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Erziehung und Unterricht Eröffnung neuer SchulabteHungen der Volksschule Am Donnerstag, 18. Oktober 1945, vormittags 10 Uhr, beginnt in den Schulabteilungen Käfertal-Schule, Fricdrichsfeld-Schule, Neckar-Schule und Schönau- Schule der Unterricht für alle Schüler de« 1. bis 8. Schuljahres. Sämtliche Schüler der zu diesen Schulen gehörenden Wohngebiete haben steh um die an- gebene Zeit zum Unterricht einzuflnden(einschließlich der früheren Schüler(innen) der Mittel- und Hauptschule). Die bisher noch nicht angemeldeten Schüler dieser Gebiete sind am Montag, 15. Oktober 1945, zwischen 9 und 12 Uhr, in den bezeichneten Schulhäusern anzumelden. Zum Schulgebiet der Neckar-Schule zählen alle Wohnstätten westlich der Waldhofatraße und südlich der Hansastraße bis zur Bahnlinie Mannheim— Neckarstadt—Waldhof. Zur Käfertal-Schule zählen alle Wohnstätten nördlich der Riedbahn von Käfertal-Süd und-Nord einschließlich der zugehörigen Siedlungen. Schulbeginn für das 5. bis 8. Schuljahr Am Dienstag, 16. Oktober 1945, vormittags 8 Uhr, beginnt in den bisher schon für das 1.—4. Schuljahr er- öffneten Schulhäusern: Wohlgelegen-Schule, Waldhof-Schule, Wallstadt- Schule, Feudenheim- Schule und J. G.-Siedlungs-Schule der Unterricht auch für die Schüler des 5.—8. Schuljahres. Sämtlicho volksschulpflichtigen Kinder der zugehörigen Wohngebiete(einschließlich der früheren Schülerinnen) der Mittel- und Hauptschule) haben sich pünktlich zum Unterricht einzuflnden. Noch nicht angemeldete Kinder müssen am Tage vorher, also
am Montag, 15. Oktober 1945, vormittags«wischen 9 und 12 Uhr, in den in Betracht kommenden Schul- häuaem angemeldet werden. Zum Schuldlitrikt der Wohlgelegenschule gehören alle Wohnstätten von der Waldhofstraße, Herzogen- riedstraßo und Ulmenstraße ostwärts bis zur Riedbahn im Osten und zum Neckar im Süden. Zum Sehuldistrikt der Waldhof-Sohule gehören alle Wohnstätten von der Hansastraße'(einschließlich), Herzogenriedstraße und Ulmenstraße ab nordwärts, bzw. nordostwärts, mit anschließenden Siedlungsgebieten der Gartenstadt; die spätere Zuweisung in die anderen im Distriktsgebiet liegenden Schulhäuser— Luzenberg-Schule, Schönau-Schule und Waldschule — erfolgt bei Eröffnung dieser Abteilungen durch das Stadtschulamt.
Kulturelle Veranstaltungen Di« Oper spielt Rossinis„Barbier“ Nach der erfolgreichen Opernpremiire des Mannheimer Nationaltheaters am vergangenen Dienstag finden morgen, Sonntag, 14. Oktober, 11 Uhr, und Dienstag, 16. Oktober, 18 Uhr, im Ufa-Palast zwei weitere Aufführungen von Rossinis musikalisch, szenisch und kostümlich neueinstudierter heiterer Oper„Der Barbier von Sevilla“ statt. Die Partie der Rosine wird am Sonntag von Erika Schmidt, am Dienstag von Hildegard Stols gesungen. Die Titelpartie ist wieder Theo Llenhard übertragen. Haydn und Bruckner In der Cbrlstuskirche Am heutigen Samstag, 17 Uhr, findet in der Reihe der Städtischen Konzerte das Vierte Sinfonie-Konzert in der Christuskirche statt. Das verstärkte Nationaltheater-Orchester spielt unter Leitung von Richard Lauge Haydns Paukenschlag-Sinfonie und Bruokners Dritte Sinfonie.
