Städtisches Errähmngs- and Wlitschaftsamt
Schneider-Innung Ist angewiesen, Aufträgen auf Aenderungen von Uniformen vorzugsweise zu entsprechen. Ebenso sind auch die Färbereien mit Farben versorgt und bemüht, alles zu tun, um den Heimgekehrten Ungeiegenheiten zu ersparen. (Uairhaiftistbe Elsaabahn Am Sonntag, 11. November 1945, wird der Betrieb auf der Nebenbahnlinie Seckenheim— Neckar hauien— Edingen wieder voll aufgenommen. Die bisher nur zwischen Seckenheim und Neckarhausen eingeschaltet gewesenen Pendelziisc fallen an». Es fahren wieder— wie früher— direkte Züge von Mannheim über Neckarhausen nach Edingen und umgekehrt. In Edingen besteht unmitte'barer Amch’uß an die Züge der Hauptstrecke Mannheim—He'delberg. Die Z-age der Nebenlinie ha’ten werktags in beiden Fahrtrichtungen an der Ilolbeinstrafie in Neuosthelm. Fahrplan: a) werktags Msnnheim-I.esslngtckule ab: 6.12, 6 22 6, 6 4? 7.12, 7.22?, 7.42, 8.12, 8.22§, 8.42 usw. bis 20.12, 20.27 x, 20.50”. §= Zug verkehrt über Neckarhausen—Ladenburg nach Edingen und hält an der Holbe'nstraße. x= Zug verkehrt auf der Hauptstrecke bis Edingen. ”= Zug verkehrt bis Heidelberg und hat im Bahnhof Seckenheim Anschluß nach Neckarhausen- Ladenburg. HcH'lberg Blrmarcknlatz ab: 6.00 5, 6.30. 6.50, 7.00”, 7.30,‘8 00J 8.30, 9 00|, 9 20, 10.005, 10.30. 11.005, 11.30 usw. bis 16.30, 1645, 17.005 usw. bis 19.30, 10.45 x, 20.00, 20.25 x, 20.51 x, 21.31 x. §= Züge haben Anschluß in Edingen nach Ncckor- hausen-Ladenburg. ”= Zug hat Anschluß im Bahnhof Seckenheim nach Neckarhausen, x= Zug verkehrt nur bis Edingen. Edingen Bahnhof ab(über Neckarhausen): 8.23, 5.40, 6.18, 7.10, 8 18, 9 18, 10.18 usw. bis 19.18. Holbcinst-aße ab(Richtung Mannheim): 5.50, 6.08, 6.47, 7.39, 8.47, 9.47, 10.47 usw. bis 19.47, b) sonntags: Mannheim-Lessingschule ab: 7.12”, 7.42, 8.12”, 8.42, 9.12”, 9.42, 10.12", 10.42, 11.12, 11.42, 12.12, 12.22 6, 12.42. 13.12, 13.22§, 13.42 usw. bis 19.42, 20,12, 20.27§, 20.50. §=: Zug verkehrt über Neckarhausen nach Edingen. ”— Zug hat im Bahnhof Seckenheim Anschluß nach Neckarhausen-Ladenburg. Heidelberg Bismarckplatz ab: 7.00”, 7.30, 8.00”. 8.30, 9.00” usw. bis 19.00”, 19.30, 20.00, 20.30x, 21.00x, 21.25x. x= Zug hat im Bahnhof Edingen Anschluß naeh Neckarhausen-Ladenburg, x= Zug verkehrt nur bis Ed*ngen. Edingen ab(über Neckarhausen): 6.18, 7.18, 8.18, 9.18 usw. bis 19.18. Auf der Strecke Mannheim—Weinheim wird täglich (sonntags und werktags) eine Spätverbindung von Mannheim/OEG(Neckarstadt) nach Weinheim eingeschaltet. Mannheim ab: 21.00 Uhr. Besuthsze'ten des Standesamtes Das Standesamt der Stadt Mannheim wird in letzter Zeit in steigendem Umfang von Personen aufgesucht, die Urkunden ausgestellt und Auskünfte haben wollen. Damit das Standesamt in der Lage ist, den sehr großen Publikumsverkehr zu bewältigen, werden diejenigen, die das Standesamt ln Anspruch nehmen wollen, aufgefordert, für ihre Besuche die frühen Morgenstunden zu benutzen. Das Standesamt ist von 8 bis 12 Uhr und nachmittags von 13.30 bis 18 Uhr geöffnet. Samstags von 8 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Oeftnungszeiten kann unter keinen Umständen Publikumsverkehr abgewickelt werden.
