MILITARY-GOVERNMENT

Für di« Schriftleitung verantwortlich: Militär-Regierung Deutschland Stadtkreis Mannheim

GAZETTE

Für den geschäftlIchen Te iI: Wilhelm Geppert und Alfons Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Rückgeböude

Gsrmany-Amtsblatt der Militärregierung Deutschland/ Stadtkreis Mannheim

Nr. 26

Samstag, 6. Oktober 1945

Preis 10 Pfg.

Militärregierung Deutschland Städtisches Ernährungs- und Wiitschaftsamt

V«rzeidMK der in der Zeit vom 22. bis einschließlich 28. Septem­ber entlassenen Mitglieder der NSDAP usw. 1. Altmann Heinrich, Justizinspektor 2. Bahm Karl, Zollinspektor 3. Beilstein Friedrich, Kanzleiassister' 4. Berlinghof Albert, Angestellter 5. Biedermann Christof, Feldhüter 6. Böhm Martin, Angestellter 7. Hook Hans, Assistent 8. Breitenbacher Josef, Inspektor 9. Brill Rudolf, Studienrat 10. Brümmer Eugen, Angestellter 11. Dbilner Dr. Karl, Kirchenorganist 12. Dell Hermin«, Sekretärin 13. Eckert Franz, Oberinspektor 14. Ehlert Dietrich, Assistent 15. Fink Lisa, Justizangestellte 18. Fuchs Eduard, Justizwachtmeister 17. Gamber Edwin, Staatl. gepr. Landwirt 18. Gippert Margarete, Hauptlehrerin 19. Gmelin Rudolf, Justizsekretär 20. GräfC Georg, Büroapgestellter 21. Groissant Karl, Angestellter 22. Halblitzel Hans, Verwaltungsanssistent 23. Hartmann Hans, Hauptlehrer 24. Hertlein Georg, Angestellter 25. Hillengaß Heinrich, Steuerassistent 28. Hofmann Albert, Professor 27. Hofmann Dr. Emil, städt. Direktor 28. Höhr Heinrich, Stadtsekretär 29. Hörring Walter, Angestellter 30. Huber Hermann, Angestellter 31. Jaede Max, Obersteuersekretär 32. Joh Robert, Blindenlehrer 33. Kaiser Otto, Kaufmann 34. Kammer Philipp, Reichsbeemter 85. Kleser Dr. Karl, Rechtsanwalt 36. Klein Albert, Verwaltungsinspektor 37. Knell Oskar, Zollbeamter 38. Knörzer Heinrich, Angestellter 39. Koch Mathias, Zollinspektor 40. Krämer Georg, Reichsangestellter 41. Kranz Bernhard, Sachbearbeiter 42. Leutner Werner, Inspektor 43. Lleblg Friedrich, Blindenlehrer 44.( Kreimes Josef, Justizinspektor 45. Krug Josef, Bürodiener 46. Kunz Heinrich, Korrespondent 47. Lichtenberger Ludwig, Justizinspektot 48. Ludwig Karl, Inspektor 49. Meister Lieselotte, Stenotypistin 50. Mendler Hans, Zollassistent 51. Merkle Wilhelm, Stenographielehrer 62. Meyer Franz, Revisor 53. Müssig Otto, Oberbuchhalter 54. Pfeiffer Hermann, Prokurist 55. Pfendbach Karl, Justizinspektor

Hochherzige Spende Dem Oberbürgermeister ist der Betrag von M 10 000.- von einem jetzt zurückgekehrten Kriegsgefangenen aus Mannheim übergeben worden, den dieser bei seinen Lagerkameraden für wohltätige Zwecke der Stadt Mannheim gesammelt hat. Für diesen opfer­willigen und rührenden Beweis edelsten Gemeinsinns spricht der Oberbürgermeister auch öffentlich den wärmsten und aufrichtigsten Dank aus.

