Kranken und Milchbe’iefemngsscheine und Zusat’karten, gelten nur während der Zeit, für die sie ausgestellt si#., g) Die Ablieferung der Marken- und Berechtigungsscheine durch die Kleinverteiier an die Markenannahmestellen hat spätestens in der dem Verfalltermin folgenden Woche zu erfolgen. 'h) In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen aus Geschäften die zur Ablieferung bestimmten Lebensmittelkartenabschnitte gestohlen wurden. Wir machen die Kleinverteiler ausdrücklich darauf aufmerksam, daß in keinem Falle Ersatz für diese Fälle geleistet werden kann. Der Kleinverteiler ist verpflichtet, die abgeschnittenen Lebensmittelmarken so aufzubewahren, daß sie nicht gestohlen werden können. i) Lebensmittelkarten kann bis einschließlich der 80. Zuteilungsperiode nur erhalten, wer den Abschnitt i dos Arbeitsamts Mannheim zum Meldebogen für die „Bevölkerungs-Registrierung“ für jede Person, welche, Lebensmittelkarten erhalten soll, vorlegt. Neu- öder wiederzuziehende Personen haben außerdem die polizeiliche Anmeldung mit der Zuzugsgenehmigung des Wohnungsamts Mannheim, Ausländer außerdem noch die Registrierkarte vorzulegen. Ab 81. Zuteilungsperiode tritt für die„Meldepflichtigen“ an Stelle der„Bescheinigung“ des Arbeitsamts die„Meldekarte“ des Arbeitsamts Mannheim. Wer von den„Meldepflichtigen“ noch nicht im Besitze der „MeMcka^te“ ist, wolle sich d’ese sofort, beim Arbeitsamt ausstellen lassen, weil ohne diese Meldekarte an „Meidepfliehtige“ Lebensmittelkarten nicht, ausgegeben werden dürfen. Außerdem müssen d'e. Me'de- karten“ den..Bestfitieungsvermerk“ für die 81. Zuteilungsperiode enthalten. k) D!" Abteilung„Arbelterzulagen" ist in der laufenden Woche geschlossen. i' i Ausg~.be von Zwieback Wir Kinder bis zu 6 Jahren In der III. und IV. Woche der 80. Zuteilungsperiode können für Kinder von 0—6 Jahren 500 g Zwieback anstelle von Brot bezogen werden. Der Bezug erfolgt auf Abschnitt 184 des gelben Mannheimer Einkaufsausweises für Kinder bis zu 6 Jahren in Verbindung mit einem Brotabschnitt der Lebensmittelkarte über 500 g der 80. Zuteilungsperiode. Die Abschnitte der blauen und rosafarbenen Mannheimer Einkaufsausweise haben für den Bezug von Zwieback keine Gültigkeit. Der Ve-kauf des Zwieback erfolgt ausschließlich durch die Bäckereibetriebe. Diese haben die gelben Abschnitte 184 der Mannheimer Einkaufsausweise zusammen mit je einem Ab- schhitt der Mannheimer Lebensmittelkarte über 500 g Brot abzutrennen und aufzukleben. Für die abgetrennten Abschnitte erhalten die Bäckereibetriebe vom Emährungsamt besondere Empfangsbescheinigungen(Vordruck 20). Diese Bescheinigungen sind der Bäckergenossenschaft zu übergeben.^ Kartoffelversorgung in der 80. und 81. Karte^Periode Für die 80. Zuteilungssperiode wurde das Kartoffel- Bestellverfahren durchgeführt. Für die 81. Zuteilungsperiode entfällt das Bestellverfahren, well die verstärkte Kartoffelanfuhr bereits schon jetzt die Versorgung der Bevölkerung mit Kartoffeln zuläßt. Daraus ergibt sich für Verbraucher und Verteiler folgendes: Der Verbraucher erhält: auf Bezugsausweis für Speisefrühkartoffeln für Abschnitt 80/1=10 Pfd. Kartoffeln für Abschnitte 30/11, III und IV je 6 Pfd. Kartoffeln für Abschnitte 81/1, II, III u. IV je 6 Pfd. Kartoffeln 3estellabschnitt 81 ist ungültig. Ver Verteiler erhält: auf Bestellabschnitt 80 Bezugsschein über 20 Pfd., auf Lieferabschnitt 80/1 Bezugschein über 5 Pfd., auf Lieferabschnitte 80/11, III und IV Bezugscheine über je). Pfd. Kartoffeln, Bestellabschnitt 81 ist ungültig, auf Lieferabschnitte 81/1, II, III und IV Bezugscheine über je 6 Pfd. Kartoffeln. Mannheim, den 24. September 1945. Städt. Ernährungsamt.
