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Erziehung und Unterricht Eröffnung neuer SchulabteHungen der Volksschule Am Donnerstag, 18. Oktober 1945, vormittags 10 Uhr, beginnt in den Schulabteilungen Käfertal-Schule, Fricdrichsfeld-Schule, Neckar-Schule und Schönau- Schule der Unterricht für alle Schüler de« 1. bis 8. Schuljahres. Sämtliche Schüler der zu diesen Schu­len gehörenden Wohngebiete haben steh um die an- gebene Zeit zum Unterricht einzuflnden(einschließ­lich der früheren Schüler(innen) der Mittel- und Hauptschule). Die bisher noch nicht angemeldeten Schüler dieser Gebiete sind am Montag, 15. Oktober 1945, zwischen 9 und 12 Uhr, in den bezeichneten Schulhäusern an­zumelden. Zum Schulgebiet der Neckar-Schule zählen alle Wohnstätten westlich der Waldhofatraße und südlich der Hansastraße bis zur Bahnlinie Mannheim NeckarstadtWaldhof. Zur Käfertal-Schule zählen alle Wohnstätten nörd­lich der Riedbahn von Käfertal-Süd und-Nord ein­schließlich der zugehörigen Siedlungen. Schulbeginn für das 5. bis 8. Schuljahr Am Dienstag, 16. Oktober 1945, vormittags 8 Uhr, be­ginnt in den bisher schon für das 1.4. Schuljahr er- öffneten Schulhäusern: Wohlgelegen-Schule, Wald­hof-Schule, Wallstadt- Schule, Feudenheim- Schule und J. G.-Siedlungs-Schule der Unterricht auch für die Schüler des 5.8. Schuljahres. Sämtlicho volksschulpflichtigen Kinder der zugehöri­gen Wohngebiete(einschließlich der früheren Schü­lerinnen) der Mittel- und Hauptschule) haben sich pünktlich zum Unterricht einzuflnden. Noch nicht angemeldete Kinder müssen am Tage vorher, also

am Montag, 15. Oktober 1945, vormittags«wischen 9 und 12 Uhr, in den in Betracht kommenden Schul- häuaem angemeldet werden. Zum Schuldlitrikt der Wohlgelegenschule gehören alle Wohnstätten von der Waldhofstraße, Herzogen- riedstraßo und Ulmenstraße ostwärts bis zur Ried­bahn im Osten und zum Neckar im Süden. Zum Sehuldistrikt der Waldhof-Sohule gehören alle Wohnstätten von der Hansastraße'(einschließlich), Herzogenriedstraße und Ulmenstraße ab nordwärts, bzw. nordostwärts, mit anschließenden Siedlungsge­bieten der Gartenstadt; die spätere Zuweisung in die anderen im Distriktsgebiet liegenden Schulhäuser Luzenberg-Schule, Schönau-Schule und Waldschule erfolgt bei Eröffnung dieser Abteilungen durch das Stadtschulamt.

Kulturelle Veranstaltungen Di« Oper spielt RossinisBarbier Nach der erfolgreichen Opernpremiire des Mannhei­mer Nationaltheaters am vergangenen Dienstag fin­den morgen, Sonntag, 14. Oktober, 11 Uhr, und Diens­tag, 16. Oktober, 18 Uhr, im Ufa-Palast zwei weitere Aufführungen von Rossinis musikalisch, szenisch und kostümlich neueinstudierter heiterer OperDer Bar­bier von Sevilla statt. Die Partie der Rosine wird am Sonntag von Erika Schmidt, am Dienstag von Hil­degard Stols gesungen. Die Titelpartie ist wieder Theo Llenhard übertragen. Haydn und Bruckner In der Cbrlstuskirche Am heutigen Samstag, 17 Uhr, findet in der Reihe der Städtischen Konzerte das Vierte Sinfonie-Konzert in der Christuskirche statt. Das verstärkte National­theater-Orchester spielt unter Leitung von Richard Lauge Haydns Paukenschlag-Sinfonie und Bruokners Dritte Sinfonie.

