erbe⸗ ewerbe⸗ en ſind ter Be. abzu⸗ rdruge derung geſandt Finanz⸗ Finanz⸗ der ge⸗ Anträge unter⸗ Wegen eſteuer⸗ ſowie ing be⸗ ind Ge⸗ zuf die In der Bürger⸗ 30 lad . 1. Junk zunkt 6 gesord⸗ ing auf 6 Uhr al) ein⸗ 7053 vie des en auß⸗ toch zu⸗ N 32. a. ein tssſtelle. stangen a hmann, ße 99. * Bezugspreiſe: Frei Haus monatl. RM..70 einſchl. Trägergelb, in unſeren Geſchäftsſtellen abgeholt RM..25, durch die Poſt RM..70 einſchl. 60 Pfg. Poſtbef.⸗Geb. Hterzu 72 Pfg. Beſtellgeld. Abhol⸗ ſtellen: Waldhofſtr. 12, Kronprinzenſtr. 42, Schwetzingerſtr. 43, Meerfeldſtr. 13, Ne Friedrichſtr. 4, Fe Hauptſtr. 68, W Oppauer Str. 8, Se Lutſenſtr. 1. Erſcheinungsweiſe: wöchentlich 12 mal Mannheimer General-Anzeiger Verlag, Redaktion und Hauptgeſchäftsſtelle: R 1,6. Fernſprecher: Sammel⸗Nummer 249 51 Poſtſcheck⸗Konto: Karlsruhe Nummer 175 90. Telegramm⸗Adreſſe: Nemazeit Maunheim Einzelpreis 10 Pf. Anzeigenpreiſe: Im Anzeigenteil RM.. 40 die 32 mm breite Colonel⸗ zeile; im Reklameteil RM..50 die 79 mmbreite Zeile. Für im voraus zu bezahlende Familien- u. Gelegenheits⸗Anzeigen beſondere Preiſe. Rabatt nach Tarif. Kriſenrabatt 107. Für das Erſcheinen von Anzetgen in beſtimmten Ausgaben, an beſonderen Plätzen und für telefoniſche Aufträge keine Gewähr. Gerichtsſtand Mannheim. Mittag⸗ Ausgabe Donnerstag, 16. Juni 1932 143. Jahrgang Nr. 273 Bedenkliche Bedrohung unſeres Rechtsstaates Nationalſozialiſten und Kommuniſten wollen in Preußen 13000 Verurteilte, darunter 525 Mörder und Totſchläger, begnadigen Die politiſche Nolverordnung Wie ſtellen ſich die Regierungen der Länder? Gefährliche Amneſtie! Drahtbericht unſeres Berliner Büros Berlin, 16. Juni. Die Mehrheit dieſes neuen preußiſchen Landtages wird allgemach zu einem gefährlichen Problem, rich⸗ tiger vielleicht: ſte war es von vornherein. Nur er⸗ kennt man jetzt mehr und mehr, in welch bedenklichem Umfange ſie es iſt. Das zeigte ſich bei den Abſti m⸗ mungen, die am Mittwoch, nachdem man wieder zu gar nicht fröhlichem Tun ſich verſammelt hatte, in ermüdendem Einerlei zweimal von einer Beſchluß unfähigkeit des Hauſes un⸗ ter brochen, ſich abwickelten. Man verbot u.., beiläufig mit der Stimme auch des Polizeiminiſters Severing, die Einſetzung der Polizei bei Streiks, verlangte den Austritt Deutſch⸗ lands aus dem Völkerbund und wird dem⸗ nächſt daran iſt kein Zweifel die Aufhebung der Beſtimmungen der letzten preußiſchen Notver⸗ ordnung fordern. Das nun ſind im Grunde noch politiſche Scherze, die keine praktiſchen Konſequenzen haben werden. Der Landtag maßt ſich in dieſen Be⸗ ſchlüſſen Rechte an, die ihm nicht zuſtehen und die ihm keinerlei Reichsgewalt, wie immer ſie auch geartet ſein möge, gewähren wird und gewähren kann. Bitterer Ernſt aber wird es, wenn man dieſes Preußenhaus mit ſeiner eigentlich ein Paradoxon und dennoch eine unheilvolle politiſche Wirklichkeit mationalſozialiſtiſch⸗kommunſtiſche Mehrheit am Werke ſieht, eine Amneſtievorlage durchzu⸗ ſetzen. Wir haben