Städtisches Emährungs- und Wirtschaftsamt
Lebensmittelmarken a) Für die Woche vom 15. bis mit 21. Oktober 1945 (1. Woche der 81. Zuteilungsperiode) gilt folgende Zuteilung: Brot: auf die Abschn.„Brot 1/81“ je 500 g)= 1500 g (Kleinstkinder/Kist.=r 1000 g) auf Abschn.1 d. Lebensmittelkarten 81 (auch für Kleinstkinder/Klst)...= 500 g (Vollselbstversorger erhalten 3125 g. Die Brotkarte für Vollselbstversorger gilt bis 6. 1. 1946) Fleisch: ,....,,,>•■...= 150 g (Kleinskinder/Klst. r= 50 g Kleinkinder/Klk.= 100 g) Speiseöl:■ i■■«■■■■■ i>,= 50 g Margarine:■■<■,,,,,,,,,= 125 g Kaffee-Ersatz:(für die 81. Z. P.)...= 200 g (nicht wie auf der Lebensmittelmarke mit 125 g vermerkt) Graumehl-Teigwaren: auf Nährmittel- Abschnitt I»= 125 g (An Stelle von Graumehl-Teigwaren dürfen Nährmittel nicht verabfolgt werden. Die Bezugscheine für Abschnitt I werden auf„Graumehl-Telg- waren“ ausgestellt.) Kindernährmittel:(Für Kinder bis zu 6 Jahren), s= 125 g Zucker:(Für Kinder bis zu 6 Jahren)•■= 250 g für die 8l. Z. P. Fische: Restbelieferung auf Abschnitt 219 Teilbelieferung auf Abschnitt 185 des Mannheimer Einkaufsauswelses. Restbestände sind dem Sekretariat des städt. Emährungsamtes, K 7, 1, Zimmer 417(Tel. 42 114, Klinke 89) bis Montag, 22. Oktober 1945 zu nennen. Kartoffeln: auf Abschnitt 81/1.... r= 8000 g auf Abschnitt a) des Bezugsausweises für Speisefrühkartoffeln mit dem Aufdruck„Mhm-Stadt"(für 2 Wochen)= 2000 g Die Kleinverteiler erhalten für die abgelieferten Abschnitte 81/1 Bezugscheine über je 3 kg. Für Abschnitt a)— siehe oben— einen solchen über je 2 kg. Für die 81. Zuteilungsperiode erfolgt für die Kartoffelbelieferung kein besonderes Bestellverfahren; die Verbraucher haben in der 81. Zuteilungsperiode dort Ihre Kartoffeln zu beziehen, wo die Bestellung für die 80. Zuteilungsperiode erfolgte. b) Die Bestellabschnitte für Käse, Butter, Vollmilch und entrahmte Frischmilch der 81. Zuteilungsperiode sind sofort nach Erhalt der neuen Karten an die Kleinverteiler abzugeben. Diese bestätigen den Empfang durch Aufdruck des Firmenstempels auf der Rückseite des Stammabschnittes der Lebensmittelkarte. Die Butter-Bestellscheine bilden die Grundlage für die Butter-Zuteilung in der 83. Zuteilungsperiode. Die abgestempelten Stammabschnitte sind deshalb bis zur 84. Zuteilungsperiode zu verwahren. Die Bestellabschnitte für Butter und Käse sind von den Kleinverteilem bis 25. Oktober 1945 bei den Markenannahmestellen abzuliefem. Die Kleinverteiler erhalten dafür bis 4. November 1945 über die, Zahl der abgelieferten Bestellabschnitte getrennte Empfangsbescheinigungen, die bis 11. November 1945 den Großlieferanten zur Meldung an den Milch-, Fett- und Eierwirtschaftsverband zuzuleiten sind. Diese Termine sind unbedingt einzuhalten. Bei verspäteter Einreichung erfolgt, Kürzung nach den bestehenden Vorschriften bzw. Ausschluß auf der Verteilung. c) Die Abschnitte der Lebensmittelkarten gelten nur im Zusammenhang mit dem Stammabschnitt. Lose Abschnitte haben keine Gültigkeit. d) Die Gültigkeitsdauer der oben aufgerufenen Lebensmittelkarten- etc. Abschnitte wird auf die 81. Zuteilungsperiode beschränkt. Die ln der 4. Woche der 80. Zuteilungsperiode aufgerufenen Marken können auch noch in der 1. Woche der 81. Zuteilungsperiode beliefert werden. e) Verfallen ist außerdem die bisherige Reichseierkarte. f) Bezug und Abgabe von Lebensmittel usw. gegen noch nicht gültige Abschnitte ist unzulässig, well solche Vorgriffe die* Versorgung stören oder unvorhergesehene Aenderungen in der geplanten Verteilung sich zum Nachteil der Verbraucher oder Verteiler auswirken. g) Berechtigungsscheine aller Art, also auch Kranken- und Milchberechtigungsscheine und Zusatzkarten,