Städtisches Emährungs- und Wirtschaftsamt

Lebensmittelmarken a) Für die Woche vom 15. bis mit 21. Oktober 1945 (1. Woche der 81. Zuteilungsperiode) gilt folgende Zu­teilung: Brot: auf die Abschn.Brot 1/81 je 500 g)= 1500 g (Kleinstkinder/Kist.=r 1000 g) auf Abschn.1 d. Lebensmittelkarten 81 (auch für Kleinstkinder/Klst)...= 500 g (Vollselbstversorger erhalten 3125 g. Die Brotkarte für Vollselbstversorger gilt bis 6. 1. 1946) Fleisch: ,....,,,>...= 150 g (Kleinskinder/Klst. r= 50 g Kleinkinder/Klk.= 100 g) Speiseöl: i« i>,= 50 g Margarine:<,,,,,,,,,= 125 g Kaffee-Ersatz:(für die 81. Z. P.)...= 200 g (nicht wie auf der Lebensmittelmarke mit 125 g vermerkt) Graumehl-Teigwaren: auf Nährmittel- Abschnitt I»= 125 g (An Stelle von Graumehl-Teigwaren dürfen Nährmittel nicht verabfolgt werden. Die Bezugscheine für Ab­schnitt I werden aufGraumehl-Telg- waren ausgestellt.) Kindernährmittel:(Für Kinder bis zu 6 Jahren), s= 125 g Zucker:(Für Kinder bis zu 6 Jahren)= 250 g für die 8l. Z. P. Fische: Restbelieferung auf Abschnitt 219 Teilbelieferung auf Abschnitt 185 des Mannheimer Einkaufsauswelses. Restbestände sind dem Sekretariat des städt. Emährungsamtes, K 7, 1, Zim­mer 417(Tel. 42 114, Klinke 89) bis Montag, 22. Oktober 1945 zu nennen. Kartoffeln: auf Abschnitt 81/1.... r= 8000 g auf Abschnitt a) des Bezugsausweises für Speisefrühkartoffeln mit dem Auf­druckMhm-Stadt"(für 2 Wochen)= 2000 g Die Kleinverteiler erhalten für die ab­gelieferten Abschnitte 81/1 Bezug­scheine über je 3 kg. Für Abschnitt a) siehe oben einen solchen über je 2 kg. Für die 81. Zuteilungsperiode erfolgt für die Kartoffelbelieferung kein be­sonderes Bestellverfahren; die Ver­braucher haben in der 81. Zuteilungs­periode dort Ihre Kartoffeln zu be­ziehen, wo die Bestellung für die 80. Zuteilungsperiode erfolgte. b) Die Bestellabschnitte für Käse, Butter, Vollmilch und entrahmte Frischmilch der 81. Zuteilungsperiode sind sofort nach Erhalt der neuen Karten an die Kleinverteiler abzugeben. Diese bestätigen den Empfang durch Aufdruck des Firmenstempels auf der Rückseite des Stammab­schnittes der Lebensmittelkarte. Die Butter-Bestellscheine bilden die Grundlage für die Butter-Zuteilung in der 83. Zuteilungsperiode. Die abgestempelten Stammabschnitte sind deshalb bis zur 84. Zuteilungsperiode zu verwahren. Die Bestellabschnitte für Butter und Käse sind von den Kleinverteilem bis 25. Oktober 1945 bei den Mar­kenannahmestellen abzuliefem. Die Kleinverteiler er­halten dafür bis 4. November 1945 über die, Zahl der abgelieferten Bestellabschnitte getrennte Empfangs­bescheinigungen, die bis 11. November 1945 den Groß­lieferanten zur Meldung an den Milch-, Fett- und Eierwirtschaftsverband zuzuleiten sind. Diese Termine sind unbedingt einzuhalten. Bei verspäteter Einreichung erfolgt, Kürzung nach den bestehenden Vorschriften bzw. Ausschluß auf der Verteilung. c) Die Abschnitte der Lebensmittelkarten gelten nur im Zusammenhang mit dem Stammabschnitt. Lose Abschnitte haben keine Gültigkeit. d) Die Gültigkeitsdauer der oben aufgerufenen Le­bensmittelkarten- etc. Abschnitte wird auf die 81. Zu­teilungsperiode beschränkt. Die ln der 4. Woche der 80. Zuteilungsperiode aufgerufenen Marken können auch noch in der 1. Woche der 81. Zuteilungsperiode beliefert werden. e) Verfallen ist außerdem die bisherige Reichseier­karte. f) Bezug und Abgabe von Lebensmittel usw. gegen noch nicht gültige Abschnitte ist unzulässig, well solche Vorgriffe die* Versorgung stören oder unvorher­gesehene Aenderungen in der geplanten Verteilung sich zum Nachteil der Verbraucher oder Verteiler aus­wirken. g) Berechtigungsscheine aller Art, also auch Kranken- und Milchberechtigungsscheine und Zusatzkarten,