Pontisclie Versammlungen Die Kommunistische Partei hat am 5. November die Erlaubnis erhalten, sich zu organisieren. Damit gibt es in Mannheim nunmehr drei Parteien: die Christlich-Demokratische Partei, die Kommunistische Partei und die Sozialdemokratische Partei. Es finden in der nächsten Woche die nachstehenden politischen Versammlungen statt: Christlich-Demokratische Partei Sonntag, 11. November 1945: Koxy-Lichtspiele Mannheim-Rheinau, vormittags 11 Uhr: Diskussion über das Thema:„Warum Christlich-Demokratische Partei?“ Regierungspräsident, Reichs- und Staatsminister a. D. Dr. Adam Stegerwald spricht am Sonntag, 18. November 1945, vormittags 11 Uhr, auf einer Kundgebung im Lichtspielhaus„Capitol“(Waldhofstraße 2, am Meßplatz) über das Thema„Wohin gehen wir“, eine Lebensfrage des deutschen Volkes. Kommunistische Partei: Innenstadt: Am p! enstag, 13. 11., abends 7 Uhr, im Lokal„Zur S'adt Konstanz“, J 4. Referent: Genosse Hartmann. Neckarstadt-West: Am Dienstag, 13. 11., abends 7 Uhr, im Lokal„Sevilla", Laurentiusstraße 22. Referent: Peter Eimuth. Waldhof. Luzenberg, Gartenstadt: Am Dienstag, 13. November, abends 7 Uhr, im Lokal„Zentral-Kino“. Referent: Hans Hoffmann. Neckarstadt-Ost: Am Mittwoch, 14. 11., abends 7 Uhr, im Lokal„Sevilla", Laurentiusstraße 22. Referent: Peter Eimuth. Bandhofen. Schönausicdlung: Am Mittwoch, 14. 11., abends 7 Uhr, im Lokal„Gambrinus“, Sandhofer Straße. Referent: Hans Hoffmann. Käfertal: Mittwoch, 14. 11., abends 7 Uhr, im Lokal „Zur Rose“, Wormser Straße 5. Referent: Eugen Limbeck. Feudenheim: Mittwoch, 14. 11., abends 7 Uhr, im Lokal„Zur Eintracht“, Eintrachtstraße 32/34. Referent: Fritz Sohn. Rheinau: Donnerstag, 15. 11., abends 7 Uhr, im Lokal „Rheinauhalen", Stengelhofstraße 51. Referent: Ludw. Gutjahr. Seckenheim: Freitag, 16. 11., abends 7 Uhr, im Loka’ „Zum Hirsch", Zähringer Straße 51. Referent: Gen. Georg Burkhardt. Schwetzingerstadt: Freitag, 16. 11., abends 7 Uhr. im Lokal Amerikanerstraße 11. Referent: Peter Eimuth. Neckarau: Mittwoch, 14. 11., abends 7 Uhr, im Lokal „Engel“, Rhemgoldstraße. Referent: Ludw. Gutjahr. Friedrichsfeld: Sams'ag. 18. 11., abends 7 Uhr, lm Lokal„Pfälzer Fritz“, Vogesenstraße. Referent: Genossin Langendorf.
L8beftsffiltt«*markeit a) Für die Woche vom 12. bis 18. November 1943 (I. Woche der 82. Zuteilungsperiode) gilt folgende Zuteilung: Brot: Auf die Abschnitte ,3rot I 82“ je 500 g zus. 2000 g (Kleinstkinder Klst....— 1000 g Kleinkinder Klk..,,.= 1500 g Vollselbstversorger....= 3125 g Die Brotkarte für Vollseibstversorger
gilt bis 6. 1. 1946.) i iciccb:— 150 g (Kleinstkinder Klst....= 50 g
Kleinkinder Kik= 100 g) Die bisher nicht be'icferten Fleischabschnitte der 81. Zuteilungsperiode gelten auch noch in der I. Woche der 82. Zuteilungsperiode.
