MILITARY-GOVERNMENT

Für di« Schriftleitung verantwortlich: Militär-Regierung Deutschland Stadtkreis Mannheim

GAZETTE

Für den geschäftlichen Teil: Wilhelm Geppert und Alfons Neugart, Mannheim, R 1, 4-6, Tel. 425 80

Germany-Amtsblatt der Militärregierung Deutschland/ Stadtkreis Mannheim

Nr. 37 Samstag, 22. Dezember 1945 t \/' Militärregierung Deutschland

Gesetz Nr. 8 Lohn- und Gehaltszahlungen an entlassene Personen Die Militärregierung für die amerikanische Zone Württemberg/Baden hat folgende Anordnung ge­troffen: 1. Personen, die auf Grund des Gesetzes Nr. 8 aus pri­vaten Stellungen ausscheiden, erhalten Lohn oder Gehalt nur bis zum Tage ihrer Entlassung. Darüber hinaus sind Lohn- und Gehaltszahlungen nicht gestattet. 2. Eine Kündigungszeit gibt es für Personen, die auf Grund des Gesetzes Nr. 8 entlassen werden müssen, nicht; Lohn- und Gehaltszahlungen, wie sie unter normalen Verhältnissen für die Kündigungszeit üblich sind, müssen bei diesen Personen unter­bleiben. 3. Darf eine auf Grund des Gesetzes Nr. 8 entlassene Person, die gegen ihre Entlassung Vorstellung erhoben hat, auf Grund einer Entscheidung der Prüfungsbehörde in ihrem Betrieb wieder ein­gestellt werden, so kann zwischen ihr und dem Ar­beitgeber die Zahlung von Lohn oder Gehalt für die Zeit der Nichtbeschäftigung vereinbart werden. Eine allgemeine Regelung wird darüber nicht ge­troffen. 4. Gestattet ein Entnaziflzierungsausschuss die Wie­dereinstellung eines Entlassenen als gewöhnlichen Arbeiter in dem Betrieb, aus dem er ausscheiden mußte, so erhält er nur den Lohn, wie er üblich ist. für die ihm nach der Wiedereinstellung übertragene gewöhnliche Arbeit; die Zahlung der Gehalts­bezüge, die ihm vor seiner Entlassung aus einer Aufsicht führenden Stellung zustanden, endigt mit dem Tage seiner Entlassung aus dieser Stellung. Die Durchführung dieser Anordnung ist zu über­wachen. Bekanntmachung.für die Bevölkerung des Landesbezirks Baden Infolge starker Zunahme der Zahl von Geschlechts­krankheiten und der daraus erwachsenden Gefahren für den allgemeinen Gesundheitszustand der Gesamt­bevölkerung müssen sofort einschneidende Maßnah­men getroffen und Kontrollorgane geschaffen werden. Das Gesundheitsamt hat für Untersuchung, Behand­lung und Heilung von Personen, di# an einer Ge­schlechtskrankheit leiden, oder krankheitsverdäch­tig sind, folgende Anordnungen getroffen: Alle Personen, die entweder jetzt geschlechtskrank sind, die früher geschlechtskrank waren, oder die sich der ärztlichen Behandlung vor erfolgter Heilung ent­zogen, haben sich sofort bei ihrem zuständigen Arzt oder dem örtlichen Krankenhaus zur Untersuchung zu melden. Es wird dort eine gründliche Unter­suchung vorgenommen werden; sollte der zuständige Arzt hierzu nicht ausreichen, so wird der Kranke einer Heilanstalt überwiesen. Ergibt die Unter­suchung einen positiven Befund, so wird eine neu­zeitliche Behandlungsmethode angewandt werden. Alle sich meldenden Personen erhalten von dem un­tersuchenden Arzt eine Bescheinigung über ihre Be­handlung. Das Ergebnis der Untersuchung wird völ- lich vertraulich behändelt werden. Wer nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung von einer ärztlichen Instanz der Amerikanischen Armee oder dem Gesundheitsamt infolge Nichtbeach­tung obiger Bekanntmachung als krank befunden wird, ist strafbar nach§ 5 de« Deutschen Gesetzes zur Ueberwachung von Geschlechtskrankheiten vom Februar 1927, welches eine Höchststrafe von 3 Jahren Gefängnis vorsieht, soweit nicht das Reichsstrafge­setzbuch auf eine noch höhere Strafe erkennt. Personen, welche sich unwissentlich eine Geschlechts­krankheit nach Veröffentlichung dieser Bekannt­machung zuziehen, aber sich sofort dem Arzt zur Untersuchung und Behandlung stellen, sind nicht «traffällig. Neu Zuziehende und heimkehrende Kriegsgefangene werden informiert., Die Behandlung durch örtliche Aerzte und das Ge­sundheitsamt erfolgt kostenlos. Im Auftrag der Militärregierung. Genehmigung von Versammlungen Alle Gesuche für die Genehmigung von Versamm­lungen im Stadt- und Landkreis Mannheim müssen an die Abteilung Political Intelligence Mannheim, L 6, gerichtet werden. Bekanntmachung für die deutschen Aerzte Es dürfen keine Bescheinigungen an Personen aus­gegeben werden, die sich auf Geschlechtskrankheiten untersuchen lassen. Hierdurch wird nur die Prostitu­tion gefördert und bei dem Inhaber der Bescheinigung ein falsches Sicherheitsgefühl erweckt. i' Aerzte dürfen nur mit Lizenz Praxis ausüben Aerzte, die ihre Praxis ausüben, ohne im Besitz einer Lizenz zu sein, werden verhaftet und wegen Zuwider­handlung gegen einen Befehl der Militär-Regierung unter Anklage gestellt werden. Die Militär-Regierung.