gelten nur während der Zeit, für die sie ausgestellt sind. h) Die Ablieferung der Marken und Berechtigungs­scheine durch die Kleinverteiler an die Markenan­nahmestellen hat spätestens in der dem Verfalltermin folgenden Woche zu erfolgen. i) In die Lebensmittelversorgung kann neu oder wie­der nur aufgenommen werden, wer die polizeiliche Anmeldung mit der Zuzugsgenehmigung des Woh­nungsamtes Mannheim vorlegt; Ausländer außerdem noch die Registrierkarte. Die beim ArbeitsamtMeldepflichtigen haben über­dies dieMeldekarte des Arbeitsamtes Mannheim vorzuzeigen. Diese Meldekarte wird vom Arbeitsamt ausgestellt Außerdem muß di« Meldekarte denBestätigungsver­merk" für die laufende Zuteilungsperiode enthalten. Kartoffttl-Elnkalleniiig Verbraucher, die von der Möglichkeit der Kartoffel­einkellerung für die 82. bis mit 85. Zuteilungsperioden Gebrauch machen, erhalten auf AbschnittA des Stammabschnitts des Bezugsausweises für Spelsekar" toffeln 8289 mit dem Aufdruck E. A. Mannheim- Stadt E weiter« 25 kg Kartoffeln. Weiter erhalten Verbraucher, die auch für die 86. bis mit 89. Zuteilungsperlode Kartoffeln einkellem, auf AbschnittB des Stammabschnittes des Bezugsaus­weises für Speisekartoffeln E gleichfalls 25 kg Kar­toffeln. Auf Bezugsausweise für Speisekartoffeln 8289 für Kinder bis zu 3 Jahren werden, wenn von der Kar- toflfeleinkellerungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird, auf AbschnittA" mit dem AufdruckE. A. Mannheim-Stadt und dem KennzeichenK eben­falls 25 kg Kartoffeln geliefert. Auf AbschnittB des Speisekartoffelbezugsausweises für Kinder bis zu 3 Jahren erfolgt keine Belieferung. Die oben erwähnten Kartoffelzuteilungen können nur von dem Lieferanten getätigt werden, bei dem die Bestellung der Einkellerungs-Kartoffeln erfolgte. Die Durchführung hat sofort zu geschehen. Die Verteiler erhalten Bezugscheine A, die mitE (Einkellerungsbezugscheine) gekennzeichnet sind. Versorgung mit Tabnkwaren Die Zuteilungsmengen, wie sie ln derM. G. G. Nr. 15 vom 21. 7. 45 für die 78. Zuteilungsperiode festge­legt wurden, gelten auch für die 81. Zuteilungs­perlode. Die Tabakwarenhändler werden aufgefordert, die ln der 80. Kartenperiode eingenommenen Raucherkar- ten-Abschnitte zusammen mit dem vorgeschriebenen Nachweis bis spätestens 20. 10. 45 bei unserer Punkt­verrechnungsstelle in R 2 abzuliefem. Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten, weil das Ergebnis der Ab­lieferung die Unterlage für die Warenbeschaffung bilden soll. Die Tabakwarengroßhändler werden aufgefordert, ebenfalls bis 20. 10. 1945 ihre Warenbestände zu Be­ginn der 81. Kartenperiode der Punktverrechnungs- stell« zu melden. Erfassung von Obst und Gemüse Am 15. Mai und 22. August 1945 hat das Landesernäh­rungsamt Nordbaden im Einvernehmen mit der ame­rikanischen Militärregierung Anordnung über die Er­fassung von Obst und Gemüse(Anlieferungspflicht) erlassen. Diese besagt u. a. folgendes: Die Versorgung der Bevölkerung, Kliniken, Kranken­häuser usw. mit Obst und Gemüse ist von größter Be­deutung. Eine vollständige Erfassung und gerechte Verteilung dieser Erzeugnisse ist daher unbedingt not­wendig. Jede wilde Versorgung der Verbraucher muß unterlassen und unterbunden werden. Für die Festlegung der Mlndeatablleferungspfllchten bei Obst Ist die vorauszugehende Schätzung maß­gebend. Dm Ablieferungssoll beträgt 100 Prozent des Ernte- anfalle«, abzüglich der Menge, die der Erzeuger im eigenen Haushalt braucht. Andienungspflichtig ist alles Obst, das dem Frisch­verbrauch und der Verwertung zu Konserven, Mar­melade, Trocknung, Eingefrieren, Süßmost und Obst­wein zugeführt werden kann, ebenso Gemüse. Die Andienung und Ablieferung der Erzeugnisse hat bei den örtlichen Sammelstellen zu erfolgen, bzw. an die Abteilung für Obst und Gemüse beim städt. Er­nährungsamt. Die Anlieferungspflicht erstreckt sich auf alles an­fallende Beeren-, Stein-, Kern- und Schalenobst, so­wie auf Gemüse Jeder Art im erwerbsmäßigen Anbau und Anbau für der Eigenbedarf, mit Ausnahme des Bedarfs im eigenen Haushalt de« Erzeugers. Zu den Erzeugern gehören auch die Obstpächter. Verbrauchern und Erwerbern Ist das Betreten der Grundstücke zum Erwerb von Obst und Gemüse ab Feld strengstens verboten.