gelten nur während der Zeit, für die sie ausgestellt sind. h) Die Ablieferung der Marken und Berechtigungsscheine durch die Kleinverteiler an die Markenannahmestellen hat spätestens in der dem Verfalltermin folgenden Woche zu erfolgen. i) In die Lebensmittelversorgung kann neu oder wieder nur aufgenommen werden, wer die polizeiliche Anmeldung mit der Zuzugsgenehmigung des Wohnungsamtes Mannheim vorlegt; Ausländer außerdem noch die Registrierkarte. Die beim Arbeitsamt„Meldepflichtigen“ haben überdies die„Meldekarte“ des Arbeitsamtes Mannheim vorzuzeigen. Diese Meldekarte wird vom Arbeitsamt ausgestellt Außerdem muß di« Meldekarte den„Bestätigungsvermerk" für die laufende Zuteilungsperiode enthalten. Kartoffttl-Elnkalleniiig Verbraucher, die von der Möglichkeit der Kartoffeleinkellerung für die 82. bis mit 85. Zuteilungsperioden Gebrauch machen, erhalten auf Abschnitt„A“ des Stammabschnitts des Bezugsausweises für Spelsekar" toffeln 82—89 mit dem Aufdruck E. A. Mannheim- Stadt E weiter« 25 kg Kartoffeln. Weiter erhalten Verbraucher, die auch für die 86. bis mit 89. Zuteilungsperlode Kartoffeln einkellem, auf Abschnitt„B“ des Stammabschnittes des Bezugsausweises für Speisekartoffeln E gleichfalls 25 kg Kartoffeln. Auf Bezugsausweise für Speisekartoffeln 82—89 für Kinder bis zu 3 Jahren werden, wenn von der Kar- toflfeleinkellerungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird, auf Abschnitt„A" mit dem Aufdruck„E. A. Mannheim-Stadt“ und dem Kennzeichen„K“ ebenfalls 25 kg Kartoffeln geliefert. Auf Abschnitt„B“ des Speisekartoffelbezugsausweises für Kinder bis zu 3 Jahren erfolgt keine Belieferung. Die oben erwähnten Kartoffelzuteilungen können nur von dem Lieferanten getätigt werden, bei dem die Bestellung der Einkellerungs-Kartoffeln erfolgte. Die Durchführung hat sofort zu geschehen. Die Verteiler erhalten Bezugscheine A, die mit„E“ (Einkellerungsbezugscheine) gekennzeichnet sind. Versorgung mit Tabnkwaren Die Zuteilungsmengen, wie sie ln der„M. G. G.“ Nr. 15 vom 21. 7. 45 für die 78. Zuteilungsperiode festgelegt wurden, gelten auch für die 81. Zuteilungsperlode. Die Tabakwarenhändler werden aufgefordert, die ln der 80. Kartenperiode eingenommenen Raucherkar- ten-Abschnitte zusammen mit dem vorgeschriebenen Nachweis bis spätestens 20. 10. 45 bei unserer Punktverrechnungsstelle in R 2 abzuliefem. Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten, weil das Ergebnis der Ablieferung die Unterlage für die Warenbeschaffung bilden soll. Die Tabakwarengroßhändler werden aufgefordert, ebenfalls bis 20. 10. 1945 ihre Warenbestände zu Beginn der 81. Kartenperiode der Punktverrechnungs- stell« zu melden. Erfassung von Obst und Gemüse Am 15. Mai und 22. August 1945 hat das Landesernährungsamt Nordbaden im Einvernehmen mit der amerikanischen Militärregierung Anordnung über die Erfassung von Obst und Gemüse(Anlieferungspflicht) erlassen. Diese besagt u. a. folgendes: Die Versorgung der Bevölkerung, Kliniken, Krankenhäuser usw. mit Obst und Gemüse ist von größter Bedeutung. Eine vollständige Erfassung und gerechte Verteilung dieser Erzeugnisse ist daher unbedingt notwendig. Jede wilde Versorgung der Verbraucher muß unterlassen und unterbunden werden. Für die Festlegung der Mlndeatablleferungspfllchten bei Obst Ist die vorauszugehende Schätzung maßgebend. Dm Ablieferungssoll beträgt 100 Prozent des Ernte- anfalle«, abzüglich der Menge, die der Erzeuger im eigenen Haushalt braucht. Andienungspflichtig ist alles Obst, das dem Frischverbrauch und der Verwertung zu Konserven, Marmelade, Trocknung, Eingefrieren, Süßmost und Obstwein zugeführt werden kann, ebenso Gemüse. Die Andienung und Ablieferung der Erzeugnisse hat bei den örtlichen Sammelstellen zu erfolgen, bzw. an die Abteilung für Obst und Gemüse beim städt. Ernährungsamt. Die Anlieferungspflicht erstreckt sich auf alles anfallende Beeren-, Stein-, Kern- und Schalenobst, sowie auf Gemüse Jeder Art im erwerbsmäßigen Anbau und Anbau für der Eigenbedarf, mit Ausnahme des Bedarfs im eigenen Haushalt de« Erzeugers. Zu den Erzeugern gehören auch die Obstpächter. Verbrauchern und Erwerbern Ist das Betreten der Grundstücke zum Erwerb von Obst und Gemüse ab Feld strengstens verboten.