Ausgabe von Seife und Wafdimitte:n in der 80. Zuteilungsperiode Die in Nr. 24 der MGG. erschienene Bekanntmachung über die Seifenversorgung in der 80. Periode ist irrtümlich nur zu einem Teil abgedruckt worden. Sie wird hiermit durch folgende Anordnungen ergänzt: Die von den Lebensmittelkarten für die 80.Zuteilungsperiode eingenommenen Bestellabschnitte 1 sind getrennt in solche für Kleinstkinder, Kleinkinder, Jugendliche und Erwachsene auf Bogen zu je 100 Stück aufgeklebt bei den Markenannahmestellen bis spätestens Montag, 1. Oktober 1945 abzuliefern. Das gleiche gilt für die Bestellabschnitte A der Raucherkarte M/80. Die hierfür erteilten Quittungen sind sofort dem Großhändler zu übergeben. Die Quittungen werden nur ausgestellt, wenn gleichzeitig die angeordnete Bestandsmeldung für Seife und Waschmittel abgegeben wird. Die Großhändler legen die empfangenen Quittungen sofort unserer Punktverrechnungsstelle in R 2 zur Umwandlung in einen Großbezugschein vor. Dieser ist zur Abdeckung eines evtl, vom Hersteller gegebenen Warenvorschusses zu verwenden. Auch der Großhändler muß die Bestandsmeldung abgeben. Bei der Ausstellung der Quittungen und der Großbezugscheine werden wieder Zuschläge für die Belieferung der Zusatzverbraucher eingerechnet. Ueber den Weg der Warenberchaffung sind die zuständigen Wirtschaftsgruppen unterrichtet. Die vom Einze’handel vereinnahmen Bezugsabschnitte 2/80 und die Lieferabschnitte B der M- Raucherkarte 80 sowie die abgestempelten Seifenmarken und die Einzelbezugscheine mit Ausstellungsdatum nach dem 1. 9. 1945 sind zur Erlangun“ von Bezugscheinen in gleicher Weise wie die‘'tellab- schnitte bei den Markenannahmestellen b im 15. 10. 1945 abzurechnen. Neuer Milchpreis Mit Zustimmung der Alliierten Militärregierung werden ab 1. Oktober 1945 die Verbraucherpreise für Milch wie folgt festgesetzt: Vollmilch je Liter= 3« Pfg. Entrahmte Frischmilch Je Liter= 17 Pfg. An alle Kohlenhändler Es ist schon wiederholt darauf hingewiesen worden, daß die Abgabe von Brennstoffen an Verbraucher nur dann gestattet ist, wenn hierzu eine ausdrückliche Ermächtigung des Wirtschaftsamtes vorliegt. Diese Anordnung gilt auch für das Brennholz, und zwar sowohl für jenes, das dem Kohlenhandel vom Wirtschaftsamt zugeteilt worden ist, als auch für das Holz, das vom Koh’enhandel in irgendeiner anderen Weise erworben worden ist. Zuwiderhandlungen unterliegen der Bestrafung. Die Zweigste'len des Städt. Emährtings- und WiiSsrhcftsam'es können in der Woche vom 1. bis 6. 10. 1945 keine Anträge auf Ausstellung von Bezugsberechtigungen für Spinnstoffwaren usw. annehmen, weil sie zuerst . einmal die bereits vorliegenden Anträge bearbeiten müssen. Die Zweigstellen sind an diesen Tagen lediglich in der Zeit von 10 bis 12 Uhr für dringende Anträge in Lebensmittel angelegenheiten geöffnet. Die Marken- annahmestellen sind für die Kleinverteiler wie üblich geöffnet. Kundenüsten für Schuhausbesserun^en 1. Die Kundenlisten für Schuhausbesserungen, die im Frühjahr 1943 angelegt wurden, sind im Stadtkreis Mannheim für die Belieferung des Schuhmacherhandwerks mit Sohlenmaterial usw. keine geeignete Grundlage mehr; sie werden deshalb mit Wirkung vom 1. 10. 1945 außer Kraft gesetzt. 