Der unmittelbare Aufkauf des Händlers beim Er­zeuger ist verboten I Das Verbot der unzulässigen Abgabe von Obst und Gemüse gilt für den Erzeuger wie für den Erwerber. Im Einvernehmen mit der amerikanischen Militär­regierung wird erneut darauf aufmerksam gemacht, daß Verstöße gegen obige Anordnung geahndet werden. Städt. Ernährungs- und Wtrtschaftsamk

Schnellzugsverkehr Frankfurt a. H. Nüatkcn Die amerikanische Behörde hat die Einlegung«ine« Schnellzuges von Frankfurt a. M. nach München ge­nehmigt und für den Geschäftsreiseverkehr freige­geben. Der Zug kann auf Entfernungen über 100 km gegen Bescheinigung der Wirtschaftakammer Mann­heim benutzt werden. In Richtung ab Frankfurt am Main werden Fahrkarten nach Heidelberg und Mannheim Hbf. ausgegeben, obwohl die Entfernung unter 100 km liegt. Der Fahrplan ist folgender: Frankfurt a. M. ab 7.20 Uhr, Mannheim Hbf. an 8.42 Uhr, Mannheim Hbf. ab 9.00 Uhr, Heidelberg an 9.25 Uhr, Heidelberg ab 9.35 Uhr, Komwestheim an 12.27 Uhr, Kornwestheim ab 12.42 Uhr, Ulm an 14.38 Uhr, Ulm ab 14.43 Uhr, Augsbürg an 16.17 Uhr, Augsburg ab 16.32 Uhr, München an 17.12 Uhr. In der Gegenrichtung verkehrt der Zug wi« folgt: München ab 8.00 Uhr, Augsburg an 9.12 Uhr, Augs­burg ab 9.27 Uhr, Ulm an 10.55 Uhr, Ulm ab 11.00 Uhr, Kornwestheim an 12.58 Uhr, Komwestheim ab 13.13 Uhr, Mühlacker an 14.01 Uhr, Mühlacker ab 14.04 Uhr, Bretten an 15.01 Uhr, Bretten ab 15.03 Uhr, Hei­delberg an 15.46 Uhr, Heidelberg ab 15.56 Uhr, Mann­heim an 16.22 Uhr, Mannheim ab 16.35 Uhr, Frankfurt am Main Süd an 18.00 Uhr. Nähere Auskünfte erteilen die Reichsbahn-Fahrkar­tenausgabe und die Wirtschaftskammer Mannheim, L 4, 15. Femsprechschnellverkehr wieder Bufgenomneii Der Fernsprech-Schnellverkehr zwischen Mannheim und den Orten Heidelberg, Weinheim, Hockenheim, Schriesheim, Großsachsen und Schwetzingen ist für ankommende und abgehende Gespräche wieder auf­genommen. Wichtig für eile Industriebetriebe Mit Rundschreiben vom 9. 10. 45 gab die Wirtschafts­kammer Mannheim folgende Anordnung der Militär­regierung bekannt: Zwecks politischer Ueberprüfung der Industrie­betriebe haben mit Ausnahme der Handarbeiter die Vorstandsmitglieder, Inhaber, Teilhaber, Direk­toren, Prokuristen und sämtliche Angestellten (männlich und weiblich) den 8-seitigen politischen Fragebogen auszufüllen. Die Fragebogen sind bei der Wirtschaftskammer Mannheim, L 4, 15, Zimmer 7-8, abzuholen und dort bis zum 12. 10. 45 mittags geschlossen abzugeben." Falls Industriebetriebe ausgenommen Nahrungs­mittelbetriebe, welche ihren Sitz im Stadtgebiet Mannheim haben, diese Aufforderung aus irgendwel­chen Gründen nich erhalten haben, ist dieser Anord­nung unverzüglich Folge zu leisten.