Entschädigungsansprüche an die Armee der Vereinigten Staaten 1. Für die Einwohner Deutschlands sind Verfügungen betreffend die Einreichung von Anträgen auf Ent­schädigung bei dem Amt für Entschädigungsansprü­che der Armee der Vereinigten Staaten für Beschä­digung, Verlust und Zerstörung von Eigentum oder für Körperverletzung oder Tod durch Handlungen oder Versehen seitens.Militärpersonen oder Zivil­angestellten der Streitkräfte der Vereinigten Staaten getroffen worden. Ausgenommen^ sjnd Entschä­digungsanträge für Requisitionen von Bedarfs­gütern, Materialien und Dienstleistungen innerhalb der von den Vereinigten Staaten besetzten Zone. Diese Entschädigungsanträge sind beim Oberbür­germeister oder Bürgermeister des Stadtkreises oder beim Landrat des Landkreises, der für die Be­arbeitung solcher Entschädigungsanträge zuständig ist, einzureichen. 2. Entschädigungsanträge fürKriegsschäden ein­schließlich Beschädigung, Verlust oder Zerstörung von Eigentum oder Körperverletzung oder Tod, so­weit diese direkt oder indirekt mit Handlungen von im Gefecht stehenden Streitkräften Zusammenhän­gen, werden nicht entgegengenommen. 3. Entschädigungsanträge werden nur entgegengenom­men, wenn diese schriftlich vor dem 1. Januar 1946 oder innerhalb vier Monaten, gerechnet vom Tage der Handlung oder, des Vorfalles, auf den sich der Entschädigungsantrag bezieht, eingereicht werden. 4. Die Genehmigung, Entschädigungsanträge bei den Vereinigten Staaten zu stellen, bedeutet nicht, daß die Forderung erfüllt oder ausbezahlt wird, und die Entscheidung über die jeweilige Haltung der Ver­einigten Staaten in dieser Hinsicht liegt ausschließ­lich bei diesen. 5. Entschädigungsanträge müssen dreifach auf vor­geschriebenen Formularen, die beim Amt für Ent­schädigungsansprüche der Armee der Vereinigten Staaten erhältlich sind, eingereicht werden, und der Antragsteller muß seinen eigenen Tatsachenbericht, mit dem er seinen Entschädigungsantrag begründet, sowie Aussagen von Zeugen, die er zur Vervollstän­digung seines Entschädigungsantrages anzuführen wünscht, beifügen. Ist ein Entschädigungsantrag von einem Amt für Entschädigungsansprüche der Armee der Vereinigten Staaten angenommen, sind keinerlei Nachfragen oder Korrespondenz, die sich darauf beziehen, mehr gestattet, sondern dem An­tragsteller ist anzuempfehlen, am festgesetzten Ort zur festgesetzten Zeit zum Zweck der Ablieferung zusätzlichen Informationsmaterials zu erscheinen. 6. Die vorgehend beschriebenen Entschädigungsan­tragsformulare können bei jedem Büro des Amtes für Entschädigungsansprüche der Armee der Ver­einigten Staaten angefordert und abgegeben wer­den. Auskunft darüber, wo sich Büros des Amtes für Entschädigungsansprüche der Armee der Ver­einigten Staaten befinden, kann bei jedem Büro der Militärregierung der Vereinigten Staaten eingeholt werden. Das Amt für Entschädigungsansprüche befindet sich ln Mannheim, L 6. Im Aufträge der Militär-Regierung. An alle Ausländer, die im Stadtkreis Mannheim wohnen Die UNRRA ist nicht berechtigt, für irgendwelche Ausländer, die in Deutschland leben, Bescheinigungen auszustellen, welche besagen, daß die UNRRA die Ge­nehmigung zu diesem Aufenthalt erteilt hat. Die Aus­länder halten sich aus eigenem, freien Entschlüsse in Deutschland auf und sollten deshalb davon Abstand nehmen, derartige Bescheinigungen bei der Amtss.elle der UNRRA in der Kaiser-Wilhelm-Kaserne anzu- fordem. Im Auftrag der Militärregierung. Abtransport der Rumänen Alle Rumänen, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen, müssen sich bis zum 26. Dezember 1945 bei der Verwaltung des Auländer-Lagers in der Kaiser- Wilhelm-Knserne melden und für einen sofortigen Bekanntmadiungen Achtung Stromeinsparung Die Notlage in der öffentlichen Stromversor­gung ist in anhaltendem St ei gen begriffen. Demgegenüber ist kein genügender Ver­brauchsrückgang festzustellen. Daher werden alle Groß- und Kleinverbraucher elektrischen Stro­mes ln Industrie, Handwerk, Haushalt usw. ange­legentlich auf ihre Pflicht zur sorgfältigen Be­folgung der angeordneten Sparmaß­nah me n bingcwicsen. Zuwiderhandlungen werden mit schweren Strafen geahndet. Straße Friedrichsfeld- Schwetz-ngen bis auf weiteres gesperit Auf Anordnung-der Militär-Regierung werden ab 27. Januar 1945 auf dem ehemaligen Polizei-Uebungsplatz Schwetzingen Sprengungen durchgeführt. Von Montag bis Freitäg von 816 Uhr una Samstag von 813 Uhr ist die Straße JFriedrichsfeld Schwetzingen vom Südausgang Friedrichsfeld bis zum Südausgang des Grenzhofer Waldes, sowie das Go-