Sonntagsvarkehi bei der 0EG Wie bereits angekündigt, verkehren auf den Strecken der Oberrheinischen Eisenbahn-Gesellschaft ab 7.10. 1945 auch an Sonn- und Feiertagen wieder Reisezüge. Auf der Strecke Mannheim Weinheim(Linie A) wird Stundenverkehr, auf der Strecke Mannheim Heidelberg(Linie B) Halbstundenverkehr eingerichtet, während auf der Bergstraßenstrecke WeinhelmHandschuhs­heim nur IX-Stundenverkehr möglich ist. Auf der Strecken MannheimKäfertalHeddesheim beginnt der Betrieb erst um 12.00 Uhr. 1. Strecke MannheimWeinheim: Mannheim/OEG ab 6.50, 8.00, 9.00 usw. bis 20.00 (21.00 nur bis Viernheim); Weinheim/OEG ab 7.10, 8.10, 9.10 usw. bis' 20.10 (21.10 nur bis Viernheim); i. Strecke MannheimHeidelberg: Mannheim/Lessingschul« ab 7.12, 7.42 usw. bis 20.12 (20.27 und 20.42 nur bis Edingen); Heidelberg/Bismarckplatz ab 7.00, 7.30, 8.00 usw. bis 20.00(20.30 und 21.00 nur bis Edingen); Die 30 in Heldelberg/Bismarckplatz und 42 in Mannheim/Lessmgschule abfahrenden Züge haben im Bahnhof Seckenheim Anschluß von und nach Neckarhausen(Ladenburg). 3. Strecke MannheimKäfertalHeddesheim: Käfertal/OEG ab 12.20, 13.20, 14.20,17.20,18.20,19.40 Heddesheim ab 11.55, 12.55, 13.55, 16.55, 17.55, 18.55; 4. Strecke WeinheimHandschuhsheim: Weinheim/OEG ab 6.50, 8.20, 9.50, 11.20, 12.50, 14.20, 15.50, 17.20, 18.50(20.20 nur bis Schriesheim); Handschuhsheim ab 7.00, 8.30, 9.40, 11.30,13.00,14.10 16.00, 17.30, 19.00(20.00 nur bis Schriesheim). Die Beförderung von Fahrrädern, Handwagen und größeren Traglasten wird Sonn- und Feiertags nicht zugelassen. Bauplatzarwarb wlhruid des Krieges Wer während des Krieges einen Bauplatz von der itadt Mannheim erworben hat, wobei der Abschluß sines förmlichen Kaufvertrages unterblieben oder die Eintragung in das Grundbuch bis nach Kriegsende verschoben worden war, wird ersucht, sich sofort beim Städt. Hochbauamt, Abteilung Stadtplanung, ln U 2(Berufsschule), Zimmer 13, zwischen 9 und 12 Uhr werktags zu melden. Papiere, Belege und Quit­tungen der Stadtkasse sind mitzubringen, da beim Rathausbrand sämtliche Akten und Unterlagen ver­nichtet wurden.

