Städtisches EmäSsningS- und Wiftsctaftsamt Kulturelle Veranstaltungen

Lebensmittelmarken ) Für die Woche voan 1. bis mit 7. Oktober 1945 ($. Woche der 80. Zuteilungsperiode) gilt folgende Zu­teilung:

Brot (Kleinstkinder/Kist) Fleisch (Kleinstkinder/Kist) (Kleinkin der/K lk). Margarine....... Nährmittel oder Teigwaren

= 1000 g =*100 g .= 100 g

1500 g = 150 g

= 125 g = 125 g

Kindernährmittel(f. Kinder bis zu 6 Jahr.)= 125 g Kartoffel; Auf Abschnitt 80/III= 3000 g Pi<j Kleinverteiler erhalten für die ab- j^Ueferten Abschnitte 80/III Ergän- jZungsbezugscheme. Einftellerungskartoffel: Wer von der Möglichkeit der .Kartoffeleinkellerung ganz oder teilweise Ge- / brauch machen will, liefert die entsprechenden Abschnitte bei seinem Groß- oder Kleinverteiler / ab(siehe Bekanntmachung in Nr. 24 der M.G.G.). * Für die 81. Zuteilungsperiode erfolgt für die Kar­toffelbelieferung kein besonderes Bestellverfah- ren; die Verbraucher haben in der 81. Zutel- J lungsperiode dort ihre Kartoffeln zu beziehen, I wo die Bestellung für die 80. Zuteilungsperiode erfolgte. b) De Abschnitte der Lebensmittelkarten gelten nur im Zusammenhang mit dem Stammabschnitt. Lose Abschnitte haben keine Gültigkeit. c) Die Gültigkeitsdauer der oben aufgerufenen Le­bensmittelkarten- usw.-Abschnitte wird auf die 80. Zuteilungsperiode beschränkt. Die in der 4. Woche der 80. Zut&lungsperiode aufgerufenen Marken kön­nen auch noch in der 1. Woche der 81. Zuteilungs­periode beliefert werden. d) Bezug und Abgabe von Lebensmittel usw. gegen noch nicht gültige Abschnitte ist unzulässig, well solche Vorgriffe die Versorgung stören, oder unvor­hergesehene Aenderungen in der geplanten Vertei­lung sich zum Nachteil der Verbraucher oder Ver­lier auswirken. e) Verfallen sind alle Lebensmittelmarken, die für die 79. Zuteilungsperiode oder frühere aufgerufen worden sind. f) Berechtigungsscheine aller Art, also auch Kran­ken und Milchbeiefemngsscheine und Zusatkarten, gelten nur während der Zeit, für die sie ausgestellt si#., g) Die Ablieferung der Marken- und Berechtigungs­scheine durch die Kleinverteiier an die Markenan­nahmestellen hat spätestens in der dem Verfalltermin folgenden Woche zu erfolgen. 'h) In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen aus Geschäften die zur Ablieferung bestimmten Lebens­mittelkartenabschnitte gestohlen wurden. Wir machen die Kleinverteiler ausdrücklich darauf aufmerksam, daß in keinem Falle Ersatz für diese Fälle geleistet werden kann. Der Kleinverteiler ist verpflichtet, die abgeschnittenen Lebensmittelmarken so aufzubewah­ren, daß sie nicht gestohlen werden können. i) Lebensmittelkarten kann bis einschließlich der 80. Zuteilungsperiode nur erhalten, wer den Abschnitt i dos Arbeitsamts Mannheim zum Meldebogen für die Bevölkerungs-Registrierung für jede Person, welche, Lebensmittelkarten erhalten soll, vorlegt. Neu- öder wiederzuziehende Personen haben außerdem die poli­zeiliche Anmeldung mit der Zuzugsgenehmigung des Wohnungsamts Mannheim, Ausländer außerdem noch die Registrierkarte vorzulegen. Ab 81. Zuteilungsperiode tritt für dieMeldepflich­tigen an Stelle derBescheinigung des Arbeitsamts dieMeldekarte des Arbeitsamts Mannheim. Wer von denMeldepflichtigen noch nicht im Besitze der MeMcka^te ist, wolle sich dese sofort, beim Arbeits­amt ausstellen lassen, weil ohne diese Meldekarte an Meidepfliehtige Lebensmittelkarten nicht, ausge­geben werden dürfen. Außerdem müssen d'e. Me'de- karten den..Bestfitieungsvermerk für die 81. Zu­teilungsperiode enthalten. k) D!" AbteilungArbelterzulagen" ist in der laufen­den Woche geschlossen. i' i Ausg~.be von Zwieback Wir Kinder bis zu 6 Jahren In der III. und IV. Woche der 80. Zuteilungsperiode können für Kinder von 06 Jahren 500 g Zwieback anstelle von Brot bezogen