2 Die Schuhreparaturwerkstätten jeder Art im Stadtkreis Mannheim stellen in der Zeit vom 1. bis 15. Oktober 1945 neue Kundenlisten auf. Während dieser Zeit müssen sich die Verbraucher bei der Werkstätte melden, bei welcher sie künftig Tore Schuhe ausbessern lassen wollen. Bei der Meldung ist der Mannheimer Einkaufsausweis 9. Ausgabe (gelber, blauer und roter Farbe) vorzulegen. Auf dem Ausweis muß der Name des Verbrauchers eingetragen sein. 3. Die Schuhausbesserungswerkstätten trennen bei der Eintragung in die Kundenliste den Abschnitt 186 des Einkaufsausweises ab. Die Werkstätten vermerken ihre Firmenbezeichnung und die Eintragungs-Nummer der Kundenliste im Feld„Warenart 30“, Der so abgestempelte Einkaufsausweis ist von dem Verbraucher als Nachweis der Eintragung gut aufzubewahren. 4. Die Ausbesserungswerkstätten kleben die abgetrennten Abschnitte 188 in Bogen zu je 100 Abschnitten auf. Diese stellen dann die Kundenliste dar und bilden die Grundlage für spätere Zuteilungen von Reparaturmaterial. Die Ausbesserungswerkstätten melden in der Zeit vom 16. bis 20. 10. 1945 die Zahl ihrer Kunden an die Schuhmacherinnung und weisen diese Zahl durch Vorlage der aufgeklebten Abschnitte nach. Dabei werden diese von der Innung abgestempelt. Vom 16. 10. 1945 an dürfen die Ausbesserungswerkstätten Reparaturen nur noch für die bei ihnen eingetragenen Kunden ausführen. 5. Selbstbesohler, die auch künftig Besohlmaterial auf Bezugscheine beziehen wollen, dürfen sich und ihre Angehörigen, für die sie die Schuhausbesserungen selbst ausführen, nicht bei einer Ausbesserungswerkstätte eintragen lassen. 6. Ausbesserungen an Gummischuhen und Gummiberufsstiefeln können die Verbraucher auch bei einer Werkstätte ausführen lassen, in deren Kundenliste sie nicht eingetragen sind. Werkstätten, die ausschließlich solches Schuhwerk ausbessem, haben dafür keine Kundenliste anzulegen. 7. Nach Mannheim neu Zuziehende erhalten Schuhausbesserungsscheine, mit denen sie sich nachträglich bei einem Schuhmacher eintragen lassen können. Der Schuhmacher trennt von diesem den rechten Teil ab und vermerkt auf dem Unken Teil, der dem Kunden als Ausweis verbleibt, seine Firmenbezeichnung. 8. Verbrauchern, welche keinen Schuhmacher finden können, werden auf Antrag von dem Innungsobermeister Schreiber in Mhm.-Neckarau, Rosenstr. 37, einem Schuhausbesserungsbetrieb zugewiesen. 9. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung unterliegen der Bestrafung. Städt. Ernährung** und Wirtschaftaamt.
Spelberjnn der Mannheimer Oper Dienstag, 9. Oktober 1945, 18 Uhr, beginnt die Oper des Nationaltheaters Mannheim ihre neue Spielzeit mit einer Aufführung von Rossinis„Barbier von Sevilla“. Musikalische Leitung: Richard Laugs, Spielleitung: Max Heinrich Fischer. Der Verkauf der Eintrittskarten beginnt am Montag, 8. Oktober, 10 Uhr, an der Theaterkasse(Kunsthalle), Eingang Moltkestraße. Eine weitere Veranstaltung des National- Theaters — heitere Musik und Ballett- ist für Freitag, 5. Okt., im Ufa-Palast vorgesehen. Näheres siehe Anschläge. Bis zur Fertigstellung der„Schauburg 1 Anden die Aufführungen des Nationaltheaters im„Ufa-Palast“ (N 7) statt. Die Vorbereitungen für den Spielbeginn des Schauspiels sind im Gange. Drittes Städ isrfees Sinfonie-Konzert Das dritte Sinfonie-Konzert der Stadt Mannheim findet am morgigen Sonntag, 30. September 1945, 13 Uhr im„Ufa-Palast“ statt. Das Programm bringt ausschließlich Werke von Beethoven, darunter das von Heinz S t a n s k e gespielte Violinkonzert. Musikalische Leitung: Richard Laugs. RotesKreui KieissieieHannSieim Nachforschungsstelle für Kriegsvermißte und Kriegsgefangene. Bei der Dienststelle des Deutelten Roten Kreuzes, Mannheim, Qu 7, 12, liegen itir die nachstehend aulgelührten Personen Benachrichtigungen vor, die am Montag, 1. 