56. Plotzitza Anton, Zollassistent 57. Rabe Nikolaus, Angestellter 58. Randt Karl, Oberzollsekretär 99. Räth Karl, Steuersekretär 60. Ratzel Lore, Lehrerin 61. Reichle Christian, Angestellter 62. Reinmuth Friedrich, Oberverwaltung? 63. Riehl Karl, Zollsekretär 64. Rihm Christian, Behördenangestellter 65. Rösinger Fridolin, Hauptlehrer 66. Scherny Felix, Gerichtsvollzieher 67. Scheuerpflug Robe'rt, Sprachlehrer 68. Schimpf Hans, Hauptlehrer 69. Schmidt Curt, Direktor(N. J. Ber. Ge 70. Schröder Werner, Steuerinspektor 71. Sommer Adam, Kaufmann 72. Spieß Käthe, Rektorin 73. Steiner Anna, Lehrerin 74. Steller Otto, Obersteuerinspektor 75. Suhl Clara, Angestellte 76. Suzen Dr. Katharina, Institutlehrerin 77. Tesch Otto, Kraftfahrer 78. Tittmann Kurt, Angestellter 79. Ulrich Wilhelm, Finanzangestellter 80. Vollmer Karl, Bankbeamter 81. Walz Bruno, Justizinspektor 82. Weber Hermann, Elektromonteur 83. Weckesser Gustav, Feuerwehrmann 84. Wegerle Hermann. Oberbaurat 85. Weiler Georg, Angestellter 88. Weller Georg, Elektromonteur 87. Weismantel Adolf, Reichsangestelltei 88. Wiedemann Hugo, Finanzangestellter 89. Wolf Franz, Bürogehilfe 90. Wostl Hugo, Arbeiter 91. Zimmermann Karl 92. Zirkel Eugenie, Assistentin 93. Zobel Julie, Hauptlehrerin 94. Zumstein Karl, Justizinspektor Tragen amerikanfecher Uniformen durch Ausländer *0 Es ist schon wiederholt bekenntgegeben worden, daß Ausländer nicht befugt sind,«merlkenische Uni­formteile zu tragen. b) Die Offiziere der Militär-Regierung werden sofort die nötigen Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, daß sich weiterhin amerikanische Unform-Teile im Besitz von Ausländern befinden. Einziehung der AusSSnderpAss« Sämtlich« Fremdenpässe und Pässe für Staatenlose sind ab sofort ungültig und müssen auf dem Polizei- Präsidium, L 6, Zimmer Nr. 19, abgegeben werden. Wer mit einem diesbezüglichen Paß noch weiterhin angetroffen wird, hat mit Haft zu rechnen.

Wer sich bis zum 1. November 1945 nicht gemeldet hat, läuft Gefahr, daß über seinen Bauplatz, sofern nicht inzwischen ein Wohnhaus erstellt wurde, anderweitig verfügt wird. Alle späteren Ansprüche können nur durch Anweisung eines Ersatzplatzes be­friedigt werden. Finanzielle Zugeständnisse kann die Stadt in keinem Falle machen. (Wiederholung der ersten Bekanntmachung vom 25. August 1945.) Eröffnung der Hnrbstmosse Die Herbstmesse wird am Samstag, 6. Oktober, nach­mittags, auf dem Meßplatz hinter der Feuerwache er­öffnet. Sie dauert bis einschl. Dienstag, 16. Oktober.

Schulbeginn in Feudenheim Di« Feudenheim-Schule wird am Donnerstag, 11. Ok­tober 1945, für die Schüler des 1. bis 4. Schuljahres eröffnet werden. Der Unterricht beginnt um 10 Uhr vormittags.

Abstempelung der Meldekarten für den Bezug der Lebensmittelmarken Die in derMG-Gazette Nr. 25 veröffentlichte Notiz Ist dahin zu berichtigen, daß sich zur Abstempelung der Meldekarten für die 81. Lebensmittelkarten­periode im Arbeitsamt Mannheim a) alle nichtbeschäftigten Männer von 1465 Jahren einschließlich Rentner und Arbeitsunfähige; b) alle Frauen von 1645 Jahren zu melden haben.

Rentenontrige an die Angestelltenverslcherung Die Rentenanträge an die Angestelltenversicherung werden nicht nur von dem Städt. Wohlfahrtsamt (Kurfürst-Friedrich-Schule, C 6) entgegengenommen, sondern auch von den Gemeindesekretariaten der Vororte. Zur Auskunftserteilung und zur Entgegen­nahme von Rentenanträgen, ist ferner auch der Uber- wachungsbeamte der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, Oberinspektor. S c h ä f, bereit, der mon­tags von 1416(Jhr im Arbeitsamt, M 3a, Zimmer 1, Sprechstunden abhält. Bel Inanspruchnahme einer dieser Stellen sind in jedem Falle die laufende Ver­sicherungskarte und die früheren Aufrechnungsbe­scheinigungen sowie das Familienbuch mitzubringen. Die Bekanntmachung in Nr. 28 der M.G.G. vom 8. September 1945 hat Anlaß zu der Auffassung ge­geben, daß die früher erteilten Rentenbescheide der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte infolge der Kriegsereignisse ungültig geworden seien und daß daher neue Rentenanträge gestellt werden müß­ten. Der Herr Landrat- Versicherungsamt- ln Wein­heim macht ausdrücklich darauf aufmerksam, daß diese Rentenbescheide noch gelten und daß es eines neuen Rentenantrags in solchen Fällen nicht bedarf,