ſeit Jahr und Tag hier immer geſagt, daß mit dieſer ewigen Amneſtierung um der Sicherheit unſeres Rechts willen und dem Schutz der Rechtsgüter willen Schluß zu machen ſei. Die Ur⸗ teile unabhängiger deutſcher Gerichte werden zur Farce, wenn politiſche Parlamente ſie von Zeit zu Zeit wieder aufheben. Im preußiſthen Landtag geht es nicht allein um Amneſtie oder Nichtamneſtte, es geht um unſer Anſehen und unſere Ver⸗ läßlichkeit als Rechtsſtaat ſchlechthin. Der Rechtsausſchuß des Landtages hat, wie man ſich erinnern wird, in der letzten Woche ein Geſetz beſchloſſen, das eigentlich alle Delikte von ihrer ge⸗ richtlichen Sühne befreit, den Totſchlag mit eingeſchloſſen, das weiterhin einen Freibrief für ſogenannte politiſche Straftaten ausſtellt, die erſt noch man bedenke, wir ſtehen inmitten eines Wahlkampfes begangen werden ſollen. Der Juſtizminiſter Schmidt hat in einer außerordentlich ernſten und ruhigen Rede auf alle dieſe Gründe hingewieſen, die gegen die Inkraft⸗ ſetzung der Amneſtievorlage ſprechen. Er hat ge⸗ warnt, wie wir fürchten, ohne Erfolg. Ueber 13 000 Verurteilte werden nach einer erſten nicht ſonderlich gründlichen Umfrage bei den preußiſchen Staatsbehörden ihre Strafe nicht zu verbüßen brauchen, gegen 25 000 muß das Verfahren eingeſtellt werden. Unter dieſen ſind 525 Perſonen, die einen Mord oder einen Totſchlag auf ihr Gewiſſen luden, 15, die ſchweren Raubes ſich ſchuldig machten. Eine weitere Vorſchrift des Geſetzes, ſo hob der Miniſter hervor, ſetzt einfach Strafgeſetzbuch und Reichsrecht außer Kraft, nämlich die, daß die Amneſtie bis zu dem Zeitpunkt ſich erſtreckt, zu welchem das Geſetz endgültig in Kraft tritt, nämlich drei bis vier Wochen nach der dritten Leſung im Landtag. Ein direkter Eingriff in die Freiheit der Rechtſprechung würde natür⸗ lich der vor dem Zuſtandekommen der Vorlage kon⸗ ſtituierende Amneſtieausſchuß zur Ueberprüfung ge⸗ richtlicher Entſcheidungen ſein. Alles in allem, meinte Dr. Schmidt, kaun es nicht zweifelhaft ſein, daß hier ein verfaſſungswidriger Eingriff in die unab⸗ hängige Rechtspflege vorbereitet wird. Eine gewiſſe Hoffnung biete allerdings noch das Einſpruchsrecht des Staatsrates, der noch nach den alten Mehrheitsverhältniſſen zuſam⸗ mengeſetzt iſt und ſicherlich ſein Veto erheben wird. Nach einem ſolchen Einſpruch könnte die Vorlage nur beſtehen bleiben, wenn das Landtagsplenum ſie von neuem, nun aber mit Zweidrittelmehrheit, gutheißt und dieſe Mehrheit wird ſich nicht finden. In der Ausſprache waren es natürlich die Antragſt eller, Kom⸗ muniſten und Nationalſozialiſten, in unnatürlich traulichem Verein, die das Geſetz zu ver⸗ teidigen wagten. Selbſt die De ut 5 ch nationa⸗ len, ſo ſchwer es ihnen auch ſonſt fällt, den Her⸗ zenswünſchen ihrer Nachbarn zur Rechten ſich zu verſagen, werden ſie kamen am Mittwoch noch nicht zu Wort die Amneſtie in der beſtehenden Formablehnen. Für das Zentrum ſprach der Abg. Kremer, für die Sozialdemokratie Dr. Kuttner