StMdtischos Gesundheitsamt Aerzte: Die Praxis hat wieder eröffnet: Dr. Otto W e g e r 1 e, Zeppelinstraß« 44(Praxis Dr. Eichbom). Sprechstunden: Montag, Dienstag, Don­nerstag und Freitag von 25 Uhr; Mittwoch und Samstag von 89 Uhr.

Sport Fußball: Samstag, 13. Oktober: Phönix-Platz: Phönix.VfR Mannheim, 16 Uhr. Sonntag, 14. Oktober: Waldhof-Platz: SV Waldhof Stuttgarter Kickers. Neckarau(Altr. Fähre): VfL Neckarau FSV Frankfurt. Phönix-Platz: Phönix SpVgg Sandhofen. 07-Platz: SpVgg 07 VfB Kurpfalz Neckarau. Viernheim: SpVgg Viernheim ASV Feudenheim. Handball: Waldhof-Platz: SV Waldhof Stuttgarter Kickers, 13.15 5Uhr. Hockey: MSG-Platz(Neckarplatt): MSG VfR Mannheim, 10.30 Uhr. Vom 14. Oktober ab beginnen die Fußballspiel« be­reits 2.30 Uhr nachmittags.

Standesamtliche Nachrichten Geborene Str. 28, e. T. Elisabeth Emma Maria 28. 8. Adam Ant.. Kraftfahrer, Wa., Glückzburger Wag Nr. 78, e. S. Günter Anton 26. 8. Glanert riedrich, Kraftfahrer, Wa., Speckweg 102, e. S Joachim Fritz 26. 8. Boss Friedr., Kraftfahrer, Wa., Waldstr. 13,«. S. Peter 26. 8. Kaufmann Heinrich Hugo, Kaufm., Schsfweide 99, e. T. Kriemhild Marianne 27. 8. Feil Adolf Helmut, Schlosser, Wa., Guter Fort­schritt 7, e. S. Wolfgang Emst 27. 8. Back Emil, Bäcker, Fe., Wednbergstr. 21, e. T. Gisela Luise Getraute 21. 8. Dörr Karl Eugen, Bäcker, Neuhermshedm, Ge­wann Katzengraben, und Blum Ruth, Nsuhermz- heim. Gewann Katzengraben, 21. 8. Endres Heinrich Rudolf, kaufm. Angestellter, Kobellstraße 24, und Eberle Iren« Margaret«, Kobellstraße 24. 21. 8. Leszek Romuald. Bäcker, Artdllarie-Kaaam«, und Wechtersbach Helena Irena, Arttllerie-Kasame. 21. 8. Dumont Alexandre Alphonse, Schloss., Artillerie- Kas., u. Gippert Emma, Heidelberg, Schuaterwtr. 1 25. 8. Gollmart Karl Herrn., Knaftfahrzeughandwsrkar, Jungbuschstraße 14, und Zimmermann Reintraud, Jungbus<;hstraße 14 Gestorbene 28. 8. Sander Johannes, Arbeiter, geb. 15. 3. 1888, Viern­heim, Alexanderstr. 11 28. 8. Knadel Adam, Arbeiter, geb. 22. 6. 1876, Walsrt., Atzelbuckelstr. 24 22. 8. Zimmermann Norbert Jakob, geb. 20. 6. 1933, Rh«., Münchwädlerstr. 5 29. 8. Büchler Johann Emst, geb. 5. 10. 1896, Walst., Römenstr. 42 29. 8. Meißner WUhelm, Lehrer, geb. 9. 1. 1880, Re4a«n in Hessen, Neues Schulhaus 29. 8. Zinco Julie, geb. Kauffmann, gab. 11. 8. 1872, Eln­hausen in Heesen, Ludwigstr. 1 29. 8. Neudeeker Jakob, Arbeiter, geh. 17. 6. 1898, Sa., Dorfstr. 4