10. 45, von 10 bis U.30 Uhr abgeholt werden können: Alt Karl, Mh.-Käfertal, Laubenheimer Str. 4— Amberger F.la, Viernheim, Alexanderstr. 45— Backfisch Else, Mhm., Laurentlusstraße 7— Bender Karl, Mhm.-Seckenheim, Hoehstädt 53— Bender Karl A., Möbeltransport, Mh.-Neckarau— Berlinghof Luise, Oftersheim, Leopolds-r. 9— Be risch Andreas, Mannheim, S 6, 15— Böllinger Oskar, Mannheim— Braun Josef, Mhm.-Waldhof, Luzenbergstr. 82— Bronder Marg., Brühl, Hildastr. 4— Buch Friedel, Mihm-Sandhofen, Bim- baumstraöe 9— Buch Marie, Mhm-Sandhofen, Karlstr. 73 — Deutsche Steinzeugwarenfabrik, Mhm.-Friedriohsfeld— Dirks Liesel, Mannheim, Viehhoistr. 3— Ebersbach Ella, Mannh., Meerlacnsitr. 3 bei Müller— Frau Eifel, Hockenheim, Grüner Baum— Enders A., Mannheim, Dounerrberg- sTaße 10— Ehrlich Trudel, Mannheim, U 3, 18— Fllllnger Rosa. Brühl, Ketscher Str. 13— Fleck Kätohen, Vternhe’m, S-hulstr. 9— Funk Hildegard, Mh.-Neckarau, Ka harinen- straße 48(55) b. Hambsch— Gabel Thekla, Reilingen, Bier- k-lterge^se 17— Qansler Richard, Mannh.-FeuFdenheim, Nadlerstr 43— Geier Andreas. Viernheim, Blsmarckstr. 7 Gerweck EV.se. Schwetzingen, Mannh/'-mer Str. 18— Gold- «ehiji'dt Th. AG. Mhm.-Rheinau, Mülheimer Straße 1*— Gräff Lore, Mannheim, Seckenheim Str. 17— Grimim KarJ Ilvesheim— Groß Erika, Mhm.-Rhe! n«u, Mutter*tadter Str. Nr. S4— Gund Kä'chen, Schwetzingen, Max'm'l'smjtr. 7— Hanf EVse, Mhm.-Waldhof, Stolhere-rstr. 24— Hartmann Edgar, Mannheim, Ruoprcchtstr. 11— Hellmann Elisabeth, Mhm-Feudenheim, Kronenstr. 1— H' nzelmann Friedel, Mannheim-W-aldhof, 110 er Weg 48- Heinzeimann Fritz, M.innhetm-Wsldhof 110 er Weig 48— Held Sigmund Hockenheim. Schwetznger S'raße— Helvetia, Mannhe-m, Waldho.*"*r«Se— Herdt Maria, Mhm-Seckenheim, Offenburger Str. 17— H ,v-achenb*rger Karl, Hemsbach a. d. B., Friedrlch-Cr. 10— Hörr Georg, Mhm.-Neckarau, Wingertstraße 50— Jehn Wilhelm. Mhm.-Käfertal, Lampertheimcr S-r. 178— Joachim Annel, Ihm-heim, Haup’str. 5— K'mmel Ch., Sohrlesh-’m— Kimmei Marianne, Schriesheim, Lendsmaße 9— Klebert Berta, Hockenhelm, Ringstraße 29— Klemm Adam. Mhm.-Neckarau, Neckarauer Straße 80— Kögel Irmgard, Mannheim. Niederfeldstr. 37— Kramns I-mgard, Mhm.-Sandhofen, Sandhofer Str. aas— Krarrzki Ltsbeth, Viernheim, Wälder. 52— Kreiner Elisabeth, Mannheim, Q 7, 14b— Kretschmer Max, Mannheim, Sandhofer Sir. 47— Krug Peter. M-mnhelm. Streiuberstr. 24— Kump Lcnch-en, octemhefm, He'delberver Str. 10— Kühler Mlna, Mannheim. Gärtnerstr. 24— Küstner Heinrich, Mannhe'm- Ne„ Friedricbs'r. 10— Küstner Luise, Mhm.-Neckarau, Plattstr. 1— Lanz A.-G.. Hcinr'ch. Mannheim— Lenz Albert,. Mbrn.-Frledrichcfnin. Neudorfstr. 53— Lenz BetW, Mhm.-Eriedr'chefeld. Kolfnaremtr 59 Len* Anni, Mannheim, Otto-Beck-Str 28— Lindenau Robert, Mannhe'm, Scllerstr. 7— Loeb Johann. Mhm.-Feudenh., Wellstadter- 8 tr. 42— Mannheimer Vers.