gegen das Geſetz. Heute ſoll die Abſtimmung er⸗ folgen. Drahtbericht unſeres Berliner Büros § Berlin, 16. Juni. Die politiſche Notverordnung wird zwar erſt im Laufe des heutigen Tages in ihrem Wortlaut vor⸗ liegen, aber ſchon jetzt läßt ſich mit Beſtimmtheit angeben, daß ſie neben der Aufhebung des S A⸗Verbots auch die generelle Beſeiti⸗ gung des Uniformverbotes für das geſamte Reich enthalten wird. Die Einwände, die namentlich von den ſüd⸗ deutſchen Länderregierungen gerade ge⸗ gen dieſen Teil der Notveroroͤnung erhoben worden ſind, haben alſo keine Berückſichtigung ge⸗ funden. Die Reichsregierung hat vielmehr an der erſten Faſſung des Dekrets feſtgehalten, nachdem es vorübergehend geſchienen hatte, als ſei der Reichs⸗ innenminiſter geneigt, den Bedenken verſchiedener Länderregierungen Rechnung zu tragen. Ihnen bleibt es nun überlaſſen, welche Konſequenzen ſie aus dieſer Haltung der Reichsregierung ziehen wer⸗ den. Das Kabinett ſteht offenbar auf dem Stand⸗ punkt, daß der Artikel 48 der Reichsverfaſſung den Ländern keine Handhabe bietet, das Vorgehen des Reiches zu konterkarrieren und von ſich aus durch Erlaß neuer Verbote die Notverordnung des Reiches un wirkſam zu machen. Lediglich die bayeriſche Regierung könnte, ſo meint man in Berliner Regierungskreiſen, viel⸗ leicht auf Grund beſonderer Beſtimmungen der bayeriſchen Landesverfaſſung die Rechts⸗ unterlagen für ſolch einen Schritt ſchaffen. Die Notverordnung trifft eine Neuregelung der ganzen Verbändefragen. Die Verbotsverordnung gegen die SA wird durch eine kurze formale Beſtim⸗ mung aufgehoben. Damit werden auch die geſchloſ⸗ ſenen SA⸗Heime und Feldzeugmeiſte⸗ reien wieder freigegeben. Die wiedererrichtete SA muß ſich indes den allgemeinen Vorſchriften über militärähnliche Organiſationen unterſtellen, iſt alſo verpflichtet, ihre Satzungen dem Reichsinnenminiſter einzureichen und gegebenenfalls auf deſſen Wunſch Abänderungen vorzunehmen. Im übrigen bringt das Dekret auch noch die Neufaſſung der Preſſebeſtimmungen, die im weſentlichen aufrecht erhalten bleiben. Als beſonderer Abſchnitt ſind, wie dieDeutſche Zeitung noch ergänzend mit⸗ zuteilen weiß, ſchließlich auch die Beſtimmungen ge⸗ gen Landesverrat in die Notverordnung hin⸗ eingearbeitet worden. In einer Konferenz, die geſtern nachmittag im Reichsminiſterium des Innern ſtattfand, wurde den Ländervertretern der weſentliche Inhalt der Not⸗ verordnung mitgeteilt. Man hat den Eindruck, daß die Länderregie⸗ rungen zunächſt die praktiſche Wirkung ab⸗ warten werden, die die Aufhebung des Uni⸗ formverbotes in den einzelnen Landes⸗ gebieten nach ſich ziehen wird. Es ſcheint alſo zunächſt nicht beabſichtigt zu ſein, ſo⸗ fort Gegenmaßnahmen irgend welcher Art zu tref⸗ fen. Erſt wenn ſich ergeben ſollte, daß durch das Wiederauftauchen der Parteiuniformen die Ruhe und Sicherheit gefährdet wird, iſt ein Eingreifen der Länderregierungen zu erwarten. Die Vertreter der Länder ſind der Auffaſſung, daß ihre