Der unmittelbare Aufkauf des Händlers beim Erzeuger ist verboten I Das Verbot der unzulässigen Abgabe von Obst und Gemüse gilt für den Erzeuger wie für den Erwerber. Im Einvernehmen mit der amerikanischen Militärregierung wird erneut darauf aufmerksam gemacht, daß Verstöße gegen obige Anordnung geahndet werden. Städt. Ernährungs- und Wtrtschaftsamk
Schnellzugsverkehr Frankfurt a. H.■ Nüatkcn Die amerikanische Behörde hat die Einlegung«ine« Schnellzuges von Frankfurt a. M. nach München genehmigt und für den Geschäftsreiseverkehr freigegeben. Der Zug kann auf Entfernungen über 100 km gegen Bescheinigung der Wirtschaftakammer Mannheim benutzt werden. In Richtung ab Frankfurt am Main werden Fahrkarten nach Heidelberg und Mannheim Hbf. ausgegeben, obwohl die Entfernung unter 100 km liegt. Der Fahrplan ist folgender: Frankfurt a. M. ab 7.20 Uhr, Mannheim Hbf. an 8.42 Uhr, Mannheim Hbf. ab 9.00 Uhr, Heidelberg an 9.25 Uhr, Heidelberg ab 9.35 Uhr, Komwestheim an 12.27 Uhr, Kornwestheim ab 12.42 Uhr, Ulm an 14.38 Uhr, Ulm ab 14.43 Uhr, Augsbürg an 16.17 Uhr, Augsburg ab 16.32 Uhr, München an 17.12 Uhr. In der Gegenrichtung verkehrt der Zug wi« folgt: München ab 8.00 Uhr, Augsburg an 9.12 Uhr, Augsburg ab 9.27 Uhr, Ulm an 10.55 Uhr, Ulm ab 11.00 Uhr, Kornwestheim an 12.58 Uhr, Komwestheim ab 13.13 Uhr, Mühlacker an 14.01 Uhr, Mühlacker ab 14.04 Uhr, Bretten an 15.01 Uhr, Bretten ab 15.03 Uhr, Heidelberg an 15.46 Uhr, Heidelberg ab 15.56 Uhr, Mannheim an 16.22 Uhr, Mannheim ab 16.35 Uhr, Frankfurt am Main Süd an 18.00 Uhr. Nähere Auskünfte erteilen die Reichsbahn-Fahrkartenausgabe und die Wirtschaftskammer Mannheim, L 4, 15. Femsprechschnellverkehr wieder Bufgenomneii Der Fernsprech-Schnellverkehr zwischen Mannheim und den Orten Heidelberg, Weinheim, Hockenheim, Schriesheim, Großsachsen und Schwetzingen ist für ankommende und abgehende Gespräche wieder aufgenommen. Wichtig für eile Industriebetriebe Mit Rundschreiben vom 9. 10. 45 gab die Wirtschaftskammer Mannheim folgende Anordnung der Militärregierung bekannt: „Zwecks’ politischer Ueberprüfung der Industriebetriebe haben mit Ausnahme der Handarbeiter die Vorstandsmitglieder, Inhaber, Teilhaber, Direktoren, Prokuristen und sämtliche Angestellten (männlich und weiblich) den 8-seitigen politischen Fragebogen auszufüllen. Die Fragebogen sind bei der Wirtschaftskammer Mannheim, L 4, 15, Zimmer 7-8, abzuholen und dort bis zum 12. 10. 45 mittags geschlossen abzugeben." Falls Industriebetriebe— ausgenommen Nahrungsmittelbetriebe—, welche ihren Sitz im Stadtgebiet Mannheim haben, diese Aufforderung aus irgendwelchen Gründen nich erhalten haben, ist dieser Anordnung unverzüglich Folge zu leisten.