werden. Der Bezug erfolgt auf Abschnitt 184 des gelben Mann­heimer Einkaufsausweises für Kinder bis zu 6 Jahren in Verbindung mit einem Brotabschnitt der Lebens­mittelkarte über 500 g der 80. Zuteilungsperiode. Die Abschnitte der blauen und rosafarbenen Mann­heimer Einkaufsausweise haben für den Bezug von Zwieback keine Gültigkeit. Der Ve-kauf des Zwieback erfolgt ausschließlich durch die Bäckereibetriebe. Diese haben die gelben Abschnitte 184 der Mann­heimer Einkaufsausweise zusammen mit je einem Ab- schhitt der Mannheimer Lebensmittelkarte über 500 g Brot abzutrennen und aufzukleben. Für die abge­trennten Abschnitte erhalten die Bäckereibetriebe vom Emährungsamt besondere Empfangsbescheini­gungen(Vordruck 20). Diese Bescheinigungen sind der Bäckergenossenschaft zu übergeben.^ Kartoffelversorgung in der 80. und 81. Karte^Periode Für die 80. Zuteilungssperiode wurde das Kartoffel- Bestellverfahren durchgeführt. Für die 81. Zuteilungsperiode entfällt das Bestell­verfahren, well die verstärkte Kartoffelanfuhr bereits schon jetzt die Versorgung der Bevölkerung mit Kar­toffeln zuläßt. Daraus ergibt sich für Verbraucher und Verteiler folgendes: Der Verbraucher erhält: auf Bezugsausweis für Speisefrühkartoffeln für Abschnitt 80/1=10 Pfd. Kartoffeln für Abschnitte 30/11, III und IV je 6 Pfd. Kartoffeln für Abschnitte 81/1, II, III u. IV je 6 Pfd. Kartoffeln 3estellabschnitt 81 ist ungültig. Ver Verteiler erhält: auf Bestellabschnitt 80 Bezugsschein über 20 Pfd., auf Lieferabschnitt 80/1 Bezugschein über 5 Pfd., auf Lieferabschnitte 80/11, III und IV Bezugscheine über je). Pfd. Kartoffeln, Bestellabschnitt 81 ist ungültig, auf Lieferabschnitte 81/1, II, III und IV Bezugscheine über je 6 Pfd. Kartoffeln. Mannheim, den 24. September 1945. Städt. Ernährungsamt.

Ausgabe von Seife und Wafdimitte:n in der 80. Zuteilungsperiode Die in Nr. 24 der MGG. erschienene Bekanntmachung über die Seifenversorgung in der 80. Periode ist irr­tümlich nur zu einem Teil abgedruckt worden. Sie wird hiermit durch folgende Anordnungen ergänzt: Die von den Lebensmittelkarten für die 80.Zuteilungs­periode eingenommenen Bestellabschnitte 1 sind ge­trennt in solche für Kleinstkinder, Kleinkinder, Ju­gendliche und Erwachsene auf Bogen zu je 100 Stück aufgeklebt bei den Markenannahmestellen bis späte­stens Montag, 1. Oktober 1945 abzuliefern. Das gleiche gilt für die Bestellabschnitte A der Raucherkarte M/80. Die hierfür erteilten Quittungen sind sofort dem Großhändler zu übergeben. Die Quittungen wer­den nur ausgestellt, wenn gleichzeitig die angeordnete Bestandsmeldung für Seife und Waschmittel abge­geben wird. Die Großhändler legen die empfangenen Quittungen sofort unserer Punktverrechnungsstelle in R 2 zur Umwandlung in einen Großbezugschein vor. Dieser ist zur Abdeckung eines evtl, vom Hersteller ge­gebenen Warenvorschusses zu verwenden. Auch der Großhändler muß die Bestandsmeldung abgeben. Bei der Ausstellung der Quittungen und der Groß­bezugscheine werden wieder Zuschläge für die Be­lieferung der Zusatzverbraucher eingerechnet. Ueber den Weg der Warenberchaffung sind die zu­ständigen Wirtschaftsgruppen unterrichtet. Die vom Einzehandel vereinnahmen Bezugsab­schnitte 2/80 und die Lieferabschnitte B der M- Raucherkarte 80 sowie die abgestempelten Seifen­marken und die Einzelbezugscheine mit Ausstellungs­datum nach dem 1. 9. 1945 sind zur Erlangun von Be­zugscheinen in gleicher Weise wie die'tellab- schnitte bei den Markenannahmestellen b im 15. 10. 