Regierungen die Verantwortung für die Ruhe und Sicherheit tra⸗ gen und daß ihnen zu dieſem Zweck nach wie vor die volle Polizeigewalt erhalten bleibt. Stärkung der Reichserelutive Drahtbericht unſeres Berliner Büros E Berlin, 16. Juni. Die Länderregierungen haben ſich in der geſtrigen Konferenz mit dem Reichsinnenminiſter ihre Stel⸗ lungnahme zu der neuen Notverordnung vorbe⸗ halten. Freiherr von Gayl, der bei der Gele⸗ genheit die Notwendigkeit engſten Ein ver⸗ nehmens zwiſchen Reich und Ländern be⸗ tonte, hat die gewichtigen Einwände der ſüddeut⸗ ſchen Staaten, namentlich gegen die Wiederzulaſſung der Uniformen, mit dem Hinweis zu entkräften ver⸗ ſucht, daß die Reichsinſtanzen zu ſofortigem Ein⸗ greifen entſchloſſen ſeien, wenn in irgend einem Teil des Reiches ſich Schwierigkeiten in der Durchführung ergeben ſollten. Für dieſen Fall ſoll eine Sonder⸗ regelung Platz greifen, die auch vorſchreiben kann, daß Uniformen für beſtimmte Friſten nicht angelegt werden dürfen. Die Entſcheidung darüber ſteht aber nach den Beſtimmungen der neuen Notverordnung eindeutig nur dem Reich, nicht aber den Ländern zu, die ſich in ſolcher Situation direkt an den Reichs⸗ innenminiſter wenden müſſen. Auch in verſchiedenen anderen Punkten wird die Reichsexekutive geſtärkt. So kann der Reichsinnenminiſter Anweiſung für das ganze Reich treffen, kann öffentliche politiſche Verſammlungen und Kundgebungen unter freiem Himmel von der polizeilichen Anmeldung abhängig machen, ſie verbieten, Bedingungen auferlegen oder ſie auflöſen. Die Strafbeſtimmungen ſind außerordentlich verſchärft, namentlich bei Roheitsdelikten und bei Waffenmißbrauch. Gewiſſe Aenderungen des beſtehenden Rechts ergeben ſich aus der neuen Faſſung der Preſſevorſchrift. Flugblätter und Plakate ſind, ſolange ſich nicht Unzulänglichkeiten herausſtellen, von der Zen⸗ ſur befreit. Zeitungen und Zeitſchriften können aber nicht nur bei Gefährdung der Ruhe und Ordnung, ſondern auch dieſer Begriff iſt natür⸗ lich dehnbarer bei Gefährdunglebenswichtiger Stagtsintereſſen verboten werden. Alſo auch hier Verſtärkung der Poſition des Reichs⸗ innenminiſters. Daß von der für die Ver⸗ bände aller Parteien geltenden Regelung die Ko m⸗ muniſten ausdrücklich, ähnlich wie bei der Be⸗ nutzung des Rundfunks, ausgenommen blet⸗ ben, verſteht ſich von ſelbſt.. Freiherr von Gayl hat im Laufe des Mitt⸗ woch die Führer der großen politiſchen Ver⸗ bände einzeln zu ſich gebeten und ſie ein⸗ dringlich auf die Verantwortung aufmerk⸗ gemacht, 5 25 die ihnen nunmehr aus der Wiederzulaſſung der Uni⸗ formen erwachſen. Er hat ſie ermahnt, alles zu tun, um eine reibungsloſe Durchführung der neuen Ver⸗ ordnung zu ermöglichen und ein Eingreifen der Staatsgewalt unnötig zu machen, Ob dieſer Appell an die Disziplin namentlich in der aufgeregten Zeit des Wahlkampfes die erwünſchte Wirkung haben wird? Wie dieDaz. ſchließlich noch wiſſen will, iſt mit der Möglichkeit zu rechnen, daß der Reichspräſident die