Margarine:...— 125 g G:-ouraehl-TeiEwaren:= 100 g
(Ls dürfen nur Graumehl-Teigwaren verabfolgt werden; die auszustellenden Bezugscheine lauten auf Graumehl- Teigwaren.)
Kinderu-hrmittel:,.— 125 g (für Kinder bis 6 Jahre) Zuoker(für Kinder bis 6 Jahre): für 4 Wochen= 280 g ErL.suppcnmehl:— 250 g
auf Abschnitt 214 des rosaroten Mannheimer Einkcufsausweises für Erwachsene(E) in den Geschäften, in denen mit Abschnitt 213 seinerzeit die Bestellung erfolgt ist. Die Abschnitte 214 der gelben und blauen Mannheimer Einkaufsausweise sind ungültig. Die Kleinverteiler liefern die rosaroten Abschnitte 214 des Mannheimer Einkaufsausweises für Erwachsene(E) bei ihren Markenannahmestellen ab und erhalten dafür Empfangsbestätigungen (nach Vordruck 20). Restbestandsmeldung durch die Großverteiler bis 3. Dezember 1945.
Kaffee-Ersatz(für 4 Wochen): 125 g Kartoffeln:= 3000 g
aut Abschnitt 182 und I/IT/82(für 2 Wochen für Kinder bis zu 3 Jahren) der Bezugsausweise für Speisekartoffeln 82—89 mit dem Aufdruck: Mannheim-Stadt. Die Abschnitte 182 und I/II/82 sind von den Kleinverteilem abzutrennen, getrennt aufzukleben und aufzubewahren(nicht abzuliefern). Kartoffel-Bestellung: für die 82. Zuteilungsperiode(12. 11.— 9 12. 1945). Wer von der Möglichkeit der Kartoffeleinkellerung für die 82. bis 85. Zuteilungsperiode keinen Gebrauch gemacht hat, mußte den Bestellschein 82 (bzw. 82 83 des Kartoffelbezugsausweises für Kinder bis zu 3 Jahren) aus dem Bezugsausweis für Speisekartofleln 82 bis 89, der vom Stadt. Ernährungsamt Mannheim ausgegeben wurde, bei seinem Kartoffel-Kleinverteiler abgeben. Die Abgabe wird durch den Firmenstempel des Verteilers auf dem vorgesehenen Feld für die 82. Zuteilungsperiode bestätigt. Die Kleinverteiler hatten die Bestellabschnitte aufgeklebt bei ihrer Markenannahmestelle abzuliefem und erhalten hierfür listenmäßig Kartoffelzuteilung in Höhe von 12 kg für jeden Bestellabschnitt. Fiachzuteilung(Wiederholung): Frischfische— ohne Kopf.=s 250 g Frischfische— mit Kopf..= 375 g Marinaden= 123 g Restlieferung auf Abschnitt 219 des Mannheimer Einkaufsausweises in allen Mannheimer Fischfachgeschäften, Restlieferung auf Abschnitt 185 dez Mannheimer Einkaufsausweises ln d<— Mannheimer Fischfachgeschäften, bei denen der Eintrag in die Fisch- Kundenliste erfolgte. Soweit es die zu erwartenden Fischsendungen zulassen: Neuaufruf auf Abschnitt 199 des Mannheimer Einkaufsausweises in den Fisch- fgchgeschäften, bei denen der Eintrag in die Kundenliste erfolgt ist. Die Fischfachgeschäfte sind verpflichtet, entsprechend Aushang zu machen. Die Fischfachgeschäfte liefern die Abschnitte 219, 185 und 199 getrennt, aufgeklebt, bis 12. November 1945 bei ihren Markenannahmestellen ab u. erhalten dafür getrennte Empfangsbestätigungen (Vordruck 20). Die Doppelschriften dieser Empfangsbestätigungen sind von den Markenannahmestellen sofort unmittelbar dem Direktionssekretariat des Ernährungsamts zuzuleiten. Dem Sekretariat des Stadt. Emährungs- amts(K 7, 