RedaktlonsechluO Donnerstag 12 TJhi

Gottesdienstanzeiger Evangelische Kirche Sonntag, 14. Oktober 1945 Yrlnitatlsklrch«, K l, io: 9.30 Kg.; 10.50 Hg.; 11» ChrteteittJ 11.00 Ag. Konkordlankirche 0.00 Hg.; 11.00 Kg.; 17.00 Ag. Christuskirche: 9.00 Hg. Friedenskirche, Weidenstraße 131 9.30 Hg.; 10.30 Kg. Johanniskirche im Heinrich-Linz- Krankenhaus: 10.00 Hg.; 11.00 Kg. Markuskirche: 9.00 Hg.) 10.00 Kg. Lutherkirche: 9.30 Fg. Gemeindehaus Bggenstr. 8t 9.30 Hg.; 11.00 Kg. Melanchthonkirche, Zellerstr. 34: 10.00 Hg.; 11.15 Kg.; 16.00 lett. Kg.; 17.00 lett. Hg. Mathäus- klrche Neckarau: 9.30 Hg.; 10.30 Chrl.; 11.00 Kg. Luisenstr. 33. Auferstehungskirche: 9.00 Hg.; 10 Ofl Kg. Pauluskirche Waldhof: 9.00 Kg.; 10.00 Hg. Feudenheim: 8.00 Fg.; 9.30 Hg.: 10.46 Kg.; 10.45 Chrl. Schweizerstr. Friedrichsfeld: 9.00 Hg.) 10.00 Chrl.; 11.00 Kg. Käfertal: 10.00 Hg.; 11.00 Kg. Kifertal-SQd: 9.00 Hg. Im kath. Gemeindehaus: 10.00 Kg. Deidaahelmer Str. 31. Rheinau-Kirche: 10.00 Hg.; U.00 Kg.| 11.46 Chrl. Pfingstberg-Kirche: 8.30 Hg.; 10.15 Kg. Kirche Sandhofen; 9.00 Hg. Siedlung Schönau: 9.00 Hg.; 10.00 Kg. Kirche Seckenheim: 9.00 Hg.; 10.00 Kg. Kirche Wallstadti 9.00 Hg.; 10.00 Kg. Neuostheim, Grünewaldstr. 11: 9J0 Hg. In der Woche: Trinitatiskirche: Di 18.00 Wg. K 2, 10; Fr 19.00 Jungbusch- »tr. 9. Konkordtenklrche: Do 17.00 Wg. Christuskirchei Mi 16.90 Wg. Johanniskirche: Ml 8.15 Morgenandacht. Neckarau, Luisenstr. 23: Mi 7.30 Morgenandacht. Rheinau: Di, Do, Sa 7.45 Morgenandacht Pfingstberg: Mo, Mi. Fr 7.43 Morgenandacht. Feudenheim: Do 7.30 Morgenandacht. Katholische Kirche Sonntag, 14. Oktober 1945 Obere Pfarrei(Jesuitenkirche): a) in der Kapelle St. Hed­wig, A 3, 6-7: 7.30 Singm. m. Pr. 8.30 Stngm. m. Pr. 9.30 Amt m. Pr. 18.00 And. m. Segen b) In Kapelle der Nlederbronner Schwestern, D 4, 4: 7.30 Singm. m. Pr. 9.3# Singm. 11.00 Singm. m. Pr. Untere Pfarrei St. Sebastian (Marktplatz): Sonntag 6.15 Frühmesse. 7.00 hl. Messe mit Kurzanaprache. 8.00 Singm. m. Pr. 9.30 Amt m. Pr. 11.00 Spätmesse m. Pr. 14.30 Andacht. Werktag: Tägl. hl. Mes- »n um 6.30, 7.00, 7.45 Freitag 18.00 Rosenkranz. Samstag 18.00 Salve. Reichtgelegenheit: Samstag von 16.00 bis 18.30 und von 19.30 ab. Pfarramt U. L. Frau: 7.00, 8.00, 9.30, 11.00 hl. Messen. 19.00 And., anschl. Standesvortr. Werk­tag: 8.30 u. 8.00 hl. Messen. Do 7.30 Anbetungsstunde. Hl. Geist(Kapelle St. Elisabeth), Große Merzelstr. 24): Sa. 18.00 Salve. So. 7.00 hl. Messe mit Pred.; 8.15 Singmesse mit Pred.; 9.30 Amt mit Pred.; 11.00 Singm. m. Pr; 18.00 Andacht. Werktags: 6.30 u. 8.00 hl Messen. Beicht: Sa. 4.30 bis 6.30. St. Peterskirche: So. 7.00 Frühm. m. Gemeinsohaftskomm. und Pr. 8,15 Singm. m. Pr. 9.30 Amt m. Pr. 11.00 Singm. m. Pr., anschl. Chrl. 14.00 Nachm.-And. Werktags: 7.00 hl. Messe. 8.00 hl. Messe. St.Joseph, Lindenhof,(Eichelsheimer- str. 51): So. 8.00 Stngm. m. Pr. 9.15 Amt m. Pr. 20.00 Abendand. Werktags: 7.15 hl. Messe. St. Bonlfaz. So 7..00 Frühmesse. 