Geſichtspunkte, die für eine Aufhebung der bisherigen Verbote und für die künftigen Vorſchriften maßgebend waren, in einem Brief an den Reichsinnenminiſter niederlegt. Dieſe Dokument hätte natürlich vor allem den Zweck, den Bedenken der Länderregierungen ent⸗ gegenzuwirken und die Beweggründe klar zu ſtellen, die zu der jetzigen Neufaſſung des Notverordnungs⸗ rechts geführt haben. DerVorwärts wirft die Frage auf:Soll jetzt mit ſtaatlichen Mitteln, die für den freiwilligen Arbeitsdienſt ausgeworfen ſind, die Privatarmee des Herrn Hitler beſoldet und eingekleidet werden? Das ſozialdemokratiſche Hauptorgan errechnet, daß die neue Untiformierung der SA etwa 15 Millio⸗ nen Mark erfordere und droht, daß nach der Konſtituierung des neuen Reichstages die Sozial⸗ demokaten in einem Unterſuchungsausſchuß auf volle Klarheit dringen werde. Uebrigens wurden im Laufe des geſtrigen Nach⸗ mittags und Abends in Berlin über 30 National⸗ ſozialiſten, die es nicht abwarten konnten, wegen Tragens der SA⸗Uniform ſiſtiert. Kommerzienrat Max von Guilleaume erſchoſſen Remagen, 16. Juni. Der 66jährige Geheime Kommerzienrat Max von Guilleaume, Mit⸗ inhaber der Kabelwerke Felten u. Guilleaume Carls⸗ werk AG., Köln⸗Mülheim, wurde geſtern auf ſeinem Sommerſitz auf Calmuth bei Remagen erſchoſſen aufgefunden. Allem Anſchein nach war Herr von Guilleaume mit ſeiner Jagdbüchſe beſchäftigt ge⸗ weſen. Er hatte kurz vorher mit ſeinem Förſter eine Fahrt zum Anſtand auf der Jagd verabredet. Verſchiebung des Prozeſſes gegen Gorguloff Paris, 16. Juni. Der Prozeß gegen Gorgu⸗ loff wird wahrſcheinlich erſt im Auguſt, möglicher⸗ weiſe ſogar erſt im Oktober zur Verhandlung kommen. Der engliſche Unterrichtsminiſter geſtorben London, 16. Juni. Der Miniſter für Unter richtsweſen, Sir Donald Molean, geſtorben. iſt heute Das Drama von Lauſanne Drahtung unſeres eigenen Vertreters s Lauſanne., 16. Juni. Am Vortage der Lauſanner Konfe⸗ renz bietet die Stadt ein lebhaft bewegtes Bild. Von allen Seiten ſind Neugierige herbeigeſtrömt und der Strand von Ouchy, der noch vor went⸗ gen Tagen einſam dalag, iſt plötzlich belebt. Alle Hotels haben Gäſte gefunden und in den Pen⸗ ſionen drängen ſich Engländer und Engländerinnen, um noch Platz zu finden. Eine der ſchickſalsſchwerſten Konferenzen der europäiſchen Staatsmänner wird als Attrak⸗ tion für den Fremdenverkehr hinreichend benutzt. Einen beſonderen Einſchlag erhält das Lauſanner Stadtbild durch ein geradezu ungewöhnlich ſtar⸗ kes Polizeiaufgebot. Die Maßnahmen ſind entſchieden viel zu weit gegangen. Auf Schritt und Tritt findet man Poliziſten. Paſſanten werden auf der Straße des öfteren angehalten und nach ihren Ausweiſen gefragt. Die Inſtruktionen für die Polizei von Lauſanne und Ouchy ſind außerordent⸗ lich ſtreng gehalten. Offenbar wirkt noch immer die Erinnerung an das Mordattentat Moruwſkis nach. In den Mittagsſtunden trafen die erſten Dele⸗ gationen ein. Um 3 Uhr fuhr das Automobil Herriots vor, gleich