1, Zimmer 417) melden schriftlich oder telephonisch(Nr. 42114 Klinke 89) bis Montag, 12. Nov. 1945: Die Fischfachgcschäfte etwaige Restbestände. b) Die Abschnitte der Lebensmittelkarten gelten nur im Zusammenhang mit dem Stammabschnitt. Lose Abschnitte haben keine Gültigkeit c) Die Gültigkeitsdauer der oben aufgerufenen Lebensmittelkarten- usw. Abschnitte, sofern lm Einzelfalle nicht anders bestimmt, wird auf die 82. Zuteilungsperiode beschränkt. Die in der IV. Woche der 82. Zuteilungsperiode aufgerufenen Marken können auch noch in der I. Woche der 83. Zu'eilungs- periode beliefert werden. d) Bezug und Abgabe von Lebensmittel usw. gegen noch nicht gültige Abschnitte ist unzulässig, weil solche Vorgriffe die Versorgung stören oder unvorhergesehene Aenderungen in der geplanten Verteilung sich zum Nachteil der Verbrauche, oder Verteiler auswirken. e) Berechtigungsscheine aller Art, also auch Kranken und Milchberechtigungsscheine und Zusatzkartei gelten nur während der Zeit, für die sie««gestellt sind. f) Die Ablieferung der Marken und Berechtigungsscheine durch die Kleinverteiler an die Markenannahmestellen hat spätestens in der dem Verfalltermin folgenden Woche zu erfolgen. g) In die LeberismictelVersorgung kann neu oder wieder nur aufgenommen werden, wer die Abmeldung des bisherigen Ernährungsamts und di<* polizeiliche Anmeldung mit der Zuzugsgenehmigung des Wohnungsamts Mannheim vorlegt; Ausländer außerdem noch die Registrierkarte. Die beim Arbeitsamt„Mc'depfllchtigen“ haben überdies die„Meldekarte" des Arbeitsamts Marnheim vorzuzeigen. Diese Meldekarte wird vom Arbeitsamt
Mannheim ausgestellt. Außerdem muß die Meldekarte den„Bestätigungsvermerk“ für die laufende Zuteilungsperiode enthalten. Versorgung mit Taöakwaren Die Zuteilungsmengen, wie sie in der M. G. G. Nr. 15 vom 21. 7. 1945 für die 78. Zuteilungsperiode fesigelegt wurden, gelten auch für die 82. Zuteilungsperiode. Die Tabakwarenhändler werden aufgefordert, die in der 81'. Kartenperiode eingenommenen Raucherkarten- abschnitte, zusammen mit dem vorgeschriebenen Nachweis, bis spätestens 19. 11. 1945 bei unserer Punktverrechnungsstelle in R 2 abzuliefern. Die Tabakwarengioßhändler werden aufgefordert, ebenfalls bis 19. 11. 1945 ihre Warenbestände zu Beginn der 82. Kartenperiode der Punktverrechnungsstelle zu melden. L8bMtsaKtt«l-8cstMdSts«!diiftgM und BadarfsmeUtuflsen an Batr>at»sliilfsmStt^i Alle Großverteiler, Herstellerbetriebe, Lagerhäuser und Mühlen, alle Be- und Verarbeitungsbetriebe der Ernihrungswirtschaft haben auf Befehl der amerikanischen Militärregierung a) den Bedarf an Bctricbshilfsmitteln für 1946 bis 19. November 1945 unter Verwendung der vorgeschriebenen zugesandten Fragebogen an das Emährungs- amt, Abt A, Nebenstelle des Landesernährungsamts Mannheim, K 7,1- Zimmer 417- anzumelden; b) allmonatlich, mit dem Stichtag„Freitag der 3. Woche“ jeder Zuteilungsperiode, künftig bis spätestens Montag, der 4. Woche einer jeden Zuteilungsperiode, erstmals spätestens