8.00 Singm. m. Pr. 9.30 Amt m Pr. 11.00 Singm. mit Pr. 14.00 Chrl. 14.30 And. m. sakratment. Segen. Werktags: 6.30 Amt. 8.00 hl. Messe. Dienstags u. freitags 19.30 Andacht. Pfarr- Kuratle st. Nikolaus: So. 7.30 Singmesse; 9.30 Hauptgottesd, 18.00 Andacht m. Segen. Werktags: 8.30 u. 7.15 hl. Messen. Sa. 16.0016.00 Beicht. St. Bonifaz: 7.00 Frühm.; 8.00 Singm. m. Pr. 9.30 Hochamt m. Pr. 11.00 Singm. m. Pr. 14.00 Chrl. 14.30 And. z. Ehr. d. hl. Farn. Werktags: 7.30 Amt. 8.00 hl. Messe. St. Jakobus, Neckarau: Pfarrkirche: 8.00, 11.00. Schwestern­haus: 6.30, 9.30. St.-Anna-Heim: 7.00, 8.00. Almenhof: 7.00 Frühm. m. Pr. 8.30 singm. m. Pr. 19.30 And. Werktag: 7.30 hl. Messe. 19.30 Rosenkranz. Herz-Jesu-Kirche: 8.30, 7.15, 8.15, 9.30 und 11.00. 19.00 And. Werktag: 6J0 und 7.15. Rheinau: So. 7.00 Frühm. m. rP. 9.00 hl. Messe f. amerik. Wehrm. 9.45 Hauptgottesddenst m. Pr. 20.00 And. Werktag: 7.00 hl. Messe. St. Laurentius, Käfertal: 7.00 Singm. 9.00 Amt mit Predigt. 11.00 Singmesse mit Predigt. 18.00 Abend­andacht. Werktags: täglich 7.00 hl. Messe. St. Hildegard, Käfertal-Süd: 7.30 Frühm. 10.00 Amt. St. Elisabeth, Wald­hof: 8.00 Pfarrgottesd. m. Pr. 10.00 hl. Messe m. Anspr. 19.30 And. Werktag: jeweils 7.00 hl. Messe. St. Franziskus, Waldhof: 7.00, 9.00 und 10.30 hl. Messe m. Pr. 8.15 Chrl. 20.00 And. An Werktagen: 7.00 u. 8.00 hl. Messe. Pfarrkirche ln Sandhofen: 7.00 Frühm. 9.00 Hg. 11.00 Schülergottesd. Schönau-Siedlung: 7.30 und 10.45 hl. Messe m. Pr. Im evgl. Gemeindesaal. St. Peter und Paul Feudenheim: 6.30 hl. Messe. 7.30 Bet-Stngmesse. 9.00 BeUSlngm. 10.00 Singm. Pfarrkuratle St. Theresia, Pfingstberg: So. 7.30 Frühm.; 9.30 Hauptgottesd.; 14.00 Andacht. Werktags außer Do. 7.00 hl. Messe; 9.0Q Wallfahrt, hl. Messe u. Andacht. Kapelle des Therealen-Kranke/ihauses: So. 6.30 Frühmesse. 8.00 Amt mit Predigt. Werktags: 6.30 hl. Messe. Alt-Katholische Kirche Sehloßklrcha(zur Zelt Turm der Konkordtenklrche ln R 1): Samstag 17.00 Erlöserkirche(Gartenstadt): Sonntag 9.18. Ladanburg: Sonntag 14.00. Evans. Verein für Innere Mission(Stadtmlssion) Vereinthaus Stamltzatr. 15: So 15.00; Do 20.00. Vereinshaus K 2, 18: So 17.00 Neckarau, Adlerstr. 3: So 17.00 Do 15.00. Rheinau, Dänischer Tisch 23: So 16.00; Mi 18.00. Feuden­heim, Gemeindehaus: So 17.30. Käfertal. Gemeindehaus: Di. 10.00. Sandhofen: Lutherhaus: So 15.00 Evanf.-luth. Gemeinde, Jungbuschstraße 9 Sonntag nachm. 18.00 Hauptgottesdienst, Pfarrer Fritze. Landeakircbllcbe Gemeinschaft(Liebenzeller Mission) Sonnt. 18.00 Sakristei der Konkordienkirche. Feudenheim, Schwanenstr. 30: Sonntag 15.30. Wallstadt, Schulzenstr. 7 bet Reinmuth: Sonntag 19.30. Waldhof- Gartenstadt bei Gültling, Trommlerweg 33: Donnerstag 16.00. Bethesda-Gemeinde Mannheim Jeden Sonntag nachm. 3.00 in der Chrlstuskirdhe. GemeinschaftHaus Friede" So 14.30, Mi 17.00 in der Sakristei der Konkordienkirche. Methodistenkirche und Evangelische Gemeinschaft Verelnshans Stamltzstr. 15: Sonnt. 9.30 Hg. Feudenheim, Gneisenaustr. 6: 1. u. 3. Donnerst. 19.30. Waldhof-Garten- tadt, Soldatenweg 119: 2. u. 4. Donnerstag 17.00. Käfertal, Johannisberger Straße 8: Donnerstag 20.00. Orthodoxe Kirche, Collinistraße, Liselotteschule Gottesdienste: Samstag 17.00, Sonntag 9.00. Sprechstunden beim Pfarramt: 912 Uhr. Israelitische Gemeinde Gottesdienst freitags um 17.30 ln L 1, 2. Sprechstunden des Vorstandes wie üblich: jeden Dienstag und Freitag von 9.00 bis 12.00 im Hause Viktoriastraße 3.