StMdtischos Gesundheitsamt Aerzte: Die Praxis hat wieder eröffnet: Dr. Otto W e g e r 1 e, Zeppelinstraß« 44(Praxis Dr. Eichbom). Sprechstunden: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 2—5 Uhr; Mittwoch und Samstag von 8—9 Uhr.
Sport Fußball: Samstag, 13. Oktober: Phönix-Platz: Phönix—.VfR Mannheim, 16 Uhr. Sonntag, 14. Oktober: Waldhof-Platz: SV Waldhof— Stuttgarter Kickers. Neckarau(Altr. Fähre): VfL Neckarau— FSV Frankfurt. Phönix-Platz: Phönix— SpVgg Sandhofen. 07-Platz: SpVgg 07— VfB Kurpfalz Neckarau. Viernheim: SpVgg Viernheim— ASV Feudenheim. Handball: Waldhof-Platz: SV Waldhof— Stuttgarter Kickers, 13.15 5Uhr. Hockey: MSG-Platz(Neckarplatt): MSG— VfR Mannheim, 10.30 Uhr. Vom 14. Oktober ab beginnen die Fußballspiel« bereits 2.30 Uhr nachmittags.
Standesamtliche Nachrichten Geborene Str. 28, e. T. Elisabeth Emma Maria 28. 8. Adam Ant.. Kraftfahrer, Wa., Glückzburger Wag Nr. 78, e. S. Günter Anton 26. 8. Glanert riedrich, Kraftfahrer, Wa., Speckweg 102, e. S Joachim Fritz 26. 8. Boss Friedr., Kraftfahrer, Wa., Waldstr. 13,«. S. Peter 26. 8. Kaufmann Heinrich Hugo, Kaufm., Schsfweide 99, e. T. Kriemhild Marianne 27. 8. Feil Adolf Helmut, Schlosser, Wa., Guter Fortschritt 7, e. S. Wolfgang Emst 27. 8. Back Emil, Bäcker, Fe., Wednbergstr. 21, e. T. Gisela Luise Getraute 21. 8. Dörr Karl Eugen, Bäcker, Neuhermshedm, Gewann Katzengraben, und Blum Ruth, Nsuhermz- heim. Gewann Katzengraben, 21. 8. Endres Heinrich Rudolf, kaufm. Angestellter, Kobellstraße 24, und Eberle Iren« Margaret«, Kobellstraße 24. 21. 8. Leszek Romuald. Bäcker, Artdllarie-Kaaam«, und Wechtersbach Helena Irena, Arttllerie-Kasame. 21. 8. Dumont Alexandre Alphonse, Schloss., Artillerie- Kas., u. Gippert Emma, Heidelberg, Schuaterwtr. 1 25. 8. Gollmart Karl Herrn., Knaftfahrzeughandwsrkar, Jungbuschstraße 14, und Zimmermann Reintraud, Jungbus<;hstraße 14 Gestorbene 28. 8. Sander Johannes, Arbeiter, geb. 15. 3. 1888, Viernheim, Alexanderstr. 11 28. 8. Knadel Adam, Arbeiter, geb. 22. 6. 1876, Walsrt., Atzelbuckelstr. 24 22. 8. Zimmermann Norbert Jakob, geb. 20. 6. 1933, Rh«., Münchwädlerstr. 5 29. 8. Büchler Johann Emst, geb. 5. 10. 1896, Walst., Römenstr. 42 29. 8. Meißner WUhelm, Lehrer, geb. 9. 1. 1880, Re4a«n in Hessen, Neues Schulhaus 29. 8. Zinco Julie, geb. Kauffmann, gab. 11. 8. 1872, Elnhausen in Heesen, Ludwigstr. 1 29. 8. Neudeeker Jakob, Arbeiter, geh. 17. 6. 1898, Sa., Dorfstr. 4
RedaktlonsechluO• Donnerstag 12 TJhi
Gottesdienstanzeiger Evangelische Kirche Sonntag, 14. Oktober 1945 Yrlnitatlsklrch«, K l, io: 9.30 Kg.; 10.50 Hg.; 11» ChrteteittJ 11.00 Ag.— Konkordlankirche 0.00 Hg.; 11.00 Kg.; 17.00 Ag.— Christuskirche: 9.00 Hg.— Friedenskirche, Weidenstraße 131 9.30 Hg.; 10.30 Kg.— Johanniskirche im Heinrich-Linz- Krankenhaus: 10.00 Hg.; 11.00 Kg.— Markuskirche: 9.00 Hg.) 10.00 Kg.— Lutherkirche: 9.30 Fg. Gemeindehaus Bggenstr. 8t 9.30 Hg.; 11.00 Kg.— Melanchthonkirche, Zellerstr. 34: 10.00 Hg.; 11.15 Kg.; 16.00 lett. Kg.; 17.00 lett. Hg.