Abtransport vorbereitet sein. Dieses ist wahrschein­lich die letzte Gelegenheit zur Rückführung durch amerikanische Dienststellen. Verzeichnis der Hb Stadtkreis Mannheim genehmigten Vereine A) Sport: 1. Sportverein Mannheim-Waldhof 07 2. VfR Mannheim 3. VfL Neckarau 4. Spiel- und Sportvereinigung Mannheim-Sandhofen 5. Fußballclub Phönix Mannheim 6. ASV Feudenheim 7. Mannheimer Sportgesellschaft 8. Sportgemeinschaft Mannheim(früher freie Tumer- schaft 1896) 9. Fußballclub 1908 Mannheim 10. Spielvereinigung 07 Mannheim 11. Sportvereinigung Mannheim 1884 12. Germania 03 Friedrichsfeld 13. Sportverein Friedrichsfeld 14. Sportclub 191Ö Käfertal 15. VfB Kurpfalz Neckarau 16. Sportgemeinde Rheinau 17. Fußballverein 1896 Seckenheim 18. Sportgemeinde Seckenheim 19. Sportclub Seckenheim(früher TB Jahn 1899) 20. SportvereinigungViktoria Wallstadt 21. Freier Sportverein Wallstadt 22. Sport- und Athletikverein Mannheim 1846 23. Schwerathletik-VereinEiche Mannh.-Sandhofen 24. Verein f. Körperpflege(Kraftsport) Mannh.-Nord 25. KeglerklubKeglerheim Mannheim B) Gesangvereine; 1. GesangvereinEinigkeit Lyra Mannheim 2.,.Mandolinata Mandolinenclub Mannheim 3. MannergesangvereinConcordia Mannheim 4. GesangvereinBaunach" Quartett Mannheim 5. GesangvereinFrohsinn 1897 e. V. 6. Kath. Männerchor 1913, Mannheim-Neckarstadt 7. Verein f. Volksmusik(Mandolinenclub) Neckarstadt 8. GesangvereinSängerlust Mannheim 9. GesangvereinGermania Feudenheim 10. GesangvereinFreiheit" Mannheim-Feudenheim 11. GesangvereinDeutsche Einheit Mannheim-Feu­denheim 1874 12. GesangvereinVorwärts Friedrichsfeld 13. Handharmonika KameradschaftRheingold Käfertal 14. Volkschor Mannheim-Neckarau 15. GesangvereinGermania" Neckarau 16. Männergesangverein Pfingstberg 17. Männergesangverein 1896 Mannheim-Rheinau 18. GesangvereinArbeiter-Sängerbund" Mannhelm- Rheinau 19. GesangvereinSängerbund Mannhelm-Sandhofen 20. MännergesangvereinSandhofen 1878 21. GesangvereinAurelia Mannheim-Sandhofen 22.Liedertafel Mannheim-Seckenheim 23.Volkschor Mannheim-Seckenheim 24.Sängerbund Mannheim-Seckenheim 25. Männergesangverein 1861 Mannheim-Seckenheim 26.Volkschor Waldhof 27. MännergesangvereinViktoria" Mannh.-Waldhof 28. MännergesangvereinLiederkranz Mannheim- Waldhof/ 29. Freier Gesangverein Wallstadt 30. GesangvereinLiederkranz Wallstadt 31. GesangvereinArion 1885 C) Sonstige Vereine: Schachklub Mannheim 1865(im Gebäude der Schau­burg, K 1) Schachklub Feudenheim Postwertzeichen-Sammler-Verein Mannheim e. V. (Viktor Bertram, J 6. 9) Kaninchenzuchtverein Feudenheim Kaninchen- u. Geflügelzuchtverein Mannh.-Sandhofen Geflügelzuchtverein Mannheim-Neckarau GeflügelzuchtvereinFortschritt" MannheimVWohl- gelegen GeflügelzuchtvereinAlmen KleingartenvereinHeckweg Mannheim-Seckenheim Kleingärtnerverein Mannhelm-Friedrichsfeld Interessengemeinschaft der Rassenhundezüchter Zur Beachtung: Auskunft und Anmeldung von Vereinen im Rathaus. K 7,Zimmer 321. der Stadtverwaltung lände südlich des Brunnenfeldes, der Elchwald, die Neu-Eichwaldstücke, der Grenzhofer Wald westlich der Eisenbahn Friedrichsfeld Schwetzingen, da« Gelände östlich des Kleinen Hallenbuckel und Holder­spitz für sämtlichen Verkehr ab 27. 12. 45 in der vor­genannten Zeit bis auf weiteres"gesperrt. Vor dem Betreten des Gefahrenbereichs wird hiermit gewarnt. Verlegung der Handwerkskammer Das Büro der Handwerkskammer Mannheim und der Kreishandwerkerscfyaft Mannheim wurde von der R-2-Schule in die Friedrich-Schule nach U 2, Eingang gegenüber U 1, verlegt. Die Büros beider Dienst­stellen sind Infolge des Umzugs bis 2. Januar 1946 geschlossen. Oie Bcsmhstage im stldtischM Krankankm in der Weihnachtswoche sind: Sonntag, 23. Dezember 1945, Dienstag, 25. Dez. 1945(1. Wclhnachtsfeiertag), Donnerstag, 27. Dezember 1943, jeweils von 1416 Uhr.