bis Montag, 19. November 1945 unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke, den Bestand an Lebensmitteln an das Emährungsamt A, Nebenstelle des Landesernäh- runrs»mts, Mannheim, K 7, 1- Zimmer 417- zu melden. c) Fehlmeldungen sind in beiden Fällen zu erstatten. d) Vordrucke sind bei der Abt. A erhältlich. Diese monatliche Meldung ersetzt nicht die dem Städt. Ernährungsamt Mannheim zu erstattenden Wochenmeldungen. Die gestellten Termine sind unbedingt einzuhalten. Ernährungsamt A Nebenstelle des Länderernährungsamts Nordbaden (ttdstrfM b# 1 Ve*stBften gegen die Me?depfl clit In Znirnnft werde ich gegen diejenigen Mannheimer Groß- und Kleinverteiler, die den vom Städt. Ernährungsamt gegebenen Weisungen nicht in jeder Hinsicht und pünktlich nachkommen, mit Geldstrafen Vorgehen. Der Oberbürgermeister. Kondentreue Das Landesernährungsamt Baden teilt mit; Vor kurzem wurde schon einmal auf die Bedeutung des Vorbestellverfahrens durch Bestellscheine hingewiesen. Es ist bekannt, daß das Bestellscheinwesen nicht viele Freunde besitzt; aber es dürfte ebenso allgemein verständlich sein, daß in der gegenwärtigen Zelt angesichts der Versorgungsläge mit Rücksicht auf die geregelte und gleichmäßige Versorgung aller Verbraucher von Zeit zu Zelt Maßnahmen notwendige werden, die allein eine möglichst gerechte Verteilung gewährleisten. Zu diesen Maßnahmen gehört das Vorbestellverfah- re*. Es bindet zwar einerseits den Kunden für eine gewisse Zeit an einen bestimmten Lieferanten, andererseits gibt es aber dem Landesernährungsamt die Möglichkeit, die Lieferbetriebe ordnungsgemäß mit Vorrat zu versehen. Dadurch erhält der Kunde weitgehend die Sicherheit, die ihm zustehenden Warenmengen zur gegebenen Zeit richtig zu bekommen. Darüber hinaus ist es aber erwünscht, daß der Kunde einem Lieferanten auch dann die Treue hält, wenn er nicht durch einen Bestellschein gebunden ist. Jede Hausfrau sollte sich einmal den wirtschaftlichen Ablauf in der Sicherung der Ernährung vor Augen führen, dann wird sie zu der Überzeugung gelangen, daß gerade in der jetzigen Zeit die Kundentreue die beste Grundlage für eine gleichmäßige Versorgung darstellt. Wer glaubt, heute hier und morgen dort kaufen zu müssen, muß sich mit den hieraus unter Umständen erwachsenden Störungen abflnden. Er muß gegebenenfalls auch in Kauf nehmen, daß die bewirtschafteten Stellen das Vorbestellverfahren, das nur in größeren Zeitabständen und nur bei Bedarf vorgesehen ist. laufend mit jeder Zuteilungsperiode in Anwendung bringen. Erziehung und Unterricht Gymnasium und Knaben-Oberschulen Um einen Überblick über die voraussichtliche Klassenbildung zu gewinnen, müssen nunmehr die Anmeldungen für das Gymnasium und die Höheren Lehranstalten für Knaben erfolgen und zwar: für das Gymnasium im Karl-Friedr.