-Gcs, Mannheim, Werder- Platz — Mees Willy, Mannh:, Farbenfabrik Güntonlast. DWttene- atr.— Mehlhom Richard, Mannheim. Sandhofer Str. 1. Fa. Zellstofffabrik—Melzer Irma. Mannheim, Eichendorffstr. 41 Mtnihofer Otto. Mannheim, Mtttelstr. 13t— Möser Hermann, Ilvesheim, Heddcsheimer Weg— Müller Rosa, Mannheim- Neckarau. Angelstr. 28— Nachtshelm Astorla, Mannheim, Untere Mühlaustr, 114— Neumayer Maria. Mannhelm-Weld- hof, Trommler weg 32— Oberrhein. Eisenbahn-Ges. A.-Q., Mannheim— Pixberg Otto, Mannheim. Schwarzwaldstr. 14 — Reich Frl-da. Mannheim. G 5, 11— Reinacher Waldemar, Mannheim, Soph'enstr. 24 b. Dieter— Rösch Hilde, Mannheim, J 2, 21— Rogier Georg, Mannheim, Waldhof Str. 1— Rudelmann Wilh., Mam'ncm, Prlnz-Wilhelm-Str. 17— RUdenauer Frieda, Mannheim, Alphornctr. 19— Schäfer, Margarete, Mannheim-Feudenheim, Hauptstr. 12— Scherer E'.se, Mannheim, Len-ustr. 42 b. Lorenz— Schmidt Frieda, Neulußheim, St. Leonerstr. 15— Schmutzer Susi, Mannheim, Kronprinzenstr. 45— Schreiner Walter, Mannhe*m- Waldhof, Kornetr. 5— Sehork Karl, Birkenau(Schmiedte- meieter)— Schuhmacher Rösel, Mhm.-Neckarau, Rhe.n- goldisitr. 43— Stadtwerke Mannheim, Abtlg. Verkehrsbetriebe— Stahl Eugen, Hockenheim, Postamt— Dr. Stoffel, Schwetzingen, Marstallstr. 32— Thomas Emil. Mhm.-Wa'd- hof, Große Ausdauer 8— Trampier Paula, Mhm.-Käfertal, Habichtstr. 6— Uster Martin, Mhm.-Seckenheim, Kloppen- he'mcrstr. 75— Uster Hilde, Mhm.-Seckenheim, Lichten- auerstr. 10— Wahl Kltty, Mannheim, Elisabe'.hatr. 11— Weber Walter, Oftersheim, Schlageterstr.— Wendling, Mannheim— Wetzler Peter, Mannheim, Fröhllehsfr. 51— Winkenbsch Anna, Viernheim, Lutsenatr. 19— Zähringer Bertel, Mannhelm-Waldhof, Baldurstr. 32— Zelher Otto, Neulußheim, Ztegelstr. 7— Zeilfelder Heinrich, Ilvesheim, Hauptstr. 28— Ziegler Karl, Oftersheim, Mannheim. Str. 33 — Ziegler Mari«, Hockenhelm, Ringetr. 49— Zimmermann Karl. Mannheim, Almenstr. 37, Del Anfragen und Nachforschungen müssen persönlich bei der Kreisstelle Mannheim, Q 7, 12, Nachforschungsstelle, gestellt werden. Schriftlich elngeriehte Anträge können nicht bearbeitet werden.
Badezeiten der Stldt. Volksb äder Städt. Voltsbad Waldhof: Donnerstag 12—19 Uhr für Frauen Freitag 12—15 Uhr für Frauen Freitag 15—19 Uhr für Männer'? Samstag 12—19 Uhr für Männer Städt Volksbad Neckarstadt: Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag 12—16 Uhr für Männer und Frauen. Städt. Volksbad Neckarau: Mittwoch 9—18 Uhr für Frauen Samstag 9—18 Uhr für Männer Städt Volksbad Friedrichsfeld: Freitag und Samstag 12—20 Uhr für Männer und Frauen.
Städtisches Gesundheitsamt^ Ärzte: Zu den Kassen zugelassen: Dr. Hellmut Schaefer, prakt. Arzt, Mhm.-Käfer- tal, Deidesheimer Straße 37 Dr. Hartung, Hans Joachim, prakt. Arzt, Mannheim, Langstraße 39. Ihre Tätigkeit haben wieder aufgenommen: Dr. Rohrhirsch Otto, Facharzt für Kinderkrankheiten, wohnh. Mannheim, O 7,1, Sprechstunden vorerst im Theresien-Krankenhaus von 14.30 bis 16.30 Uhr(außer Samstag). Frau Dr. Krempin-Heddaeus Gertrud, Fachärztin für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten. Sprechstunden vorläufig montags und donnerstags von 10—12 Uhr in der Otto-Beck-Straße 38. Dr. Keine Richard, prakt. Arzt, Feudenheim, Am Bogen 30. Dr. Schmitt Gustav, Zahnarzt, Schimperstraße 9.