Preis 10 Pfg.

Weihnacht 1945 Oeffentlicher Dank Das Weihnachtsfest wird für* die Bewohner q. vom Krieg schwer betroffenen Stadt Mannheim kein sorgenloses Fest sein; aber doch leuchtet hier und da ein Lichtstrahl auf, der in den Herzen neue Hoff­nung aufkommen läßt. Jeder soll, wenn auch ln be­scheidenem Maße, teil haben an der Weihnachts­freude, wenn sie auch in diesem Jahre nicht voll und ganz aufklingen kann. Durch eine großmütige Spende der amerikanischen Militärregierung, ist es möglich geworden, vor allem den Kindern das Fest zu verschönen. Alle Kinder bis zu 10 Jahren erhalten als Geschenk 1 Kilo Keks und eine 400-g-Dose kondensierte Milch. In zahl­reichen, von den Einheiten der amerikanischen Be­satzungstruppen veranstalteten Weihnachtsfeiern werden noch viele Mannheimer Kinder besonders bewirtet und beschenkt werden. Weiter wurden von der Militärregierung die Zutaten für 4000 große Leb­kuchenherzen gespendet, die durch die Mannheimer Notgemeinschaft an bedürftige Kinder zur Vertei­lung kommen. Der Oberbürgermeister der Stadt Mannheim spricht der amerikanischen Militärregierung auch an dieser Stelle für alle diese großherzigen Spenden seinep wärmsten Dank aus. Die Stadtverwaltung ist aber auch bemüht, allen Erwachsenen eine Weihnachtsfreude zu machen. Zahlreiche Spenden aus den Kreisen der Mannhei­mer Bevölkerung haben es ihr möglich gemacht, vielen Bedürftigen, besonders Fliegergeschädigten und ehemals politisch Verfolgten eine Hilfe zukom­men zu lassen. Die vier Wohlfahrtsverbände, die in der Mannheimer Notgemeinschaft zusammenge­schlossen sind, haben ln unermüdlicher Arbeit dafür gesorgt, daß Kinder und Hilfsbedürftige eine Weih­nachtsgabe erhalten können. Insbesondere hat sich das Rote Kreuz unserer in Mannheim zurückgehal­tenen Kriegsgefangenen angenommen. Allen Spen­dern und Mithelfern sei ebenfalls der aufrichtige Dank der Stadtverwaltung ausgesprochen. Am Heiligen Abend und am 1. Weihnachtsfeiertag werden Kirchenchöre, Jugendchöre und Gesangver­eine auf einigen Plätzen, an denen Weihnachtsbäume aufgestellt sind, Weihnachtslleder und Choräle singen. ,In allen Kinderheimen werden Weihnachtsfeiern stattflnden, ebenso in den Altersheimen wie in den Krankenanstalten. Die Märchenvorstellung des Nationaltheaters am Nachmittag des 24. Dezember bleibt Kindern reser­viert, die von den freien Wohlfahrtsverbänden und dem Wohlfahrtsdezemat der Stadt ausgesucht wer­den. Auch die Insassen der Altersheime und Kran­kenanstalten sollen bei Lebkuchen, Aepfeln und besserem Essen selbst an diesem äußerlich armen Weihnachtsfest die Liebe ihrer Mitmenschen fühlen.