-Gymnaslum Roonstraße 4 für das Realgymnasium, das an die Stelle der bisherigen Oberschulen tritt, im Gebäude der Tullaschule, Tullastraße 25. Die Anmeldungen werden entgegengenommen: a) für die Neuaufnahmen(Klasse 1) vom 12. bis 15. November 1945 b) für die Klassen 2—9 die Neuanmeldungen und Wiederanmeldungen bisheriger Schüler am 16. u. 17. November 1945, jeweils vormittags von 10 bis 12 Uhr. Für die Aufnahme in die unterste Klasse kommen nur Schüler der 4. und 5. Volksschulklassen ln Betracht. Die erforderlichen Ausweispapiere, Impfschein und Volksschulzeugnis, sind von dem Erziehurigsberech- 'igten vorzulegen. Jeder der Schüler wird eine Aufnahmeprüfung in Deutsch und Rechnen abzulegen haben. Der Prüfungs- ig wird noch bekanntgegeben. « Städtisches Gesundheitsamt Das Städt. Gesundheitsamt befindet sich jetzt im Gebäude der Allgem. Orts- crankenkasse. Ärzte: Dr. Bruno Gulden. Zahnarzt, Käfertal, Asterstr. 1. Offen'iat’um der Aootheken Auf Vorschlag der Kreisapothekerschaft Mannheim and mit Genehmigung der Militärregierung sind die Apotheken Im S'adt- und T andkreis Mannheim künftig von 8—12.30 Uhr und von 13.30—17 Uhr offenzuhalten. X
Druck: Mannheimer Großdruckerei, R 1, 4-6
Kulturelle Veranstaltungen Nat-onaitbeater Mannheim Spielplan vom 11. bis 19. November 1945 in der Scbauburg, K 1, 5. Sonntag, 11.: Eröffnungsvorstellung Jedermann. Da* Spiel vom Sterben des reichen Mannes, von Hugo Hofmannsthal. Anfang 17.00, Ende etwa 19.00 Uhr. Montag, 12.: Jedermann. Das Spiel vom Sterben des reichen Mannes, von Hugo von HofmannsthaL Anfang 18.00, Ende etwa 20.00 Uhr. Dienstag, 13.: 5. Sinfoniekonzert. Beethoven: Ouvertüre zu Egmont. Beethoven: Klavierkonzert Es- dur. A. Bruckner: 4.(Romantische) Sinfonie, Es- dur. Anfang 17.30, Ende etwa 19.30 Uhr. Mittwoch, 14.: Der Barbier von Sevilla. Kom. Oper von G. Rossini. Anfang 18.00, Ende etwa 20.45 Uhr. Donnerstag, 15.: Jedermann. Das Spiel vom Sterben des reichen Mannes, von Hugo von HofmannsthaL Anfang 18.00, Ende etwa 20.00 Uhr. Freitag, 16.:, Jedermann. Das Spiel vom Sterben des reichen Mannes, von Hugo von Hofmannsthal. Anfang 18.00, Ende etwa 20.00 Uhr. Samstag, 17.: Jedermann. Das Spiel vom Sterben des reichen Mannes, von Hugo von HofmannsthaL Anfang 18.00, Ende etwa 20.00 Uhr. Sonntag, 18.: Fidelio. Oper von L. van Beethoven. Anfang 17.00, Ende etwa 19.45 Uhr. Montag, 19.: Fidelio. Oper von L. van Beethoven. Anfang 18.00, Ende etwa 20.45 Uhr. Kartenverkauf siehe Plakatanschläge.
Tanzmatinee im Ufa-Palast Sonntag, 11. 11. 45, 13.00 Uhr Tanzmatin6e mit dem Meistertanzpaar Ossi Glöckner, Primaballerina, und Hans Heiken, Ballettmeister der städtischen Bühnen Frankfurt a. M„ ehemals Pawlowa-Ballett. Friedrich Dalberg singt: Lieder von Schubert, Schumann, Wolf und Brahms am Dienstag, 13. Nov., 18.30 Uhr, in Feudenheim im Evang. Gemeindehaus, Diakonissenstr. 8(4 Minuten von der Endstation der Linie 4 entfernt). Am Flügel: Jula Kaufmann.
Capitol-Filmtheater Täglich bis einschließl. Donnerstag die Lustspiel- Romanze„Ewige Eva“ mit Deana Durbin u. Charles Laughton; im Beiprogramm Kulturfilm und neueste Wochenschau„Welt lm Film“. Beginn täglich 1.45, 4.30 und 7.00 Uhr.