LsbsnsmltteSmarkm

a) Für die Woche vom 8. bis mit 14. Oktober 1945 (4. Woche der 80. Zuteilungsperiode) gilt folgende Zu­teilung:

Brot (Kleinstkinder/Kist.= Vollselbstversorger=

1000 g 2500 g)

2000

Fleisch (Kleinstkinder/Klst.=

100 g)

ZZZ

150

=

50

Nährmittel oder Teigwaren.

111»

=

125

Kindernährmittel (für Kinder bis zu 6 Jahren)

1 1 1

=

125

Kartoffeln: Auf Abschnitt 80/1V Die Kleinverteiler erhalten

et« für die

rr

3000

abgelieferten Abschnitte 80/TV Er­gänzungsscheine. Für die 81. Zuteilungsperiode erfolgt für die Kartoffelbelieferung kein be­sonderes Bestellverfähren; die Ver­braucher haben ln der 81. Zutei­lungsperiode dort Ihre Kartoffeln zu beziehen, wo die Bestellung für die 80. Zuteilungsperiode erfolgte. b) Di« Bestellabschnitte für Käse, Butter, Vollmilch und Magermilch der 81. Zuteilungsperlode sind sofort nach Erhalt der neuen Karten an die Kleinverteiler abzugeben. Diese bestätigen den Empfang durch Aufdruck des Firmenstempels auf der Rückseite des Stammab­schnitts der Lebensmittelkarte. Die Butter-Bestellscheine bilden die Grundlage für die Butter-Zuteilung in der 83. Zuteilungsperlode. Die abgestempelten Stammabschnitte sind deshalb bis zur 84. Zuteilungsperiode zu verwahren. Die Bestellabachnltte für Butter und Käae sind von den Kleinverteilem bis 25. Oktober 1945 bei den Mar­kenannahmestellen abzuliefem. Die Kleinverteiler erhalten dafür bia 4. November 1945 über die Zahl der abgelieferten Bestellabschnitte getrennte Emp­fangsbescheinigungen, die bis 11. November 1945 dem Großlieferanten zur Meldung an den Milch-, Fett- und Eierwirtschaftsverband zuzuleiten sind. Diene Termin« sind unbedingt einzuhalten. Bai ver­späteter Einreichung erfolgt Kürzung nach den be­stehenden Vorschriften bzw. Ausschluß auf der Ver­teilung. Zur Entgegennahme von Bestellscheinen für Butter und Käse sind nur diejenigen Kleinverteiler berech­tigt, di« bereits vor der Besatzung die Erlaubnis zum Butter- und Käse-Verkauf hatten. Wer erst nach der Besetzung beide Erzeugnisse zum Verkauf aufgenom­men hat, bedarf dazu der Zulassung durch die Ge­werbepolizei und der Zustimmung des Milch-, Fett- und Eier-Wirtschaftsverbandes Nordbaden. c) Die Abschnitte der Lebensmittelkarten gelten nur im Zusammenhang mit dem Stammabschnitt. Lose Abschnitte haben keine Güligkeit. d) Die Gültigkeitsdauer der oben aufgerufenen Le­bensmittelkarten- usw. Abschnitte wird auf die 80. Zuteüungsperiode beschränkt. Die in der 4. Woche der 80. Zuteilungsperlode aufgerufenen Marken kön­nen auch noch in der 1. Woche der 81. Zuteilungs­periode beliefert werden. e) Bezug und Abgabe von Lebensmittel usw. gegen noch nicht gültige Abschnitte ist unzulässig, weil solche Vorgriffe die Versorgung stören oder unvorher­gesehene Aenderungen in der geplanten Verteilung sich zum Nachteil der Verbraucher oder Verteiler auswirken. f) Brechtigungsecheine aller Art, also auch Kranken- und Milchberechtigungsscheine und Zusatzkarten, gelten nur während der Zeit, für die sie ausgestellt sind. g) Die Ablieferung der Marken- und Berechtigungs­scheine durch die Kleinverteiler an die Marken- annahmeatellen hat spätestens in, der dem Verfall­termin folgenden Woche zu erfolgen.