Der Postdienst während der Feiertage Am Sonntag, dem 23. 12. 45 und am ersten Weih- nachtsfeierlüg, dem 25. 12. 45, werden beim Post­amt 2, Friedrichsfelder Straße, und bei den Vorort- postanstalten von 8 bis 13 Uhr Pakete ausgegeben; außerdem werden am Sonntag, dem 23. 12. 45 wäh­rend der gleichen Zeit auch Pakete angenommen. Am ersten Weihnachtsfeiertag, dem 25. 12. 45, und am Neujahrstag, dem 1. 1. 46, findet ln Mannheim und in den Vororten je eine Briefzustellung statt. I, Personenstands- nnd Betriebsaufnahme nach dem Stand vom 10. Dezember 1945 Es wird nochipals darauf hingewieaen, daß die aus­gefüllten Vordrucke für die Personenstands- und Betriebsaufnahme spätestens bis zum 29. Dezember 1945 den zuständigen Zweigstellen de» Emährungs- und Wirtschaftsamtes zurückzugeben sind. Wer die­ser Aufforderung nicht nachkommt, muß mit einer Sperre der Lebensmittelkarten für die nächste Kar­tenperiode rechnen.

Mannheimer Notgemeinscluft Der Aufruf der Mannheimer Notgemeinschaft hat in vielen Teilen der Mannheimer Bevölkerung ein gutes Echo gefunden, so daß die Spenden in erfreulichem Maße eingegangen sind. In ganz besonderer Weise haben sich die Bewohner des Stadtteils Rheinau an der Aufbringung der Spenden beteiligt. Allein an Geldgaben wurden rund 15 000 M*.«stiftet. Der Oberbürgermeister spricht daher den Bewohnern des Stadtteiles Rheinau seinen besonderen Dank aus. Durch die eingegangenen Spenden ist es möglich ge­worden, so manchem Ausgebombten und Hilfsbedürf­tigen eine Gabe zukommen zu lassen, so daß wenig­stens der schlimmsten Not gesteuert werden konnte, Aber noch ist der Winter nicht vorüber, ja die härte­sten> Tage stehen uns noch bevor. Darum ergeht immeT wieder der Appell an Alle, die noch etwas be­sitzen, derjenigen nicht zu vergessen, die sich nur mit Mühe und Not Tag für Tag durch Kälte und Ent­behrung hindurchkämpfen müssen. Jetzt ist der Augenblick gekommen, in dem die Auf­forderung in ihrer letzten Konsequenz an Alle ergeht: Wer zwei Röcke hat, der gebe dem einen, der keinen hat! Nur so können wir verhüten, daß Viele in Ihrer Not versinken, nur so können Alle in den kommen­den Wochen durchhalten. Wir wollen auch ln dieser schlimmsten Not Zusammengehen und keiner den andern verlassen. Jede Gabe Ist willkommen. Die Spenden können an folgenden Stellen abgegeben werden:

Verband, D 7, 5, Innere Mission. R 2(Turm der Kor kordlenkirche) und Arbeiterwohlfahrt, Langeröttei Straße 56. Spenden können auch eingezahlt werde «uf dasKonto der Notgemeinschaft der Wohlfahrt* verbände von Mannheim" bei der Deutschen Ban' Nr. 30 401, der Badischen Bank Nr. 2200 und d» Rtidt Sparkasse Nr. 4715.