Sport Sonntag, 11. November 1945 Fußball Waldhof-Platz: SV Waldhof— FC 05 Schweinfurt (Meisterschaftsspiel) Neckarau: VfL Neckarau— SpVgg. Sandhofen (Altriper Fähre) Feudenheim: ASV Feudenh. comb.— SpVg 07 Mhm. Wallstadt: Viktoria Wallstadt— Kriegsgef. Wohlgel. Phönix-Platz: Eintracht Mannheim— VfL Neckarau Res.(10.30 Uhr) Neckarau: VfB Kurpfalz Neckarau— FV Brühl Rheinau: SpGem. Rheinau— SC Käfertal Viernheim: SpVgg Viernheim— Phönix Mannheim Schwetzingen: SV 1898 Schwetzingen— Germania Friedrichsfeld Karlsruhe: KFV Karlsruhe— VfR Mannheim (Meisterschaftsspiel) Handball Neckarau; VfL Neckarau— 1898 Seckenh.lm (Altriper Fähre, 13.30 Uhr: Spielbeginn 14.30 Uhr, sofern nicht anders vermerkt.
Höchtllngs-Suchtisten Da* Neue Deutsche Rote Kreuz- Nachforschungsstelle Oldenburg- hat Flüchtlingssuchlisten mit den Anschriften von ca. 15 000 Flüchtlingen herausgebracht. Es sind bisher erschienen: Heft 1= Buchstabe A—D Heft 2= Buchstabe D—H Heft 3=» Buchstabe H—K Heft 4= Buchstabe K—M Heft 5= Buchstabe M—R Heft 6= Buchstabe R—S Heft 7= Buchstabe Sch—Z Heft 8= Buchstabe A—Z Nachtrag 1 Heft 9= Buchstabe A—Z Nachtrag II Heft 10= Buchstabe A—Z Nachtrag III. Die Listen können gegen Voreinsendung von 0,50 RM. zuzüglich 0,24 RM. Porto pro Heft durch das Neue Deutsche Rote Kreuz, Nachforschungsstelle Oldenburg i. O., Markt 5, bezogen werden.
Amtliche Bekanntmachungen
Poliielllche Kennzeichen für Fahrzeuge. Es wird wiederholt darauf hingewiesen, daß sämtliche Fahrzeuge ein ordnungsgemäßes polizeiliches Kennzeichen führen müssen. Für deutsche Zivilfahrzeuge hat dieses Kennzeichen den Stempel der Polizeibehörde zu tragen. Die diesbezüglichen Verordnungen der StVO sind noch ln Kraft. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß dieser Anordnung auch die Fahrzeuge des Motor-Pool Nordbaden unterliegen. Kraftfahrzeuge, die ohne ordnungsgemäße Kennzeichen betroffen werden, werden itchergestellt und die Fahrer bestraft. Die Zulassung mm Verkehr durch die Militärregierung in Form der IS.-Plakette wird durch das deutsche Zulassungs- /erfahren nicht berührt. Es ist also außer der"ES.- Plakette ein ordnungsgemäßes deutsches Kennzeichen zu führen Mannheim, 8. 11. 1945. Der Polizeipräsident.
Achtung! Vergiftete indische Kunstgegenstände entwendet Ende des Monats März wurde aus einem Bunker in der Hochuferstraße hier eine Kiste mit indischen Kunstgegenständen entwendet. U. a. befanden sich in dieser^Kisie 4 Krise(indische Dolch-Schwerter) und 3 Tempelgefäße, die vergiftet und für den Besitzer eine Gefahr sind. Beschreibung der Dolch-Schwerter: a) Messingscheide, gewellte Klinge, dunkelbrauner Holzgriff; b) Siiberscheide mit Schildplatteinlage, Elfenbein- grifl, gewellte Klinge; c) getriebene Silberscheide(flach), glatte Klinge, Silbergriff; d) getriebene Silberscheide(rund), glatte Klinge, Silbergriff. Beschreibung der Tempelgefäße: a) Messingurne mit Drachensymbolen: b) Messing-Rotkupfergefäß(enger Hals und weite Oeffnurtg) mit Ornamenten; c) kugelförmige Messingschale. Wer irgendwelche Angaben über die entwendeten Kunstgegenstände machen kann, wird gelefen. sich bei der Kriminalpolizei- Polizeipräsidium»--, Zimmer 212, zu melden.