Kartoffel-Elnkelleruag Di» Entladung der ankommenden Kartoffelzüge muß ohne Zeitverlust geschehen, um die Wagen für neue Transporte freizumachen und die Transportkosten nicht zu erhöhen. Alle Verbraucher, die ihre Einkellerungs-Kartoffeln bei Großhändlern bestellt haben, werden deshalb aufgefordert, die bestellten Einkellerungs-Kartoffeln sofort an der Entladestelle abzuholen, die ihnen vom Groß­händler bezeichnet worden ist. Wer dieser Aufforde­rung nicht Folge leistet, läuft Gefahr, die durch die Unterlassung entstehenden Mehrkosten tragen zu müssen. Olt NihrmJttal-Lege Das Landesemährungsamt Nordbaden teilt mit: Der derzeitige Grießanfall ist derart gering, daß eine Ausgebe in erster Linie nur auf Krankenmarken und für Kleinst- und Kleinkinder möglich ist. Da eine Steigerung der Haferflocken- und Grünkern- Her­stellung nicht möglich ist, ist der Handel gezwungen, etwa 60% der aufgerufenen Nährmittel durch Teig­waren zu decken. Für die Teigwarenherstellung steht lediglich die Mehltype 1950 zur Verfügung, so daß nur Graumehlware zur Verwendung kommen kann. Dl« Verbraucher werden der gegenwärtigen Ver- sorgungalage in Nährmitteln das erforderlich« Ver­ständnis nicht versag«»,