Amtliche Bekanntmachungen

Bausperre Die am 27. 7. 44 verhängte Bausperre an der Insel­straße in Mannheim wird um ein weiteres Jahr ver­längert. Der Oberbürgermeister BanpolizeL Alle BenOtzer von städtischem Gelände, ob Mieter von Lagerplätzen, Pächter von gärtnerisch genutztem Ge­lände oder von Brachland, die für das laufende Jahr noch keinen Forderungszettel der Stadt Mannheim über Miete oder Pacht erhalten und bezahlt haben, werden hiermit aufgefordert, umgehend auf dem Rat­haus, K 7, Zimmer 104, vormittags zwischen 812 Uhr .vorzusprechen. Vorhandene Unterlagen(Miet- oder Pachtverträge) sind mitzubringen. Wer sich bis 31. Ok­tober d. J. nicht gemeldet hat, verliert für das nächst« Jahr seinen Anspruch auf Nutzung des Geländes. Todeserklärung. Der Behördenangestellte Friedrich G u 1 d n e r, geb. am 21. April 1910 in Mh.-Sandhofen, zuletzt Angehöriger der Einheit Feldpost Nr. 11 534 A, wird hiermit gemäß§ 4 Absatz 2 Gesetz über die Ver­schollenheit die Todeserklärung und die Feststellung der Todeszeit vom 4. Juli 1939(RGBl. I S. 1186) für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 22. De­zember 1943, 24 Uhr, festgestellt.(§ 9 Absatz 2 des obengenannten Gesetzes. Mannheim, 28. Septbr. 1945. Amtsgericht FG.

Todeserklärung. Der Gefreite Adolf Hauke, geb. am 21. 9. 1907 in Cottbus, wohnhaft in Mannheim, Fratrel- straße 5, zuletzt Angehöriger der 33. Art.-Regt., Stabs­batterie(36. Division- Tankwagen-), wird hiermit gemäß§ 4 Absatz 2 Gesetz über die Feststellung der Todeserklärung und die Feststellung der Todeszelt vom 4. Juli 1939(RGBl. I S. 1186) für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 10. Dezember 1941 24 Uhr, festgestellt.(§ 9 Absatz 2 des obengenannten Gesatzas). Mannheim, 26. Sept. 1945. Amtsgericht FG.

geb. Burkert ln Mannheim, Alphornstraße 22, hat t ntragt, Ihren zuletzt ln Mannheim, Alphornstraße wohnhaft gewesenen, am 30. Januar 1919 in Mannhe geborenen Ehemann, welcher als Angehöriger der Ei heit Feldpost Nr. 47 822 seit 13. Mai 1944, an welch: Tage er in Italien(Sulmona) tödlich verunglückt sc soll, vermißt sei, für tot zu erklären. Es ergeht hl: mit die Aufforderung: a) an den Obengennannten, si spätestens 30. Dezember 1945 beim Amtsgericht Man heim(Hochschule für Musik, E 4, 2. Stock, Zimmer I zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werd kann; b) an Alle, welche über den Verschollenen At kunft geben können, bis zum genannten Zeitpur dam Gericht Anzeige zu machen. Mannheim, d 1. Oktober 1945. Amtsgericht FG.

jtfruck; Mannheimer Großdruckerei, ß 1, 4-6