Wiedereröffnung der Gerichte Nachdem die Amtsgerichte, Landgerichte und Notariate in Mannheim und Heidelberg bereits am 15. Juni 1945 wieder eröffnet werden konnten, sind nun auch die Amt sgerichte in Weinheim, Schwetzingen, Wiesloch, Sinsheim mit den Zweigstellen Eppingen und Neckarbischofsheim, Mosbach mit der Zweigstelle Eberbach, Buchen mit der Zweigstelle Adelsheim und Tauberbischofsheim mit den Zweigstellen Wertheim und Boxberg, das Landgericht Mosbach und die Notariate Weinheim, Schwetzingen, Wiesloch, Sinsheim, Eppingen, Neckarbischofsheim, Mosbach, Eberbach, Aglasterhausen, Buchen, Adelsheim, Walldürn, Tauberbischofshelm, Boxberg und Wertheim wieder eröffnet worden. Gerichtskassen befinden sich in Mannheim, Heidelberg und Mosbach, Gerichtszahistellen bei den übrigen Amtsgerichten, nicht aber bei den Zweigstellen der Amtsgerichte. Spiechtage der orthopädischen Versorgungsstelle Die Orthopädische Versorgungsstelle Karlsruhe beabsichtigt im Jahre 1945 die Abhaltung folgender Sprechtage für die orthopädisch zu versorgenden Kriegsbeschädigten und sonstigen durch Kriegshandlungen beschädigten Personen: In Heidelberg jeden Dienstag von 9 bis 14 Uhr, Landhausstraße 31; in Mannheim jeden Donnerstag von 9 bis 14 Uhr, Schloßbunker, Eingang B; in Mosbach am 2. Montag jeden Monats von 10 bis 14 Uhr, Allgemeine Ortskrankenkasse; in Bruchsal am 4. Montag jeden Monats von 14 bis 16 Uhr, Gasthaus„Eintracht“, Rheinstraße 29. Ausweispapiere und eine Bescheinigung des zuständigen Versorgungsamtes über die Berechtigung zur Heilbehandlung sind mitzubringen. Etwa notwendig werdende Aenderungen der Sprechräume werden durch Anschlag in den oben genannten Räumen bekannt gegeben.
Gottesdienstaiizeicger Katholische Kirche Sonntag, den 23. September 1945 Obere Pfarrei(Jesaitenkirche): a) in der Kapelle St. Hedwig, A 2,<5-7: 7.50 Singm. m. Pr. 8J0 Si’itgm. m. Pr. 9 M Am) m. Pr. 18.00 And. m. Segen, b) In Kapelle der Nlederbronner Schwestern, D 4, 4: 7.30 Singm. m. Pr. 9.30 S ngm. 1L.00 Singm. m. Pr.— Untere Pfarrei St. Sebastian (Marktplatz): Sonntag 6.15 Frümrase. 7.00 hl. Messe mit Kurzansprache. 8.00 Singm. m. Pr. 9.30 Amt m. Pr. 11.00 Spätmesse m. Pr. 14.30 Andacht. Werktag: Tfigl. hl. Messen um 6.00, 6.30, 7.00. Freitag 18.00 Rosenkranz. Samstag 18.00 Salve. Relchtgelegenhclt: Samstag von 16.00 bis 18 70 und von 19.30 ab.— Pfarramt U. L. Frau: 7.00, 8.00, 9.S0, 11.00 hl. Massen. 19.09 And., ansehl. Standesvortr. Werktag: 6.30 u. 8.00 hl. Messen. Do. 7.30 Anbetungsstunde.— Hl. Geist(Kapelle St. Elisabeth), Große Merzelstr. 24): Sa. 19.30 Salve m. Seg.; So. 7.00 hl. Messe m. Pr. 8.15 Bet- slngtnesse m. Pr. 10.00 Amt m. Pr. 20.00 Abendandacht. Werktags: 6.30 u. 8.00 hl. Messen. Beicht: Sa. 4.30 b'3 6.30. — St. Peterskirche: So. 7.00 Frühm. m. Gcmeinsahaftskomm. und Pr. 8.15 S'ngm. m. Pr.. 9.30 Ami m. Pr. 11.00 Singm. m. Pr., ansehl. Chrl. 14.00 Nachm.