Awgabe voa Labmoiltelkarten für Me II. Zutattmgsperiotfe Die Lebensmittelkarten für die 81. Zuteilungsperiode, d. h. für die Zeit vom 15. Oktober bis einschließlich 11. November 1945, werden in den bisherigen Karten­stellen ausgegeben an die Haushalte mit den An­fangsbuchstaben: A, B, C, D, E= am Montag, 8. Okt. 1945 F, G, H, J, K, L am Dienstag, 9. Okt. 1945 M, N, O, P, Q, R= am Mittwoch, 10. Okt. 1945 S, X, U, V, W, X, V, Z= am Donnerstag, 11. Okt. 1945 Am Freitag, den 12. Oktober 1945, sind die Zweig­stellen geachloeeen. Für das Gebiet von Neuosthelm und Neuhermshelm erfolgt die Kartenausgabe nur am Dienstag, den 9. Oktober, und Mittwoch, den 10. Oktober 1945, zwi­schen 9 Uhr und 16 Uhr im Hause Dürerstraße 61 (Ecke Dürer- und Holbeinstraße). Mit den Lebensmittelkarten werden gleichzeitig ver­abfolgt: a) neue Raucherkarten, b) neue Haushaltsauswelse, c) neue Eierkarten. Die Ausgabestellen sind an diesen Tagen von 8.30 bis 16.30 Uhr durchgehend für das Publikum geöffnet. Die Karten sind unbedingt, wie oben angeordnet, abzu­holen. Bel verspäteter Abholung erfolgt Kürzung für die ab­gelaufene Zelt Beim Abholen der Karten Ist der bisherige Haushalts­ausweis, von Ausländern außerdem die Registrier­karte und von denmeldepflichtigen Peraonen, ein­schließlich Ausländer, weiter dieMeldekarte des Arbeitsamtes mit dem Beatätlgungsvermerk für die >1. Zuteilungsperlode vorzulegen. Meldepflichtig" beim Arbeitsamt sind: a) Alle Männer vom vollendeten 14. bis zum voll­endeten 65. Lebensjahr; b) alle Frauen vom vollendeten 16. bis zum voll­endeten 45. Lebensjahr. Von der Meldepflicht beim Arbeitsamt sind befreit: a) Geistliche; b) Insassen von Anstalten, dl« arbeitsunfähig sind; c) schwangere Frauan; Frauen mit 1 Kind im vorschulpflichtigen Alter; Frauen mit wenigstens 2 Kindern unter 14 Jah­ren, wenn diese im Haushalt der Mutter leben; d) Angehörige der Vereinten Nationen. Die Vorlage derBescheinigung" des Arbeitaamtes an­läßlich derBevölkerungs-Registrierung erübrigt sich ln Zukunft. Kinder unter 14 Jahren sind zum Abholen von Karten nicht zugelassen. Die empfangenen Karten sind sofort auf Zahl und Richtigkeit nachzuprüfen; spätere Einwendungen wer­den nicht berücksichtigt. Die nach Mannheim zurückkehrenden oder(wieder) zuziehenden Personen haben vor der Aufnahme ln die Mannheimer Versorgung vorzulegen: a) Polizeiliche Anmeldung, b) Zuzugsgenehmigung des Wohnungsamtes, und c) soweit beim Arbeitsamt meldepflichtig: Melde­karte des Arbeitsamtes mit dem Bestätigungs­vermerk für die betreffende Zuteilungsperiode. Unberechtigter Bezug von Lebensmittelkarten, Insbe­sondere durch nach auswärts verzogene oder aus­wärts wohnende Personen, oder Doppel bezug von Le­bensmittelkarten wird bestraft Ausländer erhalten ihre Karten, wie oben aufgerufen, nur ln der Kurfürst-Friedrich-Schule, Mannheim, C fl. RagelmiBIge Bestandsmaldung durch die QroBvetteiler Unter Hinweis auf die Bekanntmachungen in Nr. 21 und 23 derMilitary Government Gazette" werden die Großverteiler auf die Verpflichtung zur regel­mäßigen Meldung ihrer Lebensmittel- usw. Bestände an das Städt. Emährungsamt Mannheim bei Straf­vermeidung aufmerksam gemacht. Diese Meldung hat wöchentlich nach dem Stand am Samstag zu erfolgen und ist beim Städt. Ernährungs­amt(zur Zeit Rathaus, K 7, 1, Zimmer 417) jeweils am unmittelbar folgenden Montag, bis spätestens 17 Uhr, abzugeben. Fehlmeldung ist erforderlich. Großhändler, welche die Bestand- oder Fehlmeldung unterlassen, müssen der Militärregierung namhaft ge­macht werden und setzen sich strenger Bestrafur aus. Pttroleumbewirtschaftunq a) In der nächsten Zeit ist wieder mit einer geregel teren Zuteilung von Petroleum an die Verbraucher zu rechnen. Da die bisherigen Petroleumbezugsausweise keine ausreichende Grundlage für eine Zuteilung mehr sein können, werden neue Petroleumbeaugsaua- welse ausgegeben. Die bisher im Umlauf befind­lichen werden hiermit außer Kraft gesetzt undürfen in keinem Fal(auch nicht für Kochzwecke) mehr be­liefert werden. Diejenigen Verbraucher, welche keine andere Beleuchtungsmöglichkeit haben, können bei der Punktverrechnungsstelle(R-2-Schule) e.b 8. 10. 45

Kulturelle Veranstaltungen Bunter Nachm ttag Im UFA-Palast Am Dienstag, 9. Oktober, nachmittags 14 Uhr, findet im Ufa-Palast ein bunter Nachmittag statt. Mitwin* kende sind: Friedrich Dahlberg(Bassist), Fürbringei (Rezitationen aus Wilhelm Busch) und das Donalis- Ballett. Näheres siehe Anschlagsäulen.

Bekanntmachungen der Stadtverwaltung