1945 abzurechnen. Neuer Milchpreis Mit Zustimmung der Alliierten Militärregierung wer­den ab 1. Oktober 1945 die Verbraucherpreise für Milch wie folgt festgesetzt: Vollmilch je Liter= 3« Pfg. Entrahmte Frischmilch Je Liter= 17 Pfg. An alle Kohlenhändler Es ist schon wiederholt darauf hingewiesen worden, daß die Abgabe von Brennstoffen an Verbraucher nur dann gestattet ist, wenn hierzu eine ausdrück­liche Ermächtigung des Wirtschaftsamtes vorliegt. Diese Anordnung gilt auch für das Brennholz, und zwar sowohl für jenes, das dem Kohlenhandel vom Wirtschaftsamt zugeteilt worden ist, als auch für das Holz, das vom Kohenhandel in irgendeiner an­deren Weise erworben worden ist. Zuwiderhandlungen unterliegen der Bestrafung. Die Zweigste'len des Städt. Emährtings- und WiiSsrhcftsam'es können in der Woche vom 1. bis 6. 10. 1945 keine Anträge auf Ausstellung von Bezugsberechtigungen für Spinnstoffwaren usw. annehmen, weil sie zuerst . einmal die bereits vorliegenden Anträge bearbeiten müssen. Die Zweigstellen sind an diesen Tagen lediglich in der Zeit von 10 bis 12 Uhr für dringende Anträge in Lebensmittel angelegenheiten geöffnet. Die Marken- annahmestellen sind für die Kleinverteiler wie üb­lich geöffnet. Kundenüsten für Schuhausbesserun^en 1. Die Kundenlisten für Schuhausbesserungen, die im Frühjahr 1943 angelegt wurden, sind im Stadt­kreis Mannheim für die Belieferung des Schuh­macherhandwerks mit Sohlenmaterial usw. keine ge­eignete Grundlage mehr; sie werden deshalb mit Wirkung vom 1. 10. 1945 außer Kraft gesetzt. 2 Die Schuhreparaturwerkstätten jeder Art im Stadtkreis Mannheim stellen in der Zeit vom 1. bis 15. Oktober 1945 neue Kundenlisten auf. Während dieser Zeit müssen sich die Verbraucher bei der Werkstätte melden, bei welcher sie künftig Tore Schuhe ausbessern lassen wollen. Bei der Meldung ist der Mannheimer Einkaufsausweis 9. Ausgabe (gelber, blauer und roter Farbe) vorzulegen. Auf dem Ausweis muß der Name des Verbrauchers ein­getragen sein. 3. Die Schuhausbesserungswerkstätten trennen bei der Eintragung in die Kundenliste den Abschnitt 186 des Einkaufsausweises ab. Die Werkstätten ver­merken ihre Firmenbezeichnung und die Ein­tragungs-Nummer der Kundenliste im FeldWaren­art 30, Der so abgestempelte Einkaufsausweis ist von dem Verbraucher als Nachweis der Eintragung gut aufzubewahren. 4. Die Ausbesserungswerkstätten kleben die abge­trennten Abschnitte 188 in Bogen zu je 100 Ab­schnitten auf. Diese stellen dann die Kundenliste dar und bilden die Grundlage für spätere Zu­teilungen von Reparaturmaterial. Die Ausbesserungswerkstätten melden in der Zeit vom 16. bis 20. 10. 1945 die Zahl ihrer Kunden an die Schuhmacherinnung und weisen diese Zahl durch Vorlage der aufgeklebten Abschnitte nach. Dabei werden diese von der Innung abgestempelt. Vom 16. 10. 1945 an dürfen die Ausbesserungswerk­stätten Reparaturen nur noch für die bei ihnen ein­getragenen Kunden ausführen. 5. Selbstbesohler, die auch künftig Besohlmaterial auf Bezugscheine beziehen wollen, dürfen sich und ihre Angehörigen, für die sie die Schuhausbesse­rungen selbst ausführen, nicht bei einer Ausbesse­rungswerkstätte eintragen lassen. 6. Ausbesserungen an Gummischuhen und Gummi­berufsstiefeln können die Verbraucher auch bei einer Werkstätte ausführen lassen, in deren Kundenliste sie nicht eingetragen sind. Werkstätten, die aus­schließlich solches Schuhwerk ausbessem, haben dafür keine Kundenliste anzulegen. 7. Nach Mannheim neu Zuziehende erhalten Schuh­ausbesserungsscheine, mit denen sie sich nachträg­lich bei einem Schuhmacher eintragen lassen kön­nen. Der Schuhmacher trennt von diesem den rechten Teil ab und vermerkt auf dem Unken Teil, der dem Kunden als Ausweis verbleibt, seine Firmenbezeichnung. 8. Verbrauchern, welche keinen Schuhmacher finden können, werden auf Antrag von dem Innungsober­meister Schreiber in Mhm.-Neckarau, Rosenstr. 37, einem Schuhausbesserungsbetrieb zugewiesen. 9. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung un­terliegen der Bestrafung. Städt. Ernährung** und Wirtschaftaamt.