-And.— Werktag«: 7.00 hl. Meer’'. 8 00 hl. Masse.— St.Joseph, Lindenhof,(Ei chelshjtim'tr- str. 51): So. 8.00 Singm. m. Pr. 9.15 Amt m. Pr. 20.00 Abendand. Werktags: 7.15 hl. Messe.— St. Bonifaz. So 7..00 Frühmesse. 8.00 Singm. m. Pr. 9.30 Amt m. Pr. 11.00 Singm. mit Pr. 14.00 Chrl. 1480 And. m. sakratmsnt. Segen. Werktags: 6.30 Amt. 8.00 hl. Messe. Dienstags u. freitags 19.30 Andacht.— Pfarr- Kuratie St. Nikolaus: So 7.30 Slngth. 9.30 Hg. 13-17 An- betungsst.— Werktags: 6.15 u. 7.15 hl. Mess. Sa. 16.00—18.00 Beichte. 18.00 Salve.— St. Bonifaz: 7.00 Frühm. 8.00 Singm. m. Pr. 9.30 Hochamt m. Pr. 11.00 Singm. m. Pr. 14.00 Chrl. 14.89 And. z. Ehr. d. hl. Farn.— Werktags: 7.70 Amt. 8 00 hl. Messe.— St. Jakobus, Neckarau: Pfarrkirche: 8.00, 11.00. Schwesternhaus: 6.30, 9.30. St,-Anna-Heim: 7.00, 8.00.— Almenhof: 7.00 Frühm. m. Pr. 8.30 Singm. m. Pr. 19.30 And.— Werktag: 7.30 hl. Messe. 19.30 Rosenkranz.— Herz-Jesu-Kirche: 8 30, 7.15, 8.1«, 9.30 und 11.00. 19.00 And.— Werktag: 6.30 und 7.18. — Rheinau: so. 7.00 Frühm. m. rP. 9.00 hl. Messe£. amerlk. Wehrm. 9.45 Hauptgottesdilcnst m. Pr. 20.00 And. Werktag: 7.00 hl. Messe.— St. Laurentius, Käfertal: 7.00 Singm. 9 00 Amt mit Predigt. ll.OO Singmetse mit Predigt, 10.00 Abendandacht. Werktags: täglich 7.00 hl. Messe.— St. Hildegard, Käfertal-Süd: 7.30 Frühm. 10.00 Amt.— St. Elisabeth, Waldhof: 8,00 Pfarrgotfesd, m. Pr. 10.00 hl. Messe m, Anspr. 19.30 And.— Werktag: jeweils 7.00 hl. Messe.— St. Franzliku«, Waldhof: 7.00, 9.00 und 10.30 hl. Messe m. Pr. 8.15 Chrl. 10 00 And.— An Werktagen: 7.00 u. 8.00 hl. Messe.— Pfarrkirche in Sandhofen: 7,09 Frühm. 9.00 Hg. 11.00 Schülergottcsd.— Schönau-Siedlung: 7.30 und 10.45 hl. Messe m. Pr. Im evgl. Gemeindesaal.— St. Peter und Paul Feudenheim: 6.30 hl. Messe. 7.30 Bet-S'ngmesse. 9.00 Bv-Sir.gm 10.00 Singm.— Pfarrkuratle St. Theresia: Am 7. Oktober Patrozinium! 7.30 Frühm. 9.30 levit. Hochamt, Festpredigt. 15.00 Wallfahrt, Fectpredigt, Prozession. Tttgl. 7.00 hl. Messe. 18.00 feierlich. Rosenkranz. Donnerstag 9.00 Wallfahrt.— Kapelle des Therealen-Krankenhauses: So. 6.80 Frühmesse. 8.00 Amt mit Predigt. Werktags: 6.30 hl. Messe. Evangelische Kirche Sonntag, den 30. September 1945 Trinitatiskirche in K 2,10: 9.30 Kg.; 10.30 Hg.; 11.30 Chrl.; 19.30 Ag.— Konkordlenkirche: 9.00 Hg.; 11.00 Kg.— Christut- ktrehe: 9.00 Hg.— Friedenskirche, Wctdenstr. 13: 8.30 Fg.; 10.00 Hg.; 1.1.00 Kg.— Johanniskirche im Hcinrich-Lanz- Krankenhaus: 10.00 Hg.; 1100 Kg— Markuskirche: 9.00 Hg; 10.00 Kg.;— Lutherkirche: 8.30 Fg. Gärtnerstr. 17; 9.30 Hg.; 11.00 Kg.— Melanchthonkirche, Zellerstr. 