— Mathäus- klrche Neckarau: 9.30 Hg.; 10.30 Chrl.; 11.00 Kg. Luisenstr. 33. Auferstehungskirche: 9.00 Hg.; 10 Ofl Kg.— Pauluskirche Waldhof: 9.00 Kg.; 10.00 Hg.— Feudenheim: 8.00 Fg.; 9.30 Hg.: 10.46 Kg.; 10.45 Chrl. Schweizerstr.— Friedrichsfeld: 9.00 Hg.) 10.00 Chrl.; 11.00 Kg.— Käfertal: 10.00 Hg.; 11.00 Kg.— Kifertal-SQd: 9.00 Hg. Im kath. Gemeindehaus: 10.00 Kg. Deidaahelmer Str. 31.— Rheinau-Kirche: 10.00 Hg.; U.00 Kg.| 11.46 Chrl.— Pfingstberg-Kirche: 8.30 Hg.; 10.15 Kg.— Kirche Sandhofen; 9.00 Hg.— Siedlung Schönau: 9.00 Hg.; 10.00 Kg. Kirche Seckenheim: 9.00 Hg.; 10.00 Kg.— Kirche Wallstadti 9.00 Hg.; 10.00 Kg.— Neuostheim, Grünewaldstr. 11: 9J0 Hg. In der Woche: Trinitatiskirche: Di 18.00 Wg. K 2, 10; Fr 19.00 Jungbusch- »tr. 9.— Konkordtenklrche: Do 17.00 Wg.— Christuskirchei Mi 16.90 Wg.— Johanniskirche: Ml 8.15 Morgenandacht.— Neckarau, Luisenstr. 23: Mi 7.30 Morgenandacht.— Rheinau: Di, Do, Sa 7.45 Morgenandacht— Pfingstberg: Mo, Mi. Fr 7.43 Morgenandacht.— Feudenheim: Do 7.30 Morgenandacht. Katholische Kirche Sonntag, 14. Oktober 1945 Obere Pfarrei(Jesuitenkirche): a) in der Kapelle St. Hedwig, A 3, 6-7: 7.30 Singm. m. Pr. 8.30 Stngm. m. Pr. 9.30 Amt m. Pr. 18.00 And. m. Segen b) In Kapelle der Nlederbronner Schwestern, D 4, 4: 7.30 Singm. m. Pr. 9.3# Singm. 11.00 Singm. m. Pr.— Untere Pfarrei St. Sebastian (Marktplatz): Sonntag 6.15 Frühmesse. 7.00 hl. Messe mit Kurzanaprache. 8.00 Singm. m. Pr. 9.30 Amt m. Pr. 11.00 Spätmesse m. Pr. 14.30 Andacht. Werktag: Tägl. hl. Mes- »•n um 6.30, 7.00, 7.45 Freitag 18.00 Rosenkranz. Samstag 18.00 Salve. Reichtgelegenheit: Samstag von 16.00 bis 18.30 und von 19.30 ab.— Pfarramt U. L. Frau: 7.00, 8.00, 9.30, 11.00 hl. Messen. 19.00 And., anschl. Standesvortr. Werktag: 8.30 u. 8.00 hl. Messen. Do 7.30 Anbetungsstunde.— Hl. Geist(Kapelle St. Elisabeth), Große Merzelstr. 24): Sa. 18.00 Salve. So. 7.00 hl. Messe mit Pred.; 8.15 Singmesse mit Pred.; 9.30 Amt mit Pred.; 11.00 Singm. m. Pr; 18.00 Andacht. Werktags: 6.30 u. 8.00 hl Messen. Beicht: Sa. 4.30 bis 6.30. — St. Peterskirche: So. 7.00 Frühm. m. Gemeinsohaftskomm. und Pr. 8,15 Singm. m. Pr. 9.30 Amt m. Pr. 11.00 Singm. m. Pr., anschl. Chrl. 14.00 Nachm.-And.— Werktags: 7.00 hl. Messe. 8.00 hl. Messe.— St.Joseph, Lindenhof,(Eichelsheimer- str. 51): So. 8.00 Stngm. m. Pr. 9.15 Amt m. Pr. 20.00 Abendand. Werktags: 7.15 hl. Messe.— St. Bonlfaz. So 7..00 Frühmesse. 8.00 Singm. m. Pr. 9.30 Amt m Pr. 11.00 Singm. mit Pr. 14.00 Chrl. 14.30 And. m. sakratment. Segen. Werktags: 6.30 Amt. 8.00 hl. Messe. Dienstags u. freitags 19.30 Andacht.— Pfarr- Kuratle st. Nikolaus: So. 7.30 Singmesse; 9.30 Hauptgottesd, 18.00 Andacht m. Segen. Werktags: 8.30 u. 7.15 hl. Messen. Sa. 16.00—16.00 Beicht.— St. Bonifaz: 7.00 Frühm.; 8.00 Singm. m. Pr. 9.30 Hochamt m. Pr. 11.00 Singm. m. Pr. 14.00 Chrl. 14.30 And. z. Ehr. d. hl. Farn.— Werktags: 7.30 Amt. 8.00 hl. Messe.