Spelberjnn der Mannheimer Oper Dienstag, 9. Oktober 1945, 18 Uhr, beginnt die Oper des Nationaltheaters Mannheim ihre neue Spielzeit mit einer Aufführung von RossinisBarbier von Sevilla. Musikalische Leitung: Richard Laugs, Spielleitung: Max Heinrich Fischer. Der Verkauf der Eintrittskarten beginnt am Montag, 8. Oktober, 10 Uhr, an der Theaterkasse(Kunst­halle), Eingang Moltkestraße. Eine weitere Veranstaltung des National- Theaters heitere Musik und Ballett- ist für Freitag, 5. Okt., im Ufa-Palast vorgesehen. Näheres siehe Anschläge. Bis zur Fertigstellung derSchauburg 1 Anden die Aufführungen des Nationaltheaters imUfa-Palast (N 7) statt. Die Vorbereitungen für den Spielbeginn des Schauspiels sind im Gange. Drittes Städ isrfees Sinfonie-Konzert Das dritte Sinfonie-Konzert der Stadt Mannheim fin­det am morgigen Sonntag, 30. September 1945, 13 Uhr imUfa-Palast statt. Das Programm bringt aus­schließlich Werke von Beethoven, darunter das von Heinz S t a n s k e gespielte Violinkonzert. Musikali­sche Leitung: Richard Laugs. RotesKreui KieissieieHannSieim Nachforschungsstelle für Kriegsvermißte und Kriegsgefangene. Bei der Dienststelle des Deutelten Roten Kreuzes, Mann­heim, Qu 7, 12, liegen itir die nachstehend aulgelührten Personen Benachrichtigungen vor, die am Montag, 1. 10. 45, von 10 bis U.30 Uhr abgeholt werden können: Alt Karl, Mh.-Käfertal, Laubenheimer Str. 4 Amberger F.la, Viern­heim, Alexanderstr. 45 Backfisch Else, Mhm., Laurentlus­straße 7 Bender Karl, Mhm.-Seckenheim, Hoehstädt 53 Bender Karl A., Möbeltransport, Mh.-Neckarau Berling­hof Luise, Oftersheim, Leopolds-r. 9 Be risch Andreas, Mannheim, S 6, 15 Böllinger Oskar, Mannheim Braun Josef, Mhm.-Waldhof, Luzenbergstr. 82 Bronder Marg., Brühl, Hildastr. 4 Buch Friedel, Mihm-Sandhofen, Bim- baumstraöe 9 Buch Marie, Mhm-Sandhofen, Karlstr. 73 Deutsche Steinzeugwarenfabrik, Mhm.-Friedriohsfeld Dirks Liesel, Mannheim, Viehhoistr. 3 Ebersbach Ella, Mannh., Meerlacnsitr. 3 bei Müller Frau Eifel, Hocken­heim, Grüner Baum Enders A., Mannheim, Dounerrberg- sTaße 10 Ehrlich Trudel, Mannheim, U 3, 18 Fllllnger Rosa. Brühl, Ketscher Str. 13 Fleck Kätohen, Vternhem, S-hulstr. 9 Funk Hildegard, Mh.-Neckarau, Ka harinen- straße 48(55) b. Hambsch Gabel Thekla, Reilingen, Bier- k-lterge^se 17 Qansler Richard, Mannh.-FeuFdenheim, Nadlerstr 43 Geier Andreas. Viernheim, Blsmarckstr. 7 Gerweck EV.se. Schwetzingen, Mannh/'-mer Str. 18 Gold- «ehiji'dt Th. AG. Mhm.-Rheinau, Mülheimer Straße 1* Gräff Lore, Mannheim, Seckenheim Str. 17 Grimim KarJ Ilvesheim Groß Erika, Mhm.-Rhe! n«u, Mutter*tadter Str. Nr. S4 Gund'chen, Schwetzingen, Max'm'l'smjtr. 7 Hanf EVse, Mhm.-Waldhof, Stolhere-rstr. 24 Hartmann Edgar, Mannheim, Ruoprcchtstr. 11 Hellmann Elisabeth, Mhm-Feudenheim, Kronenstr. 1 H' nzelmann Friedel, Mannheim-W-aldhof, 110 er Weg 48- Heinzeimann Fritz, M.innhetm-Wsldhof 110 er Weig 48 Held Sigmund Hockenheim. Schwetznger S'raße Helvetia, Mannhe-m, Waldho.*"*r«Se Herdt Maria, Mhm-Seckenheim, Offen­burger Str. 17 H ,v-achenb*rger Karl, Hemsbach a. d. B., Friedrlch-Cr. 10 Hörr Georg, Mhm.