hinter ihm das des eng⸗ liſchen Miniſterpräſidenten Ramſey Macdonald s. Herriots Erſcheinen in Laufunne geſtaltete ſich ſehr eindruckslos. Nur wenige Perſonen begrüßten den franzöſtſchen Miniſterpräſtdenten. Dagegen wurde Ramſey Ma c⸗ donald von zahlreichen engliſchen Studenten und Vergnügungsreiſenden begeiſtert am engliſchen Delegationshotel empfangen. Im Mittelpunkt des Intereſſes ſtand die An⸗ kunft der deutſchen Delegation, des Reichsaußenminiſters von Neurath ſowie ihrer Begleiter. Der Zentralbahn hof von Lauſanne bot bereits eine Stunde vor Eintreffen des Zuges(4 Uhr nachmittags) ein ſehr be⸗ wegtes Bild. Einige hundert Menſchen hatten ſich unter den ſtrengen Augen der Polizei vor dem Bahn⸗ hof verſammelt. Auf dem Bahnſteig waren zahl reiche deutſche Studenten, die aus Bern, Zürich und Genf erſchienen waren, um den Reichs⸗ kanzler zu begrüßen. Ein nationalſozia⸗ liſtiſcher Student hielt eine Anſprache an Herrn von Papen. Er ſagte, daß die deutſche Jugend in dieſer ſchickſalsvollen Stunde mit vollem Herzen hinter der Reichsregierung ſtände und den Erfolg der Konferenz ſchon deshalb wüunſche, weil dadurch die moraliſchen Kräfte des deutſchen Volkes eine Steigerung erfahren würden. Der Reichskanzler dankte mit einigen herzlichen Worten. Die erſte Ausſprache zwiſchen den Delega⸗ tionsführern der einladenden Mächte fand im Schloß von Ouchy ſtatt. Den Vorſttz führte bei dieſer informativen Be⸗ ſprechung, die hauptſächlich für das Programm der heutigen öffentlichen Sitzung beſtimmt war, der engliſche Premierminiſter Ramſay Macdonald. Zu ſeiner Rechten hatte Macdonald die franzöſiſchen Delegierten unter der Leitung von Herriot, zur Linken die deutſchen(Reichskanzler von Papen, Außenminiſter von Neurath). Neben der deut⸗ ſchen Delegation ſaßen weiter die japaniſchen Bok⸗ ſchafter Doſchiwa und Matſudeira. Ferner nahmen an dem Konferenztiſch die Ver⸗ treter Italiens, geführt von dem italieniſchen Fi⸗ nanzminiſter Mosconi und die Belgier mit dem Hauptdelegierten, Miniſterpräſident Renkin, Platz. Die Beſprechung dauerte von.30 bis 7 Uhr. Es wurde hierauf den Preſſevertretern mitgeteilt, daß man ſich ausſchließlich über das Konferenzver⸗ fahren ausgeſprochen habe. Wie verlautet, brachte Miniſterpräſident Macdonald einen Plan mit, der das Ziel verfolgt, die Kon⸗ ferenz in einem ſehr raſchen Tempo abzu⸗ wickeln, nur wenige Vollſitzungen abzuhalten und ſo ſchnell wie möglich die Sachverſtändigen in Aktion treten zu laſſen. In der heutigen Eröffnungsſitzung werden nur zwei Reden gehalten, die erſte vom Vertreter der ſchweizeriſchen Regierung, Motta, die zweite vom Konferenzpräſidenten, als den man bereits geſtern abend Ramſay Macdonald bezeichnete. Während der Sitzung im Schloß Ouchy bela⸗ gerten viele Hunderte von Menſchen das Gebäude. Als die Staatsmänner nach der Konferenz erſchienen, mußten ſie den Filmopera⸗ teuren und Photographen lange Zeit zur Verfügung ſtehen. Es war intereſſant, daß ſich Macdonald