— St. Jakobus, Neckarau: Pfarrkirche: 8.00, 11.00. Schwesternhaus: 6.30, 9.30. St.-Anna-Heim: 7.00, 8.00.— Almenhof: 7.00 Frühm. m. Pr. 8.30 singm. m. Pr. 19.30 And.— Werktag: 7.30 hl. Messe. 19.30 Rosenkranz.— Herz-Jesu-Kirche: 8.30, 7.15, 8.15, 9.30 und 11.00. 19.00 And.— Werktag: 6J0 und 7.15. — Rheinau: So. 7.00 Frühm. m. rP. 9.00 hl. Messe f. amerik. Wehrm. 9.45 Hauptgottesddenst m. Pr. 20.00 And. Werktag: 7.00 hl. Messe.— St. Laurentius, Käfertal: 7.00 Singm. 9.00 Amt mit Predigt. 11.00 Singmesse mit Predigt. 18.00 Abendandacht. Werktags: täglich 7.00 hl. Messe.— St. Hildegard, Käfertal-Süd: 7.30 Frühm. 10.00 Amt.— St. Elisabeth, Waldhof: 8.00 Pfarrgottesd. m. Pr. 10.00 hl. Messe m. Anspr. 19.30 And.— Werktag: jeweils 7.00 hl. Messe.— St. Franziskus, Waldhof: 7.00, 9.00 und 10.30 hl. Messe m. Pr. 8.15 Chrl. 20.00 And.— An Werktagen: 7.00 u. 8.00 hl. Messe.— Pfarrkirche ln Sandhofen: 7.00 Frühm. 9.00 Hg. 11.00 Schülergottesd.— Schönau-Siedlung: 7.30 und 10.45 hl. Messe m. Pr. Im evgl. Gemeindesaal.— St. Peter und Paul Feudenheim: 6.30 hl. Messe. 7.30 Bet-Stngmesse. 9.00 BeUSlngm. 10.00 Singm.— Pfarrkuratle St. Theresia, Pfingstberg: So. 7.30 Frühm.; 9.30 Hauptgottesd.; 14.00 Andacht. Werktags außer Do. 7.00 hl. Messe; 9.0Q Wallfahrt, hl. Messe u. Andacht.— Kapelle des Therealen-Kranke/ihauses: So. 6.30 Frühmesse. 8.00 Amt mit Predigt. Werktags: 6.30 hl. Messe. Alt-Katholische Kirche Sehloßklrcha(zur Zelt Turm der Konkordtenklrche ln R 1): Samstag 17.00— Erlöserkirche(Gartenstadt): Sonntag 9.18.— Ladanburg: Sonntag 14.00. Evans. Verein für Innere Mission(Stadtmlssion) Vereinthaus Stamltzatr. 15: So 15.00; Do 20.00.— Vereinshaus K 2, 18: So 17.00— Neckarau, Adlerstr. 3: So 17.00 Do 15.00.— Rheinau, Dänischer Tisch 23: So 16.00; Mi 18.00.— Feudenheim, Gemeindehaus: So 17.30.— Käfertal. Gemeindehaus: Di. 10.00.— Sandhofen: Lutherhaus: So 15.00 Evanf.-luth. Gemeinde, Jungbuschstraße 9 Sonntag nachm. 18.00 Hauptgottesdienst, Pfarrer Fritze. Landeakircbllcbe Gemeinschaft(Liebenzeller Mission) Sonnt. 18.00 Sakristei der Konkordienkirche.— Feudenheim, Schwanenstr. 30: Sonntag 15.30.— Wallstadt, Schulzenstr. 7 bet Reinmuth: Sonntag 19.30.— Waldhof- Gartenstadt bei Gültling, Trommlerweg 33: Donnerstag 16.00. Bethesda-Gemeinde Mannheim Jeden Sonntag nachm. 3.00 in der Chrlstuskirdhe. Gemeinschaft„Haus Friede" So 14.30, Mi 17.00 in der Sakristei der Konkordienkirche. Methodistenkirche und Evangelische Gemeinschaft Verelnshans Stamltzstr. 15: Sonnt. 9.30 Hg.— Feudenheim, Gneisenaustr. 6: 1. u. 3. Donnerst. 19.30.— Waldhof-Garten- •tadt, Soldatenweg 119: 2. u. 4. Donnerstag 17.00.— Käfertal, Johannisberger Straße 8: Donnerstag 20.00. Orthodoxe Kirche, Collinistraße, Liselotteschule Gottesdienste: Samstag 17.00, Sonntag 9.00. Sprechstunden beim Pfarramt: 9—12 Uhr. Israelitische Gemeinde Gottesdienst freitags um 17.30 ln L 1, 2.— Sprechstunden des Vorstandes wie üblich: jeden Dienstag und Freitag von 9.00 bis 12.00 im Hause Viktoriastraße 3.