-Neckarau, Wingert­straße 50 Jehn Wilhelm. Mhm.-Käfertal, Lampertheimcr S-r. 178 Joachim Annel, Ihm-heim, Haupstr. 5 K'mmel Ch., Sohrlesh-m Kimmei Marianne, Schriesheim, Lend­smaße 9 Klebert Berta, Hockenhelm, Ringstraße 29 Klemm Adam. Mhm.-Neckarau, Neckarauer Straße 80 Kögel Irmgard, Mannheim. Niederfeldstr. 37 Kramns I-mgard, Mhm.-Sandhofen, Sandhofer Str. aas Krarrzki Ltsbeth, Viernheim, Wälder. 52 Kreiner Elisabeth, Mann­heim, Q 7, 14b Kretschmer Max, Mannheim, Sandhofer Sir. 47 Krug Peter. M-mnhelm. Streiuberstr. 24 Kump Lcnch-en, octemhefm, He'delberver Str. 10 Kühler Mlna, Mannheim. Gärtnerstr. 24 Küstner Heinrich, Mannhe'm- Ne Friedricbs'r. 10 Küstner Luise, Mhm.-Neckarau, Plattstr. 1 Lanz A.-G.. Hcinr'ch. Mannheim Lenz Al­bert,. Mbrn.-Frledrichcfnin. Neudorfstr. 53 Lenz BetW, Mhm.-Eriedr'chefeld. Kolfnaremtr 59 Len* Anni, Mann­heim, Otto-Beck-Str 28 Lindenau Robert, Mannhe'm, Scllerstr. 7 Loeb Johann. Mhm.-Feudenh., Wellstadter- 8 tr. 42 Mannheimer Vers.-Gcs, Mannheim, Werder- Platz Mees Willy, Mannh:, Farbenfabrik Güntonlast. DWttene- atr. Mehlhom Richard, Mannheim. Sandhofer Str. 1. Fa. ZellstofffabrikMelzer Irma. Mannheim, Eichendorffstr. 41 Mtnihofer Otto. Mannheim, Mtttelstr. 13t Möser Hermann, Ilvesheim, Heddcsheimer Weg Müller Rosa, Mannheim- Neckarau. Angelstr. 28 Nachtshelm Astorla, Mannheim, Untere Mühlaustr, 114 Neumayer Maria. Mannhelm-Weld- hof, Trommler weg 32 Oberrhein. Eisenbahn-Ges. A.-Q., Mannheim Pixberg Otto, Mannheim. Schwarzwaldstr. 14 Reich Frl-da. Mannheim. G 5, 11 Reinacher Waldemar, Mannheim, Soph'enstr. 24 b. Dieter Rösch Hilde, Mann­heim, J 2, 21 Rogier Georg, Mannheim, Waldhof Str. 1 Rudelmann Wilh., Mam'ncm, Prlnz-Wilhelm-Str. 17 RUdenauer Frieda, Mannheim, Alphornctr. 19 Schäfer, Margarete, Mannheim-Feudenheim, Hauptstr. 12 Scherer E'.se, Mannheim, Len-ustr. 42 b. Lorenz Schmidt Frieda, Neulußheim, St. Leonerstr. 15 Schmutzer Susi, Mann­heim, Kronprinzenstr. 45 Schreiner Walter, Mannhe*m- Waldhof, Kornetr. 5 Sehork Karl, Birkenau(Schmiedte- meieter) Schuhmacher Rösel, Mhm.-Neckarau, Rhe.n- goldisitr. 43 Stadtwerke Mannheim, Abtlg. Verkehrsbe­triebe Stahl Eugen, Hockenheim, Postamt Dr. Stoffel, Schwetzingen, Marstallstr. 32 Thomas Emil. Mhm.-Wa'd- hof, Große Ausdauer 8 Trampier Paula, Mhm.-Käfertal, Habichtstr. 6 Uster Martin, Mhm.-Seckenheim, Kloppen- he'mcrstr. 75 Uster Hilde, Mhm.-Seckenheim, Lichten- auerstr. 10 Wahl Kltty, Mannheim, Elisabe'.hatr. 11 Weber Walter, Oftersheim, Schlageterstr. Wendling, Mannheim Wetzler Peter, Mannheim, Fröhllehsfr. 51 Winkenbsch Anna, Viernheim, Lutsenatr. 19 Zähringer Bertel, Mannhelm-Waldhof, Baldurstr. 32 Zelher Otto, Neulußheim, Ztegelstr. 7 Zeilfelder Heinrich, Ilvesheim, Hauptstr. 28 Ziegler Karl, Oftersheim, Mannheim. Str. 33 Ziegler Mari«, Hockenhelm, Ringetr. 49 Zimmermann Karl. Mannheim, Almenstr. 37, Del Anfragen und Nachforschungen müssen persönlich bei der Kreisstelle Mannheim, Q 7, 12, Nachfor­schungsstelle, gestellt werden. Schriftlich elngeriehte An­träge können nicht bearbeitet werden.