34: 10.00 Hg.; 11.15 Kg.; 15.00 le-tt Kg.; 17.00 lett. Kg.— Mathäusklrche Neckarau: 9.30 Hg.; io 30 Chrl.; 11.00 Kg. Lulsenstr. 23.— Auferstehungs- kirrhe: 9.00 Hg,; 10.00 Kg.— Pauluskirche Waldhof: 9.00 Kg.; 10.00 Hg.— Feudenheim: 8.00 Fg.; 9.30 Hg.; 10.45 Kg.; 10.45 Chrl, Schweizerstr— Friedrichsfeld: 9.00 Hg.; 10.00 Chrl.; ll.OO Kg.— Käfertal: 10.00 Hg.; 11.00 Kg.— Käfertal- Süd: 9.00 Hg. im Kath. G;meindclviu®; 10.00 Kg. Deldeehel- mer Str. 21.— Rheinau-Kirche: 10.00 Hg.; 11.00 Kg.; 11.43 Chrl.— Pfingstberg-Kirche: 8.30 Hg.; 10.15 Kg.— Kirche 8andhofen: 9.00 Hg.— Siedlung Schönau: 9.00 Hg.; 10.00 Kg. — Kirche Seckenheim: 9.00 Hg.; 10.00 Kg.— Kirche Wallstadt: 9.00 Hg.; 10.00 Kg. In der Woche: Trinitatiskirche: Dl 18.00 Wg. K 2,10; Fr 18.00 Jungbusch- str. 9.— Konkordlenkirche; Do 19.30 Wg.— Johanniskirche: Mi 8.15 Morgenandacht.— Neckarau, Luisenstr. 23: Mi 7.30 Morgenandacht.— Rheinau: Di, Do, Sa 7.45 Morgenandaöht. — Pfingstberg: Mo, Ml, Fr 7.45 Morgenandacht.— Feudenheim: Do 7.30 Morgenandacht. Alt-Katholische Kirche Schloßkirche(z. Z, Turm der Konkördiennletrehe, R I): Samst. 17.00.- Erlöserkirche(Gartenstadt): Sonnt. 17.00.- Ladenburg: Sonntag 9.00. Evang. Verein für innere Mission(Stadtmission) Vereinshaus Stamitzstr. 15: So 15.00; Do 18.00.— Neckarau, Adlerstr. 3: So 19 00.— Rheinau, Dänischer Tisch 25: So 15 OO.— Feudenheim, Gemeindehaus: So 17.30.— Käfertal, Gemeindehaus: Do 19.00.— Sandhofen, Lutherhaus: So 15.00. — Evang. luth. Gemeinde: So 10.00 Hg. Landeskirchliche Gemeinschaft(Liebeneeller Mission) So 19.00 Sakristei der Konkordlenkirche. Bethesda-Gemeinde Mannheim So 16.00 Christuskirehe-Saal. Gemeinschaft„Haus Friede“ So 15.00; Di 17.00 Bibeletunde; Dl 18.00 Jugendstunde, Sakristei der Konkordlenkirche. Methodistenkirche und Evangelische Gemeinschaft Vereinshaus Stamitzstr. 15: So. 9.30 Erntedankfest.- Feudenheim, Gneisenaustrafie 6: 1. und 3. Do. 19.30.- Waldhof- Gartenstadt, Soldatenweg 119: 2. und 4. Do. 17.00- Käfertal, Johannisberger Str. 8: Do. 20.00. Orthodoxe Kirche, Coillnistraße, Liselotteschule Gottesdienste: Samstag 17.00, Sonntag 9.00. Sprechstunden beim.Pfarramt: 9—12 Uhr. Israelitische Gemeinde Gottesdienst anstatt 18.30 jetzt 17.30 Uhr.— Sprechzeiten des Vorstandes wie üblich: jeden Dienstag und Freitag von 9.00 bis 12.00 Im Hauae Viktoriastraße 3.
Fußball Samstag, 29. September 1945: Phönixplatz: Phönix Mhm.— Viernheim, 16.30 Uhr. Sonntag, 30. September 1945: VfR-Platz: VfR Mhm.— VfB Stuttgart, 14.30 Uhr, Feudenheim: Feudenheim— Sandhofen, 14.30 Uhr. Ferner spielen am Sonntag: SV Waldhof in Stuttgart gegen Kickers(Doppelspiel in Fußball und Handball) und VfL Neckarau in Frankfurt gegen Eintracht. Redaktionsschluß' Donnerstag 12 Uhr
bruck: Mannheimer Großdruckerei, R 1, 4-6