Amtliche Bekanntmachungen
Bausperre Die am 27. 7. 44 verhängte Bausperre an der Inselstraße in Mannheim wird um ein weiteres Jahr verlängert. Der Oberbürgermeister BanpolizeL Alle BenOtzer von städtischem Gelände, ob Mieter von Lagerplätzen, Pächter von gärtnerisch genutztem Gelände oder von Brachland, die für das laufende Jahr noch keinen Forderungszettel der Stadt Mannheim über Miete oder Pacht erhalten und bezahlt haben, werden hiermit aufgefordert, umgehend auf dem Rathaus, K 7, Zimmer 104, vormittags zwischen 8—12 Uhr .vorzusprechen. Vorhandene Unterlagen(Miet- oder Pachtverträge) sind mitzubringen. Wer sich bis 31. Oktober d. J. nicht gemeldet hat, verliert für das nächst« Jahr seinen Anspruch auf Nutzung des Geländes. Todeserklärung. Der Behördenangestellte Friedrich G u 1 d n e r, geb. am 21. April 1910 in Mh.-Sandhofen, zuletzt Angehöriger der Einheit Feldpost Nr. 11 534 A, wird hiermit gemäß§ 4 Absatz 2 Gesetz über die Verschollenheit die Todeserklärung und die Feststellung der Todeszeit vom 4. Juli 1939(RGBl. I S. 1186) für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 22. Dezember 1943, 24 Uhr, festgestellt.(§ 9 Absatz 2 des obengenannten Gesetzes. Mannheim, 28. Septbr. 1945. Amtsgericht FG.
Todeserklärung. Der Gefreite Adolf Hauke, geb. am 21. 9. 1907 in Cottbus, wohnhaft in Mannheim, Fratrel- straße 5, zuletzt Angehöriger der 33. Art.-Regt., Stabsbatterie(36. Division- Tankwagen-), wird hiermit gemäß§ 4 Absatz 2 Gesetz über die Feststellung der Todeserklärung und die Feststellung der Todeszelt vom 4. Juli 1939(RGBl. I S. 1186) für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 10. Dezember 1941 24 Uhr, festgestellt.(§ 9 Absatz 2 des obengenannten Gesatzas). Mannheim, 26. Sept. 1945. Amtsgericht FG.
geb. Burkert ln Mannheim, Alphornstraße 22, hat t •ntragt, Ihren zuletzt ln Mannheim, Alphornstraße wohnhaft gewesenen, am 30. Januar 1919 in Mannhe geborenen Ehemann, welcher als Angehöriger der Ei heit Feldpost Nr. 47 822 seit 13. Mai 1944, an welch: Tage er in Italien(Sulmona) tödlich verunglückt sc soll, vermißt sei, für tot zu erklären. Es ergeht hl: mit die Aufforderung: a) an den Obengennannten, si spätestens 30. Dezember 1945 beim Amtsgericht Man heim(Hochschule für Musik, E 4, 2. Stock, Zimmer I zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werd kann; b) an Alle, welche über den Verschollenen At kunft geben können, bis zum genannten Zeitpur dam Gericht Anzeige zu machen.— Mannheim, d 1. Oktober 1945. Amtsgericht FG.
jtfruck; Mannheimer Großdruckerei, ß 1, 4-6