Badezeiten der Stldt. Volksb äder Städt. Voltsbad Waldhof: Donnerstag 1219 Uhr für Frauen Freitag 1215 Uhr für Frauen Freitag 1519 Uhr für Männer'? Samstag 1219 Uhr für Männer Städt Volksbad Neckarstadt: Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag 1216 Uhr für Männer und Frauen. Städt. Volksbad Neckarau: Mittwoch 918 Uhr für Frauen Samstag 918 Uhr für Männer Städt Volksbad Friedrichsfeld: Freitag und Samstag 1220 Uhr für Männer und Frauen.

Städtisches Gesundheitsamt^ Ärzte: Zu den Kassen zugelassen: Dr. Hellmut Schaefer, prakt. Arzt, Mhm.-Käfer- tal, Deidesheimer Straße 37 Dr. Hartung, Hans Joachim, prakt. Arzt, Mann­heim, Langstraße 39. Ihre Tätigkeit haben wieder aufgenommen: Dr. Rohrhirsch Otto, Facharzt für Kinderkrank­heiten, wohnh. Mannheim, O 7,1, Sprechstunden vorerst im Theresien-Krankenhaus von 14.30 bis 16.30 Uhr(außer Samstag). Frau Dr. Krempin-Heddaeus Gertrud, Fach­ärztin für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten. Sprechstunden vorläufig montags und donners­tags von 1012 Uhr in der Otto-Beck-Straße 38. Dr. Keine Richard, prakt. Arzt, Feudenheim, Am Bogen 30. Dr. Schmitt Gustav, Zahnarzt, Schimperstraße 9.

Wiedereröffnung der Gerichte Nachdem die Amtsgerichte, Landgerichte und Nota­riate in Mannheim und Heidelberg bereits am 15. Juni 1945 wieder eröffnet werden konnten, sind nun auch die Amt sgerichte in Weinheim, Schwetzingen, Wiesloch, Sinsheim mit den Zweigstellen Eppingen und Neckarbischofsheim, Mosbach mit der Zweig­stelle Eberbach, Buchen mit der Zweigstelle Adels­heim und Tauberbischofsheim mit den Zweigstellen Wertheim und Boxberg, das Landgericht Mosbach und die Notariate Weinheim, Schwetzingen, Wies­loch, Sinsheim, Eppingen, Neckarbischofsheim, Mos­bach, Eberbach, Aglasterhausen, Buchen, Adelsheim, Walldürn, Tauberbischofshelm, Boxberg und Wert­heim wieder eröffnet worden. Gerichtskassen be­finden sich in Mannheim, Heidelberg und Mosbach, Gerichtszahistellen bei den übrigen Amtsgerichten, nicht aber bei den Zweigstellen der Amtsgerichte. Spiechtage der orthopädischen Versorgungsstelle Die Orthopädische Versorgungsstelle Karlsruhe be­absichtigt im Jahre 1945 die Abhaltung folgender Sprechtage für die orthopädisch zu versorgenden Kriegsbeschädigten und sonstigen durch Kriegs­handlungen beschädigten Personen: In Heidelberg jeden Dienstag von 9 bis 14 Uhr, Landhausstraße 31; in Mannheim jeden Donnerstag von 9 bis 14 Uhr, Schloßbunker, Eingang B; in Mosbach am 2. Montag jeden Monats von 10 bis 14 Uhr, Allgemeine Ortskrankenkasse; in Bruchsal am 4. Montag jeden Monats von 14 bis 16 Uhr, GasthausEintracht, Rheinstraße 29. Ausweispapiere und eine Bescheinigung des zu­ständigen Versorgungsamtes über die Berechtigung zur Heilbehandlung sind mitzubringen. Etwa notwendig werdende Aenderungen der Sprech­räume werden durch Anschlag in den oben ge­nannten Räumen bekannt gegeben.

Gottesdienstaiizeicger Katholische Kirche Sonntag, den 23. September 1945 Obere Pfarrei(Jesaitenkirche): a) in der Kapelle St. Hed­wig, A 2,<5-7: 7.50 Singm. m. Pr. 8J0 Siitgm. m. Pr. 9 M Am) m. Pr. 18.00 And. m. Segen, b) In Kapelle der Nlederbronner Schwestern, D 4, 4: 7.30 Singm. m. Pr. 9.30 S ngm. 1L.00 Singm. m. Pr. Untere Pfarrei St. Sebastian (Marktplatz): Sonntag 6.15 Frümrase. 7.00 hl. Messe mit Kurzansprache. 8.00 Singm. m. Pr. 9.30 Amt m. Pr. 11.00 Spätmesse m. Pr. 14.30 Andacht. Werktag: Tfigl. hl. Mes­sen um 6.00, 6.30, 7.00. Freitag 18.00 Rosenkranz. Samstag 18.00 Salve. Relchtgelegenhclt: Samstag von 16.00 bis 18 70 und von 19.30 ab. Pfarramt U. L. Frau: 7.00, 8.00, 9.S0, 11.00 hl. Massen. 19.09 And., ansehl. Standesvortr. Werk­tag: 6.30 u. 8.00 hl. Messen. Do. 7.30 Anbetungsstunde. Hl. Geist(Kapelle St. Elisabeth), Große Merzelstr. 24): Sa. 19.30 Salve m. Seg.; So. 7.00 hl. Messe m. Pr. 8.15 Bet- slngtnesse m. Pr. 10.00 Amt m. Pr. 20.00 Abendandacht. Werktags: 6.30 u. 8.00 hl. Messen. Beicht: Sa. 4.30 b'3 6.30. St. Peterskirche: So. 7.00 Frühm. m. Gcmeinsahaftskomm. und Pr. 8.15 S'ngm. m. Pr.. 9.30 Ami m. Pr. 11.00 Singm. m. Pr., ansehl. Chrl. 14.00 Nachm.-And. Werktag«: 7.00 hl. Meer'. 8 00 hl. Masse. St.Joseph, Lindenhof,(Ei chelshjtim'tr- str. 51): So. 8.00 Singm. m. Pr. 9.15 Amt m. Pr. 20.00 Abendand. Werktags: 7.15 hl. Messe. St. Bonifaz. So 7..00 Frühmesse. 8.00 Singm. m. Pr. 9.30 Amt m. Pr. 11.00 Singm. mit Pr. 14.00 Chrl. 1480 And. m. sakratmsnt. Segen. Werktags: 6.30 Amt. 8.00 hl. Messe. Dienstags u. freitags 19.30 Andacht. Pfarr- Kuratie St. Nikolaus: So 7.30 Slngth. 9.30 Hg. 13-17 An- betungsst. Werktags: 6.15 u. 7.15 hl. Mess. Sa. 16.0018.00 Beichte. 18.00 Salve. St. Bonifaz: 7.00 Frühm. 8.00 Singm. m. Pr. 9.30 Hochamt m. Pr. 11.00 Singm. m. Pr. 14.00 Chrl. 14.89 And. z. Ehr. d. hl. Farn. Werktags: 7.70 Amt. 8 00 hl. Messe. St. Jakobus, Neckarau: Pfarrkirche: 8.00, 11.00. Schwestern­haus: 6.30, 9.30. St,-Anna-Heim: 7.00, 8.00. Almenhof: 7.00 Frühm. m. Pr. 8.30 Singm. m. Pr. 19.30 And. Werktag: 7.30 hl. Messe. 19.30 Rosenkranz. Herz-Jesu-Kirche: 8 30, 7.15, 8.1«, 9.30 und 11.00. 19.00 And. Werktag: 6.30 und 7.18. Rheinau: so. 7.00 Frühm. m. rP. 9.00 hl. Messe£. amerlk. Wehrm. 9.45 Hauptgottesdilcnst m. Pr. 20.00 And. Werktag: 7.00 hl. Messe. St. Laurentius, Käfertal: 7.00 Singm. 9 00 Amt mit Predigt. ll.OO Singmetse mit Predigt, 10.00 Abend­andacht. Werktags: täglich 7.00 hl. Messe. St. Hildegard, Käfertal-Süd: 7.30 Frühm. 10.00 Amt. St. Elisabeth, Wald­hof: 8,00 Pfarrgotfesd, m. Pr. 10.00 hl. Messe m, Anspr. 19.30 And. Werktag: jeweils 7.00 hl. Messe. St. Franzliku«, Waldhof: 7.00, 9.00 und 10.30 hl. Messe m. Pr. 8.15 Chrl. 10 00 And. An Werktagen: 7.00 u. 8.00 hl. Messe. Pfarrkirche in Sandhofen: 7,09 Frühm. 9.00 Hg. 11.00 Schülergottcsd. Schönau-Siedlung: 7.30 und 10.45 hl. Messe m. Pr. Im evgl. Gemeindesaal. St. Peter und Paul Feudenheim: 6.30 hl. Messe. 7.30 Bet-S'ngmesse. 9.00 Bv-Sir.gm 10.00 Singm. Pfarrkuratle St. Theresia: Am 7. Oktober Patrozinium! 7.30 Frühm. 9.30 levit. Hochamt, Festpredigt. 15.00 Wallfahrt, Fectpredigt, Prozession. Tttgl. 7.00 hl. Messe. 18.00 feierlich. Rosenkranz. Donnerstag 9.00 Wallfahrt. Kapelle des Therealen-Krankenhauses: So. 6.80 Frühmesse. 8.00 Amt mit Predigt. Werktags: 6.30 hl. Messe. Evangelische Kirche Sonntag, den 30. September 1945 Trinitatiskirche in K 2,10: 9.30 Kg.; 10.30 Hg.; 11.30 Chrl.; 19.30 Ag. Konkordlenkirche: 9.00 Hg.; 11.00 Kg. Christut- ktrehe: 9.00 Hg. Friedenskirche, Wctdenstr. 13: 8.30 Fg.; 10.00 Hg.; 1.1.00 Kg. Johanniskirche im Hcinrich-Lanz- Krankenhaus: 10.00 Hg.; 1100 Kg Markuskirche: 9.00 Hg; 10.00 Kg.; Lutherkirche: 8.30 Fg. Gärtnerstr. 17; 9.30 Hg.; 11.00 Kg. Melanchthonkirche, Zellerstr. 34: 10.00 Hg.; 11.15 Kg.; 15.00 le-tt Kg.; 17.00 lett. Kg. Mathäusklrche Neckarau: 9.30 Hg.; io 30 Chrl.; 11.00 Kg. Lulsenstr. 23. Auferstehungs- kirrhe: 9.00 Hg,; 10.00 Kg. Pauluskirche Waldhof: 9.00 Kg.; 10.00 Hg. Feudenheim: 8.00 Fg.; 9.30 Hg.; 10.45 Kg.; 10.45 Chrl, Schweizerstr Friedrichsfeld: 9.00 Hg.; 10.00 Chrl.; ll.OO Kg. Käfertal: 10.00 Hg.; 11.00 Kg. Käfertal- Süd: 9.00 Hg. im Kath. G;meindclviu®; 10.00 Kg. Deldeehel- mer Str. 21. Rheinau-Kirche: 10.00 Hg.; 11.00 Kg.; 11.43 Chrl. Pfingstberg-Kirche: 8.30 Hg.; 10.15 Kg. Kirche 8andhofen: 9.00 Hg. Siedlung Schönau: 9.00 Hg.; 10.00 Kg. Kirche Seckenheim: 9.00 Hg.; 10.00 Kg. Kirche Wall­stadt: 9.00 Hg.; 10.00 Kg. In der Woche: Trinitatiskirche: Dl 18.00 Wg. K 2,10; Fr 18.00 Jungbusch- str. 9. Konkordlenkirche; Do 19.30 Wg. Johanniskirche: Mi 8.15 Morgenandacht. Neckarau, Luisenstr. 23: Mi 7.30 Morgenandacht. Rheinau: Di, Do, Sa 7.45 Morgenandaöht. Pfingstberg: Mo, Ml, Fr 7.45 Morgenandacht. Feuden­heim: Do 7.30 Morgenandacht. Alt-Katholische Kirche Schloßkirche(z. Z, Turm der Konkördiennletrehe, R I): Samst. 17.00.- Erlöserkirche(Gartenstadt): Sonnt. 17.00.- Ladenburg: Sonntag 9.00. Evang. Verein für innere Mission(Stadtmission) Vereinshaus Stamitzstr. 15: So 15.00; Do 18.00. Neckarau, Adlerstr. 3: So 19 00. Rheinau, Dänischer Tisch 25: So 15 OO. Feudenheim, Gemeindehaus: So 17.30. Käfertal, Gemeindehaus: Do 19.00. Sandhofen, Lutherhaus: So 15.00. Evang. luth. Gemeinde: So 10.00 Hg. Landeskirchliche Gemeinschaft(Liebeneeller Mission) So 19.00 Sakristei der Konkordlenkirche. Bethesda-Gemeinde Mannheim So 16.00 Christuskirehe-Saal. GemeinschaftHaus Friede So 15.00; Di 17.00 Bibeletunde; Dl 18.00 Jugendstunde, Sakristei der Konkordlenkirche. Methodistenkirche und Evangelische Gemeinschaft Vereinshaus Stamitzstr. 15: So. 9.30 Erntedankfest.- Feuden­heim, Gneisenaustrafie 6: 1. und 3. Do. 19.30.- Waldhof- Gartenstadt, Soldatenweg 119: 2. und 4. Do. 17.00- Käfer­tal, Johannisberger Str. 8: Do. 20.00. Orthodoxe Kirche, Coillnistraße, Liselotteschule Gottesdienste: Samstag 17.00, Sonntag 9.00. Sprechstunden beim.Pfarramt: 912 Uhr. Israelitische Gemeinde Gottesdienst anstatt 18.30 jetzt 17.30 Uhr. Sprechzeiten des Vorstandes wie üblich: jeden Dienstag und Freitag von 9.00 bis 12.00 Im Hauae Viktoriastraße 3.

Fußball Samstag, 29. September 1945: Phönixplatz: Phönix Mhm. Viernheim, 16.30 Uhr. Sonntag, 30. September 1945: VfR-Platz: VfR Mhm. VfB Stuttgart, 14.30 Uhr, Feudenheim: Feudenheim Sandhofen, 14.30 Uhr. Ferner spielen am Sonntag: SV Waldhof in Stuttgart gegen Kickers(Doppelspiel in Fußball und Handball) und VfL Neckarau in Frankfurt gegen Eintracht. Redaktionsschluß' Donnerstag 12 Uhr

bruck: Mannheimer Großdruckerei, R 1, 4-6